Dj-Stoffel schrieb am 27.05.2007 um 19:46:52:1) Zustimmung für den Aufenthalt der tochter
2) Beurteilung von von mir
3) Berufsbezeichnung und Einkommen(naja das weiss ich wohl,wo ich die papiere bekomme
)
4) Wohnverhältnisse (es ist wünschenswert, dass dieses Dokument in Form
1) Ich habe festgestellt, das es durchaus auch sehr nette Leute, bei den ABH´s gibt. Besonders, wenn die nicht so gestresst sind. Da könntes du ja mal bei deinem vorbeischauen, und die bitten, dir einen Schrieb aufzusetzen, wo drin steht,: das wenn die Mutter, das alleinige Sorgerecht bekommt, einem Nachzug der Tochter von den Deutschen Behörden erlaubt wird (nichts entgegen steht).
2) Polizeilisches Führungszeugnis ? Wenn du die bei der Stadt beantrags, und die Stadt macht das per Fax, mit dem Vermerk Eilig, macht die Stelle in Köln das recht schnell. Bei meiner Frau, hat das 4 Tage gedauert. Vielleicht noch so ein art Zeugnis vom Arbeitgeber, das du ein fleißiger Mensch bist, und auch nett und umgänglich, hilft bestimmt auch. Vielleicht gibt dir ja das Jugendamt auch was. Je mehr desto besser, bei den Russen. Möglichst mit vielen Stempeln.
3) Weißt du schon. Wichtig ist dann noch vielleicht ein Titel. Vorarbeiter, Meister o.ä. Übertreibungen, schaden hier nicht. Mal mit dem Personalbüro reden, und sich über den grünen Klee loben lassen.
4) Vielleicht hast du Zeichnungen von der Wohnung, oder der Vermieter hat solche. Mit m*m Berechnung. Außerdem würde ich ein paar schöne Fotos schießen, und beilegen.
Versuche möglichst, alle Unterlagen mit vielen Stempeln versehen zu lassen. Je mehr Stempel, desto wichtiger und glaubwürdiger ist ein Dokument. Alles in allem, ist es aber nicht so einfach, weil Russische Richter, seit ca. 1 Jahr dazu angehalten sind, russische Kinder in Russland zu halten.
Viel Glück !
Michael