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Umzug nach DE (Gelesen: 2.564 mal)
seemann
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12.05.2007 um 04:04:20
 
Guten morgen.

Habe nun stundenlang die site nach einer antwort abgesucht aber immer noch keine zufiredenstellende antwort gefunden. Hier nun mein, well, problem.

Hab vor ein paar monaten ein verhaeltnis mit einer indonesierin gehabt. Wir arbeiten beide in the kreuz schiffahrt, ich an land sie an bord. Nun sieht es so aus als wenn sie schwanger ist. 4 bis 5 monat. In dem moment wo sie zum schiffsarzt geht muss sie das schiff verlassen, verliert ihren bonus und auch noch ihren heimflug zahlen. Sie hat noch 20 tage dann geht sie auf urlaub. Sie will das nicht riskieren. Jetzt ist es so das sie in Nizza von bord geht und mit einem schengen transit visa frankreich verlassen muss.
Im moment gehe ich davon aus das ich der vater bin. Wenn sie nun das baby hat und ich die vaterschafft anerkenne kann sie dann in DE leben? Das  kind wuerde ja deutscher im sinne des gesetzes sein und die mutter wuerde wohl das sorgerecht haben. Wenn ich einen vaterschafftstest in indonesion mach lassen wuerde, wird der in DE anerkannt oder muss ich den in DE machen? Das hiesse dann das die mutter mit kind nach DE kommen muss, den test machen und dann warten.
Ich habe nicht die absicht sie zu heiraten oder mit ihr in DE zu leben da ich beruflich und privat in GB gebunden bin.



Danke im voraus
Seemann
Wenn einer eine reise tut, dann kann er was erleben

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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.05.2007 um 08:26:13
 
seemann schrieb am 12.05.2007 um 04:04:20:
Ich habe nicht die absicht sie zu heiraten oder mit ihr in DE zu leben da ich beruflich und privat in GB gebunden bin.  


Irgendwie verstehe ich nicht, warum du die Frau überhaupt nach Deutschland holen möchtest und nicht nach GB!

trixie
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Mick
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Antwort #2 - 12.05.2007 um 10:12:16
 
Hi,
@trixie:
Warum er sie nicht nach GB holen möchte, ist sein
Bier und die Nachfrage ist überflüssig.
@seemann:
Als Mutter eines deutschen Kindes könnte sie zur
Ausübung der Personensorge in D. mit dem Kind
leben. Siehe § 28 Abs. Nr. 3 AufenthG. Ob der Vater-
schaftstest, der in Indonesien gemacht wird, aner-
kannt wird, weiß ich ned.

Nachtrag:
Im Moment weiß ich aber auch nicht, wofür die Frage,
ob der Vaterschaftstest anerkannt, wichtig ist. Für die
Vaterschaftsanerkennung ist im Regelfall ein solcher
nicht erforderlich (jedenfalls solange es kein behörd-
liches Anfechtungsrecht gibt).
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« Zuletzt geändert: 12.05.2007 um 10:40:02 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Zeppelin
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Antwort #3 - 12.05.2007 um 10:47:02
 
@ Mick:
Was meinst Du?:
Wäre es legal und sinnvoll, mit dem frz. Schengen-Transitvisum auf der Rückreise nach Indonesien schon mal beim dt. Jugendamt vorbeizuschauen, um dort die Vaterschaftsanerkennung durchzuführen?

Und ferner: Welches Jugendamt wäre zuständig, sofern Seeman gar keinen Wohnsitz mehr in D hat? Das des letzten Wohnsitzes?
Oder gibt es da auch sowas, wie das Standesamt I in Bln?

Gruß,
Zeppelin
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seemann
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Antwort #4 - 12.05.2007 um 17:05:13
 
Moin moin,

Erst mal vielen dank fuer die antworten.

Das mit dem transit visa wuerde wohl nicht gehen. Meine firma bucht die fluege und umbuchen geht ned. Also muss sie raus aus schengen land.

Bei welchem jugendamt man vorsprechen muss ist wohl auch kein problem. Ich konnte mich kursfristig bei meiner schwester anmelden, hab das schon ein paar mal gemacht wenn ich einen neuen pass brauchte, oder ist das nicht erlaubt.

Nun ja und vaterschaftstest nur aus dem grunde das ich keinen kuckuck ins nest gelegt bekomme.

Nach DE ist auch nur so eine idee weil ich glaube das die ausbildung und zukunf fure das kind da besser ist und ich nicht um die halbe welt fliegen muesste um mein kind zu sehen. Ausserdem brauchen wir doch nachwuchs, die deutschen sterben sonst aus  Zwinkernd

So nochmals vielen Dank
Seemann



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trixie
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Antwort #5 - 12.05.2007 um 17:19:06
 
Mick schrieb am 12.05.2007 um 10:12:16:
Als Mutter eines deutschen Kindes könnte sie zur
Ausübung der Personensorge in D. mit dem Kind 
leben. Siehe § 28 Abs. Nr. 3 AufenthG


Das kommt aber nur in Betracht, wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist. Die geschilderte Ausgangsposition ist aber eine andere, so daß hier § 28 Abs. Nr. 3 AufenthG nicht zur Anwendung kommen dürfte.

trixie
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maki
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Antwort #6 - 12.05.2007 um 17:27:59
 
trixie,

was wäre denn, wenn das Kind nach D wollte? Zwinkernd
Ein deutsches Kind hat Anspruch darauf in D zu leben, dadurch kann die nichtdeutsche Mutter die AE nach 28 erhalten.


