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Ich und meine Frau wollen ihre Tochter nach Deutschland holen! (Gelesen: 4.204 mal)
Dj-Stoffel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ich und meine Frau wollen ihre Tochter nach Deutschland holen!
27.05.2007 um 19:46:52
 
Hallo ihr!

Also ich schildere mal kurz mein Problem:

Ich habe am 20.4.07 eine russin geheiratet, die eine kleine tochter hat!jetzt wollen wir die kleine auch nach deutschland holen, aber ihr exman weigert sich die kleine gehen zu lassen!jetzt ist meine frau zum anwalt gegangen und der brauch papiere  von mir!aber ich weiss nicht wo ich die papiere machen kann!jetzt kommen die papiere:


1) Zustimmung für den Aufenthalt der tochter
2) Beurteilung von von mir
3) Berufsbezeichnung und Einkommen(naja das weiss ich wohl,wo ich die papiere bekomme Zwinkernd)
4) Wohnverhältnisse (es ist wünschenswert, dass dieses Dokument in Form
einer Akte, eines Protokolls von der Behörde füer Vormunndschaft und
Treuhand ausgestellt wird).
Alles vom Notar beglaubigen lassen.


ich hoffe hier kann mir schnell einer helfen,denn wir brauchen die papiere sehr schnell!


danke schon mal vorab!
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Rolsoft
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 27.05.2007 um 20:13:04
 
Moin,

die ganzen Einkommensnachweise werden nicht helfen, weil:
Zitat:
aber ihr exman weigert sich die kleine gehen zu lassen!

Für die FzF Tochter zur Mutter ist die Zustimmung ALLER Sorgeberechtigten zum DAUERHAFTEN Aufenthalt in DE Erforderlich. Und da im Regelfall (bei einer Scheidung) auch in Russland das Sorgerecht geteilt wird braucht Ihr für die FZF zur Tochter entweder das alleinige Sorgerecht für die Tochter oder die Zustimmung des Vaters. Und bevor Ihr das nicht habt wird die ABH keine Zustimmung geben.
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Intelligenz ist das am gerechtetsten verteilte Gut der Welt.
Jeder denkt er hat genügend davon!
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Dj-Stoffel
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Antwort #2 - 27.05.2007 um 20:18:37
 
danke für die antwort,aber meine frau braucht diese papiere um mich beim gericht vorzustellen!das gericht will sehen wo die tochter hin geht!habe ich erwähnt das meine frau etzt wieder in russland ist und das das gerichtsverfahren in russland läuft?
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Dj-Stoffel
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Antwort #3 - 27.05.2007 um 20:25:02
 
sagt mal leute kostet das forum eigentlich hier was?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.05.2007 um 20:28:49
 
Userbeitrag oder sowas wird nicht verlangt, wenn du das meintest?
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Dj-Stoffel
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Antwort #5 - 27.05.2007 um 20:34:16
 
danke als das heisst,wenn ich mich hier angemeldet habe und hier was ins forum schreiben kostet das garnix? Zwinkernd
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.05.2007 um 20:36:55
 
Richtig.

Wer unbedingt mag, kann gern bissel was zur Finanzierung
unseres Servers
spenden
. Ist aber vollkommen freiwillig.
Keiner muss hier was zahlen/spenden.

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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 27.05.2007 um 21:44:30
 
Könnte es sein, dass du eine Pflegeerlaubnis vorlegen sollst?

Diese ist beim örtlich zuständigen Jugendamt zu beantragen. Das Jugendamt darf die Pflegeerlaubnis nur erteilen, wenn davon auszugehen ist, dass das Wohl des Kindes gewährleistet ist. Kriterien, wann eine Pflegeerlaubnis zu versagen ist, sind:

     keine ausreichenden erzieherischen Fähigkeiten
   
     Gefährdung des Wohls der in der Familie bereits lebenden Kinder
   
     Nichtbeachtung der von den Personensorgeberechtigten bestimmten Grundrichtung der Erziehung
   
     Anhaltspunkte für die Gefährdung des sittlichen Wohls des Pflegekindes
   
     nicht geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
   
     Krankheiten der Pflegeperson oder anderer im Haushalt lebender Personen, die das Wohl des Kindes gefährden
   
     kein ausreichender Wohnraum.

