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Eheverträge wann?Wo?doppelt? (Gelesen: 6.319 mal)
Mango
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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25.05.2007 um 19:12:09
 
Hallo liebe User!

Ich bin Deutsche und möchte meinen ägyptischen Verlobten im Sommer in Kairo heiraten.
Wir würden gerne einen Ehevertrag verfassen, zu unserer Absicherung.
In Ägypten schließt man einen islamischen Ehevertrag ab.
Ich bin mir jedoch nicht sicher ob der auch in Deutschland gilt?Wir wollen zunächst zusammen in Deutschland leben aber für später haben wir noch keine Pläne.
In dem islamischen Ehevertrag sind viele Dinge die in einem deutschen Ehevertrag geregelt sind, nicht erwähnt.
Ist es möglich hier in Deutschland zusätzlich einen Ehevertrag abzuschließen?Oder kann man beide Verträge irgendwie integrieren sodass alles geregelt ist egal wo wir leben im Falle einer Scheidung?

Der Punkt ist, wir wollen uns absichern und zwar in beiden Ländern, wissen aber nicht wie und was wo wann gültig ist.

Kann man einen deutschen Ehevertrag auch bei schon bestehender Ehe, nachträglich abschließen?

Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen.

Grüße
Mango
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Bommel
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Antwort #1 - 25.05.2007 um 19:22:17
 
Zitat:
Kann man einen deutschen Ehevertrag auch bei schon bestehender Ehe, nachträglich abschließen?

ja, kann man.
Ein Ehevertrag darf allerdings nicht sittenwidrig sein und/oder einen der Vertragspartner benachteiligen.
Bei binationalen Ehen ist es noch etwas schwieriger eine Form zu finden die vor  dt. Gerichten stand hält. Da wurde schon der ein oder andere Vertrag, obwohl vom Anwalt/Notar entworfen,zerpflückt.

Da Rechtsberatung in einem Forum nicht erlaubt nicht, werde ich dazu mehr nicht schreiben.
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Mango
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Antwort #2 - 25.05.2007 um 19:35:16
 
Hallo Bommel,

das ist ein schwieriges Thema.
Kannst du mir vielleicht einen Tip geben wie ich jemand finde der sich damit auskennt und mir da eine Beratung geben könnte?
Grundsätzlich schließt man Eheverträge beim Notar oder Anwalt ab?
Ich habe schon versucht da jemand zu finden aber es gibt kaum jemand der sich mit der Binational-Problematik auskennt.
Aber ich will dass mein Vertrag auch greift,sonst brauche ich ihn nicht abschließen.
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Bommel
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Antwort #3 - 25.05.2007 um 19:47:29
 
Zitat:
Kannst du mir vielleicht einen Tip geben wie ich jemand finde der sich damit auskennt und mir da eine Beratung geben könnte?

rufe hier mal an, da wird dir weiter geholfen. 
http://www.rakko.de/8b.php



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Antwort #4 - 25.05.2007 um 20:19:03
 
Vielen Dank für den link Bommel, auf der Seite für meinen Bezirk war ich schon, aber jemand mit Erfahrung im binationalen Bereich hab ich da nicht gefunden.
Ich werde wohl ins kalte Wasser springen müssen und einen Anwalt für Familienrecht ohne explizite Kentnisse von binationaler Problematik auswählen müssen.
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Esra
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Antwort #5 - 25.05.2007 um 21:52:42
 
Hallo Mango,

gerade bei Eheschließungen, die auch einen islamischen Ehevertrag mit sich ziehen, sollte es vielleicht doch ein Anwalt oder Notar sein, der sich mit sowas auskennt. Sooo selten kommt es auch nicht vor!
Vielleicht in der nächstgrößeren Stadt mal suchen oder in der der Hauptstadt des Bundeslandes?

Infos zu islamischen Eheverträgen hat ggf. auch der iaf
http://www.verband-binationaler.de/

Esra
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Bommel
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Antwort #6 - 25.05.2007 um 22:10:54
 
@Mango:
ich habe dir eine pm mit sehr renomierten Anwälten per pm zukommenlassen. Zwinkernd
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Antwort #7 - 25.05.2007 um 23:21:14
 
Dankeschön für die Anwälte Bommel, hab gleich mal eine mail geschrieben.Leider komme ich aus Stuttgart und das ist ein ganzes Stück weg von Berlin, aber es geht ja auch um einiges.

Grüßle
Mango
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Bommel
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Antwort #8 - 26.05.2007 um 10:07:01
 
Zitat:
Leider komme ich aus Stuttgart und das ist ein ganzes Stück weg von Berlin, aber es geht ja auch um einiges

sowas lässt sich auch auf die Distanz klären  Smiley

P.S. Ich bin zu der Erkenntnis gekommen das mir ein Ehevertrag in meiner binationalen Ehe nichts bringt. Augenrollen
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 26.05.2007 um 10:20:42
 
Bommel schrieb am 26.05.2007 um 10:07:01:
Ich bin zu der Erkenntnis gekommen das mir ein Ehevertrag in meiner binationalen Ehe nichts bringt.


