Zitat:Grenzwertig halt.
Eben drum!!! Deshalb frag ich hier ja schließlich!
Nimmt man die Entscheidungen der Familiengerichte (aus Deinem Link) zum eigentlich ja umgekehrten Fall der Unterbrechung der Trennungszeit als Maßstab, dann dürfte man nicht zu dem Schluss kommen, dass hier eine Trennung vorliegt, zumal es ja nicht nur zu einem Versöhnungsversuch sondern zu einer wirklichen Versöhnung kam, da nach der 6monatigen Trennung bis jetzt wieder 6 Monate ehelichen Zusammenlebens folgten. Beide Seiten gingen übrigens auch nicht von einer dauerhaften Trennung aus, sondern lediglich von einer vorübergehenden, um nach einem heftigen Streit Abstand zu gewinnen.
Die Frage ist aber, legt die
ABH bei ihrer Bewertung auch diese familienrechtlichen Maßstäbe zugrunde?
Denn familienrechtlich kommt eine Berücksichtigung der vor dem erneuten Zusammenleben abgelaufenen Trennungszeit für das Trennungsjahr hier meines Erachtens wie gesagt nicht in Betracht.
Die Ehe besteht übrigens seit mehr als 2 Jahren, ich hatte eigentlich "nahezu exakt..." schreiben wollen...
Zitat:Und wie lange davon im Bundesgebiet?
Abgesehen von 2 längeren, aber gemeinsamen Urlaubsaufenthalten in ihrer Heimat die gesamte Zeit im Bundesgebiet.
Zitat:Haben die beiden denn nicht Unterschrieben das sie jede Veränderung der ehelichen Lebensgemeinschaft bei der
ABH melden ?
Das kann gut sein, weiß ich aber nicht im Detail.
Aber mal ehrlich: Und wenn schon!? Würdest Du etwa eine solche Veränderung melden, wenn Du Dich damit der Gefahr aussetzt, dass Dein Aufenthaltstitel verkürzt wird?
Zitat:Ansonsten riecht das sehr nach "Heirat für AE", muss ja nicht so sein, aber dass wäre mein erster Gedanke.
Ja, das mag jetzt tatsächlich den Anschein haben. Und bedenkt man den derzeitigen Zustand dieser Ehe mag das Festhalten an dieser mittlerweile sogar vorrangig die Sicherung der
AE zum Ziel haben.
Aber
ursprünglich war es sicher keine Scheinehe, auch nicht vielleicht nur aus ihrer Sicht, sondern tatsächlich eine Liebesheirat.
Ändert sich der Anschein, wenn ich hinzufüge, dass das Weglaufen und die Trennung für mehrere Monate jeweils ausgelöst wurde von Streitsituationen, in denen der deutsche Ehemann handgreiflich und gewalttätig wurde?