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Probleme bei Ehegattennachzugsvisum (Gelesen: 10.628 mal)
Hummersuppe
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20.05.2007 um 15:30:34
 
Erst mal ein herzliches Hallo allerseits! Ich wende mich heute an euch, weil mein Mann seit 3 Monaten auf sein Visum wartet um endlich zu mir kommen zu können und die Botschaft ihn immer wieder abwimmelt und behauptet, die notwendigen Unterlagen der deutschen ABH wären noch nicht angekommen. Sogar die Leiterin der ABH hier hat sich sehr für mich eingesetzt, wobei man ihr erst sagte, die Unterlagen wären angekommen aber man hätte keine Zeit, es zu bearbeiten. Als ich dies der Botschaft in Pristina geschrieben habe, hieß es auf einmal, die Unterlagen wären bearbeitet aber es bedarf noch weiterer Prüfung, ohne konkrete Hinweise. Ich habe diese Mail dann ausgedruckt und meinem Mann geschickt, damit er damit zur Botschaft geht um herauszufinden wo genau das Problem liegt. Resultat? Man hat ihn in die Akte schauen lassen um dann wieder zu sagen, die Papiere aus Deutschland sind noch nicht angekommen, sonst würde er sofort das Visum bekommen.
Irgendwie kommen wir uns veräppelt vor  Ärgerlich ich meine, sollen sie einfach sagen wie es ist (keine Lust, keine Zeit) und nicht den Schwarzen Peter nach Deutschland schieben. Ich hatte vor 14 Tagen eine schwere Operation und bräuchte den Beistand meines Mannes nötiger als sonst und trotzdem tut sich nichts, außer dass die mir geschrieben hatten, er könnte vielleicht ein Besuchervisum bekommen!! Schockiert/Erstaunt
Jedenfalls verstehe ich die Welt nicht mehr und auch die Leiterin der AHB hier vor Ort hat die Faxen dicke. Nun meine Frage: Was kann ich gegen dieses Affentheater unternehmen? Die AHB vor Ort hat keinerlei Einwände, dass mein Mann zu mir kommt, warum also dieses Spielchen? Bzw. wie lange hat die Botschaft Zeit zu spielen, bis sie eine Entscheidung treffen müssen?
Ich wäre sehr dankbar für jeden Hinweis, denn dieser seelische Stress ist nicht grade förderlich für meine Regeneration.
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Antwort #1 - 20.05.2007 um 19:56:13
 
Hallo,
hilft es dir, wenn ich dir sage, dass ich dich verstehen kann?
Ich habe Ähnliches erlebt. Bei der ABH wurden mir die Verzögerungen immer mit Arbeitsüberlastung erklärt. Verzögerungen bei der deutschen Botschaft habe ich mir erklärt, dass die Mitarbeiter vieler solcher Fälle zu bearbeiten haben.
Meine Nerven waren in dieser Zeit des Wartens auf das Fzf-Visums sehr angespannt. Ich habe versucht, immer wieder mit Verantwortlichen zu reden und Gründe für die Verzögerungen zu ergründen, um dann bei den entsprechenden Behörden wieder nachzufragen, zu schreiben oder zu mailen.
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Antwort #2 - 20.05.2007 um 20:42:19
 
Ein Fzf Visum ist ein zustimmungspflichtiges Visum.
Das bedeutet, die Botschaft darf ein Visum erst ausstellen nachdem die zu beteiligende ABH grünes Licht gegeben hat.
Der ABH wird via BVa in Köln ein Exemplar des Visaantrages und der mit visaantrag vorgelegten Unterlagen übersandt.

Gründe für Verzögerungen könnten in der Historie des Antragstellers liegen, falls dieser  früher bereits in Deutschland lebte und erst seine alte Ausländerakte angefordert werden muss.
Verzögerungen könnte es auch bei früheren illegalen oder Aufenthalten als Asylbewerber geben.

Ein weiter Grund für Verzögerungen liegt manchmal in der notwendigen Überprüfung von Urkunden oder der Ausräumung von evtl Verdachten auf Scheinehe.

Wenn die ABH keine Einwände hat wie behauptet sollte Sie der Botschaft die Zustimmung zur Visaerteilung übermitteln, dann gibt es auch ein Visum.

Gibt es hier evtl wichtige wesentlich nicht genannte Infos, evtl Historie in Deutschland oder anderen europ. Staaten?
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Kira3167
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Antwort #3 - 20.05.2007 um 22:31:02
 
Hallo Hummersuppe

So viel ich weis ,schickt die ABH das alles dann per email an die Botschaft oder per fax  Stellungsnahme usw.,da sie es dann am gleichen tag noch haben ,also so war oder ist es bei mir ,kann auch sein das ich da falsch liege ,nur mir hat meine sachbearbeiterin von der ABH gesagt das sie das immer so machen ,wenn der antrag dann da ist .Es geht doch bei dir um FZF oder ???????


