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AE durch Kind? (Gelesen: 1.391 mal)
stranger
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I love i4a


Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: visumspflichtig, Classe C, dritte Welt
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE durch Kind?
28.05.2007 um 20:11:34
 
Hallo,
Ich habe dieses Forum erst entdeckt und  finde es äußerst GUT und NÜTZLICH.

Mein Anliegen zu dieses Thema:
Ich(Ausländer, Negativstaat) habe seit ca. 8 Jahren eine AufenthaltsErlaubnis zum Studium die Evtl in 2 Jahren nicht verlängert wird(Kein Abschluss);
Ich bin Vater eines 1,5J Kindes,
Seine Mutter (Ausländerin, Positivstaat) kriegt bald eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis § 18 (Beschäftigung).
Wenn Ich mich nicht irre, kriegt unser Kind dementsprechend eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Wir haben gemeinsam das Sorgerecht, und kümmern uns beide gleich gut ums Kind, hatten bis vor Kurzem zusammen gewohnt. Ich musste wegen Trennung ausziehen.

Welchen Aufenthaltstitel könnte Ich aus unserer Lage beantragen ? Was wären die Voraussetzungen ? Die Ehe ist erstmals Ausgeschlossen, 1 eingetragene Partnerschaft möglich bei Versöhnung.

Ich bin sehr dankbar für jede Antwort.
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stranger
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Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: visumspflichtig, Classe C, dritte Welt
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Antwort #1 - 28.05.2007 um 21:08:33
 
Das Kind ist 1 Ausländer.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 29.05.2007 um 10:18:51
 
Hallo stranger,

erst mal OT:

Es ist besser einen eigenen thread aufzumachen zumal Du ja eine auf einen speziellen Sachverhalt bezogene Frage hast.

Nun zur Frage selbst:

M.E. könnte es nur über den § 36 AufenthG gehen unter der Vorausetzung, dass Du weiterhin auch das Sorgerecht über das Kind hast und dieses einen entsprechenden verfestigten Aufenthalt hat.

Ein Selbstläufer wird das Ganze aber nicht, da neben dem unbestimmten Rechtsbegriff der "außergewöhnlichen Härte" auch die Frage des Unterhalts (auch materiell gesehen) und anderes eine Rolle spielt. Zwar ist in Zusammenhang mit dem reformierten Kindschaftsrecht die Frage des Kindeswohls ausdrücklicher fokussiert worden, allgemeine und unmittelbare Folgerungen mit aufenthaltrechtlichem Belang können daraus aber wohl nicht abgeleitet werden.

Es wird jeweils sehr einzelfallbezogen zu prüfen sein, ob eine AE-Erteilung auf der Grundlage des § 36 AufenthG in Betracht kommt. So lese ich sowohl den (recht liberalen) Ausländerrechtskommentar von Günter Renner zu diesem Paragraphen (ein link dazu liegt mir leider nicht vor - ggf. mal in einer guten Bibliothek nach diesem Kommentar fragen)
als auch die VAH (Vorläufigen Anwendungshinweise) des BMI zu diesem Paragraphen.

Diese VAH findest Du insgesamt hier:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/BMI_Hinweise_AufenthG_2212...

Lies selbst einmal die Ausführungen ab der Nummer 36.1. dort - Du magst dann selbst besser ermessen können, wie leicht/schwer es wird einen Antrag auf Erteilung einer AE nach dieser Vorschrift erfolgreich beschieden zu bekommen.

Eine andere ausländerrechtliche Vorschrift, auf die Du Dich berufen könntest, gibt es bei der von Dir geschilderten Konstellation IMHO nicht.


=schweitzer=

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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.05.2007 um 11:12:45
 
stranger schrieb am 28.05.2007 um 20:11:34:
1 eingetragene Partnerschaft möglich bei Versöhnung


Hallo,

die gibts bei Mann und Frau nur unter dem Stichwort "EHE" Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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