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Erste Schritte, nach Erlangen des Visums (Gelesen: 7.962 mal)
-Sophia-
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25.05.2007 um 10:54:10
 
Guten Morgen liebe info4alien-Leser

Wie ich euch ja schon gestern abend mitteilte, haben mein Mann und ich unser Visum bekommen. Smiley Durchgedreht Smiley Durchgedreht
Er wird am Samstag nach Deutschland kommen.
Was müssen wir als erstes tun, wenn er hier in Deutschland ist?
Wo muss er sich anmelden?
Wie läuft das mit der Krankenversicherung ab? Ich bin noch Familienversichert.
Müssen wir uns anmelden, wenn wir zur ABH gehen um eine Aufenthalsgenehmigung zu beantragen?
Was für Unterlagen benötigen wir dafür?
Da er nicht sofort eine Arbeit finden wird, wie läuft das mit dem Hartz IV -Antrag ab, was für Unterlagen benötigen wir dafür?
Und dann zu guter letzt- die Namensänderung, wo muss ich mich dafür melden, beim Standesamt?

Fragen über Fragen, ich hoffe ihr könnt uns ein wenig behilflich sein.
Wir danken euch schon im vorraus.
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inge
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Antwort #1 - 25.05.2007 um 10:59:18
 
Zuerst: Koffer auspacken
Dann Einwohnermeldeamt und mit Meldebescheinigung und Pass zur ABH.
Bei KV Antrag auf kostenfreie (wenn gesetzliche KV) Mitversicherung des Gatten. Die wollen zumeinst ne Kopie der Heiratsurkunde.
AA wird wohl zusätzlich noch die AE sehen wollen. Evtl. reicht FBesch, da ihr ja ein FZF Visum erhalten habt.
Namenserklärung beim Standesamt. Falls sich SEIN Name ändert kann es dann aber Probleme mit dem Pass geben!
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-Sophia-
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Antwort #2 - 25.05.2007 um 11:02:33
 
Nein nein, nur ich werde meinen Namen ändern.
Kann ich ihn denn wirklich bei mir mitversichern, wenn ich noch familienversichert bin?
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inge
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Antwort #3 - 25.05.2007 um 11:12:52
 
Du bist bei deinen Eltern versichert?
Dort wird dein Mann dann allerdings nicht kostenfrei mitversichert:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
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-Sophia-
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Antwort #4 - 25.05.2007 um 11:18:35
 
Kann er denn nicht über Hartz IV versichert werden, ich habe sowas mal gehört?
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trixie
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Antwort #5 - 25.05.2007 um 11:19:43
 
-Sophia- schrieb am 25.05.2007 um 11:02:33:
Kann ich ihn denn wirklich bei mir mitversichern, wenn ich noch familienversichert bin?  


Wenn du familienversichert bist, ist dein Mann nicht automatisch mitversichert. Wenn ihr aber ohnedies Leistungen nach den SGB II beantragen werdet und dies euch genehmigt wird, ist dein Mann über die ARGE krankenversichert.

inge schrieb am 25.05.2007 um 10:59:18:
AA wird wohl zusätzlich noch die AE sehen wollen.


Wieso AA! Nachdem er keinen Leistungsanspruch auf Leistungen nach ALG I hat, dürfte nur die ARGE als Leistungserbringer in Frage kommen.

trixie
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Antwort #6 - 25.05.2007 um 11:26:15
 
trixie schrieb am 25.05.2007 um 11:19:43:
Nachdem er keinen Leistungsanspruch auf Leistungen nach ALG I hat,


Wieso hat er denn den Anspruch nicht?
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schweitzer
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Antwort #7 - 25.05.2007 um 11:28:23
 
Weil er in D noch nicht gearbeitet hat und also selbst noch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet hat. Ergo - im Zweilfel lediglich Anspruch auf ALG II (Hartz IV) - und dafür sind die ARGEn zuständig!


=schweitzer=
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Antwort #8 - 25.05.2007 um 11:30:20
 
schweitzer schrieb am 25.05.2007 um 11:28:23:
Anspruch auf ALG II (Hartz IV) 


und wo stellen wir diesen Antrag?
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Antwort #9 - 25.05.2007 um 11:31:18
 
schweitzer schrieb am 25.05.2007 um 11:28:23:
Weil er in D noch nicht gearbeitet hat und also selbst noch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet hat. Ergo - im Zweilfel lediglich Anspruch auf ALG II (Hartz IV) - und dafür sind die ARGEn zuständig! 


Du bist mir leider etwas zuvor gekommen mit deiner Antwort. Aber treffender und besser hätte ich es auch nicht beantworten können.

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Antwort #10 - 25.05.2007 um 11:34:08
 
-Sophia- schrieb am 25.05.2007 um 11:30:20:
und wo stellen wir diesen Antrag?


Bei der ARGE, die für eueren Landkreis oder euere Stadt zuständig ist. Frage im Zweifelsfalle einmal bei deiner Gemeinde in der Sozialhilfeverwaltung nach.

Leistungen werden erst ab dem Tag gewährt, an dem der Antrag gestellt wurde. Du kannst den Antrag erst einmal formlos z. B. per Fax oder Email stellen.

trixie
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Antwort #11 - 25.05.2007 um 11:38:20
 
Vielen lieben Dank, das werde ich machen.
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SalinaBerlin
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Antwort #12 - 25.05.2007 um 12:10:39
 
Versuch so schnell wie möglich bei der Abh anzurufen ,wegen einem Termin....Du kennst doch die Wartezeiten... Zwinkernd

Geht auch über die Internetseite der ABH  per E-Mail....


Salina
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Antwort #13 - 25.05.2007 um 12:18:37
 
Genau Salina, das stimmt, werde gleich mal ne Mail schreiben.
Vielen Dank
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trixie
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Antwort #14 - 25.05.2007 um 12:23:28
 
-Sophia- schrieb am 25.05.2007 um 12:18:37:
Genau Salina, das stimmt, werde gleich mal ne Mail schreiben. 


Die Mail an die ARGE, bzw. das Landratsamt mit Beantragung von ALG II Leistungen sollte nicht vergessen werden, denn jeder Tag, an dem der Antrag später gestellt wird, ist verlorenes Geld.

trixie
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