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Auslaenderbehoerde, FZF (Gelesen: 1.435 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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27.05.2007 um 14:36:20
 
Hallo,

ich momechte meine russische Verlobte in Deutschland heiraten.
So wie ich das verstehe, kann man in dem Fall nicht um Vorabzustimmung durch die ABH bitten, richtig?

Um das Verfahren dennoch zu beschleunigen, und die ABH in Berlin ziemlich beschaeftigt, um nicht zu sagen ueberlastet, ist (so zumindest meine Interpretation div. Berichte) - koennen wir als meinen Wohnort meinen Zweitwohnsitz angeben, der in einem Ort liegt, dessen ABH wesentlich weniger zu tun hat?

Gruss,
Andre'

edit:
Achja, des weiteren sitzt mein Arbeitgeber in England (und ich muss da auch demnaechst fuer laengere Zeit hin), koennte es dadurch Probleme geben?
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« Zuletzt geändert: 27.05.2007 um 14:52:49 von ad »  
 
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #1 - 27.05.2007 um 14:51:37
 
ad schrieb am 27.05.2007 um 14:36:20:
Hallo,

ich momechte meine russische Verlobte in Deutschland heiraten.
So wie ich das verstehe, kann man in dem Fall nicht um Vorabzustimmung durch die ABH bitten, richtig?

Kommt darauf an, inwieweit die Heratsvorbereitungen schon gediehen sind,

ad schrieb am 27.05.2007 um 14:36:20:
Um das Verfahren dennoch zu beschleunigen, und die ABH in Berlin ziemlich beschaeftigt, um nicht zu sagen ueberlastet, ist (so zumindest meine Interpretation div. Berichte) - koennen wir als meinen Wohnort meinen Zweitwohnsitz angeben, der in einem Ort liegt, dessen ABH wesentlich weniger zu tun hat?

Zuständig ist die ABH am Hauptwohnsitz.

Liegt die EFZ-Berfreiung vom OLG (Berliner KG) bereits vor?
Sofern alle Voraussetzungen für eine Heirat erfüllt sind, sollte man die ABH Berlin am besten per E-Mail unter Angabe der relevanten Daten darüber informieren.
Vorabzustimmung ist dann immer noch fraglich, aber sie haben etwas weniger Mühe.

Mir scheint, als ob Du einen Antrag für ein Visum zum Zweck der Eheschließung (beabsichtigte Heirat hier) mit einem FZF-Visum (Ehe bereits geschlossen) verwechselst. hä?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.05.2007 um 15:02:06
 
Danke fuer die Antwort!

Nein, ich bin noch dabei, mich zu informieren, was wir alles machen muessen, war also noch nicht beim Standesamt etc. (am Dienstag dann...)

Da faellt mir ein - die Entscheidung des KG kann ja auch etwas dauern; waere es egal, wenn meine Verlobte den Termin bei der Botschaft zur Abgabe des Antrags schon vor Entscheidung des KG haette, oder muss hier erst alles durch sein?

Und ja, ich hab FZF Visum mit dem anderen Visum verwechselt. Hat dieses auch einen treffenden Namen, um z.B. danach im Forum besser suchen zu koennen?
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Zeppelin
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für die Venus


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #3 - 27.05.2007 um 15:23:36
 
ad schrieb am 27.05.2007 um 15:02:06:
Danke fuer die Antwort!

Nein, ich bin noch dabei, mich zu informieren, was wir alles machen muessen, war also noch nicht beim Standesamt etc. (am Dienstag dann...)

Da faellt mir ein - die Entscheidung des KG kann ja auch etwas dauern; waere es egal, wenn meine Verlobte den Termin bei der Botschaft zur Abgabe des Antrags schon vor Entscheidung des KG haette, oder muss hier erst alles durch sein?

Und ja, ich hab FZF Visum mit dem anderen Visum verwechselt. Hat dieses auch einen treffenden Namen, um z.B. danach im Forum besser suchen zu koennen?

Beim Standesamt wird man Dir genau erklären, welche Unterlagen Ihr braucht.

Falls es nicht von dort erwähnt wird, frage nach eine "Beitrittserklärung". Das ist so eine Art Vollmacht, das Du die rechtlichen Angelegenheiten im Vorfeld Eurer Heirat mit Zustimmung Deiner Verlobten vornehmen darfst.
All daS GINGE VIEL EINFACHER; WENN Deine Verlobte mit Dir gen´meinsam zum Standesamt gehen könnte, um zusammen die einleitenden Formalitäten zu erledigen.

Ferner musst Du gegenüber dem LABO eine Verppflichtungserklärung abgeben, dass zwischen Einreise und Heirat sämtliche (möglicherweise) öffentliche Kosten von Dir oder einem dritten übernommen würden. (Vor allem für den Fall, dass es nicht zur Eheschließung kommt, und dennoch keine termingemäße Ruckreise erfolgten sollte).
Das will ich mal nicht annehmen, aber der Gesetzgeber tut dies, weil es halt vorkommen kann.

Deine Verlobte sollte Dir schon mal eine Kopie/Scan von ihrem Inlands- und Auslandpass (Reisepass) übermitteln. Das hat was mit der "Ledigkeitsbescheinigung" zu tun, die man für die Befreiumg vom EFZ benötigt. Wenn im Inlandpass kein Eintrag dazu, bedeutet dies, sie ist ledig und auch zuvor nie verheiratet gewesen.

Ledigkeitsbescheinigungen, wie sie das dt. Recht vorsehen, werden nicht in allen russ. Behörden ausgestelt.

Z.
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« Zuletzt geändert: 27.05.2007 um 15:39:13 von Zeppelin »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 27.05.2007 um 15:24:37
 
Das andere Visum heißt Visum zur Eheschließung.
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Antwort #5 - 27.05.2007 um 16:16:03
 
Danke euch beiden.

Zeppelin, meine Verlobte ist geschieden, das Scheidungsurteil haben wir schon apostillieren lassen und eine Ledigkeitsbescheinigung hat sie auch bekommen. Vermute mal, dass fuers Standesamt/KG Kopien/Faxe davon nicht reichen... Mal sehen Smiley

Bzgl. Ledigkeitsbescheinigung liest man immer wieder, dass so etwas nicht existiert/ausgestellt wird, aber die Форма 35 из ЗАГСа/Formular 35 vom SAGS, muessen eigentlich alle russischen Standesaemter auf schriftlich begruendeten Antrag ausstellen. Zumindest fuer z.B. die Ukraine gelten die dann auch; weiss aber nicht, ob die in D anerkannt werden... Und weiss auch nicht, ob man eine Apostille draufsetzen lassen muss fuer D, wahrscheinlich jedoch schon.

Im Merkblatt http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/moskau/de/01/Visabestimmungen/Visa-Merkbla... der Botschaft steht, dass ich bei positiver Bestaetigung durch das Standesamt keine VE abgeben muesste. Ist das falsch? Nicht, dass es ein Problem waere, aber steht halt so da drin.

Lt. Merkblatt scheint es auch zwei Moeglichkeiten zu geben, das Visum zu beantragen - erst Bestaetigung durch Standesamt und danach Antrag, oder gleich Antrag, fuer den man dann aber mehr Unterlagen einreichen muss.
Ich vermute letzterer Weg dauert laenger, oder?
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