Lg Kira
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Antwort #4 - 20.05.2007 um 23:06:19
 
Kira3167 schrieb am 20.05.2007 um 22:31:02:
So viel ich weis ,schickt die ABH das alles dann per email an die Botschaft oder per fax  Stellungsnahme usw.,da sie es dann am gleichen tag noch haben ,also so war oder ist es bei mir ,kann auch sein das ich da falsch liege ,nur mir hat meine sachbearbeiterin von der ABH gesagt das sie das immer so machen ,wenn der antrag dann da ist .Es geht doch bei dir um FZF oder ??????? 


Richtig, falls die ABH am Visa-Online System teilnimmt liegen die Zustimmungen oder Stellungnahme der Botschaft sehr schnell vor, wie schnell hängt auch vom Zeitunterschied und tech. Störungen ab.
Ansonsten per Fax via BVA Köln max 1 AT
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Hummersuppe
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Antwort #5 - 21.05.2007 um 15:22:44
 
Aber genau das ist ja der Knackpunkt - Die Ausländerbehörde hier war sehr freundlich und zuvorkommend. Diese Historie gab es (Asylantrag vor 8 Jahren) aber das wurde alles schon abgeklärt (Anforderung der Unterlagen, Rücksendekostenerstattung, Führungszeugnis etc.) Hier haben die Behörden grünes Licht gegeben. Fakt ist, dass die Unterlagen bereits vor 8 Wochen nach Pristina geschickt wurden. Was ich eigentlich nur will ist, dass man mit meinem Mann endlich Klartext redet und nicht zum 20. Mal sagt, die Papiere aus Deutschland sind noch nicht da. Ich meine ich habe die Menschenmassen gesehen, die sich vor der Botschaft tümmeln (ich selbst hatte ja keinen Zutritt  hä? und ich kann mir gut vorstellen, dass die da im Akkord schuften müssen aber bitte einfach bei der Wahrheit bleiben - schließlich verlangt man das ja auch von uns. Mein Arzt hatte mir Bettruhe verordnet aber da ich auf mich alleine gestellt bin blieb mir bisher nichts anderes übrig als die Einkaufstüten alleine nach Hause zu schleppen etc. Ist so was nicht ein guter Grund das Verfahren zu beschleunigen? Muss ich erst im Sterben liegen bevor man Gehör findet? Schockiert/Erstaunt
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Antwort #6 - 21.05.2007 um 15:30:38
 
Kira3167 schrieb am 20.05.2007 um 22:31:02:
Hallo Hummersuppe

So viel ich weis ,schickt die ABH das alles dann per email an die Botschaft oder per fax  Stellungsnahme usw.,da sie es dann am gleichen tag noch haben ,also so war oder ist es bei mir ,kann auch sein das ich da falsch liege ,nur mir hat meine sachbearbeiterin von der ABH gesagt das sie das immer so machen ,wenn der antrag dann da ist .Es geht doch bei dir um FZF oder ???????


Lg Kira


Ja genau, hier wurde mir versichert, dass es vor 8 Wochen abgeschickt wurde und schon ebenso lang wird ihm 1 x wöchentlich gesagt, dass es noch nicht angekommen sei. Wahrscheinlich haben sie es doch per Packesel verschickt Zwinkernd
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Antwort #7 - 21.05.2007 um 15:35:18
 
Hummersuppe schrieb am 21.05.2007 um 15:30:38:
Ja genau, hier wurde mir versichert, dass es vor 8 Wochen abgeschickt wurde und schon ebenso lang wird ihm 1 x wöchentlich gesagt, dass es noch nicht angekommen sei. Wahrscheinlich haben sie es doch per Packesel verschickt Zwinkernd



Ruf doch einfach mal selbst beim BVA an, die werden dir sagen ob es wirklich abgeschickt wurde und wann es da war.

http://www.bva.bund.de/cln_047/nn_924660/DE/Aufgaben/Abt__III/InnereSicherheitAu...

Ich denke die Behörden wollen halt nich das man da so oft anruft und nachfragt weil die auch sehr viel andere Sachen zutun haben ,  und es sie stört wenn jeder immer da anruft und nachfragt.

Hab mich auch immer aufgeregt aber bringt nix die sagen schon bescheid wenn die weitergekommen sind

Liebe grüße

Desi
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Antwort #8 - 21.05.2007 um 15:41:58
 
chrissi5002 schrieb am 20.05.2007 um 19:56:13:
Hallo,
hilft es dir, wenn ich dir sage, dass ich dich verstehen kann?
Ich habe Ähnliches erlebt. Bei der ABH wurden mir die Verzögerungen immer mit Arbeitsüberlastung erklärt. Verzögerungen bei der deutschen Botschaft habe ich mir erklärt, dass die Mitarbeiter vieler solcher Fälle zu bearbeiten haben.
Meine Nerven waren in dieser Zeit des Wartens auf das Fzf-Visums sehr angespannt. Ich habe versucht, immer wieder mit Verantwortlichen zu reden und Gründe für die Verzögerungen zu ergründen, um dann bei den entsprechenden Behörden wieder nachzufragen, zu schreiben oder zu mailen.


