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3 Monate Ehe Trennungsjahr und keine Scheidung erfolgt (Gelesen: 12.875 mal)
luna_99
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag 3 Monate Ehe Trennungsjahr und keine Scheidung erfolgt
16.05.2007 um 16:51:45
 
Guten Tag,

meine Frage bzw. mein Anliegen umfasst ein bißchen mehr.

Nachdem ich am 15.10.05 in Tunesien geheiratet habe, kam mein Mann am 03.12.05 mit einem dreimonatigem Visum nach Deutschland. Auf der AHB bekam er dann bis 05.12.08 eine Aufenthaltserlaubnis. Am 15.04.2006 ist mein "Mann" zurück nach Tunesien gereist ohne offiziel (nach meinem Kenntnisstand) wiederzukommen. Na ja, was soll ich schreiben: Ich hatte eine Gewaltschutzverfügung und 1000 Lügen gehört. Wie man annehmen kann, wollte er nur eine Aufenthaltserlaubnis. Nun gut, endlich ist das Trennungsjahr vorbei und der Richter besteht nun auf einen Versorgungsausgleich. Bevor dieser nicht gemacht ist, gibt es auch keine Scheidung. Mein "Mann" gibt an in Tunesien zu leben. Hat allerdings oder Gott sei Dank eine deutsche Anwältin, über die die Scheidung laufen kann. Ich habe parallel die AHB involviert, diese wiederum nun seine Aufenthaltserlaubnis befristen werden. Frage: 1. Wann kann man den frühestens geschieden werden. 2. Was passiert falls mein Mann nicht mehr erreichbar wäre über seine Anwältin und auf keine Schreiben mehr reagiert.
Glaubt mir, ich bin wirklich nervlich angeschlagen. Ich lebe seit vier Monaten in einer neuen Partnerschaft  und wir machen uns Gedanken über Kinder. Diese würden allerdings noch als "ehelich" gelten solange keine Scheidung vollzogen ist. Also, wer eine Idee für eine Beschleunigung der Scheidung hat, bitte melden.
Lieben Dank im vorraus-
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srcemoje
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Antwort #1 - 19.05.2007 um 15:33:41
 
Hallo,

erstmal tut es mir leid das es mit deinem ersten Mann nicht so geklappt hat, aber da habe ich dann mal eine Frage,
dein Mann hat gleich für 3 jahre eine Aufenthaltserlubnis bekommen???? Davon habe ich noch nichts gehört, ich dachte immer erstmal für 1 jahr und dann für 2 jahre.???

Leider weiß ich nur, sorry glaube, wenn dein mann sich gar nicht mehr meldet, dann wird man nach 3 Jahren automatisch geschieden, bin mir da aber nicht so sicher....

und entschuldige, wenn ich dir auf die Füße trete aber nach 4 Monaten wollt ihr schon Kinder? Ich meine ich verstehe das wenn man schon ein wenig länger zusammen ist...
mein Vorschlag wäre das du erstmal die Scheidung und damit dein altes Leben hinter dich bringst damit ihr beide dann einen Neustart habt.

Liebe Grüße
Srcemoje Smiley
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Bommel
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Antwort #2 - 19.05.2007 um 15:52:29
 
eine einvernehmliche Scheidung kann nach einem Jahr erfolgen. Wenn einer allerdings aus irgendwelchen Gründen die Scheidung nicht will, so dauert es eben 3 Jahre.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.05.2007 um 15:57:01
 
luna_99 schrieb am 16.05.2007 um 16:51:45:
Nun gut, endlich ist das Trennungsjahr vorbei und der Richter besteht nun auf einen Versorgungsausgleich.


Dein Anwalt kann aber den Antrag auf Verzicht des Versorgungsausgleichs stellen. Allerdings müßte dein Mann dem auch zustimmen. Vorteile dürften sich aus dem Versorgungsausgleich für ihn nicht ergeben, wenn er künftig in D keine Rentenanwartschaften mehr erwirbt.

luna_99 schrieb am 16.05.2007 um 16:51:45:
2. Was passiert falls mein Mann nicht mehr erreichbar wäre über seine Anwältin und auf keine Schreiben mehr reagiert.


Dann wird er in Abwesenheit geschieden.

Sprich deinen Anwalt/Anwältin einmal darauf an, ob bei dir nicht eine Härtefallscheidung in Betracht kommt.

trixie

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Saxonicus
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Antwort #4 - 19.05.2007 um 16:04:31
 
srcemoje schrieb am 19.05.2007 um 15:33:41:
Hallo,
dein Mann hat gleich für 3 jahre eine Aufenthaltserlaubnis bekommen???? Davon habe ich noch nichts gehört, ich dachte immer erstmal für 1 jahr und dann für 2 jahre.??


