Hallo liebe Board-Gemeinschaft...
kurz zu mir/uns:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1173874992Zusammengefasst: ich Deutsche, er Inder
Nun die ein oder andere Frage, auf die ich hoffe, Antwort zu bekommen
Auf der Botschaftsseite zum Thema Eheschließung in Indien heißt es:
"Die Verlobten können bei dem Standesamt (Registrar of Marriages), in dessen Amtsbezirk einer von ihnen seit mindestens 30 Tagen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, das Aufgebot bestellen."
Mein Verlobter ist in Deutschland geduldet. Wo hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt?
Mir geht es bei dieser Frage um folgendes: aus Deutschland heraus bereiten wir mit der Familie grad alles vor...Papiere, Einladungen...naja, was halt so dazu gehört...Egal. Jedenfalls ist er so gesehen in Indien ja nicht abgemeldet oder so, weiß ja keiner, dass er "weg" ist. Nach Rückreise in die Heimat, wollten wir relativ schnell das Aufgebot bestellen. Würde bei der späteren Überprüfung durch Vertrauensanwalt und dt. Standesamt die Ehe als nicht nach landesüblichen Statuten geschlossen eingestuft werden, weil die 30 Tage gewöhnlicher Aufenthalt nicht tatsächlich vorlagen...
Ich hoffe, die Frage ist einigermaßen verständlich...
2. Zitat Botschaftsseite zu erforderlichen Dokumenten (mit der Anmerkung weiter unten, dass es von Ort zu Ort abweichen kann)
"d) Ehefähigkeitszeugnis des Standesamtes"
Auf telefonische Anfrage hieß es, das
EFZ sei nicht nötig. Reisepass, Aufenthalsbescheinigung (in der ja auch ledig steht) und Geb.urkunde seien ausreichend.
Meine Frage auch hier: Probleme bei Überprüfung durch VA oder Standesamt?
Schon einmal vielen Dank im Voraus für die Hilfe,
Ikh