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Probleme bei Ehegattennachzugsvisum (Gelesen: 10.641 mal)
Mikael321
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Antwort #15 - 22.05.2007 um 17:03:11
 
Hummersuppe schrieb am 22.05.2007 um 16:45:06:
Da müsste ich schon lebensgefährlich verletzt sein etc.
Na ja ....., Lebensbedrohend erkrank, geht auch. Und das ist es bei einem Tumor ja meist. Zumindest, entscheidet das nicht die ABH oder die Botschaft, sondern der Arzt der das bestätigt. Ich kenne zwei fälle, wo auch die Frau an Krebs erkrankt ist. In beiden Fällen ist ein Visum aus humanitären Gründen beantragt worden. In einem Fall, gab es 1 Monats Besuchsvisum, in dem anderen Fall wurde das FZV ausgestellt. Beides innerhalb von einer Woche. Hier im Forum gab es auch so einen Fall. Dort wurde auch das Visum, nach Diagnose Krebs gegeben. (So vor ca. 3 Monaten)

Micha
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Hummersuppe
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Antwort #16 - 24.05.2007 um 21:23:39
 
Falls es jemanden interessiert, ich hatte also Recht und das ganze Gerede war nichts als Hinhaltetaktik seitens der Botschaft. Gestern bzw. heute kam dann endlich eine Stellungnahme mit einer Anordnung für eine Synchronbefragung in 10 Tagen. Na also, warum denn nicht gleich so? Das mag jetzt hart klingen aber offenbar verdächtigt man uns der Führung einer Scheinehe, eigentlich Grund genug, dass ich von der Polizei abgeholt werde und verhört werde oder?! Im Prinzip ist diese Befragung nichts anderes als ein Verhör oder übertreibe ich da?
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inge
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Antwort #17 - 24.05.2007 um 23:38:40
 
Zitat:
übertreibe ich da?

Ja ...
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Mikael321
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Antwort #18 - 25.05.2007 um 00:35:53
 
inge schrieb am 24.05.2007 um 23:38:40:
Ja ...
Vor ein paar Monaten hat jemand mal eine Liste gepostet, welche Fragen ihm gestellt worden sind. Ich habe die Fragen mal für mich beantwortet, und trotz einem Kind zusammen, und fast 5 Jahren, die wir zusammen leben, hätte ich ca. 50 % der Fragen, falsch, oder nicht beantwortet. Was schließe ich daraus ? Das ich mich nicht genug für meine Frau interessiere ? Das ich eine Scheinehe führe ? Das man anhand der Befragung, keine Aussage treffen kann, das es sich um eine Scheinehe handelt ? Das auf die Befragung gut vorbereitete Paare, besser abschneiden ? (Egal ob Scheinehe, oder nicht ) Ist es schon eine Scheinehe, wenn man sich nicht gut kennt ? In einigen Kulturkreisen oder Religionen, lernt man sich, vor der Ehe gar nicht erst kennen ! Vielleicht zur Verlobung, mal ein kleines Gespräch. Wie soll man da die Fragen beantworten ? Ist das dann gleich eine Scheinehe ?


Michael
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Einbeck
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Antwort #19 - 25.05.2007 um 01:49:41
 
@Mikael321
Stimmt schon alles was Du sagst, heute im Internetzeitalter, die Gesellschaft wandelt sich....
berücksichtigt man die diversen Kulturkeise .....
Naja die Fragebogen sind ja an diversen Stellen im Internet zu finden.

Bin mal ehrlich:
Mag diese Befragung nicht besonders, war selbst froh, das ich da nicht durch mußte.
Das Ergebnis wäre früher wie heute ähnlich wie bei Mikael, obwohl ich 11 Jahre verheiratet bin und 9 jährigen Sohn habe. Ob ich vor 11 Jahren total verliebt selbst bestanden hätte, mag darüber nicht nachdenken.
Augenfarbe hilfe ist für mich eher nebensächlich, naja peinlich ........

Aber zur Sache der Staat will Ehen zum Zwecke der Erlangung der AE verhindern, wie macht man das am Besten?

Eine Geheimwaffe oder Allzweckmittel gibt es nicht, Detektive einschalten wollen wir nicht, zu sehr im Privatleben forschen auch nicht, also bleibt nur eine Befragung.
Welche Alternativen zur Kontrolle gibt es?

