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Darf die ABH Auskunft geben? (Gelesen: 7.331 mal)
-Sophia-
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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23.05.2007 um 10:07:58
 
Guten morgen liebe info4alien-Leser,

Ich habe mal eine Frage.
Ich hatte die letzten Tage einen Vorsprechtermin zwecks Familienzusammenführung bei meiner ABH, nach etwa 17 Wochen Wartezeit.
Nun ist es so, dass ich zu diesem Gespräch meinen Personalausweis, Mietvertrag, gemeinsame Bilder von mir und meinen Mann, sowie meine Flugticket vorlegen sollte.
Das habe ich bei meinem Gespräch mit der Sachbearbeiterin auch gemacht.
Sie hat mich einige Sachen gefragt und ich antwortete brav, meinerseits ist eigentlich alles ganz gut gelaufen, es handelt sich bei uns aber nicht um eine zeitgleiche Befragung.

Nun ist es so, dass mir die Bearbeiterin auf meine Frage hin, wie lange denn jetzt alles dauern würde, erwiederte : "Wir schicken das heute ab und dann warten Sie auf eine Antwort der zuständigen Botschaft"
Sie meinte auch noch ich könne Sie morgen nochmals anrufen.
Das tat ich soeben und wieder sagte sie mir, sie hätten gestern ihre Stellungnahme abgeschickt, aber ob es jetzt eine positive oder negative wäre sagte Sie mir nicht, es wäre wohl verboten soetwas zu sagen  
Ich dachte man würde sofort Bescheid bekommen, wenn grünes Licht gegeben wird?
Das einzigste was sie mir noch sagen konnte, ist das wenn die Botschaft jetzt keine Einwände hätte, alles gut laufen würde und mein Ehemann dort mal anrufen sollte.
Wenn sie keine Einwände hätte, warum kann sie es mir denn dann nicht sagen, das verstehe ich nicht?
Andere Menschen bekommen doch sofort nach dem Gespräch Bescheid, wieso wir denn nicht?
Darf die ABH wirklich keine Auskunft geben?
Es geht doch um unser Leben.


Ich hoffe ihr könnt mir einige Ratschläge geben.
Liebe Grüße Sophia

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maki
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Antwort #1 - 23.05.2007 um 10:15:04
 
-Sophia- schrieb am 23.05.2007 um 10:07:58:
Das einzigste was sie mir noch sagen konnte, ist das wenn die Botschaft jetzt keine Einwände hätte, alles gut laufen würde und mein Ehemann dort mal anrufen sollte.

Da steht's doch Zwinkernd

Wenn die Botschaft keine Einwände hat, bekommt dein Mann sein Visum.

Gruß,

maki
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-Sophia-
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Antwort #2 - 23.05.2007 um 10:18:48
 
Aber kann es denn wirklich sein, dass mir meine Sachbearbeiterin , ob sie nun eine positive oder negative Stellungnahme abgegeben hat, mir darüber keine Auskunft erteilen darf?
Ich bin jetzt total durcheinander.
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maki
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Antwort #3 - 23.05.2007 um 10:21:28
 
Was denn für eine Stellungnahme?

Woher soll irgendwer wissen, ob deine Befragung positiv oder negativ war, bevor sie nicht mit der deines Mannes verglichen worden ist?
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-Sophia-
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Antwort #4 - 23.05.2007 um 10:27:21
 
Aber mein Mann hat garkeine Befragung.
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anou
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Antwort #5 - 23.05.2007 um 10:35:20
 
Hi Sophia,

hatte dein Mann auch keine Befragung bei der Antragstellung?
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-Sophia-
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Antwort #6 - 23.05.2007 um 10:38:37
 
Doch, das hatte er schon, aber ihm wurden lediglich 3-4 Fragen gestellt, also relativ kurz, es war in der Weise keine richtige Befragung, jedenfalls nicht so wie meine.
Aber meinst du, das wird jetzt damit verglichen?
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ronny
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Antwort #7 - 23.05.2007 um 10:39:45
 
-Sophia- schrieb am 23.05.2007 um 10:18:48:
Aber kann es denn wirklich sein, dass mir meine Sachbearbeiterin , ob sie nun eine positive oder negative Stellungnahme abgegeben hat, mir darüber keine Auskunft erteilen darf? 