Hallo Chrissi,

die einzigen Probleme, die ich mit den deutschen Behörden hatte war beim Erlangen des EFZ. Das hatte 6 Monate gedauert, weil Mitarbeiter Nr. 1 mir falsche Infos gegeben hatte bzw. zu den Dokumenten immer ok gesagt hatte, bis er dann in Urlaub ging und seine Vertretung (der Amtsleiter) da anderer Meinung war. Das Hauptproblem war letztendlich den Staatsangehörigkeitsnachweis zu bekommen, da die Leute im Kosovo momentan noch keine haben, bzw. teilweise nach Serbien müssen. Und mit dem ganzen Hass der dort in dieser Region herrscht und Bakschisch eine Selbstverständlichkeit darstellt ging es nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes. Als wir dann alles zusammen hatten inkl. der sündhaft teuren Übersetzungen ging es recht flott. Binnen 1 Woche hatte ich es und bin sicherheitshalber noch mal zur Behörde in Bayreuth um mir eine Apostille zu holen, nicht dass es dann am Ende heißt, das EFZ wäre eine Fälschung oder so.

Wenn es mir gesundheitlich nicht so schlecht ginge (inkl. Hiobsbotschaft Verdacht auf Tumor) wäre das Warten auch erträglicher. Habe der Botschaft sogar angeboten meinen Arztbrief zu schicken, damit sie sehen, dass ich keine Märchen erzähle. Ich sagte, sie könnten es ja auf 2 Monate begrenzen, da kam dann der Vorschlag, es mit einem Besuchervisum zu versuchen. Fragt sich dann nur wie lange das dauert.
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Antwort #9 - 21.05.2007 um 18:27:37
 
Hallo Desi,

herzlichen Dank für den Tipp, ich hatte bisher ans Auswärtige Amt in Berlin geschrieben, weil mir bisher gesagt wurde, dass alles über Berlin läuft.
Nun anrufen werde ich dort nicht, aber ich habe gerade eine Email geschickt. Dann kann der Sachbearbeiter sich drum kümmern wenn er Zeit hat. Da wird man sowieso erst nachforschen müssen. Bin gespannt, ob ich überhaupt eine Antwort bekomme. Ich will ja nur die Wahrheit, sonst nichts. Wie schon viele andere gesagt haben, sitzen die Behörden am längeren Hebel aber man sollte den Bürgern trotzdem das Recht auf korrekte Information gewähren. So, mal sehen wie es weiter geht. Ich glaube das Wort "Scheinehe" sollte man neu definieren!! Vor allem, wenn einem das Visum verweigert wird - wegen Scheinehe  hä? Mit anderen Worten, wie kann ich eine Ehe führen, wenn man mir nicht mal die Gelegenheit dazu gibt?? Bislang existiert meine Ehe nur auf dem Papier, es scheint also so als sei ich verheiratet  weinend

Nochmals Danke

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Antwort #10 - 21.05.2007 um 23:23:20
 
Hummersuppe schrieb am 21.05.2007 um 18:27:37:
Hallo Desi,

herzlichen Dank für den Tipp, ich hatte bisher ans Auswärtige Amt in Berlin geschrieben, weil mir bisher gesagt wurde, dass alles über Berlin läuft.
Nun anrufen werde ich dort nicht, aber ich habe gerade eine Email geschickt. Dann kann der Sachbearbeiter sich drum kümmern wenn er Zeit hat. Da wird man sowieso erst nachforschen müssen. Bin gespannt, ob ich überhaupt eine Antwort bekomme. Ich will ja nur die Wahrheit, sonst nichts. Wie schon viele andere gesagt haben, sitzen die Behörden am längeren Hebel aber man sollte den Bürgern trotzdem das Recht auf korrekte Information gewähren. So, mal sehen wie es weiter geht. Ich glaube das Wort "Scheinehe" sollte man neu definieren!! Vor allem, wenn einem das Visum verweigert wird - wegen Scheinehe  hä? Mit anderen Worten, wie kann ich eine Ehe führen, wenn man mir nicht mal die Gelegenheit dazu gibt?? Bislang existiert meine Ehe nur auf dem Papier, es scheint also so als sei ich verheiratet  weinend

Nochmals Danke

Hummersuppe


Kannste ruhig anrufen sind voll lieb da haben mir sogar noch verraten das bei uns die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde und deswegen auch alles länger geht Zwinkernd Ja die Gedanken machen ich mir auch öfter, die du dir maschst was hab ich mich schon aufgeregt und war kurz davor das Telefon durchs fenster zuwerfen.

