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Darf die ABH Auskunft geben? (Gelesen: 7.332 mal)
-Sophia-
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23.05.2007 um 10:07:58
 
Guten morgen liebe info4alien-Leser,

Ich habe mal eine Frage.
Ich hatte die letzten Tage einen Vorsprechtermin zwecks Familienzusammenführung bei meiner ABH, nach etwa 17 Wochen Wartezeit.
Nun ist es so, dass ich zu diesem Gespräch meinen Personalausweis, Mietvertrag, gemeinsame Bilder von mir und meinen Mann, sowie meine Flugticket vorlegen sollte.
Das habe ich bei meinem Gespräch mit der Sachbearbeiterin auch gemacht.
Sie hat mich einige Sachen gefragt und ich antwortete brav, meinerseits ist eigentlich alles ganz gut gelaufen, es handelt sich bei uns aber nicht um eine zeitgleiche Befragung.

Nun ist es so, dass mir die Bearbeiterin auf meine Frage hin, wie lange denn jetzt alles dauern würde, erwiederte : "Wir schicken das heute ab und dann warten Sie auf eine Antwort der zuständigen Botschaft"
Sie meinte auch noch ich könne Sie morgen nochmals anrufen.
Das tat ich soeben und wieder sagte sie mir, sie hätten gestern ihre Stellungnahme abgeschickt, aber ob es jetzt eine positive oder negative wäre sagte Sie mir nicht, es wäre wohl verboten soetwas zu sagen  
Ich dachte man würde sofort Bescheid bekommen, wenn grünes Licht gegeben wird?
Das einzigste was sie mir noch sagen konnte, ist das wenn die Botschaft jetzt keine Einwände hätte, alles gut laufen würde und mein Ehemann dort mal anrufen sollte.
Wenn sie keine Einwände hätte, warum kann sie es mir denn dann nicht sagen, das verstehe ich nicht?
Andere Menschen bekommen doch sofort nach dem Gespräch Bescheid, wieso wir denn nicht?
Darf die ABH wirklich keine Auskunft geben?
Es geht doch um unser Leben.


Ich hoffe ihr könnt mir einige Ratschläge geben.
Liebe Grüße Sophia

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maki
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Antwort #1 - 23.05.2007 um 10:15:04
 
-Sophia- schrieb am 23.05.2007 um 10:07:58:
Das einzigste was sie mir noch sagen konnte, ist das wenn die Botschaft jetzt keine Einwände hätte, alles gut laufen würde und mein Ehemann dort mal anrufen sollte.

Da steht's doch Zwinkernd

Wenn die Botschaft keine Einwände hat, bekommt dein Mann sein Visum.

Gruß,

maki
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-Sophia-
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Antwort #2 - 23.05.2007 um 10:18:48
 
Aber kann es denn wirklich sein, dass mir meine Sachbearbeiterin , ob sie nun eine positive oder negative Stellungnahme abgegeben hat, mir darüber keine Auskunft erteilen darf?
Ich bin jetzt total durcheinander.
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maki
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Antwort #3 - 23.05.2007 um 10:21:28
 
Was denn für eine Stellungnahme?

Woher soll irgendwer wissen, ob deine Befragung positiv oder negativ war, bevor sie nicht mit der deines Mannes verglichen worden ist?
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-Sophia-
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Antwort #4 - 23.05.2007 um 10:27:21
 
Aber mein Mann hat garkeine Befragung.
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anou
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Antwort #5 - 23.05.2007 um 10:35:20
 
Hi Sophia,

hatte dein Mann auch keine Befragung bei der Antragstellung?
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-Sophia-
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Antwort #6 - 23.05.2007 um 10:38:37
 
Doch, das hatte er schon, aber ihm wurden lediglich 3-4 Fragen gestellt, also relativ kurz, es war in der Weise keine richtige Befragung, jedenfalls nicht so wie meine.
Aber meinst du, das wird jetzt damit verglichen?
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ronny
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Antwort #7 - 23.05.2007 um 10:39:45
 
-Sophia- schrieb am 23.05.2007 um 10:18:48:
Aber kann es denn wirklich sein, dass mir meine Sachbearbeiterin , ob sie nun eine positive oder negative Stellungnahme abgegeben hat, mir darüber keine Auskunft erteilen darf? 