Hallo,

nicht durcheinanderbringen lassen. Streng genommen darf sie Dir keine Auskunft geben, weil Du kein Antragsteller bist.
Das ist Dein Mann ...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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-Sophia-
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Antwort #8 - 23.05.2007 um 10:42:11
 
Aber normalerweise geben sie doch Auskunft.
Ich kann mir das nur damit erklären, dass es sich womöglich um eine negative Stellungnahme handelt und sie es mir aus diesem Grunde nicht sagen möchte.
Ich weis garnicht, was ich darüber denken kann.
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Toppy
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Antwort #9 - 23.05.2007 um 10:53:30
 
Moin,

entspann dich mal, alles sieht doch gut aus. Wie Ronny sagte, normalerweise hast du kein Anrecht auf Auskunft da du nicht Antragsteller bist. Woher hast du deine Weisheit "Normalerweise......."? Die SB hat doch schon sehr klar gesprochen. Positiver gehts doch nun wirklich nicht.
Glückwunsch.

-Toppy-
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
 
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-Sophia-
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Antwort #10 - 23.05.2007 um 11:00:41
 
Ich bin halt nur irritiert, da andere Menschen aus diesem Forum, von dem was ich lesen konnte, sofort Bescheid bekommen haben.
Ich möchte mir doch nur zu 100 Prozent sicher sein.
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-Sophia-
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Antwort #11 - 23.05.2007 um 11:14:35
 
Ich habe jetzt soeben das BVA angerufen und die sagten mir, eine Stellungnahme seitenes der ABH ist erfolgt, aber auch dieser Bearbeiter konnte mir nun, ob sich nun um eine positive oder negative handle, nicht mitteilen, aus Gründen des Datenschutzes.
Er sagte auch nur, es wird alles gut gehen.
Kann ich davon ausgehen, das die ABH dem Visum zugestimmt hat?
Ich bin total durcheinander, ich möchte nur endlich eine ausschlagkräftige Antwort bekommen.
Wir versuchen nun auch die Botschaft anzurufen.
Letztendlich müssten sie uns doch Auskunft darüber erteilen, oder?
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ronny
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Antwort #12 - 23.05.2007 um 11:19:03
 
Sophia,

bleib doch mal ruhig, auch die Botschaft darf Dir keine Auskunft geben. Deinem Mann schon.

Entspann Dich und warte ruhig ab. Es wird schon schiefgehen, Du mußt nicht auf den letzten Metern in Panik verfallen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #13 - 23.05.2007 um 11:34:09
 
HI Sophia, vieleicht wurde bei euch keine zeitgleiche Befragung gemacht weil es kein Verdach auf Scheinehe gab Durchgedreht

Also es wird bestimmt alles gut Zwinkernd ich wünsche dir viel Glück
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 23.05.2007 um 14:06:32
 
Da sollte man dir einmal ein klein wenig Auskunft über die Visaverfahren zu teil werden lassen:

Ein Visum wird bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt. Sie ist die zuständige Stelle, die das Visum abschließend bearbeitet.

Gesetzlich ist es so geregelt, dass die inländischen Ausländerbehörden in diesen Entscheidungsprozess mit eingebunden werden, weil sie die örtliche Nähe zu ermittelnden Sachverhalten haben. Es handelt sich hierbei aber um ein verwaltungsinternes Verfahren.
Aus diesem Grund darf dir die ABH keine Auskunft geben.
Tut sie es doch, Glück. Muss sie aber nicht.

Du hast allerdings schon eindeutige Hinweise erhalten.

Auch das BVA ist nicht der richtige Ansprechpartner für Antragsteller oder Verwandte/Bekannte; sie bündeln nur Informationen und leiten sie weiter, ist aber kein Entscheidungsträger und darf deshalb ebenfalls keine Informationen weitergeben.