1. Weil die botschaft nie auskunft geben wollte

oder

2. Immer aufgelegt hat

Die vorgehensweiße versteh ich auch nich immer ganz aber nun gut was kann man tun ausser warten eigentlich nix  Laut lachend

Ja das mit dem Scheinehe verdacht schnall ich auch nich immer gleich Zwinkernd Und ich wette das wird bei mir auch noch kommen Zwinkernd
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Antwort #11 - 22.05.2007 um 02:02:49
 
Hummersuppe schrieb am 21.05.2007 um 15:22:44:
Aber genau das ist ja der Knackpunkt - Die Ausländerbehörde hier war sehr freundlich und zuvorkommend. Diese Historie gab es (Asylantrag vor 8 Jahren) aber das wurde alles schon abgeklärt (Anforderung der Unterlagen, Rücksendekostenerstattung, Führungszeugnis etc.) Hier haben die Behörden grünes Licht gegeben. Fakt ist, dass die Unterlagen bereits vor 8 Wochen nach Pristina geschickt wurden. Was ich eigentlich nur will ist, dass man mit meinem Mann endlich Klartext redet und nicht zum 20. Mal sagt, die Papiere aus Deutschland sind noch nicht da.


Frage doch bitte die ABH auf welchen Weg Sie die Antwort (Zustimmung?) an die Botschaft geleitet hat, notfalls bittest Du um Wiederholung per Fax.
Selten, aber hin und wieder doch, gibt es Falschablage oder Namensverwechselungen, daher sollte die ABH Ihre Antwort einfach der Botschaft noch einmal zuleiten.

Denn falls eine Zustimmung erteilt wurde ist eine Wartezeit von 8 Wochen nicht normal.
Die Antragsteller werden dann regelmäßig deutlich schneller informiert.
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Antwort #12 - 22.05.2007 um 10:19:49
 
Einbeck schrieb am 22.05.2007 um 02:02:49:


Frage doch bitte die ABH auf welchen Weg Sie die Antwort (Zustimmung?) an die Botschaft geleitet hat, notfalls bittest Du um Wiederholung per Fax.
Selten, aber hin und wieder doch, gibt es Falschablage oder Namensverwechselungen, daher sollte die ABH Ihre Antwort einfach der Botschaft noch einmal zuleiten.

Denn falls eine Zustimmung erteilt wurde ist eine Wartezeit von 8 Wochen nicht normal.
Die Antragsteller werden dann regelmäßig deutlich schneller informiert.



Der Tipp von Desi war wirklich Gold Wert. Habe dem BVA gestern eine Mail geschickt und heute war prompt die Antwort da. Am 20.02. kam die elektronische Anfrage von Pristina, die am selben Tag nach Bamberg weitergeleitet wurde. Am 02.03. haben die dann die Unterlagen nach Bamberg geschickt. Und seitdem keine Stellungnahme erhalten. Jetzt gilt es nur noch zu klären, ob die Stellungnahme per Fax oder auch über das BVA gegangen ist. Offenbar ist sie irgendwo untergegangen und die Aussage von der Botschaft war nur ein Standardsatz. Meine Nerven liegen blank!!!
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Antwort #13 - 22.05.2007 um 11:06:34
 
Oh nein is das blöd das heißt ja jetzt nochmal warten  unentschlossen weinend
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Antwort #14 - 22.05.2007 um 16:45:06
 
Ich war also heute nochmals bei der ABH und dort hat man mir gesagt, dass das mit dem BVA irrelevant ist und man in Pristina angerufen hat und dort de Eingang bestätigt wurde, man aber einfach überlastet sei. Also erzählen sie den Leuten einfach Märchen um sie hinzuhalten. Und ein Besuchsvisum zu beantragen ist vergeudete Zeit. Da müsste ich schon lebensgefährlich verletzt sein etc. Also gibts nur die Möglichkeiten sich zurück zu lehnen und zu hoffen, dass man in der Zwischenzeit nicht zur Witwe wird.... Augenrollen
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Antwort #15 - 22.05.2007 um 17:03:11
 
Hummersuppe schrieb am 22.05.2007 um 16:45:06:
Da müsste ich schon lebensgefährlich verletzt sein etc.
Na ja ....., Lebensbedrohend erkrank, geht auch. Und das ist es bei einem Tumor ja meist. Zumindest, entscheidet das nicht die ABH oder die Botschaft, sondern der Arzt der das bestätigt. Ich kenne zwei fälle, wo auch die Frau an Krebs erkrankt ist. In beiden Fällen ist ein Visum aus humanitären Gründen beantragt worden. In einem Fall, gab es 1 Monats Besuchsvisum, in dem anderen Fall wurde das FZV ausgestellt. Beides innerhalb von einer Woche. Hier im Forum gab es auch so einen Fall. Dort wurde auch das Visum, nach Diagnose Krebs gegeben. (So vor ca. 3 Monaten)

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Antwort #16 - 24.05.2007 um 21:23:39
 
Falls es jemanden interessiert, ich hatte also Recht und das ganze Gerede war nichts als Hinhaltetaktik seitens der Botschaft. Gestern bzw. heute kam dann endlich eine Stellungnahme mit einer Anordnung für eine Synchronbefragung in 10 Tagen. Na also, warum denn nicht gleich so? Das mag jetzt hart klingen aber offenbar verdächtigt man uns der Führung einer Scheinehe, eigentlich Grund genug, dass ich von der Polizei abgeholt werde und verhört werde oder?! Im Prinzip ist diese Befragung nichts anderes als ein Verhör oder übertreibe ich da?
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Antwort #17 - 24.05.2007 um 23:38:40
 
Zitat:
übertreibe ich da?

