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Anfrage der ABH (Gelesen: 2.142 mal)
Grazia
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17.05.2007 um 23:49:41
 
Guten Abend,

ich habe folgende Frage:

ich bin seit vier Monaten mit einem Nigerianer verheiratet, wir warten zur Zeit auf die Erteilung des Visums zur FZF. Vor einer Woche erhielt ich von der zuständigen ABH die Mitteilung, dass der Bericht des Vertrauensanwalts aus Nigeria eingegangen ist und dass ich bei der ABH vorsprechen soll, weil man noch einige Fragen an mich hätte. Zu diesem Gespräch sollte ich meinen Pass, einen Gehaltsnachweis, einen Mietvertrag und Fotos von uns als Paar mitbringen. Meine erste Frage: warum will man einen Verdienstnachweis sehen, ich war davon ausgegangen, dass mein Einkommen bei der Familienzusammenführung keine Rolle spielt.

Jetzt zum eigentlichen Thema. Während dieser Befragung bei der ABH teilte mir der Sachbearbeiter mit, dass er eine Anfrage bei irgendeiner europäischen Stelle gestellt habe (leider habe ich in der Aufregung vergessen ,wo genau das war), weil mein Mann vor zwei Jahren aus Italien abgeschoben wurde und nun überprüft werden müsse, ob dort noch etwas gegen ihn vorliegt. Jetzt frage ich mich, um was es da genau geht, leider war mein Sachbearbeiter ziemlich kurz ab und hat mir nicht weiter erklären wollen, was da gemacht wird. Mein Mann hat sich ohne AE in Italien aufgehalten und wurde abgeschoben. Welche Konsequenzen kann das für unseren Visumsantrag haben? Kann das Visum aufgrund der Abschiebung aus Italien abgelehnt werden?
Wie lange dauert in der Regel so eine Überprüfung und welche Konsequenzen können sonst noch auf uns zukommen? Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

Grüße
Grazia
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Mick
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Antwort #1 - 18.05.2007 um 00:02:43
 
Hi,
vermutlich ist Dein Männe schengenweit ausgeschrieben.
D. muss ein Konsulationsverfahren durchführen und die
Gründe der Ausschreibung erfragen, bevor eine Einreise
nach Schengenland ermöglicht wird. Wenn er "nur" wegen
illegalen Aufenthaltes aus I. abgeschoben wurde, dann
wird vermutlich das Visum erteilt werden. Dann wird auch
die Schengenausschreibung gelöscht, eine nationale Aus-
schreibung in I. dürfte bestehen bleiben. Das Verfahren
kann eine Weile daueren.

Ist ein wenig Spekulation, aber denkbar und wahrscheinlich.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #2 - 18.05.2007 um 09:09:41
 
Hallo Mick
danke für deine Antwort.

Er hat sich in Italien "lediglich" den unrechtmäßigen Aufenthalt zu Schulde kommen lassen, es gab keine weiteren Straftaten wie Drogenhandel oder sonst etwas.

Bei diesem Konsultatitionsverfahren werden also die italienischen Behörden gefragt,  warum er in dieser Schengenliste steht.  Wenn jetzt dabei also heraus kommt, dass er nur wegen des illegalen Aufenthalts abgeschoben wurde, ist das Konsultationsverfahren damit beendet und das Visum wird erteilt, wenn ansonsten keine Bedenken (Scheinehe usw.) bestehen, sehe ich das richtig?

Der Sachbearbeiter der ABH hat mir gesagt, dass der Bericht des Anwalts positiv ausgefallen ist und dass er selbst auch nichts gegen die Einreise hat. Aber was ist mit den Kosten, die bei der Abschiebung angefallen sind? Falls die Italiener darauf bestehen, dass der Betrag von uns noch ausgeglichen wird, müssen dann die deutschen Behörden mit der Visazustimmung warten, biss wir das Geld bezahlt haben?

Oder läuft das dann unabhängig voneinander quasi so:
die ABH interessiert nur, warum die Abschiebung erfolgte, wenn es keine Straftaten gab, erteilt sie ihre Zustimmung, was mit den offenen Kosten in Italien ist, interressiert die deutsche ABH nicht.

