Hallo zusammen,
ich habe jetzt mehrfach im Forum gelesen, dass bei
Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnis
für ausländische Ehepartner von Deutschen keine
Einkommensnachweise von der
ABH gefordert werden 'dürfen'
Unsere macht das aber. Das war auch bei Erteilung der
Aufenthaltserlaubnis kein Problem, da ich zu diesem
Zeitpunkt gearbeitet habe.
Jetzt läuft die Aufenthaltserlaubnis am 13.6. ab und für
die Verlängerung muss ich wieder mein Einkommen nachweisen.
Das kann ich momentan nicht, da ich auf Grund von Elternzeit
nicht arbeite und erst per 2.7. in Teilzeit anfange.
Den Vetrag habe ich aber noch nicht und wir wollen am 12.6.
nach Marokko (Heimatland meines Mannes).
Jetzt will uns die
ABH nur eine Bescheinigung ausstellen und
die Verlängerung erst geben wenn ich die Verdienstbescheinigung
vorlege.
Mein Mann ist sich aber sicher, dass er mit dieser Bescheinigung
nicht aus Marokko ausreisen darf, sondern nur mit einer
offiziellen Aufenthaltserlaubnis in seinem Pass.
Was tun ?
Danke und Gruss
Manuela