Ja ...
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Antwort #18 - 25.05.2007 um 00:35:53
 
inge schrieb am 24.05.2007 um 23:38:40:
Ja ...
Vor ein paar Monaten hat jemand mal eine Liste gepostet, welche Fragen ihm gestellt worden sind. Ich habe die Fragen mal für mich beantwortet, und trotz einem Kind zusammen, und fast 5 Jahren, die wir zusammen leben, hätte ich ca. 50 % der Fragen, falsch, oder nicht beantwortet. Was schließe ich daraus ? Das ich mich nicht genug für meine Frau interessiere ? Das ich eine Scheinehe führe ? Das man anhand der Befragung, keine Aussage treffen kann, das es sich um eine Scheinehe handelt ? Das auf die Befragung gut vorbereitete Paare, besser abschneiden ? (Egal ob Scheinehe, oder nicht ) Ist es schon eine Scheinehe, wenn man sich nicht gut kennt ? In einigen Kulturkreisen oder Religionen, lernt man sich, vor der Ehe gar nicht erst kennen ! Vielleicht zur Verlobung, mal ein kleines Gespräch. Wie soll man da die Fragen beantworten ? Ist das dann gleich eine Scheinehe ?


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Antwort #19 - 25.05.2007 um 01:49:41
 
@Mikael321
Stimmt schon alles was Du sagst, heute im Internetzeitalter, die Gesellschaft wandelt sich....
berücksichtigt man die diversen Kulturkeise .....
Naja die Fragebogen sind ja an diversen Stellen im Internet zu finden.

Bin mal ehrlich:
Mag diese Befragung nicht besonders, war selbst froh, das ich da nicht durch mußte.
Das Ergebnis wäre früher wie heute ähnlich wie bei Mikael, obwohl ich 11 Jahre verheiratet bin und 9 jährigen Sohn habe. Ob ich vor 11 Jahren total verliebt selbst bestanden hätte, mag darüber nicht nachdenken.
Augenfarbe hilfe ist für mich eher nebensächlich, naja peinlich ........

Aber zur Sache der Staat will Ehen zum Zwecke der Erlangung der AE verhindern, wie macht man das am Besten?

Eine Geheimwaffe oder Allzweckmittel gibt es nicht, Detektive einschalten wollen wir nicht, zu sehr im Privatleben forschen auch nicht, also bleibt nur eine Befragung.
Welche Alternativen zur Kontrolle gibt es?

Bei mir haben fast alle die Befragung ohne Schwierigkeiten, absolut problemlos gemeistert.
Wer sich halbwegs kennt hat mit der Befragung eigentlich keine Probleme, wenn alles korrekt läuft und es keine Übersetzungsfehler/Verständnisprobleme gibt.
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Antwort #20 - 25.05.2007 um 02:54:58
 
Einbeck schrieb am 25.05.2007 um 01:49:41:
Aber zur Sache der Staat will Ehen zum Zwecke der Erlangung der AE verhindern, wie macht man das am Besten?
Mit einer dicken Sense, die allen den Kopf abschlägt, schuldig oder nicht, bestimmt nicht ? Wer absichtlich und vorsätzlich betrügen möchte, ist besser vorbereitet, und hat damit besser Chancen, da gut durchzukommen. Es soll ja sogar listen über die fragen und Schulungen für diese Art der Befragung geben. Also begünstigt dieses System Scheinehen ! Nur die dummen, fallen durch. Und die ehrlichen. Der Nachweis wäre sicher einfacher in Deutschland zu führen. Befragung der Nachbarn u.s.w. Ist aber nicht erwünscht, weil dann der Klageweg beschritten wird ! Und die Richter entscheiden nach ihrem gusto ! Das dies eine schwierige Situation ist weiß ich auch, aber ein festhalten an dieser Art der Feststellung von Scheineheverdacht ist IHMO, noch falscher ! Außerdem ist es auch noch eine Diskriminierung von Ausländern, oder hast du schon mal davon gehört, das zwei Deutsche sich sowas unterziehen mussten ?  Außerdem stößt mir die Beweißlastumkehr doch sauer auf. Von diesen Sachen, kann ich außerdem nichts im §6 GG lesen.