Bei mir haben fast alle die Befragung ohne Schwierigkeiten, absolut problemlos gemeistert.
Wer sich halbwegs kennt hat mit der Befragung eigentlich keine Probleme, wenn alles korrekt läuft und es keine Übersetzungsfehler/Verständnisprobleme gibt.
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Mikael321
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Antwort #20 - 25.05.2007 um 02:54:58
 
Einbeck schrieb am 25.05.2007 um 01:49:41:
Aber zur Sache der Staat will Ehen zum Zwecke der Erlangung der AE verhindern, wie macht man das am Besten?
Mit einer dicken Sense, die allen den Kopf abschlägt, schuldig oder nicht, bestimmt nicht ? Wer absichtlich und vorsätzlich betrügen möchte, ist besser vorbereitet, und hat damit besser Chancen, da gut durchzukommen. Es soll ja sogar listen über die fragen und Schulungen für diese Art der Befragung geben. Also begünstigt dieses System Scheinehen ! Nur die dummen, fallen durch. Und die ehrlichen. Der Nachweis wäre sicher einfacher in Deutschland zu führen. Befragung der Nachbarn u.s.w. Ist aber nicht erwünscht, weil dann der Klageweg beschritten wird ! Und die Richter entscheiden nach ihrem gusto ! Das dies eine schwierige Situation ist weiß ich auch, aber ein festhalten an dieser Art der Feststellung von Scheineheverdacht ist IHMO, noch falscher ! Außerdem ist es auch noch eine Diskriminierung von Ausländern, oder hast du schon mal davon gehört, das zwei Deutsche sich sowas unterziehen mussten ?  Außerdem stößt mir die Beweißlastumkehr doch sauer auf. Von diesen Sachen, kann ich außerdem nichts im §6 GG lesen.

Michael
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desislava19
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Antwort #21 - 25.05.2007 um 10:14:23
 
Hört bloss auf jetzt, ihr macht mir angst vor meiner befragung is ja schlimm  weinend weinend.

Ne echt jetzt mal is das so schwer oder wie? ihr sagt hier alle ihr hättet 50% falsch gehabt obwohl ihr so lang verheiratet seit? Hallo was soll ich den machen?

Na gute nacht.

Liebe grüße

DESI Zwinkernd
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Antwort #22 - 25.05.2007 um 10:21:07
 
Mikael321 schrieb am 25.05.2007 um 02:54:58:
Außerdem ist es auch noch eine Diskriminierung von Ausländern, oder hast du schon mal davon gehört, das zwei Deutsche sich sowas unterziehen mussten ?

Das erinnert mich an Diskussionen in Australien, wo es diese Art von Befragung auch gibt, genauso verhält es sich mit den USA.

Scheint wohl normal zu sein in Einwanderungsländern Zwinkernd

desislava19 schrieb am 25.05.2007 um 10:14:23:
Ne echt jetzt mal is das so schwer oder wie? ihr sagt hier alle ihr hättet 50% falsch gehabt obwohl ihr so lang verheiratet seit? Hallo was soll ich den machen? 

Wenn du genau liest, wirst du feststellen das es trotzdem reichen würde Zwinkernd
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Hummersuppe
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Antwort #23 - 25.05.2007 um 13:12:25
 


Angenommen, man verweigert meinem Mann nach der Befragung das Visum aufgrund des Verdachts von Scheinehe. Das heißt für mich übersetzt, man beschuldigt uns einer Straftat obwohl wir nicht mal die Gelegenheit bekommen überhaupt eine Ehe zu führen (was ich als Ehe bezeichnen würde), sei es durch AEs die alle 6 Monaten erneuert werden müssen, elektronische Fußfessel um ein Abtauchen zu verhindern etc. Dann bitte schön sollte ich doch auch für meine - für die Behörden - offensichtliche Straftat auch bestraft werden oder nicht? Ich glaube bis zu 5 Jahre Haft sind dafür vorgesehen. Zumindest müsste dann doch eine Untersuchungshaft angeordnet werden, bis ich das Gegenteil beweisen kann, wenn überhaupt (leider habe ich meine Flugtickets etc. nicht aufgehoben). Also wenn schon, dann bitte keine halben Sachen, schließlich würde ja die Gerechtigkeit auf der Strecke bleiben.... Lippen versiegelt
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Antwort #24 - 25.05.2007 um 13:18:33
 
Einbeck schrieb am 25.05.2007 um 01:49:41:
Stimmt schon alles was Du sagst, heute im Internetzeitalter, die Gesellschaft wandelt sich....
berücksichtigt man die diversen Kulturkeise .....
Naja die Fragebogen sind ja an diversen Stellen im Internet zu finden. 