Seemann, ich meine mich wage erinnern zu können, das Indonesien da sehr scharfe Gesetze hat, d.h. das du keinen Anspruch darauf hast in Indonesien zu Leben/Einzureisen, selbst wenn du mit der Mutter verheiratet wärst.
Würde an deiner Stelle mal da nachforschen.

Gruß,

maki
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seemann
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Antwort #7 - 12.05.2007 um 17:50:16
 
Maki,

[td]Seemann, ich meine mich wage erinnern zu können, das Indonesien da sehr scharfe Gesetze hat, d.h. das du keinen Anspruch darauf hast in Indonesien zu Leben/Einzureisen, selbst wenn du mit der Mutter verheiratet wärst.
Würde an deiner Stelle mal da nachforschen.
[/td]

Da hast du recht. Ich kann nur als tourist einreisen fuer max 90 tage. Will aber acuh nicht nach Indo,
Wenn ein deutsches minderjaehriges kind in DE leben moechte wie wuerde das kind das dennbewerkstelligen. Einfach flugticket kaufen und DE pass nehmen und mit muttern los hoehrt sich zu einfach an.

Naja is ja noch nen paar monate zeit.
vielen dank nochmal
seemann
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maki
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Antwort #8 - 12.05.2007 um 17:55:19
 
1. Vaterschaftsanerkennung, ggf. bei der deut. Botschaft in Jakarta, ich weiss auf die schnelle keinen Weg wie das jetzt in D. mit Transitvisum möglich wäre

2. Das Kind braucht einen deutsch. Pass, wieder von deut. Botschaft in Jakarta

3. Mutter stellt Visaantrag in der deut. Botschaft in Jakarta

So ungefähr sollte es ablaufen.

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trixie
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Antwort #9 - 12.05.2007 um 18:16:59
 
maki schrieb am 12.05.2007 um 17:27:59:
was wäre denn, wenn das Kind nach D wollte?


Dann müßte m. M. nach seemann auch sorgeberechtigt sein, um die Interessen seines Kindes vertreten zu können. Das Kind selber kann von sich aus keinen Anspruch erheben, in D wohnen zu wollen.

trixie
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maki
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Antwort #10 - 12.05.2007 um 18:42:50
 
trixie,

Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen


(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen

...
     
   3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.

Wenn die Mutter entscheidet, dass das Kind in Zukunft in D leben soll, reicht das.

Sobald die Vaterschaft des Kindes festgestellt wurde, ist klar dass das Kind (auch?) deutscher Staatsbürger ist, ein deutsches Kind hat sowohl Anspruch darauf in Leben zu leben als auch seine Mutter bei sich zu haben.

Siehe Micks Beitrag dazu Zwinkernd

Gruß,

maki
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Antwort #11 - 26.05.2007 um 13:39:12
 
seemann schrieb am 12.05.2007 um 04:04:20:
Hab vor ein paar monaten ein verhaeltnis mit einer indonesierin gehabt. Wir arbeiten beide in the kreuz schiffahrt, ich an land sie an bord. Nun sieht es so aus als wenn sie schwanger ist. 4 bis 5 monat. In dem moment wo sie zum schiffsarzt geht muss sie das schiff verlassen, verliert ihren bonus und auch noch ihren heimflug zahlen. Sie hat noch 20 tage dann geht sie auf urlaub. Sie will das nicht riskieren. Jetzt ist es so das sie in Nizza von bord geht und mit einem schengen transit visa frankreich verlassen muss.
Im moment gehe ich davon aus das ich der vater bin. Wenn sie nun das baby hat und ich die vaterschafft anerkenne kann sie dann in DE leben? Das  kind wuerde ja deutscher im sinne des gesetzes sein und die mutter wuerde wohl das sorgerecht haben. Wenn ich einen vaterschafftstest in indonesion mach lassen wuerde, wird der in DE anerkannt oder muss ich den in DE machen? Das hiesse dann das die mutter mit kind nach DE kommen muss, den test machen und dann warten.



Wer sollte die Mutter nach D hereinlassen, bevor die familiären Beziehungen amtlich sind?

Die Reihenfoge ist umgekehrt:

Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung durch die Mutter (kann gleichzeitíg und gleicherorts erfolgen, muß aber nicht), möglichst Geburtsanzeige, Visaerteilung in Jakarta für die Mutter, Paßausstellung in Jakarta für das Kind, Einreise von Mutter und Kind nach D.

Vielleicht erklärt sich die Konsularabteilung der deutschen Botschaft in Paris bereit, Eure Erklärungen zur Vaterschaft aufzunehmen.

Anruf siehe http://www.amb-allemagne.fr/ambassade/adresse/index.html
Normalanrufe wollen sie nur Dienstag nachmittag.


Oder aber

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
338, Avenue du Prado
13295 Marseille Cedex 08
Tel.: 00 33 4 91 16 75 20
Fax: 00 33 4 91 16 75 28
Notmobiltelefon: 06 15 09 41 03
generalkonsulat.marseille@tiscali.fr

Wäre nicht das erste Mal, daß sie Probleme von Seeleuten auf den Tisch bekommen.

Gruß, ULF
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