Michael
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Antwort #21 - 25.05.2007 um 10:14:23
 
Hört bloss auf jetzt, ihr macht mir angst vor meiner befragung is ja schlimm  weinend weinend.

Ne echt jetzt mal is das so schwer oder wie? ihr sagt hier alle ihr hättet 50% falsch gehabt obwohl ihr so lang verheiratet seit? Hallo was soll ich den machen?

Na gute nacht.

Liebe grüße

DESI Zwinkernd
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Antwort #22 - 25.05.2007 um 10:21:07
 
Mikael321 schrieb am 25.05.2007 um 02:54:58:
Außerdem ist es auch noch eine Diskriminierung von Ausländern, oder hast du schon mal davon gehört, das zwei Deutsche sich sowas unterziehen mussten ?

Das erinnert mich an Diskussionen in Australien, wo es diese Art von Befragung auch gibt, genauso verhält es sich mit den USA.

Scheint wohl normal zu sein in Einwanderungsländern Zwinkernd

desislava19 schrieb am 25.05.2007 um 10:14:23:
Ne echt jetzt mal is das so schwer oder wie? ihr sagt hier alle ihr hättet 50% falsch gehabt obwohl ihr so lang verheiratet seit? Hallo was soll ich den machen? 

Wenn du genau liest, wirst du feststellen das es trotzdem reichen würde Zwinkernd
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Antwort #23 - 25.05.2007 um 13:12:25
 


Angenommen, man verweigert meinem Mann nach der Befragung das Visum aufgrund des Verdachts von Scheinehe. Das heißt für mich übersetzt, man beschuldigt uns einer Straftat obwohl wir nicht mal die Gelegenheit bekommen überhaupt eine Ehe zu führen (was ich als Ehe bezeichnen würde), sei es durch AEs die alle 6 Monaten erneuert werden müssen, elektronische Fußfessel um ein Abtauchen zu verhindern etc. Dann bitte schön sollte ich doch auch für meine - für die Behörden - offensichtliche Straftat auch bestraft werden oder nicht? Ich glaube bis zu 5 Jahre Haft sind dafür vorgesehen. Zumindest müsste dann doch eine Untersuchungshaft angeordnet werden, bis ich das Gegenteil beweisen kann, wenn überhaupt (leider habe ich meine Flugtickets etc. nicht aufgehoben). Also wenn schon, dann bitte keine halben Sachen, schließlich würde ja die Gerechtigkeit auf der Strecke bleiben.... Lippen versiegelt
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Antwort #24 - 25.05.2007 um 13:18:33
 
Einbeck schrieb am 25.05.2007 um 01:49:41:
Stimmt schon alles was Du sagst, heute im Internetzeitalter, die Gesellschaft wandelt sich....
berücksichtigt man die diversen Kulturkeise .....
Naja die Fragebogen sind ja an diversen Stellen im Internet zu finden. 


@Einbeck

konnte bislang keine finden hast du mal einen link dafür? würde mich jetzt doch mal interessieren, vielleicht kann ich so feststellen ob meine vorehe auch eine scheinehe war.
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Antwort #25 - 25.05.2007 um 13:37:37
 
Zitat:
elektronische Fußfessel um ein Abtauchen zu verhindern etc

hmmm. Zu viel "Desperate Housewives" geschaut?

Zitat:
offensichtliche Straftat auch bestraft werden oder nicht?

Eine Ehe zu schließen, die nicht geführt werden soll, ist nicht strafbar. Sie entfaltet dann aber auch keine grundgesetzlich geforderte ausländerrechtliche Schutzwirkung.

Da bislang auch irgendwie noch gar nichts passiert ist, wäre es auch sinnvoller erstmal abzuwarten und sich ggfs erst dann aufzuregen, wenn ein negatives Ergebnis ermittelt wird. Die reine "zeitgleiche Befragung" ist an sich noch nicht zu beanstanden. Da diese "Scheinehen" offensichtlich vorkommen (es hat ja auch hier und in b-in schon entsprechende "outings" gegeben), bleibt einem nichts anderes übrig als die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, falls die eigene Ehe dummerweise in das "Überprüfungsraster" fällt.
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Antwort #26 - 25.05.2007 um 17:02:31
 
maki schrieb am 25.05.2007 um 10:21:07:
Das erinnert mich an Diskussionen in Australien, wo es diese Art von Befragung auch gibt, genauso verhält es sich mit den USA.Scheint wohl normal zu sein in Einwanderungsländern Zwinkernd
Australien und USA, kämpfen im Irak. Du siehst, wir machen nicht immer, alles falsche nach.  Zwinkernd  Nach offizieller Regierungsaussage, sind wir auch kein Einwanderungsland !

