Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41) (Gelesen: 2.151 mal)
dante1
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
01.06.2007 um 12:30:57
 
Hallo zusammen, ich habe vor kurzem meine Frau aus einem dem der im topic genannten Staaten geheiratet. Nach langer recherche haben wir uns entschieden das sie ohne bestimmtes Visum einreist, da dieses für die Staaten 1. Klasse wohl am einfachsten & trotzdem 100% korrekt erscheint .

Geheiratet haben wir hier in DE, das alles lief ohne Probleme. Heute waren wir bei der ABH um AE zu beantragen und uns wurde von einer jungen Dame ziemlich überheblich klar gemacht das es auf diesem weg falsch war. Wir hätten ein Visa zur eheschließung bzw zum längeren aufenthalt beantragen sollen. Zum glück hatten wir auch noch den Falschen Buchstaben für den Familiennamen gewählt und mussten so zu einem anderen sachbearbeiter, glück gehabt Zwinkernd Dieser war netter, hat uns aber trotzdem auf diesen "fehler" hingewiesen.
Auch mein Hinweis das die Staatsangehörigkeit meiner Frau zu den 1.Klasse Ländern gehört brachte nichts. Natürlich können wir trotzdem die AE beantragen, allerding mit dem Hinweis das dies etwas länger dauern wird.
Meine Frau hat noch knapp einen Monat Aufenthalt.

Mich hat das ehrlichgesagt etwas irritiert, mit sowas habe ich überhaupt nicht gerechnet. Hab ich wirklich etwas falsch gemacht oder liegen die Bearbeiter falsch? Wie soll ich reagieren wenn das nächste mal wieder jemand mit schlechter Laune da sitzt und sich querstellt?

Danke & Grüsse.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Antwort #1 - 01.06.2007 um 12:58:41
 
Bitte was sind Drittstaatler 1.Klasse ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Antwort #2 - 01.06.2007 um 13:01:36
 
Hallo dante1,

der Fehler liegt nicht auf deiner Seite:
Zitat:
§ 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten

(1) Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.

Das ist eindeutig.
An deiner Stelle würde ich den zuständigen SB darauf aufmerksam machen, auch sollte es nicht "länger dauern".

Vielleciht hilft es eine email zu schreiben mit dem Hinweis auf den §41 AufenthV, da haben Leute dann mehr Zeit sich in die Materie einzulesen bevor sie anfangen dir fehler oder ähnliches zu unterstellen Zwinkernd

Gruß,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dante1
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Antwort #3 - 01.06.2007 um 13:01:36
 
Danke Maki. Wielange dauert die bearbeitung eines Antrags denn in der Regel? Sollte ich nach 2 Wochen einfach nochmal vor ort nachhaken?

PS: O-TON der ersten SB um mir mein unrecht argumentativ klarzumachen: "ICH arbeite hier"... und das in einer der angeblich freundlichsten ABH.  Augenrollen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Antwort #4 - 01.06.2007 um 13:14:05
 
Wie lange es dauert ist sehr Unterschiedlich, kann man pauschal nicht sagen.
falls es länger dauern sollte, wird deine Frau eine sog. Fiktionsbescheinigung nach §81 3 AufenthG ausgestellt bekommen:
Zitat:
§ 81 Beantragung des Aufenthaltstitels

....

(3) Beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen, die Erteilung eines Aufenthaltstitels, gilt sein Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. Wird der Antrag verspätet gestellt, gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde die Abschiebung als ausgesetzt.

Da bei euch anscheinend alles rechtens war fällt mir kein Grund ein warum sie keine AE bekommen sollte.

Du solltest dir die aussagen der SB nicht zu Herzen nehmen, ist alles nur ein Mistverständniss...  Zwinkernd


Saxonicus schrieb am 01.06.2007 um 12:58:41:
Bitte was sind Drittstaatler 1.Klasse ?

D hat Abkommen mit anderen Staaten geschlossen, da gibt es dann Vorteile für Staatsbürger aller beteiligten Staaten Zwinkernd
Als Deutscher bekommt man zB. sein Visum nach Australien am Flughafen in D von der BuPol eingestempelt.
Ein normaler Visaantrag für Australien geht über ein paar Seiten und wird von der Botschaft in Berlin bearbeitet...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.957
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Antwort #5 - 01.06.2007 um 13:29:07
 
maki schrieb am 01.06.2007 um 13:14:05:
Wie lange es dauert ist sehr Unterschiedlich, kann man pauschal nicht sagen.
falls es länger dauern sollte, wird deine Frau eine sog. Fiktionsbescheinigung nach §81 3 AufenthG ausgestellt bekommen:

Aber Achtung ... die FB nach § 81 (3) ist kein schengenwirksamer Aufenthaltstitel ...

maki schrieb am 01.06.2007 um 13:14:05:
Als Deutscher bekommt man zB. sein Visum nach Australien am Flughafen in D von der BuPol eingestempelt.

??? Wer erzählt so 'nen Unsinn ... wir greifen doch nicht in die Visumshoheit anderer Staaten ein!