So ungewöhnlich scheint das nicht zu sein, meine Frau hat auch gleich eine dreijährige AE bekommen und danach die Aufenthaltsberechtigung (jetzt: Niederlassungserlaubnis).

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Zeppelin
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Antwort #5 - 19.05.2007 um 16:31:46
 
Saxonicus schrieb am 19.05.2007 um 16:04:31:
So ungewöhnlich scheint das nicht zu sein, meine Frau hat auch gleich eine dreijährige AE bekommen und danach die Aufenthaltsberechtigung (jetzt: Niederlassungserlaubnis).

Und, was hat das mit dem Sachverhalt zu tun bzw. was trägt es zur Lösung des Problems bei?

Zur Frage der Vaterschaft von Kindern aus neuer Partnerschaft sollte das Jugendamt hinzugezogen werden und der biologische Vater sich dazu bekennen.

Ob das jedoch ausreicht, die Vaterschaft der rechtlichen KV auszuschließen ???
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srcemoje
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Antwort #6 - 19.05.2007 um 18:04:58
 
Hallo Saxonius....

hm...dsa wußte ich nicht, aber gut zu wissen Zwinkernd wenn mein Verlobter dann hier ist...

ach dann hatte ich das ja noch gut im Hinterkopf mit den 3 Jahren hatte es nur schon mal irgentwo gelesen oder gehört wußte es aber nicht mehr genau....

ich wünsche euch viel Glück und viel Kraft,
wie lange müßtest du denn noch warten bis die 3 Jahre rum sind?
Vielleicht solltet ihr dann ein halbes Jahr bevor die Scheidung ist dann anfangen mit der Kinderplanung.

Liebe Grüße Srcemoje Durchgedreht
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Antwort #7 - 19.05.2007 um 18:05:32
 
Zitat:
Dein Anwalt kann aber den Antrag auf Verzicht des Versorgungsausgleichs stellen.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass in einem gerichtlichen Scheidungsverfahren – auch in unstreitigen Scheidungsverfahren - der Versorgungsausgleich durch das Gericht geregelt werden muss.

Ich wurde Anfang 07 geschieden und wollte auf den Versorgungungsausgleich verzichten. Dies wurde durch das Gericht abgelehnt. Somit mußte mir meine damalige Frau 50 % ihrer während unserer 10 jährigen Ehe erworbenen Rentenansprüche abtreten.
Und das obwohl ich mehr verdiene, allerdings in selbstständiger Tätigkeit in der ich nie in die Rentenkasse eingezahlt habe und somit auch keine Rentenpunkte erworben habe.
Zitat:
Sprich deinen Anwalt/Anwältin einmal darauf an, ob bei dir nicht eine Härtefallscheidung in Betracht kommt

dürfte hier nicht zutreffen:
Nach § 1565 Abs. 2 BGB kann eine Ehe vor Ablauf einer Trennungszeit von 1 Jahr nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese unzumutbare Härte, an deren Vorliegen strenge Anforderungen zu stellen sind, muss sich gerade auf das Eheband als solches beziehen, also auf das weiter-miteinander-verheiratet-sein. Tatsachen, die lediglich das weitere eheliche Zusammenleben als unzumutbar erscheinen lassen, reichen insoweit nicht aus. 
Eine unzumutbare Härte kann sich aus Gewalttätigkeiten gegen den anderen Ehepartner ergeben.  Solche besonderen Umstände lassen es aber nicht immer als unzumutbar erscheinen, einem Antragsteller zuzumuten, zunächst auch weiterhin am formalen Eheband festzuhalten, zumal infolge der räumlichen Trennung mit Wiederholungen oft nicht zu rechnen ist. Demnach muss ein Antragsteller gravierende Verhaltensweisen des anderen Ehegatten vorbringen, die die Fortsetzung der Ehe sogar dem Ehebande nach als Zumutung  scheinen lassen. 

Eine "schwere Härte" im Sinne des BGB § 1361b kann regelmäßig nur bei schweren körperlichen Misshandlungen und sonstigen schweren Störungen des Familienlebens etwa durch Alkohol angenommen werden, ferner bei fortdauernden Gewalttätigkeiten oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kinder
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Antwort #8 - 25.05.2007 um 17:34:40
 
Vielen lieben Dank für eure Anteilnahme bzw. Informationen. Mein "Mann" besteht auf den Versorgungsausgleich und nun werde ich wohl abwarten müssen.
Eine Härtefall Scheidung hätte ich einreichen können letztes Jahr aber diese ist schwer (trotz Gewaltschutzverfügung) durchzusetzen.
Natürlich möchte ich jetzt noch keine Kinder mit meinem neuen Freund sofort bekommen allerdings wollte ich es erwähnen, wie schwierig sich das gestalten kann.
Also, nochmals an alle vielen Dank und wenn ich betreffend meiner Sache wieder Infos habe, so melde ich mich.
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Antwort #9 - 25.05.2007 um 18:34:08
 
