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AE bei Zuzug nach D aus der Schweiz (Gelesen: 1.400 mal)
manfred
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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22.05.2007 um 16:00:11
 
Hallo zusammen,
die Situation in Stichworten:

1. Deutscher Staatsbürger, wohnhaft in der Schweiz (Aufenthaltserlaubnis 5 Jahre)
2. Ehefrau, russische Staatsbürgerin, ebenfalls wohnhaft in der Schweiz
die Heirat fand in Russland statt.

wollen demnächst nach D ziehen.
Arbeit und Wohnung sind schon in Aussicht.

Die Einreise meiner Frau zusammen mit mir dürfte kein Problem sein, oder braucht meine Frau dafür ein Visum ?

Gehen wir nach dem Umzug einfach in die ABH und beantragen die AE für meine Frau ?
Oder muß sie wieder nach Moskau und FZF bei der Botschaft beantragen ?

Gruss,
Manfred
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.05.2007 um 17:17:53
 
manfred schrieb am 22.05.2007 um 16:00:11:
Die Einreise meiner Frau zusammen mit mir dürfte kein Problem sein, oder braucht meine Frau dafür ein Visum ?
Streng genommen schon. Und das Visum ist am Ort des Wohnsitzes zu beantragen. Also wahrscheinlich in der D. Botschaft in Zürich ? Genf ? Deine Frau, lebt in der Schweiz ? Wenn nicht, muss sie das in Russland machen. Ohne Visum, darf ja eine Russin, nicht so einfach in die EU. Vielleicht gibt es da auch ein paar Sonderregeln, wenn sie mit D. Staatsbürger verheiratet ist und AE für Schweiz hat. Aber das weiß ich nicht. Vielleicht, versucht du es über die Freizügigkeit, an der Grenze zu Österreich oder Frankreich, ob das klappt, kann ich dir aber nicht sagen. (Nach Deutschland hast du kein Recht auf Freizügigkeit)  Wenn sie LEGAL in der EU ist, kannst du natürlich bei der zuständigen ABH eine AE beantragen.

Michael
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manfred
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.05.2007 um 17:24:46
 
Michael,
ja, meine Frau wohnt bei mir in der Schweiz.
Sie hat die AE für die Schweiz.

Für die Frage der Einreise nach D :
wenn sie dafür ein Visum braucht, müßte es wohl ein Visum für FZF sein, welches sie bei der deutschen Botschaft in CH  beantragen muß.

Vielleicht weiß jemand hier schon die richtige Antwort.
Ich forsche derweil natürlich auch weiter.
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.05.2007 um 17:28:41
 
Zitat:
ein Visum für FZF sein, welches sie bei der deutschen Botschaft in CH  beantragen muß

Ja
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.05.2007 um 17:45:02
 
manfred schrieb am 22.05.2007 um 17:24:46:
wenn sie dafür ein Visum braucht, müßte es wohl ein Visum für FZF sein, welches sie bei der deutschen Botschaft in CH  beantragen muß
Wenn man jetzt EU LAW pur anwendet, darf deine Frau, mit dir zusammen, in die EU einreisen. Du hast sozusagen ein Recht darauf. (Das Recht hast du als Deutscher nach Deutschland nicht) Du kannst ja mal versuchen, nach Frankreich oder Österreich zu kommen, indem du ein Visum an der Grenze haben willst. Versuch kann ja nicht schaden. Wenn du etwas glück hast, bekommt deine Frau ein Visum an der Grenze. Kostenlos. Damit, kannst du natürlich auch nach D. reisen, und dort bei der ABH eine AE beantragen. Wenn man mehr Zeit zur Verfügung hat, kann man wie schon geschrieben, auch ein FVZ bei der Botschaft machen. In Moskau kann es ja mal 1/4 Jahr dauern, vielleicht geht es in der Schweiz schneller. Beachten, würde ich außerdem das neue Gesetz. Dort wird Deutsch zum FZV verlangt. Ich weiß ja nicht, ob deine Frau ausreichend Deutsch spricht. Wenn nicht, würde ich mich beeilen. 

Michael
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manfred
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.05.2007 um 18:24:48
 
Danke, inge und Michael.

Mit der deutschen Sprache hat meine Frau keine Probleme.
Sie hat Deutsch, Englisch und Französisch auf der Universität studiert und als Übersetzerin russisch-deutsch gearbeitet.

Mit anderen Worten: sie spricht fließend deutsch.
Das ist ein großer Vorteil.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.05.2007 um 13:01:17
 
manfred schrieb am 22.05.2007 um 17:24:46:
ja, meine Frau wohnt bei mir in der Schweiz.
Sie hat die AE für die Schweiz.

Für die Frage der Einreise nach D :
wenn sie dafür ein Visum braucht, müßte es wohl ein Visum für FZF sein, welches sie bei der deutschen Botschaft in CH  beantragen muß.


Oder beim Konsulat, je nach Wohnort in CH. Gf. vorher anrufen:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/DeutscheAVen/Schweiz/DeutscheVer...

Gruß, ULF
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