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Scheinehe - Kosten (Gelesen: 1.673 mal)
Ogi
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Carpe diem


Beiträge: 86
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: non EU
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheinehe - Kosten
28.05.2007 um 12:36:55
 
Hallo zusammen!

Kann mir jemand sagen, bei der Scheinehe, wer ist verpflichtet die Scheidungkosten zu bezahlen?

lg
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.05.2007 um 12:44:19
 
beide zur Hälfte ?


DC
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Mono
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Beiträge: 604
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.05.2007 um 12:44:54
 
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.05.2007 um 12:59:31
 
Ogi schrieb am 28.05.2007 um 12:36:55:
Kann mir jemand sagen, bei der Scheinehe, wer ist verpflichtet die Scheidungkosten zu bezahlen?  


Bei der Scheidung macht es keinen Unterschied, ob es eine Scheinehe, Zweckehe oder - die soll es ja auch noch geben - eine aus Liebe war. Jeder trägt seine Kosten selber.

Zitat:
beide zur Hälfte ?  


Wieso zur Hälfte. Wenn einer der Parteien keinen Anwalt hat, muß er dann den Gegenanwalt zur Hälfte bezahlen?

Mono schrieb am 28.05.2007 um 12:44:54:
Keiner, wenn die Ehe auf Antrag aufgehoben wird.  


Und wer bezahlt den Anwalt? Der wird sicherlich nicht umsonst arbeiten!

trixie
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Ogi
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Carpe diem


Beiträge: 86
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: non EU
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Antwort #4 - 28.05.2007 um 12:59:53
 
DANKE !
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