Zitat:
Mein "Mann" besteht auf den Versorgungsausgleich und nun werde ich wohl abwarten müssen.

alles andere häte mich auch überrascht  Augenrollen

wird dein Mann der Scheidung zustimmen?
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Antwort #10 - 25.05.2007 um 20:20:59
 
Also zuerst nicht. Am Telefon hat er mir die Scheidung unter Zeugen zugesichert. Deshalb bin ich letztes Jahr Juli 2006 hin habe 300 Euro bezahlt und war auf der Behörde wo ich geheiratet habe. Dort habe ich mit seinem Freund (Dolmetscher) auf alle Ansprüche verzichtet. Im August wollte ich das legalisierte Scheidungsdokument abholen. Habe ich nicht bekommen. Mein "Mann" wollte unbedingt eine Geburtsurkunde für die Scheidung von mir. Habe ich nicht gegeben. Wozu auch.? Daraufhin hat er mich in Tunesien mehrmals festgehalten (Freiheitsentzug) Als ich nach Deutschland zurück bin hat er immer in die Scheidung eingewillgt aber im Gegenzug wollte er die Geburtsurkunde. Ich habe dann Anfang Januar 2007 mit meiner Anwältin die Scheidung eingereicht. Daraufhin hat er Scheidungsabsichten bestritten und mir eine im Juli und August Absicht der "Rettung" meiner Ehe unterstellt.(Sorry, Grammatik fünf Smiley Letzendlich will er lt. seiner Anwältin jetzt wohl auch die Scheidung aber wegen dem scheitern der Ehe will er den Versorgungsausgleich. Wie passt das zusammen. Ich denke, er versucht seinen Aufenthalt zu verlängern. Mein Gott, er gibt an in Tunesien zu sein. Aber das stimmt nicht. Er stand vor meiner Haustür kurz vor der 1. Anhörung zur Scheidung. Er spaziert durch die Stadt und meine Nachbarin hat ihn auch schon gesehen. Er hat am 26.12.06 in Koblenz!!! versucht Geld abzuheben. Das ist nachweislich durch die Bank belegt. Gott sei Dank hatte er die falsche Pin und es ist ihm nicht gelungen. Er bekommt hier Prozesskostenhilfe und hat drüben ein Haus, ein Auto und einen Job. Aber wie soll ich das alles beweisen. Es ist einfach nur eine sss. Situation. Ich stehe ja für meine eigene Dummheit ein aber das er so geschützt wird und ich alles belegen muß, finde ich nicht gerecht. Eines weiß ich sicher: Ich werde keinen mehr so schnell vertrauen. Ich habe hier genug ausländische Freunde, die alle ihren Aufenthalt schon von Geburt her haben. Das ist ein sehr, sehr großer Unterschied und selbst da sind unsere Kulturen verschieden. Wir können alle voneinander lernen aber im Gegensatz zu den anderen Ausländern, die einen auf große Liebe machen usw. sind die Absichten von den Deutsch-Ausländern ehrenhafter.
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Antwort #11 - 25.06.2007 um 06:56:20
 