Michael
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Antwort #27 - 25.05.2007 um 17:05:20
 
inge schrieb am 25.05.2007 um 13:37:37:
Da diese "Scheinehen" offensichtlich vorkommen (es hat ja auch hier und in b-in schon entsprechende "outings" gegeben) fällt.
  Meinst du sowas ? http://www.russin-will-visum.de


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Antwort #28 - 25.05.2007 um 17:11:07
 
Mikael321 schrieb am 25.05.2007 um 17:02:31:
Australien und USA, kämpfen im Irak. Du siehst, wir machen nicht immer, alles falsche nach. Zwinkernd

Jetzt hast du aber weit ausgeholt Zwinkernd

Mikael321 schrieb am 25.05.2007 um 17:02:31:
Nach offizieller Regierungsaussage, sind wir auch kein Einwanderungsland ! 

Diese Zeiten sind vorbei Zwinkernd
Heute bekennt sich die Bundesrepublik dazu ein Einwanderungsland zu sein, nachdem man über 30 Jahre lieber eine Lüge geglaubt hat.
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Mikael321
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Antwort #29 - 27.05.2007 um 09:37:29
 
maki schrieb am 25.05.2007 um 17:11:07:
Australien und USA, kämpfen im Irak. Du siehst, wir machen nicht immer, alles falsche nach.
Jetzt hast du aber weit ausgeholt Zwinkernd

Mir geht nur auf den Sack, das immer wieder Leute schreiben, aber das Land XYZ macht das auch so, und warum sollten wir das nicht auch so machen. (zb. Sprachkentnisse für Ausländer in den Niederlanden) Und besonders nett, finde ich dann auch immer wenn Beispiele unseres großen Vorbildes USA herangezogen werden. Auf die meisten Segnungen unseres  Vorbildes USA, würde ich persönlich gerne Verzichten. (Verstoß gegen Menschenrechte, Todesstrafe u.ä) Und zu den Sprachkenntnissen für Ausländer, fällt mit dann immer wieder §6 GG ein, wo aber auch so rein gar nichts von Sprachkenntnissen  FVZ und ähnlichem steht ! Mir persönlich, würde ein bisschen mehr GG pur besser gefallen, als die 239 ste Ausführungsbestimmung dazu. Griesgrämig

Michael

PS. Das war jetzt nicht persönlich auf dich gemünzt, sondern allgemein !
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Antwort #30 - 27.05.2007 um 13:27:48
 
Mikael321 schrieb am 25.05.2007 um 02:54:58:
Es soll ja sogar listen über die fragen und Schulungen für diese Art der Befragung geben. Also begünstigt dieses System Scheinehen ! Nur die dummen, fallen durch. Und die ehrlichen.  

Genau so ist es.
Die Befragung alleine und für sich genommen kann nicht mehr als einen Hinweis oder ein Indiz sein und darf daher nicht über das Schicksal entscheiden. Sie verfügt nicht über das Ausmaß an Objektivität, wie viele ABH-Mitarbeiter gerne glauben möchten.
Jeder Sozialwissenschaftler weiß, wie riskant und fehlerhaft Aussagen aufgrund solcher Fragebögen sind. Umso mehr, wenn ein Teil der Befragten (u.a. besonders auch der Teil, der herausgefiltert werden soll) sich vorbereitet.

Die Befragung ist dennoch sinnvoll, weil sie tatsächlich vor Scheineheversuchen abschreckt, aber nur, wenn sie fair (die Augenfarbe der Gattin oder das Lieblingsessen des Gatten wissen einfach viele nicht sicher) gemacht wird und in den Zusammenhang gestellt bleibt.
Strukturell müsste aber das finanzielle Risiko und die finanzielle Verantwortung für den hier Lebenden weiter erhöht werden, um Scheinehen weniger attraktiv und teurer zu machen. z.B. in der Unterhaltspflicht, die Steuervorteile hat man ja schon… Nur so ließe sich die Zahl der Scheineheversuche senken, die Prüfung/Befragung könnte man leichter verbessern.

Zwei typische Konstellationen: Ausländer oder Deutsche verschaffen durch eine Scheinehe jemandem einen Aufenthalt
1.      gegen Geld (oder Ersatzformen). Das kenne ich eher von (ehem.) Ausländern.
Für Deutsche schwer zu prüfen. Hier schreckt die Befragung tatsächlich viele von einem Scheineheversuch ab, andererseits rutschen die Vorbereiteten gut durch.
Im Vorfeld würde die Biographie (wie lange und wodurch hatte man den Aufenthalt, mit wem hat man Kinder, wer hat durch die Kinder oder die Ehe Aufenthalt bekommen, wann und wie oft war Scheidung) Hinweise geben. Es gibt „Spezialisten“, die ganze Netzwerke solcher Nachzugsveranstaltungen geknüpft haben, und es geht um richtig viel Geld (20.00.- bis 60.000.- pro Fall).
Aus vielen Gründen wohnen diese Scheineheleute meist nicht zusammen, z.B. weil sie andere Partner haben oder das für sie moralisch unzulässig wäre. Ein Wohnungsbesuch könnte das aufdecken.