Das Gericht möchte sich vielleicht Klarheit darüber verschaffen, ob keine Gründe gegen die Aufnahme des Kindes in deinem Haushalt sprechen, falls der Vater der Übersiedlung zustimmen sollte.

Mono
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Dj-Stoffel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 27.05.2007 um 21:50:02
 
hey danke für die antwort!aber es ist so das wir eine anklage gegen den exman machen!die anklage beläuft sich aber nur darauf das er sie aus russland gehen lassen soll und die papiere dafür machen soll!nichts weiter!ich weiss nicht ob ich da zum jugendamt muss!der anwalt meine frau hat gesagt das ich zu der behörde der bevordung muss und die wissen bescheid,aber ich bin mir da nicht so sicher!denn wir haben vorher,als wir geheiratet hatten auch schon viel probleme mit papieren weil einer das gesagt hat und der andere wieder das!
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 27.05.2007 um 21:54:55
 
Dj-Stoffel schrieb am 27.05.2007 um 19:46:52:
1) Zustimmung für den Aufenthalt der tochter
2) Beurteilung von von mir
3) Berufsbezeichnung und Einkommen(naja das weiss ich wohl,wo ich die papiere bekomme Zwinkernd)
4) Wohnverhältnisse (es ist wünschenswert, dass dieses Dokument in Form


1) Ich habe festgestellt, das es durchaus auch sehr nette Leute, bei den ABH´s gibt. Besonders, wenn die nicht so gestresst sind. Da könntes du ja mal bei deinem vorbeischauen, und die bitten, dir einen Schrieb aufzusetzen, wo drin steht,:  das wenn die Mutter, das alleinige Sorgerecht bekommt, einem Nachzug der Tochter von den Deutschen Behörden erlaubt wird (nichts entgegen steht).

2) Polizeilisches Führungszeugnis ? Wenn du die bei der Stadt beantrags, und die Stadt macht das per Fax, mit dem Vermerk Eilig, macht die Stelle in Köln das recht schnell. Bei meiner Frau, hat das 4 Tage gedauert. Vielleicht noch so ein art Zeugnis vom Arbeitgeber, das du ein fleißiger Mensch bist, und auch nett und umgänglich, hilft bestimmt auch. Vielleicht gibt dir ja das Jugendamt auch was. Je mehr desto besser, bei den Russen. Möglichst mit vielen Stempeln.

3) Weißt du schon. Wichtig ist dann noch vielleicht ein Titel. Vorarbeiter, Meister o.ä. Übertreibungen, schaden hier nicht. Mal mit dem Personalbüro reden, und sich über den grünen Klee loben lassen. Smiley

4) Vielleicht hast du Zeichnungen von der Wohnung, oder der Vermieter hat solche. Mit m*m Berechnung. Außerdem würde ich ein paar schöne Fotos schießen, und beilegen.

Versuche möglichst, alle Unterlagen mit vielen Stempeln versehen zu lassen. Je mehr Stempel, desto wichtiger und glaubwürdiger ist ein Dokument. Alles in allem, ist es aber nicht so einfach, weil Russische Richter, seit ca. 1 Jahr dazu angehalten sind, russische Kinder in Russland zu halten.

Viel Glück !


Michael
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ronny
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Antwort #10 - 28.05.2007 um 08:46:30
 
Mikael321 schrieb am 27.05.2007 um 21:54:55:
4) Vielleicht hast du Zeichnungen von der Wohnung, oder der Vermieter hat solche. Mit m*m Berechnung. Außerdem würde ich ein paar schöne Fotos schießen, und beilegen.
 


Dj-Stoffel schrieb am 27.05.2007 um 19:46:52:
4) Wohnverhältnisse (es ist wünschenswert, dass dieses Dokument in Form
einer Akte, eines Protokolls von der Behörde füer Vormunndschaft und
Treuhand ausgestellt wird). 


Hallo,

zu diesem Bericht über die Wohnsituation:

Ich sehe ähnliches häufiger vom Jugendamt , die geben solche Berichte ab wenn Kinder im Ausland adoptiert werden sollen. Derartige Berichte scheinen für russische Vormundschaftsgerichte üblich zu sein.

Die Berichte werden allerdings nicht vom Notar beglaubigt, sondern von den Apostillebehörden.

