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Visum zur Eheschließung in Deutschland (Gelesen: 1.607 mal)
bibyya
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30.05.2007 um 00:05:01
 
Hallo zusammen! ich hoffe ihr könnt mir bisschen helfen, bin schon total verzweifelt!

Also mein Freund musste im februar nach marokko ausreisen, (er ist freiwillig ausgereist!)
dann hat er sofort einen antrag bei der deutschen botschaft in rabat gestellt, dieser ist dann auch sehr bald bei der ausländerbehörde meiner stadt gelandet, nur dass er davor in frankfurt gewohnt hat und die ABH seine akte erst beantragen sollte. doch die Akte ist leider irgendwie verschwunden...
doch das ist nicht mein größtes problem jetzt, ich (deutsch) wohne noch bei meinen eltern, und wenn mein verlobter doch wieder hier ist muss er doch bei mir gemeldet sein...
ich denke aber nicht dass er bei mir gemeldet sein kann, da meine eltern von anfang an (ca 3 jahre schon) gegen diese beziehung waren.
Außerdem wollen wir zusammen in frankfurt wohnen, in seiner alten wohnung in der vorübergehen sein freund eingezogen ist!

also meine fragen:
1, muss mein verlobter bei mir gemeldet sein?
2, muss ich eine verpflichtungserklärung für ihn machen (laut der ABH ja!)
3, müssen alle papiere dem standesamt vorliegen bevor er das visum bekommt?

was kann ich tun um das zu beschleunigen??

kann ein verdacht auf scheinehe seitens der ABH bestehen, da er 8 jahre älter ist als ich und ich knappe 20 bin??

ich freu mich über jede antwort!!!!

Danke im vorraus!!!!
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schweitzer
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Antwort #1 - 30.05.2007 um 07:52:33
 
Hallo Bibyya -

also in der Reihenfolge Deiner Fragen mal der Versuch zu antworten:

1.

während der Gültigkeit seines Visums muss sich Dein Freund noch nicht bei Meldestelle usw. anmelden, insoweit muss er zu diesem Zeitpunkt noch nicht bei Dir "gemeldet" sein.  Bei der Visabeantragung bzw. in Zusammenhang mit der Bewilligung wird man allerdings schon wissen wollen zu wem er reisen wird und bei wem (unter welcher Adresse) er sich aufhalten wird.

Nach der Eheschließung und in Zusammanhang mit der folgenden Beantragung des Aufenthaltstitels ist allerdings eine ladungsfähige Meldeadresse unter der er auch tatsächlich erreichbar ist nötig und die müsste dann schon bei Dir sein. Da familiäre Lebensgemeinschaft ein wichtiges Kriterium für eine tatsächlich bestehende Ehe zwischen Deutschem und Ausländer ist, müsstet ihr auch zusammen wohnen.

2.

Ja, eine VE ist nötig - für die Zeit von der Einreise bis zur Eheschließung. Ob Du sie abgibst oder ein Dritter ist egal, entscheidend ist, dass die Person, die sie abgibt, ausreichnede Bonität ggü. der ABH nachweist.

3.

Ich denke schon (bin aber hier nicht 100% sicher)  - zum einen ist das ein Beleg, dass die Eheschließung wirklich beabsichtigt ist - zum anderen ist zu berücksichtigen, dass die Prüfung der Unterlagen einige Zeit in Anspruch nimmt - nach dem Einreichen aller Papiere hat das OLG "das letzte Wort".

Um sicher zu gehen erkundige Dich dazu noch mal bei Standesamt und ABH.


Was ich nicht ganz verstehe ist:

Welchen Antrag hat Dein Freund bei der deutschen Botschaft gestellt - war das schon der Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung?

Ein Verdacht auf Scheinehe aufgrund eines 8jährigen Altersunterschieds scheint mir eher unwahrscheinlich. Das ist ja nun nicht so erheblich. Wenn sonst alles okay ist - daran sollte es eigentlich nicht scheitern.

=schweitzer=

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bibyya
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Antwort #2 - 30.05.2007 um 17:01:48
 
Hallo schweitzer!

ich danke dir sehr für deine antworten!
hat mir wirklich weiter geholfen!

ja, er hat ein Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung gestellt!


also wird das jetzt schon noch ein wenig dauern, oder wie seh ich das?

ist es denn jetzt evtl noch sinnvoll, wenn ich nach marokko fahre und wir dort heiraten? wird es dann schneller gehen, wenn er dann ein FZF visum beantragt?


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schweitzer
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Antwort #3 - 30.05.2007 um 21:40:29
 
Hallo Bibyya,

Du stellst schwierige Fragen.  Zwinkernd

Zitat:
wird es dann schneller gehen, wenn er dann ein FZF visum beantragt?


Das kann niemand seriös voraussagen. Allerdings mal eben so schnell nach Marokko fahren und heiraten - geht denn das? Da müssen doch auch eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. - Wesentlicher Unterschied bei der Variante FZF-Visum wäre der, dass Du keine VE abgeben bräuchtest- allerdings müsstest Du im Zweifel schon in der Wohnung wohnen, in der Ihr dann auch gemeinsam leben wollt.