Guten morgen Smiley

ich hatte ja schon mal eine Frage bezüglich meiner Scheidung wie lange diese noch dauern könnte. Jetzt kommt folgende Situation auf mich zu:
Trennungsjahr seit April rum. Meinen Versorgungsausgleich habe ich eingereicht. Nun muß ich darauf warten bis mein Mann denselben einreichen wird. Allerdings schreibt seine Anwältin ich hätte ihn als Sklaven gehalten. Ihm kein Geld gegeben und ihn ausgenutzt. Keine Wäsche gewaschen, nicht gekocht, ihn nicht studieren lassen. Gut, alle stichhaltigen Beweise dazu, wie z.b. das er Kontomitinhaber war (er kam am 03.12.06 und am 05.12.07 war er schon mit ihm Konto, mit eigener EC-Karte, Sim Karte auf seinen Namen gekauft damit er erreichbar ist usw.) dies alles habe ich meiner Anwältin zur Verfügung gestellt. Er hat sogar seit 2004!!! ein fertiges Studium in BWL auf tunesich. Ich mußte der AB mitteilen das wir getrennt sind. Konnte schriftlich bzw. mündlich mich dazu äußern. Das habe ich natürlich getan und der Behörde auch die Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ich weiß, daß Sie ihm eine "Anhörung" geschickt haben, der ist er nicht nachgekommen. Darraufhin bekam er die "Befristung". Wahrscheinlich hat er darauf reagiert, denn seine Anwältin schreibt zum Familiengericht o.g. Sachen und meinetwegen (ich habe sein Leben kaputt gemacht) müsse er nun nach BRD um dort zu arbeiten. Frage: Versucht er über die Menschenrechte ein Bleiberecht zu erlangen.? Muß ich vor dem Verwaltungsgericht aussagen.? Ich habe jeden Tag Angst, daß er wieder vor der Wohnung steht. Er ruft manchmal bis zu 30 mal am Tag an um aufzulegen. Oder er läuft durch die Stadt, steht vor meiner Haustüre. Meine Nachbarin und mein Freund haben ihn bereits gesehen. Da er bestreitet ihn BRD zu sein, habe ich rechtlich keine Handhabe gegen ihn. Ich hatte zwar eine Gewaltschutzverfügung, jedoch lief diese letztes Jahr Nov. aus, da man davon ausging, das halbe Jahr fernbleiben von BRD wäre vollzogen und somit sein Aufenthalt ungültig. Anscheinend war er aber da. Den einzigen Beweis habe ich vom 26.12.06, als er versucht von dem noch gemeinsamen Konto Geld abzuheben. (Ich konnte dieses bis zur Einreichung der Scheidung nicht kündigen, da ich seine Unterschrift gebraucht hätte.)
Frage: Wie kann ich mich und meine Familie schützen.?
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ronny
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Antwort #12 - 25.06.2007 um 07:06:56
 
luna_99 schrieb am 25.06.2007 um 06:56:20:
ich hatte ja schon mal eine Frage bezüglich meiner Scheidung wie lange diese noch dauern könnte.


Hallo,

dann wäre es sinnvoller, den alten Thread einfach weiterzuführen, damit man sich nicht erst durchs halbe Forum wühlen muß für die weiteren Hintergrundinformationen . Habe es einfach mal zusammengeführt Zwinkernd

luna_99 schrieb am 25.06.2007 um 06:56:20:
Frage: Wie kann ich mich und meine Familie schützen.?


Teile die Beobachtungen der ABH mit, auch dass er sich nachweislich in Deutschland aufhält.

Ggf. wäre eine neue Gewaltschutzverfügung zu erreichen. Ansonsten hat Bommel alles soweit zutreffend beschrieben.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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luna_99
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Antwort #13 - 25.06.2007 um 07:58:58
 
Danke für die schnelle Antwort. Wie geschrieben, eine neue Gewaltschutzverfügung bekomme ich vorerst nicht da er vorgibt nicht hier zu sein. Der ABH habe ich das bereits mitgeteilt.
Frage: Muß ich den vor dem Verwaltungsgericht aussagen weil er gegen die Befristung ist. Und wenn ja, wird er dort anwesend sein.?
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Antwort #14 - 25.06.2007 um 09:08:17
 
Habe mich jetzt in euren Seiten selbst ein bißchen schlau gemacht. Er versucht also §32 (selbstständiges Aufenthaltsrecht) anzuwenden. Es scheint, als kommen da noch harte Zeiten auf mich zu. Zuerst will er lt. Anwältin keine Scheidung und nun will er sie doch weil ich ihn mies behandelt hätte. Nachdem ich doch alle seine Behauptungen soweit ich konnte, schriftlich mit Dokumenten widerlegen kann, inwieweit gilt er als glaubhaft. Bzw. muß ich mich für seine Aussagen über mich oder unsere Ehe wirklich vor Gericht rechtfertigen? Traurig
Ich weiß, alles in allem sind es fast immer die gleichen Fragen aber mich macht das alles sehr nervös. Eine Scheidung ist schon eine Sache für sich aber die Sache mit seinem Bleiberecht macht mich fertig. Ich habe doch nur meine Pflicht getan und ihn versucht abzumelden von der Wohnung. Bzw. bin ich gleich nach dem 15.04.06 zur ABH und habe mitgeteilt, daß er zurück nach Tunesien ist. Damals hat es nicht wirklich jemand interessiert und die Mitarbeiter haben mich nach Hause geschickt. Erst als der Scheidungsantrag vorlag habe ich nochmals versucht ihn abzumelden und daraufhin bekam ich Post von der ABH. Deshalb bin ich hin und habe die ganze Geschichte nebst Unterlagen erzählt bzw. abgegeben. Nun werde ich von der Gegenpartei als skrupellos und egoistisch dargestellt. Mich belastet diese Situation so sehr weil ich ihn nicht geheiratet hatte um Vorteile daraus zu erzielen. Dann hätte ich ganz sicher keinen mittellosen Mann geheiratet.
Ich bedanke mich sehr bei euch allen und wünsche euch einen schönen Tag.
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