Warum soll ein Ehevertrag in einer binationalen Ehe nichts bringen. Wenn bei einer Scheidung deutsches Recht anzuwenden ist, dürfte es sicherlich keine Bedenken mit einem Ehevertrag geben. Es kommt sicherlich auch darauf an, welche Punkte man in einen Ehevertrag regeln möchte. Verzicht auf Zugewinn- und Versorgungsausgleich düften wohl weniger problematisch sein, als der Verzicht auf nachehelichen Unterhalt, wenn beim Abschluß schon anzunehmen war, daß im Falle einer Scheidung der ausländische Ehepartner von Vater Staat unterstützt werden muß.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 26.05.2007 um 11:00:30
 
Hat eigentlich nichts mit Personenstandsrecht zu tun.
Mit Ausländerrecht auch nix. Habe es daher hierher
verschoben.
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Bommel
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Antwort #11 - 26.05.2007 um 11:08:40
 
@Trixie:
Zitat:
Verzicht auf Zugewinn- und Versorgungsausgleich düften wohl weniger problematisch sein

sorry das ich dir da  zum Teil widersprechen muß Zwinkernd.
Der Zugewinn ist weniger problematisch, der Versorgungsausgleich schon, dies habe ich selbst erfahren dürfen- trotz Ehevertrag vom Notar.
Das Problem bei vielen liegt darin das der Vertrag zum Tag x nach geltender Rechtssprechung fixiert wurde, Jahre später hat sich in der Rechtssprechung aber vieles geändert....und wer passt seinen Vertag dann schon an. ( meiner war 11 Jahre alt)
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Antwort #12 - 26.05.2007 um 13:51:29
 
Oje, das hört sich kompliziert an und eine perfekte Absicherung gibt es sicher nicht.Ich werde trotzdem einen Ehevertrag abschließen damit wenigstens einige wenn auch nicht alle Dinge geregelt werden können.

Vielleicht ist es ja möglich dass man bei der Eheschließung in Kairo einen islamischen Ehevertrag abschließt der in Ägypten gültig ist und dann nachträglich in Deutschland einen für Deutschland.Keine Ahnung.
Habe mich mit ein  paar Anwälten in Verbindung gesetzt.
Mal sehen was dabei rauskommt.
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Familykhalil
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Antwort #13 - 01.08.2007 um 23:45:16
 
Mango schrieb am 26.05.2007 um 13:51:29:
Mal sehen was dabei rauskommt.


Hi Mango,

wuerde mich freuen, wenn du mal kurz berichtest was bei rausgekommen ist.

Danke dir und viele Gruesse aus Aegypten.
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Mikael321
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Antwort #14 - 02.08.2007 um 00:52:07
 
Mango schrieb am 26.05.2007 um 13:51:29:
Habe mich mit ein  paar Anwälten in Verbindung gesetzt. Mal sehen was dabei rauskommt.
Pauschal gesagt, lohnt sich ein Ehevertrag eigentlich nur in zwei dingen. 1) Der eine hat nichts und der andere viel mehr. (wir reden hier nicht von 30 oder 40 TD Eu auf dem Konto.Haus Firma u.ä  Oder wenn jemand selbständig ist, um die Familie abzusichern. (Haus u.s.w gehört dann dem nicht Unternehmer)

Einige Sachen, kannst du nicht ausklammern zb. Unterhalt. Wenn es zur Scheidung kommt, und du der Verdiener bist, zahlst du mit oder ohne Ehevertrag. (Umgekehrt natürlich auch)

Sorgerecht und Unterhalt , für die (das) Kind auch nicht.

Versorgungsausgleich ist strittig. Mal entscheidet ein Richter das es gültig ist, mal eben nicht.

Was zb. gar nicht geht, ist wenn du jetzt deinen Mann der vielleicht wenig bis nichts Deutsch kann, gleich zum Notar bestellt wird. Da macht dann später bei Streitigkeiten der gegnerische Anwalt, Kleinholz aus dem Vertrag. Er hat ja gar nicht gewusst,  was er unterschreibt. (Solche eine Rechtsprechung würde ich mir auch manchmal gerne in anderen Bereichen wünschen)

Prüfe erstmal, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. Ein vernünftiger auf deine Verhältnisse zugeschnittener Vertrag wird sicherlich im vierstelligen Bereich kosten. Eine Übersetzung in arabisch, wenn dein Mann wenig Deutsch kann, ist sicherlich auch nicht billig. Und einen Vorgefertigten Standartvertrag, kannst du gleich in die Tonne treten.

Micha
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