2. gegen Sex/Beziehung/Liebe auf Zeit. Das kenne ich eher von Deutschen.
     Auch schwer zu prüfen, besonders wenn einem Beteiligten das selbst gar nicht so richtig bewußt ist. Die Befragung wird sicher viele abschrecken, die Vorbereiteten werden aber durchrutschen.
Aus Sozialhilfe heraus dürfte man einen ausl. Partner nur herbekommen, wenn er hier bereits im Vorfeld einen Arbeitsplatz findet, eine VE Dritter existiert, die Beziehung schon lange besteht etc. Irgendeine finanzielle Verpflichtung gibt es ja nicht.
Ansonsten ist es wohl oft gar zu verführerisch, einen Lover auf Zeit sich auf Kosten der Allgemeinheit zu besorgen.      

thom
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Antwort #31 - 27.05.2007 um 17:39:49
 
thom schrieb am 27.05.2007 um 13:27:48:
Aus Sozialhilfe heraus dürfte man einen ausl. Partner nur herbekommen, wenn er hier bereits im Vorfeld einen Arbeitsplatz findet, eine VE Dritter existiert, die Beziehung schon lange besteht etc. Irgendeine finanzielle Verpflichtung gibt es ja nicht.
Ansonsten ist es wohl oft gar zu verführerisch, einen Lover auf Zeit sich auf Kosten der Allgemeinheit zu besorgen. 


@ thom

warum hackt ihr denn eigentlich immer auf den arbeitslosen rum??! als wäre es nicht schon schlimm genug, dass man, ob verschuldet und unverschuldet sei dahin gestellt, am existenzminimum leben muss, jeden tag zu kämpfen hat mit blöden sprüchen der oh so sozialen nachbarn und jetzt auch noch das? warum nicht gleich komplettes heiratsverbot für die von arbeitslosigkeit betroffenen, offensichtlich minderwertigen exemplare, loser dieser gesellschaft?! freie partnerwahl - ein privileg der besser gestellten.....kommt mir irgendwie bekannt vor. oder noch einfacher, man verbietet ehen mit ausländern im allgemeinen und all diese probleme bzgl. zuwanderung, scheinehe, kosten für die allgemeinheit wären auf einen streich gelöst.

einen lover auf zeit bräuchte man sich gar nicht zu importieren. man sucht ihn sich hier und wenn's zeit für die abschiebung ist sucht man sich einen neuen. spart man sich ne menge einfuhrabgaben nicht wahr? Ärgerlich


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Antwort #32 - 27.05.2007 um 17:54:32
 
Bitte nicht abdriften in Stammtischnivea. Sonst wird thread
geschlossen.

@ Hummersuppe:

bitte gewöhne dir doch an deutsch zu schreiben (will sagen:
manche Wörter schreibt man eben groß - das liest sich dann
flüssiger)  Cool
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Antwort #33 - 28.05.2007 um 16:44:02
 
Hallo Du  Smiley

wie gehts dir den`?? gibt es bei dir was neues ???? melde dich einfach mal wenn du lust und zeit hast lg kira


PS:weist ja wie du mich erreichen kannst ok  Cool
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Antwort #34 - 28.05.2007 um 18:14:37
 

@ Kira3167

bitte solche Posts nur in Form einer
PN oder Mail.

Die Freds werden durch solche Posts unnötig
in die Länge gezogen und der Zusammenhang
ist nicht mehr gegeben.

Gruß

Tippi
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Kira3167
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Antwort #35 - 28.05.2007 um 18:29:23
 
unentschlossen

Ok alles klar sorryy nochmal mach ich ab jetzt so dankeee

lg kira
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thom
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Antwort #36 - 29.05.2007 um 02:38:18
 
Hummersuppe schrieb am 27.05.2007 um 17:39:49:
freie partnerwahl - ein privileg der besser gestellten.....
Naja,
wenn man nix hat, wars mit der „freien Partnerwahl“ zumindest beim Heiraten schon immer schwieriger...
Wenn aber die „freie Partnerwahl“ in der 3.Welt auch als Sextourismus läuft oder als billiger Lover-Import (2-3-Jahres-Beziehung gegen AlgII + AE), dann sollte das zumindest nicht zu selbstverständlich oder zu einfach gemacht werden. Diese Dinge belasten u.a. die reellen binationale Ehen.

Meine vorschnelle Überlegung dazu (Job im Vorfeld, VE Dritter) war aber sicher unrealistisch. In diesem Punkt verstehe ich Deinen Ärger, Hummersuppe, entschuldige bitte.

Wahrscheinlich hilft tatsächlich nur eine Prüfung inkl. Befragung daraufhin, ob eine auf eine dauerhafte Ehe angelegte Beziehung existiert, mit all ihren Schwierigkeiten.
Man könnte dann diskutieren, wie die sich verbessern ließe, denn so, wie es gemacht wird, erwischt es m.E. zu oft die Falschen.
thom

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