Aber nochmal - ich weiß wirklich nicht, ob das jetzt, wo er das Visum zum Zwecke der Eheschließung schon beantragt hat, wirklich Sinn  macht "zurück zu rudern". Dauern wird es so oder so.

Wenn Ihr allerdings die jetzige Variante durchziehen wollt, wird es höchste Zeit, sich beim Standesamt zu informieren, welche Papiere die sehen wollen, weil die dann legalisiert und übersetzt dort vorzulegen wären - das braucht Zeit- und dann erfolgt, wie schon mal geagt, die überprüfung durch das OLG - auch das dauert.

Bleibt nur ein ganz profaner Rat: Macht eine Sache - die aber richtig!!!

Ggf. nimm mal Kontakt auf zum Verband binationaler Ehen und Partnerschaften iaf - Näheres findest Du hier (nur anklicken):

www.verband-binationaler.de

Vielleicht gibt es ja hier auch noch einen richtigen Marokkoexperten, der da mehr oder schlüssigeres sagen kann als ich.

Ich drücke Dir/Euch die Daumen.


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Antwort #4 - 04.06.2007 um 00:25:41
 
danke!
ich war schon im standesamt und mein verlobter hat schon alle unterlagen zusammen, war auch schon in der botschaft in rabat um sie legalisieren zu lassen, sie haben alles angenommen bis auf die bescheiningung über die religion, aber auch die wir er morgen nochmal machen lassen und die in der bitschaft waren auch recht freundlich zu ihm und meinten des würde dann ganz schnell gehen!

mein verlobter hat kontakt mit seiner alten anwältin hier in deutschland, in frankfurt und sie meinte er (mein verlobter) solle mir die papieren schnell zu schicken damit ich sie übersetzen lassen kann und bei standesamt abgeben kann, dann würde sie sich um den rest kümmern auch wegen dem OLG und dass es dann ziemlich schnell gehen würde!

meine frage: hat sie denn überhaupr einfluss auf so was??
sie ist doch in frankfurt und das alles in münchen!
meinst du /ihr das wird wirklich so gehen??
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Antwort #5 - 04.06.2007 um 00:32:50
 
ach noch was:
war letztens erst wieder mal in der ausländerbehörde und wollte mich erkundigen wie es so aussieht, denn der zuständige beamte hatte schon vor über einem monat die akte meines verlobten aus frankfurt beantragt und diese ist immer noch nicht da!

der herr war wirklich nett und meinte sobald die akte da ist wird er zustimmen, er hat nichts von der VE gesagt, hat nur gemeint wenn er das schreiben dann vom standesamt hat, wird alles geregelt!
was ist dann mit der VE???
und wieso können die frankfurter die akte nicht zuschicken??
was ist da los??
hab versucht anzurufen dort, und es war ständig besetzt!
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Antwort #6 - 04.06.2007 um 00:34:35
 
Am Rande des Geländers:

Groß/Kleinschreibung liest sich deutlich besser/flüssiger
als ein Bandwurm aus kleinen Buchstaben. Sowas nennt
man auch Grammatik.  Cool
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Antwort #7 - 04.06.2007 um 08:03:00
 
Guten Morgen bibyya,

einiges , was Du schreibst, klingt im Moment etwas verworren für mich.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, läuft jetzt also das Verfahren "Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland" - Dein Freund hat den entsprechenden Antrag bei der Botschaft in Marokko gestellt, richtig? Und die sache mit dem "mal schnell in Marokko heiraten" ist erst einmal vom Tisch.

Wie schnell oder langsam die Prozedur jetzt gehen wird, hängt meines Erachtens weniger von der Anwältin ab als von den konkreten Fakten, der "Vorgeschichte" Deines Freundes, der Vollständigkeit und Korrektheit aller Unterlagen usw.

Und - auf Bearbeitungszeiten etc. haben Anwälte grundsätzlich auch nur einen begrenzten Einfluss. Warum es mit der Akte aus Frankfurt so lange dauert, lässt sich von hier aus nicht sagen. Du hattest ja in Deinem Eingangspost geschrieben, die sei zwischenzeitlich "verschwunden" gewesen. Das kann an sich natürlich nicht sein, und wenn schon eine Anwältin mit befasst ist, dann könnte die genau an der Stelle ja mal dezidierter nachfragen.

Wenn es sich nun um den Weg, "Visum zur Eheschließung in Deutschland" handelt, dann wirst Du oder ein Dritter eine VE abgeben müssen - ich wiederhole mich da - und zwar für die Zeit von der Einreise Deines Freundes bis zu Eurer Eheschließung. Dazu frage im Zweifel noch mal bei der ABH nach. Kannst mir aber glauben, dass es so ist. Auch hier gilt: am Besten bereits alles Nötige vorbereiten, das spart im Zweifel Zeit.

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