@Einbeck

konnte bislang keine finden hast du mal einen link dafür? würde mich jetzt doch mal interessieren, vielleicht kann ich so feststellen ob meine vorehe auch eine scheinehe war.
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Antwort #25 - 25.05.2007 um 13:37:37
 
Zitat:
elektronische Fußfessel um ein Abtauchen zu verhindern etc

hmmm. Zu viel "Desperate Housewives" geschaut?

Zitat:
offensichtliche Straftat auch bestraft werden oder nicht?

Eine Ehe zu schließen, die nicht geführt werden soll, ist nicht strafbar. Sie entfaltet dann aber auch keine grundgesetzlich geforderte ausländerrechtliche Schutzwirkung.

Da bislang auch irgendwie noch gar nichts passiert ist, wäre es auch sinnvoller erstmal abzuwarten und sich ggfs erst dann aufzuregen, wenn ein negatives Ergebnis ermittelt wird. Die reine "zeitgleiche Befragung" ist an sich noch nicht zu beanstanden. Da diese "Scheinehen" offensichtlich vorkommen (es hat ja auch hier und in b-in schon entsprechende "outings" gegeben), bleibt einem nichts anderes übrig als die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, falls die eigene Ehe dummerweise in das "Überprüfungsraster" fällt.
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Antwort #26 - 25.05.2007 um 17:02:31
 
maki schrieb am 25.05.2007 um 10:21:07:
Das erinnert mich an Diskussionen in Australien, wo es diese Art von Befragung auch gibt, genauso verhält es sich mit den USA.Scheint wohl normal zu sein in Einwanderungsländern Zwinkernd
Australien und USA, kämpfen im Irak. Du siehst, wir machen nicht immer, alles falsche nach.  Zwinkernd  Nach offizieller Regierungsaussage, sind wir auch kein Einwanderungsland !

Michael
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Antwort #27 - 25.05.2007 um 17:05:20
 
inge schrieb am 25.05.2007 um 13:37:37:
Da diese "Scheinehen" offensichtlich vorkommen (es hat ja auch hier und in b-in schon entsprechende "outings" gegeben) fällt.
  Meinst du sowas ? http://www.russin-will-visum.de


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Antwort #28 - 25.05.2007 um 17:11:07
 
Mikael321 schrieb am 25.05.2007 um 17:02:31:
Australien und USA, kämpfen im Irak. Du siehst, wir machen nicht immer, alles falsche nach. Zwinkernd

Jetzt hast du aber weit ausgeholt Zwinkernd

Mikael321 schrieb am 25.05.2007 um 17:02:31:
Nach offizieller Regierungsaussage, sind wir auch kein Einwanderungsland ! 

Diese Zeiten sind vorbei Zwinkernd
Heute bekennt sich die Bundesrepublik dazu ein Einwanderungsland zu sein, nachdem man über 30 Jahre lieber eine Lüge geglaubt hat.
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Mikael321
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Antwort #29 - 27.05.2007 um 09:37:29
 
maki schrieb am 25.05.2007 um 17:11:07:
Australien und USA, kämpfen im Irak. Du siehst, wir machen nicht immer, alles falsche nach.
Jetzt hast du aber weit ausgeholt Zwinkernd

Mir geht nur auf den Sack, das immer wieder Leute schreiben, aber das Land XYZ macht das auch so, und warum sollten wir das nicht auch so machen. (zb. Sprachkentnisse für Ausländer in den Niederlanden) Und besonders nett, finde ich dann auch immer wenn Beispiele unseres großen Vorbildes USA herangezogen werden. Auf die meisten Segnungen unseres  Vorbildes USA, würde ich persönlich gerne Verzichten. (Verstoß gegen Menschenrechte, Todesstrafe u.ä) Und zu den Sprachkenntnissen für Ausländer, fällt mit dann immer wieder §6 GG ein, wo aber auch so rein gar nichts von Sprachkenntnissen  FVZ und ähnlichem steht ! Mir persönlich, würde ein bisschen mehr GG pur besser gefallen, als die 239 ste Ausführungsbestimmung dazu. Griesgrämig

Michael

PS. Das war jetzt nicht persönlich auf dich gemünzt, sondern allgemein !
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