Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
deut. Pass für die Ausländer (Gelesen: 5.405 mal)
alka
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag deut. Pass für die Ausländer
20.05.2007 um 00:52:04
 
Hallo,

ich bin seit 8 Jahre in Deutschland und habe zur Zeit die unbefristete Niederlasungserlaubnis §19. Die Gültigkeit meines Passes wird in 6 Monaten abgelaufen, die Verlängerung ist wegen der Wehrdienst sehr schwierig . Ich bin 35 Jahre alt, verheiratet von einer Ausländerin und habe 2 Kinder, komme aus Syrien. Darf ich mit dieser Situation einen deutschen Pass für die Ausländer oder ein Ersatzreiseausweis oder so was ähnlich erhalten??? wenn nicht..was passiert mit meiner Niederlassungserlaubnis??

Danke für eure Hilfe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: deut. Pass für die Ausländer
Antwort #1 - 20.05.2007 um 01:03:55
 
Kernfrage dürfte sein, ob Einbürgerung möglich
ist. Daher hierher verschoben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: deut. Pass für die Ausländer
Antwort #2 - 20.05.2007 um 01:06:54
 
Zitat:
Darf ich mit dieser Situation einen deutschen Pass für die Ausländer oder ein Ersatzreiseausweis oder so was ähnlich erhalten??? wenn nicht..was passiert mit meiner Niederlassungserlaubnis??

Dein Wehrdienst ist aus deutscher Sicht dein Problem.
Wenn dein Heimatstaat dir wegen nicht geleistetem Wehrdienst keine neuen Pass ausstellt, ist das aus deutscher Sicht ebenfalls dein Problem.
Wenn der Pass abläuft ist deine NE ebenfalls erstmal nicht mehr gültig. Du must dir dann ggfs bei der ABH ne Duldung holen. Die ABH wird dich aber auch auffordern, dir einen gültigen Pass zu besorgen. Also wieder: Dein Problem.
Dass du von deutscher Seite aus ein "Ersatzdokument" bekommst ist jedenfalls recht unwahrscheinlich.
Ohne gültigen Pass wird dein Leben in naher Zukunft jedenfalls eher unlustig werden.

Gibt's denn keine Möglichkeit, dass über ne Geldzahlung zu regeln wie in der Türkei?

Immerhin: Wenn du ausreist, um deinen Wehrdienst zu leisten, erlischt deine NE nicht, wenn du innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Wehrdienstes zurückkehrst. Was allerdings momentan wohl nur ein schwacher Trost ist ...
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
alka
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: deut. Pass für die Ausländer
Antwort #3 - 20.05.2007 um 01:09:19
 
Danke fons für die schnelle Antwort,
ein Einbürgerungsantrag nach Ermessen habe ich schön vor einem Monat gestellt. Aber habe Angst, dass die Gültigkeit des Passes (noch 6 Monate) für die Bearbeitung des Einbürgerungsantrages nicht reicht
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 20.05.2007 um 01:19:59 von alka »  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: deut. Pass für die Ausländer
Antwort #4 - 20.05.2007 um 01:21:11
 
Problem:
Entlassen ihn die Syrer ohne Militärdienst?
Wenn nicht und sie kriegen seinen Antrag auf Entlassung 1-2 Monate vor Passablauf - was passiert wenn die den einfach mal kurz rumschimmeln lassen bis der Pass abgelaufen ist? Dann lehnen sie ab, aber dann hilft's ihm nicht mehr, weil der Pass futsch ist.
Ohne Pass keine NE. Ohne Pass nur Duldung. Mit Duldung keine EB, oder?
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
alka
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: deut. Pass für die Ausländer
Antwort #5 - 20.05.2007 um 01:36:45
 
Hallo Inge,
es gibt kein Problem für die Ausbürgerung bei uns (Syrer) . Die Ausbürgerung kann man nach dem Gesetz bei der Einbürgerungsbehörde einfach beantragen. oder?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 20.05.2007 um 01:48:13 von alka »  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: deut. Pass für die Ausländer
Antwort #6 - 20.05.2007 um 07:24:10
 
inge schrieb am 20.05.2007 um 01:21:11:
Ohne Pass keine NE. Ohne Pass nur Duldung. Mit Duldung keine EB, oder?

Hi,

die NE erlischt nicht mit dem Pass. Ansonsten gilt das
Gesagte: ein Reiseausweis für Ausländer kann nur aus-
gestellt werden, wenn die Beschaffung eines Heimat-
passes nicht zumutbar ist. In der Regel wird die Er-
füllung des Wehrdienstes in diesem Zusammenhang
nicht dafür herangezogen, von einer Unzumutbarkeit
zu sprechen. Ob das im Einzelfall anders gesehen wird,
mit Blick auf Familie und mit Blick auf ggf. kurzfristig
erfolgender Einbürgerung, kann nur die zuständige
ABH beurteilen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
alka
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: deut. Pass für die Ausländer
Antwort #7 - 20.05.2007 um 09:48:48
 
vielen Dank Mick
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: deut. Pass für die Ausländer
Antwort #8 - 20.05.2007 um 12:03:47
 
inge schrieb am 20.05.2007 um 01:21:11:
Entlassen ihn die Syrer ohne Militärdienst? 


Die Syrer entlassen überhaupt nicht, egal ob mit oder ohne Wehrdienst,
daher kommt hier § 12 Abs. 1 Nr. 2 StAG zur Anwendung.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
alka
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: deut. Pass für die Ausländer
Antwort #9 - 20.05.2007 um 14:11:55
 
dh. mit Ablauf der Passgültigkeit gibt es keine Möglichkeit zur Aufenthalt oder Einbürgerung trotz der Niederlassungserlaubnis???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
andrej
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 199

5, Nordrhein-Westfalen, Germany
5
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: deut. Pass für die Ausländer
Antwort #10 - 21.05.2007 um 12:34:26
 
Und wie sieht es mit dem Ausweisersatz nach §55 AufenthG aus?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: deut. Pass für die Ausländer
Antwort #11 - 21.05.2007 um 12:40:30
 
andrej schrieb am 21.05.2007 um 12:34:26:
Und wie sieht es mit dem Ausweisersatz nach §55 AufenthG aus?



GAaaaanz schlecht. weil § 55 AufenthG die Ausweisungsgründe für eine Ermessensausweisung regelt.....

Falls du auf den § 55 AufenthV anspielst:

Zitat:
§ 55 Ausweisersatz
(1) Einem Ausländer,

1. der einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz nicht besitzt und nicht in zumutbarer Weise erlangen kann oder

2. dessen Pass oder Passersatz einer inländischen Behörde vorübergehend überlassen wurde,


verweise ich auf Micks Antwort:

Mick schrieb am 20.05.2007 um 07:24:10:
In der Regel wird die Erfüllung des Wehrdienstes in diesem Zusammenhang nicht dafür herangezogen, von einer Unzumutbarkeit zu sprechen.


Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema