ad schrieb am 27.05.2007 um 15:02:06:Danke fuer die Antwort!
Nein, ich bin noch dabei, mich zu informieren, was wir alles machen muessen, war also noch nicht beim Standesamt etc. (am Dienstag dann...)
Da faellt mir ein - die Entscheidung des KG kann ja auch etwas dauern; waere es egal, wenn meine Verlobte den Termin bei der Botschaft zur Abgabe des Antrags schon vor Entscheidung des KG haette, oder muss hier erst alles durch sein?
Und ja, ich hab
FZF Visum mit dem anderen Visum verwechselt. Hat dieses auch einen treffenden Namen, um z.B. danach im Forum besser suchen zu koennen?
Beim Standesamt wird man Dir genau erklären, welche Unterlagen Ihr braucht.
Falls es nicht von dort erwähnt wird, frage nach eine "Beitrittserklärung". Das ist so eine Art Vollmacht, das Du die rechtlichen Angelegenheiten im Vorfeld Eurer Heirat mit Zustimmung Deiner Verlobten vornehmen darfst.
All daS GINGE VIEL EINFACHER; WENN Deine Verlobte mit Dir gen´meinsam zum Standesamt gehen könnte, um zusammen die einleitenden Formalitäten zu erledigen.
Ferner musst Du gegenüber dem LABO eine Verppflichtungserklärung abgeben, dass zwischen Einreise und Heirat sämtliche (möglicherweise) öffentliche Kosten von Dir oder einem dritten übernommen würden. (Vor allem für den Fall, dass es nicht zur Eheschließung kommt, und dennoch keine termingemäße Ruckreise erfolgten sollte).
Das will ich mal nicht annehmen, aber der Gesetzgeber tut dies, weil es halt vorkommen kann.
Deine Verlobte sollte Dir schon mal eine Kopie/Scan von ihrem Inlands- und Auslandpass (Reisepass) übermitteln. Das hat was mit der "Ledigkeitsbescheinigung" zu tun, die man für die Befreiumg vom
EFZ benötigt. Wenn im Inlandpass kein Eintrag dazu, bedeutet dies, sie ist ledig und auch zuvor nie verheiratet gewesen.
Ledigkeitsbescheinigungen, wie sie das dt. Recht vorsehen, werden nicht in allen russ. Behörden ausgestelt.
Z.