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Unterhaltsvorschuss (Gelesen: 1.268 mal)
diam2005
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterhaltsvorschuss
27.05.2007 um 22:38:48
 
Welche Folgen könnte es für den Kindsvater haben, wenn ich für ein gemeinsames Kind (wir leben nicht zusammen) beim JA Unterhaltsvorschuss beantrage?

Situation 1: Er lebt in D, hat unbefristeten Aufenthalt und das Verfahren der Familienzusammenführung für sein noch in Afrika lebendes Kind ist in Bearbeitung.

Situation 2: Das Kind aus Afrika hat das Visum bekommen und lebt mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung bei ihm.
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Tippi
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Antwort #1 - 27.05.2007 um 23:04:27
 
Situation 1:  Kein UVG-Anspruch, da das Kind im Ausland lebt

Situation 2:  Kein UVG-Anspruch gegen den Kindsvater, da das Kind ja bei ihm lebt.

Du kannst also kein UVG beantragen, dass kann nur der Elternteil, mit dem das Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt.

Näheres erfährst du hier:
UVG


Oder .... es handelt sich evtl. um 2 Kinder - dann ist die Fragestellung etwas verwirrend ...

Gruß

Tippi
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diam2005
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Antwort #2 - 27.05.2007 um 23:09:38
 
Danke für die schnelle Antwort, aber da haben wir uns missverstanden.

Bezüglich des Unterhaltsvorschusses geht es um ein Kind von ihm und mir.

Bezüglich des Kindes in Afrika, geht es um ein Kind, welches er dort mit einer Frau hatte, bevor er nach D gekommen ist.

Und das Kind aus Afrika möchte er zu sich holen. Von den Finanzen her müsste es gerade so eben klappen. D.h., es wäre dann kein Geld mehr für unser gemeinsames Kind übrig.

Meine Überlegungen sind nun also, ob ich ihn in Schwierigkeiten bringe, wenn ich Unterhaltsvorschuss beantrage. Erstens, solange sein afrikanisches Kind das Visum noch nicht hat und zweitens, wenn sein afrikanisches Kind hier ist, ob dann der Aufenthalt des afrikanischen Kindes dadurch gefährdet werden würde.

Hoffe, dass man das jetzt besser versteht. Zwinkernd
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Tippi
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Antwort #3 - 27.05.2007 um 23:20:54
 
Da es sich bei eurem gemeinsamen Kind um eine unterhaltspflichtige Person
deines Freundes handelt ..... muss dieses wohl auf dem Visaantrag angegeben
werden.
Bei Berechnung des Einkommens wird der Unterhaltsanspruch für das Kind
berücksichtigt.

Wenn also der LU für das nachziehende Kind aus Afrika nicht gesichert ist,
weil der Unterhaltsanspruchs für euer Kind berücksichtigt wird, kann es ggf.
zu einer Versagung des Visums kommen.

Tippi

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diam2005
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Antwort #4 - 27.05.2007 um 23:30:27
 
Aha, danke.

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