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Antwort #6 - 01.06.2007 um 13:38:17
 
Daddy schrieb am 01.06.2007 um 13:29:07:
??? Wer erzählt so 'nen Unsinn ... wir greifen doch nicht in die Visumshoheit anderer Staaten ein! 

Dann ahb ich wahrscheinlich etwas falsch verstanden.  Traurig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Antwort #7 - 01.06.2007 um 14:03:25
 
maki schrieb am 01.06.2007 um 13:14:05:
Als Deutscher bekommt man zB. sein Visum nach Australien am Flughafen in D von der BuPol eingestempelt.



Mehr oder weniger vom Reisebüro, ist wohl eine Art e-Visum (hab's selbst noch nicht ausprobiert).

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Antwort #8 - 01.06.2007 um 14:13:16
 
Hab nachgelesen, es gibt ein "elektronisches Visa", genannt ETA.
Das Reisebüro, die Fluggesellschaft oder man selbst beantragt das:
http://www.eta.immi.gov.au/ETAAus2En.html

Wenn man's selber macht dauert es 30 Sekunden (laut Angabe) bis man das Visum hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Antwort #9 - 01.06.2007 um 18:23:54
 
Saxonicus schrieb am 01.06.2007 um 12:58:41:
Bitte was sind Drittstaatler 1.Klasse ?

Erststaatler = Deutsche und ihre (Ehe)-partner und Kinder
Zweitstaatler: = EUlen /Schengenianer/-innen
Drittstaatler 1. Klasse: = sog. Positivastaatler.
Drittstaatler 2. Klasse: = Staastangehörige der Unterzeichnerstaaten der Haager Konvention.
Drittstaaatler 3. Klasse: = Staatsangehörige ohne Haager Zugehörigkeit, aber nicht als unsicher im Urkundenwesen eigestuft.
Drittstaaatler 4. Klasse: = Staatsangehörige aus Staaten mit "unsicherem Urkundenwesen"

Dürfte ich Herrn "Saxonicus" im Interesse der weniger versierten Forenuser darum bitten, mal aufzuklären, welchen Sachbezug der zitierte Beitrag zur Klärung der Eingangsfrage beigetragen hat?

Eine Antwort wäre sehr freundlich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Antwort #10 - 01.06.2007 um 18:34:02
 
Hallo Zeppelin,

Zeppelin schrieb am 01.06.2007 um 18:23:54:
Dürfte ich Herrn "Saxonicus" im Interesse der weniger versierten Forenuser darum bitten, mal aufzuklären, welchen Sachbezug der zitierte Beitrag zur Klärung der Eingangsfrage beigetragen hat?  
etwas weniger überheblich wäre ganz nett Zwinkernd

vor allem, da diese Aussage:
Zeppelin schrieb am 01.06.2007 um 18:23:54:
Drittstaatler 1. Klasse: = sog. Positivastaatler.  
bezogen auf diesen Thread nicht stimmt

im vorliegenden Fall sind (wie aus der Thread-Überschrift zu erkennen) die in § 41 AufenthV genannten Staatsangehörigen gemeint (Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Neuseeland, USA)

da dies durch die
Zeppelin schrieb am 01.06.2007 um 18:23:54:
weniger versierten Forenuser  
nicht zwingend richtig ausgelegt werden könnte, war die Frage durchaus berechtigt

edit:
z.B. ist eine AE-Erteilung bei Positivstaatern nur im Falle eines Anspruches möglich, bei 41er Staaten auch in Ermessensfällen

Grüße
sunnysunshine
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Antwort #11 - 01.06.2007 um 20:50:31
 
Zeppelin schrieb am 01.06.2007 um 18:23:54:
Dürfte ich Herrn "Saxonicus" im Interesse der weniger versierten Forenuser darum bitten, mal aufzuklären, welchen Sachbezug der zitierte Beitrag zur Klärung der Eingangsfrage beigetragen hat?
Eine Antwort wäre sehr freundlich.


Ist es denn für "ältere" Nutzer wie mich grundsätzlich verboten eine Frage zu stellen, wenn man etwas nicht weiß ?
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Antwort #12 - 02.06.2007 um 10:46:11
 
Saxonicus schrieb am 01.06.2007 um 20:50:31:
Ist es denn für "ältere" Nutzer wie mich grundsätzlich verboten eine Frage zu stellen, wenn man etwas nicht weiß ?

Aus meiner Sicht nicht. Ich bin aber weder Moderator noch Experte, der dies entscheiden könnte.
Deine Frage hatte ich beantwortet - auch wenn dies nicht zu 100% korrekt zu verstehen war.
Doch die an Dich in diesem Kontext gerichtete Frage hast Du nicht beantwortet, sondern eine ebenso rhetorische Gegenfrage (siehe Eingangszitat) an mich gestellt, wie anfangs an den Threadersteller.

Ich frage mich einfach nur, wem das nutzem soll.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frage zu "Drittstaatler 1. Klasse" (AufenthV §41)
Antwort #13 - 02.06.2007 um 12:09:30
 
Back to Topic, sonst wird hier geschlossen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema