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Heirat in Dänemark mit Hochzeits-Agentur?? (Gelesen: 4.017 mal)
Saffya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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16.05.2007 um 10:58:36
 
Hallo,

entschuldigung, für einen neuen Dänemark-Thread, aber ich habe nóch Fragen, auf die ich in den schon bestehenden Threads keine Antwort finden konnte...  Traurig

mein zukünftiger Mann und ich wollen in Dänemark heiraten, da es in Deutschland nicht funktioniert -> Behörden, Dokumente...

Ich selbst bin deutsche Staatsbürgerin, nicht geschieden und nicht verwitwet. Mein zukünftiger Mann hat die pakistanische Staatsbürgerschaft, ist in Saudi-Arabien geboren und ist seit drei Jahren als Student in Deutschland. D.h. er ist legal in Deutschland. Er ist nicht geschieden oder verwitwet.

Eigentlich müsste das doch gut funktionieren in Dänemark zu heiraten? Oder?

Wie wollen die Heiratsurkunde dann so legalisieren lassen, dass sie in Deutschland und in Saudi-Arabien anerkannt wird.

Mein Mann möchte keine andere Art der Aufenthaltserlaubnis, ich meine er will nach der Hoichzeit nach wie vor sein Studenten-Visum nutzen.

Ich möchte den Nachname meines Mannes annehmen, das geht dann aber nur in Deutschland, nicht schon gleich in Dänemark, oder??

Wie ist das mit dem Mindestaufenthalt, den ja einige Standesämter verlangen? Gilt der auch in Kopenhagen? Wie wollten dorthin fliegen, heiraten und sofort oder am nächsten Tag wieder zurückfliegen.

Meine eigentliche Frage ist, hat jemand Erfahrung mit diesen Service-Agenturen, die sich um den ganzen Papierkram kümmern? Im Internet kann man ja einige Angebote ergoogeln. Welche Agentur ist zu empfehlen? Wir wollen einfach nur heiraten, d.h. wir interessieren uns incht für irgendwelche "Luxus-Hochzeits-Urlaub-Sonderangebote".

Vielen Dank:-)

Ich möchte mich auch ganz lieb bei allen bedanken, die mir PNs geschickt haben! Leider habe ich es nicht geschafft auf alles zu antworten! Aber noch mal: vielen Dank für die Hilfe! Durchgedreht Durchgedreht Kuss Kuss
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ronny
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Antwort #1 - 16.05.2007 um 11:18:44
 
Saffya schrieb am 16.05.2007 um 10:58:36:
Ich möchte den Nachname meines Mannes annehmen, das geht dann aber nur in Deutschland, nicht schon gleich in Dänemark, oder?? 


Hallo,

das ist richtig, aber....die Eheschließung in Dänemark rettet Euch nicht davor:

Zitat:
da es in Deutschland nicht funktioniert -> Behörden, Dokumente... 


denn die Frage ob der Ehename erklärt werden kann, wird danach beurteilt, ob eine wirksame Eheschließung im Sinne des deutschen Rechts vorlag.

D.h. der gleiche Aufwand den ihr für eine Eheschließung in DE betreiben müßtet, kommt auch für eine Namenserklärung auf Euch zu.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Saffya
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Antwort #2 - 16.05.2007 um 11:22:24
 
ronny schrieb am 16.05.2007 um 11:18:44:
D.h. der gleiche Aufwand den ihr für eine Eheschließung in DE betreiben müßtet, kommt auch für eine Namenserklärung auf Euch zu.


Bedeutet das, dass wir, wenn wir einen Nachnamen (=seinen) haben wollen, auch wieder dieses Ledigkeitszertifikat aus Pakistan besorgen müssen??? Das was wir schon seit Ewigkeiten vergeblich zu bekommen versuchen???

S E U F Z.... Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig
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ronny
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Antwort #3 - 16.05.2007 um 11:23:53
 
Saffya schrieb am 16.05.2007 um 11:22:24:
Bedeutet das, dass wir, wenn wir einen Nachnamen (=seinen) haben wollen, auch wieder dieses Ledigkeitszertifikat aus Pakistan besorgen müssen??? Das was wir schon seit Ewigkeiten vergeblich zu bekommen versuchen??? 


Wenn der Standesbeamte sein Handwerk beherrscht, Ja Zwinkernd

Mir glaubt nur keiner wenn ich sage DK ist eine Scheinlösung , aber ..

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 16.05.2007 um 16:49:52
 
Hallo ronny
das ist mir nicht so ganz verständlich was du da schreibst.
ich hatte zwar nicht in DK geheiratet sondern in meinen damaligen Aufenthaltsland, auch EU wie DK.
Was wir zur festlegung eines ehenamens benötigten war nur die internationqale heiratsurkunde. Das der damals tätige standesbamte, war eine beamtin, ihr handwerk verstand hat sie mit bravour belegt in dem sie berlin an hand der "dienstanweisungen" (den richtigen titel kann ich nicht beschwören) für standesbeamte schnell auf die reihe gebracht hat.
Da ich aus dem grenznahen raum D/NL/B stamme ist mir mehr als zur genüge bekannt das Heiratsurkunden aus EU ländern anerkannt werden / müssen.
Z.B in belgien prüft die staatsanwaltschaft die heiratsdokumente und die originale verbleiben auch bei der zuständigen staatsanwaltschaft bei einem wegzug aus B.
bitte nenne doch mal die fundstellen für deine aussagen.
D hat im rahem von anerkennungsverträgen sicher auch pflichten und wenn ich mir vorstelle das D jedes Dokument das anzuerkennen ist neu prüft käme hier im grenzraum sicher ein aufstand.
Nach meinem Kenntisstand ist die einzige voraussetzung eine gültige anerkannte Heiratsurkunde und der nachweis das noch kein Ehename festgelegt wurde, alles andere widerspraeche auch den geltenden verträgen.

mfg
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Antwort #5 - 16.05.2007 um 17:15:25
 
Hallo,

Zwei Kurze Zwischenfragen :

Eheschließung wann ?

Ehefrau aus einem "Problemstaat" ?

Grüße
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Antwort #6 - 16.05.2007 um 17:30:45
 
Hi Ronny
2003 und kein Problemstaat (Russland)

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Zeppelin
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Antwort #7 - 16.05.2007 um 18:31:12
 
sigi-n,
ich habe mal wieder ein Prob damit, wenn zwei unterschiedliche Ausgangssachverhalte in einem SV zusammengemischt werden.

Was hat das mit dem Posting von Saffya zu tun? Ronny hatte die Frage nach der Namensführung doch schon in AW #1 hier beantwortet.

Daraus habe ich entnommen, dass die rechtskräftifge Eheschließung die eine Seite ist, und die Frage der Namensführung eine andere.

Worum geht es denn in Deinem Fall?

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Felice
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Antwort #8 - 16.05.2007 um 18:31:54
 
Hi,

kann dir nur was zur Heirat in Kopenhagen sagen. Man muss zweimal hinfahren: einmal um ein Formular auszufüllen und den Termin zu bekommen, dauert nur ca. 10 Min. und dann nochmal zum Termin (ebenfalls 10 Min.). Mit Agenturen arbeiten die gar nicht zusammen, aber das braucht man ja auch nicht. Ist wirklich supereinfach, nur man muss eben unbedingt zur Antragstellung persönlich hin. Und es kostet 500 DKK Gebühren.

Hier ist noch ein Link mit allen Infos:

http://www3.kk.dk/Globalmenu/City%20of%20Copenhagen/Services%20and%20Contacts/Ma...

Gruß,
Felice
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ronny
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Antwort #9 - 16.05.2007 um 19:40:08
 
sigi-n schrieb am 16.05.2007 um 17:30:45:
2003 und kein Problemstaat (Russland) 


Das ist das Problem, man kann Eheschließung eines Deutschen/ einer Deutschen mit einem Ausländer nicht immer miteinander vergleichen.

Das sind wegen der Urkundengeschichte einfach unterschiedliche Sacherhalte.

sigi-n schrieb am 16.05.2007 um 16:49:52:
"dienstanweisungen für standesbeamte "


So heißt das Ding aber die behrrschung derselben ist auch Laien möglich, also nicht das was ich mit Handwerkszeug meine.

IPR, die unterschiedlichen materiellen Voraussetzungen der Eheschließung nach Art. 13 EGBGB (Heimatrecht), die formellen Voraussetzungen der Eheschließung nach Art. 11 EGBGB (Ortsrecht), die Konsequenzen aus der Nichtbeachtung der Vorschriften etc. pp

Ich will zugestehen, dass ein reiner DA-Standesbeamter (das ist keiner der sein Handwerk richtig beherrscht Zwinkernd  ) durchaus ohne viel Nachdenken eine Erklärung zum Ehenamen beurkunden würde, keine Frage.

einer der sein Handwerk wirklich beherrscht, prüft zunächst ob überhaupt eine Ehe vorliegt...

Edit:

Um es mal greifbarer auszudrücken. Jeder kennt das :

Was macht den Unterschied zwischen einem richtigen KFZ-Mechaniker und einem "Teiletauscher" aus. So sieht dann etwa der Unterschied im Standesamt aus.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #10 - 16.05.2007 um 21:14:59
 
Zeppelin schrieb am 16.05.2007 um 18:31:12:
sigi-n,
ich habe mal wieder ein Prob damit, wenn zwei unterschiedliche Ausgangssachverhalte in einem SV zusammengemischt werden.

Was hat das mit dem Posting von Saffya zu tun? Ronny hatte die Frage nach der Namensführung doch schon in AW #1 hier beantwortet.

Daraus habe ich entnommen, dass die rechtskräftifge Eheschließung die eine Seite ist, und die Frage der Namensführung eine andere.

Worum geht es denn in Deinem Fall?

Zeppelin


Hallo zep
ich werde mal versuchen dein problem zu lösen
als erstes ich habe kein problem
als zweites ronny ist sehr sehr kompetent, jedoch wage ich seine aussagen zu hinterfragen.
Wenn du nachliest wirst du feststellen das es auch in meinem post um die führung eines ehenamens geht wie angefragt

mfg sigi
Ich hoffe dein problem hiermit gelöst zu haben
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Antwort #11 - 17.05.2007 um 08:21:37
 
sigi-n schrieb am 16.05.2007 um 21:14:59:
jedoch wage ich seine aussagen zu hinterfragen. 


Und ich will es gerne erklären. Zwinkernd

Ein Ehename kann nur in einer Ehe geführt werden, ansonsten wäre es ein normaler Familienname.

Ehe definiert sich nach dem Art. 6 GG und den dazu weiter ergangenen Vorschriften des BGB und PStG.

Von einer schützenswerten Ehe im oben genannten Sinne reden wir immer dann, wenn diese nach den am Ort der Eheschließung geltenden formellen Vorschriften des jeweiligen Ortsrechts geschlossen wurde  UND wenn dabei die materiellen Voraussetzungen der beteiligten Heimatrechte beachtet wurden. Alle drei Rechte sind abzuklopfen, bevor man von einer "Ehe im Sinne des deutschen Rechts" sprechen kann.

Dabei ist der Prüfungsaufwand den ein korrekt arbeitender StB betreiben muß prinzipiell immer gleich, bei Eheschließenden aus Problemstaaten ist allerdings wegen der Urkunden-Problematik ein höherer Aufwand erforderlich.

Daher auch die Unterschiede im Zeitaufwand wenn zwei Deutsche nur jeweils einen Ausländer in DK heiraten (einer ProbStaat, einer normaler Drittstaat).

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Antwort #12 - 17.05.2007 um 12:39:00
 
Wie schaut's denn aus, wenn der Ledigkeitsnachweis vom Ausländer (Prob.Staat) nicht erbracht werden kann (nicht, weil er nicht ledig ist, sondern weil sich die Behörden quer stellen/nicht wissen, wovon man da redet (soll ja mal vorkommen) und nur beispielsweise eine eidesstattliche Erklärung der Eltern zur Verfügung stünde  Augenrollen )
Wird die Ehe dann in D nicht anerkannt?
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Antwort #13 - 17.05.2007 um 12:47:50
 
Zitat:
wenn der Ledigkeitsnachweis vom Ausländer (Prob.Staat) nicht erbracht werden kann

Dann kann die dortige Botschaft vor Ort auf Kosten des Antragstellers die Überprüfung des Sachverhalts durch einen Vertrauensanwalt vornehmen lassen. Kostet und dauert halt.

Man muss allerdings zwei Dinge unterscheiden:
- Ehe ausländerrechtlich: Hier reicht der ABH (und den meisten anderen Behörden) in den meisten Fällen, wenn eine dänische Heiratsukrunde vorliegt und offensichtlich das dänische Landesrecht bei der Eheschließung beachtet wurde. Problem zB wenn die Ehe geschlossen wurde, obwohl der Ausländer illegal in D war. Dann wäre die Ehe nämlich nach dänischem Recht eigentlich NICHT gültig geschlossen worden, denn der dän. Standesbeamte muss prüfen ob der Ausländer legal in DK ist.

- Ehe standesamtlich: Bei personenstandsrechtlichen Sachen die sich auf die Ehe beziehen gilt dann wieder das von Ronny gesagte. Der dt. StB kann einäugig prüfen ... oder richtig Zwinkernd
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Antwort #14 - 17.05.2007 um 13:09:22
 
Sorry, wenn ich kurz abschweife (aber wollte nicht extra wieder n Thread aufmachen)...

inge schrieb am 17.05.2007 um 12:47:50:
Dann kann die dortige Botschaft vor Ort auf Kosten des Antragstellers die Überprüfung des Sachverhalts durch einen Vertrauensanwalt vornehmen lassen. Kostet und dauert halt.


Bei einer Heirat im Prob.Staat folgt beim FZF die Überprüfung durch den VA ja ebenfalls...also doch kein Ledigkeitsnachweis "nötig", denn der VA prüft ja alle Gegebenheiten (oder in diesem Fall nur die Identität des Antragstellers)?
In nächster Instanz landet der Antrag nebst der ABH ja dann auch beim dt. Standesamt aufm Schreibtisch, mit dem Resultat vom VA (oder?)
Ich frage, da ich im Chat den Tipp erhielt, mit Heiratsurkunde und alle möglichen (Ledigkeits)nachweisen schon mal beim Standesamt vorzusprechen, damit dort die Überprüfung der Urkunden/Ehe erfolgen kann und somit Zeit gespart wird...

Wie gesagt, sorry, ein biiiiisschen am Thema vorbei...
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