Ich frage deshalb, weil ich mir denken kann, dass die Kosten, die dann auf uns zukommmen würden, sehr hoch sind und weil wir sicher nicht in der Lage wären, den Betrag auf einmal zu zahlen. Wenn wir jetzt eine Ratenvereinbarung mit den italienischen Behörden vereinbaren könnten, dürfte mein Mann dann quasi erst einreisen, wenn die letzte Rate gezahlt ist?? Das könnte ja dann noch ewig dauern.


Gruß
Grazia


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Antwort #3 - 20.05.2007 um 00:09:01
 
Guten Abend,
ich weiß nicht genau, ob meine Frage vielleicht untergegangen ist, kann mir evtl. jemand etwas dazu sagen?

Grüße
Grazia
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Mick
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Antwort #4 - 20.05.2007 um 00:21:06
 
Grazia schrieb am 18.05.2007 um 09:09:41:
Bei diesem Konsultatitionsverfahren werden also die italienischen Behörden gefragt,  warum er in dieser Schengenliste steht.  Wenn jetzt dabei also heraus kommt, dass er nur wegen des illegalen Aufenthalts abgeschoben wurde, ist das Konsultationsverfahren damit beendet und das Visum wird erteilt, wenn ansonsten keine Bedenken (Scheinehe usw.) bestehen, sehe ich das richtig?

Hi,
ja, davon ist auszugehen.

Zitat:
Der Sachbearbeiter der ABH hat mir gesagt, dass der Bericht des Anwalts positiv ausgefallen ist und dass er selbst auch nichts gegen die Einreise hat. Aber was ist mit den Kosten, die bei der Abschiebung angefallen sind? Falls die Italiener darauf bestehen, dass der Betrag von uns noch ausgeglichen wird, müssen dann die deutschen Behörden mit der Visazustimmung warten, biss wir das Geld bezahlt haben?

Nein.

Zitat:
Oder läuft das dann unabhängig voneinander quasi so:
die ABH interessiert nur, warum die Abschiebung erfolgte, wenn es keine Straftaten gab, erteilt sie ihre Zustimmung, was mit den offenen Kosten in Italien ist, interressiert die deutsche ABH nicht.

Ja.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #5 - 20.05.2007 um 14:53:58
 
Danke Mick!
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Antwort #6 - 01.06.2007 um 15:00:14
 
Hallo Leute,
ich muss mich heute nochmal an Euch wenden, ich werde noch ganz konfus.
Also, es stimmt, mein Mann ist schengenweit ausgeschrieben, soviel hat mir die ABH verraten. Die Anfrage an die italienischen Behörden wurde vor drei Wochen gestellt und bisher kam von dort noch keinerlei Reaktion. Ich frage mich, warum das so lange dauert. Es dürfte doch normalerweise nur darum gehen, dass die Italiener sich dazu äußern sollen, ob sie Einwände gegen die Einreise haben. Das ist doch ein einfaches Ja oder Nein. Da muss doch nur jemand in seinen Computer gucken und dann ist die Sache klar, oder sehe ich das falsch? Kann mir vielleicht noch jemand kurz was zu dem Konsultationsverfahren sagen? Wird das auf dem Postweg abgewickelt oder per Fax oder Email oder wie läuft das? Wie heißt diese Stelle in Deutschland, die diese Anfragen zentral abwickelt und kann man sich dort eventuelle nach dem Stand der Dinge erkundigen? Gestern habe ich nochmal bei der ABH nachgefragt, da hieß es, der Sachbearbeiter sei in Urlaub und käme Anfang Juli zurück, dann sollte ich nochmal anrufen. DAs kann dohc nicht wahr sein, dass wir jetzt nochmal vier Wochen warten sollen, weil da ein Mann in den Urlaub fährt, da muss es doch eine Vertretung geben. Kann ich mich an irgend eine nächst höhere Stelle wenden? Mir wird das hier langsam echt alles zuviel, ich bin schwanger,  mein MAnn soll zur Geburt hier sein und nach vier Monaten Wartezeit tut sich immer noch nicht. Mein Mann kann zum 01.07. eine Stelle in der Firma eines Bekannten antreten und das ganze hängt jetzt an  irgendeinem italienischen Beamten, der drei Wochen lang den Posteingang nicht bearbeitet? Gibt es keine Möglichkeit, da mal jemandem Feuer unter dem [**zensiert**] zu machen?
Sorry, heute bin ich echt geladen.
Würde mich freuen, wenn mir jemand von euch was sagen kann.
Gruß
Grazia
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