Damit sind wir wieder bei der deutschen Vertretung im Ausland, die alle Informationen sammelt und über den Visaantrag entscheidet. Sie wird die als einzige Behörde Auskunft geben müssen.

proll
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 23.05.2007 um 16:17:16
 
Zitat:
Damit sind wir wieder bei der deutschen Vertretung im Ausland, die alle Informationen sammelt und über den Visaantrag entscheidet. Sie wird die als einzige Behörde Auskunft geben müssen. 


Nur dann, wenn sie selbst Antragstellerin ist.

Ansonsten dort auch nur mit Vollmacht.

J.
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-Sophia-
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Antwort #16 - 23.05.2007 um 18:27:38
 
So, mein Ehemann in der Türkei hatte heute die deutsche Botschaft angerufen, die sagten ihm auch nur er sollle warten, sie hätten wohl eine Antwort der ABH in berlin bekommen, aber ob es sich nun um eine Zusage oder Absage handle konnten sie ihm nicht sagen.
Morgen holt er seinen Pass ab, dort steht dann alles drinne.
Kann das sein, dass man so lange auf die Folter gespannt wird.
Wenn es positiv wäre könnten sie ihm das doch sagen, ich kann mir das nur damit erklären, dass das Visum abgelehnt worden ist.
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Antwort #17 - 23.05.2007 um 19:05:19
 
Hallo sophia

Also so viel ich weis ,kenn es nur vom Kosovo ,wenn die stellungsnahme da ist wird der jenige angerufen von der botschaft das er auf die botschaft kommen soll ,und normal holt er seinen pass und bekommt dann sein visa .normal sagen die dem antragsteller dann gleich am telefon endweder :holen sie ihren pass, es wurde abgelehnt oder sie bekommen ihr visa kommen sie morgen vorbei und holen ihren pass ab ,

ich drück dir die daumen aber ich denke er wird sein pass mit visa abholen können .mach dich nicht verrückt es wird schon klappen .

hat dein mann nicht gefragt ob er sein visa bekommt ??

Lg kira
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-Sophia-
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Antwort #18 - 23.05.2007 um 19:09:20
 
Doch das hatte er ja am Telefon.
Das Problem ist halt nur, dass er seinen Pass nicht persönlich von der Botschaft abholt, sondern dieser per UPS zugeschickt wird.
Die Frau am Telefon gab ihm keine weiteren Auskünfte darüber auch nach mehrfachen Nachfragen nicht.
Was kann das bedeuten?
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Antwort #19 - 23.05.2007 um 19:17:03
 
warum sollte das Visum denn abgelehnt worden sein?

Dann hättet Ihr doch vorher bestimmt eine Einladung zur zeitgleichen Befragung bekommen ........... um eventuelle Zweifel  klären zu können.

denke ich mal unentschlossen
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Kira3167
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Antwort #20 - 23.05.2007 um 19:28:17
 
Was solll den da im pass stehn ??? das einzige was ich mir vorstelen kann das es das visa ist ,sonst dürfe die ja nichts in pass schreiben ?? und warum bekomm er den pass zugeschickt ?normal holt man ihn auf der botschaft ab ,nach dem die angerufen haben .Drück dir ganz doll die daumen das es klappt

lg kira
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Antwort #21 - 23.05.2007 um 20:35:29
 
Kira3167 schrieb am 23.05.2007 um 19:28:17:
und warum bekomm er den pass zugeschickt 


Das ist auch relativ neu und nur eine Option, auf den traditionellen Wege geht es auch noch, aber bei uns ist es halt so.


Sie können meinem Mann doch aber auch seinen Pass schicken ohne das Visum drinnen.
Kann es denn auch sein, dass die ABH ablehnt ohne eine zeitgleiche Befragung?
Eigentlich gibt es bei uns keinen Grund dafür, aber wir sind so durcheinander, weil uns niemand eine genaue Auskunft geben kann.
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ronny
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Antwort #22 - 23.05.2007 um 20:37:34
 
ronny überlegt gerade, ob er den Thread bis morgen zumachen soll Zwinkernd
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