Hallo,

nicht durcheinanderbringen lassen. Streng genommen darf sie Dir keine Auskunft geben, weil Du kein Antragsteller bist.
Das ist Dein Mann ...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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-Sophia-
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Antwort #8 - 23.05.2007 um 10:42:11
 
Aber normalerweise geben sie doch Auskunft.
Ich kann mir das nur damit erklären, dass es sich womöglich um eine negative Stellungnahme handelt und sie es mir aus diesem Grunde nicht sagen möchte.
Ich weis garnicht, was ich darüber denken kann.
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Toppy
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Antwort #9 - 23.05.2007 um 10:53:30
 
Moin,

entspann dich mal, alles sieht doch gut aus. Wie Ronny sagte, normalerweise hast du kein Anrecht auf Auskunft da du nicht Antragsteller bist. Woher hast du deine Weisheit "Normalerweise......."? Die SB hat doch schon sehr klar gesprochen. Positiver gehts doch nun wirklich nicht.
Glückwunsch.

-Toppy-
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
 
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-Sophia-
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Antwort #10 - 23.05.2007 um 11:00:41
 
Ich bin halt nur irritiert, da andere Menschen aus diesem Forum, von dem was ich lesen konnte, sofort Bescheid bekommen haben.
Ich möchte mir doch nur zu 100 Prozent sicher sein.
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-Sophia-
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Antwort #11 - 23.05.2007 um 11:14:35
 
Ich habe jetzt soeben das BVA angerufen und die sagten mir, eine Stellungnahme seitenes der ABH ist erfolgt, aber auch dieser Bearbeiter konnte mir nun, ob sich nun um eine positive oder negative handle, nicht mitteilen, aus Gründen des Datenschutzes.
Er sagte auch nur, es wird alles gut gehen.
Kann ich davon ausgehen, das die ABH dem Visum zugestimmt hat?
Ich bin total durcheinander, ich möchte nur endlich eine ausschlagkräftige Antwort bekommen.
Wir versuchen nun auch die Botschaft anzurufen.
Letztendlich müssten sie uns doch Auskunft darüber erteilen, oder?
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ronny
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Antwort #12 - 23.05.2007 um 11:19:03
 
Sophia,

bleib doch mal ruhig, auch die Botschaft darf Dir keine Auskunft geben. Deinem Mann schon.

Entspann Dich und warte ruhig ab. Es wird schon schiefgehen, Du mußt nicht auf den letzten Metern in Panik verfallen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #13 - 23.05.2007 um 11:34:09
 
HI Sophia, vieleicht wurde bei euch keine zeitgleiche Befragung gemacht weil es kein Verdach auf Scheinehe gab Durchgedreht

Also es wird bestimmt alles gut Zwinkernd ich wünsche dir viel Glück
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proll
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Antwort #14 - 23.05.2007 um 14:06:32
 
Da sollte man dir einmal ein klein wenig Auskunft über die Visaverfahren zu teil werden lassen:

Ein Visum wird bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragt. Sie ist die zuständige Stelle, die das Visum abschließend bearbeitet.

Gesetzlich ist es so geregelt, dass die inländischen Ausländerbehörden in diesen Entscheidungsprozess mit eingebunden werden, weil sie die örtliche Nähe zu ermittelnden Sachverhalten haben. Es handelt sich hierbei aber um ein verwaltungsinternes Verfahren.
Aus diesem Grund darf dir die ABH keine Auskunft geben.
Tut sie es doch, Glück. Muss sie aber nicht.

Du hast allerdings schon eindeutige Hinweise erhalten.

Auch das BVA ist nicht der richtige Ansprechpartner für Antragsteller oder Verwandte/Bekannte; sie bündeln nur Informationen und leiten sie weiter, ist aber kein Entscheidungsträger und darf deshalb ebenfalls keine Informationen weitergeben.

Damit sind wir wieder bei der deutschen Vertretung im Ausland, die alle Informationen sammelt und über den Visaantrag entscheidet. Sie wird die als einzige Behörde Auskunft geben müssen.

proll
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