Apostillebehörden sind meist die Regierungspräsidien und Bezirksregierungen, für notarielle Urkunden (und alles was ausserhalb der Verwaltung liegt)  sind es die Landgerichtspräsidenten Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 28.05.2007 um 11:23:37 von ronny »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #11 - 28.05.2007 um 11:52:08
 
Dj-Stoffel schrieb am 27.05.2007 um 21:50:02:
aber es ist so das wir eine anklage gegen den exman machen!

Könnt ihr dieses denn in Russland als Privatpersonen überhaupt machen? Anklage wird üblicherweise in einem Strafverfahren von der Anklagebehörde (in Deutschland der Staatsanwaltschaft) erhoben, wenn die durchgeführten Ermittlungen den hinreichenden Tatverdacht ergeben, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat. Da müssten schon besondere Straftatbestände erfüllt sein, wenn das Gericht einem Vater das Sorgerecht entziehen soll.
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ronny
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Antwort #12 - 28.05.2007 um 12:22:19
 
Mono schrieb am 28.05.2007 um 11:52:08:
Könnt ihr dieses denn in Russland als Privatpersonen überhaupt machen? Anklage wird üblicherweise in einem Strafverfahren von der Anklagebehörde (in Deutschland der Staatsanwaltschaft) erhoben, wenn die durchgeführten Ermittlungen den hinreichenden Tatverdacht ergeben, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat. Da müssten schon besondere Straftatbestände erfüllt sein, wenn das Gericht einem Vater das Sorgerecht entziehen soll.


Hi Mono,

das ist kein Strafverfahen, sondern eines auf Entzug des elterlichen Sorgerechts Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #13 - 28.05.2007 um 12:33:24
 
ronny schrieb am 28.05.2007 um 12:22:19:
sondern eines auf Entzug des elterlichen Sorgerechts Zwinkernd


Hallo Ronny,

ist das denn möglich? Ich meine wenn eine Frau sich scheiden lässt ist das ja das eine, denoch bleibt der Exmann wohl der  Kindsvater und hat gemeinsames Sorgerecht, oder?
Sollte er ein ganz schlimmer Finger sein, so sehe ich wohl Möglichkeiten das gemeinsame Sorgerecht zu entziehen. Was hat das aber zu tun mit dem neuen Mann der Exfrau? oder ist das ne "russische Spezialvariante" und dort so möglich?
Klär mich bitte mal auf. Interressiert mich sehr.

Schönen Sonntach,

-Toppy-
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Dj-Stoffel
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Antwort #14 - 28.05.2007 um 14:19:45
 
los leute ich brauch mehr informationen!morgen ist der tag wo ich los muss und die apiere machen muss! Laut lachend
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Mono
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Antwort #15 - 28.05.2007 um 15:17:03
 
Zitat:
los leute ich brauch mehr informationen!

Hoppla, jetzt komme ich !

Du brauchst nicht mehr Informationen, sondern lediglich diejenigen umzusetzen, die du vom Anwalt und hier im Forum bekommen hast.

Gehe morgen zum Jugendamt und beantrage eine Pflegeerlaubnis. Je nach Auslastung der Mitarbeiter bekommst du dann in den nächsten Wochen oder Monaten einen Hausbesuch, wobei die Wohnverhältnisse begutachtet und in einem Gespräch deine persönliche Eignung festgestellt werden. Aufgrund seiner Eindrücke erstellt der Mitarbeiter einen Bericht, aufgrund dessen dann die Pflegeerlaubnis ausgestellt werden kann, sofern diese befürwortet wird. Diese lässt du mit einer Apostille versehen. Welche Stelle das bei euch macht, sagt dir auch das Jugendamt. Die haben im Zusammenhang mit Auslandsadoptionen häufig damit zu tun. Damit hast du die Punkte 2 und 4 der Anwaltsliste abgedeckt.

Unabhängig davon schreibst du eine formlose Erklärung, dass du bereit bist, die Tochter deiner Frau in deinem Haushalt aufzunehmen, und lässt die Unterschrift beglaubigen. Damit erfüllst du Punkt 1 der Liste.

Über Punkt 3 weist du schon selbst Bescheid.

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, schickst du sie auf sicherem Wege nach Russland. Wenn du gleich morgen losgehst, sollte das bestimmt noch in diesem Jahr alles zu schaffen sein.

Also los!

Mono
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