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AE trotz Scheidung wegen dt. Kind? (Gelesen: 724 mal)
Ikh34
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zu Hause, Germany
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Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE trotz Scheidung wegen dt. Kind?
28.05.2007 um 21:23:39
 
So, also bei der folgenden Situation hab ich auch nur den Kopf geschüttelt, aber weil ich so nett gebeten wurde, hier mal nachzufragen, will ich das mal tun *augenroll*

Folgende Sachlage:
Er, Ausländer, mit Deutscher knapp 1 Jahr verheiratet. Es gibt ein Kind (in der Ehe geboren), für welches es vom Ausländer die Vaterschaftsanerkennung gibt (bzw wie gesagt, es ist ein eheliches Kind) - inwiefern er tatsächlich der Vater ist, ist eher fraglich.
Nun will sie die Scheidung (meines Erachtens Scheinehe, es geht um Geld, daher auch die mE eher fragliche Vaterschaft).
Schon klar, nach 1 Jahr hat der Ausländer noch keine eigenstände AE (bzw das Recht darauf). Aber wie sieht es im Bezug aufs Kind aus? AE auf Grund dessen, oder ist da eher die 2-Jahres-Regelung greifend. Was, wenn er "klagen" würde, und sich im Verfahren herausstellt (Vaterschaftstest), dass er tatsächlich nicht der Vater ist...

Wie gesagt, ein eher haarsträubender Fall....Meinungen?
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trixie
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Beiträge: 5.527
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE trotz Scheidung wegen dt. Kind?
Antwort #1 - 28.05.2007 um 21:54:34
 
Ikh34 schrieb am 28.05.2007 um 21:23:39:
Aber wie sieht es im Bezug aufs Kind aus? AE auf Grund dessen,  


Wenn es das gemeinsame Sorgerecht hat - normalerweise hat er es, da Kind in der Ehe geboren - dürfte es keine Probleme geben. Schwierig wird die Sache nur, wenn im das Sorgerecht entzogen wird (das kann manchmal sehr schnell gehen). Dann wird er seine AE verlieren. Genauso, wenn er nicht der Vater ist. Dann fehlt ja komplett die Grundlage einer AE, nachdem er noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat.

trixie
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