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Visum und Ehetrennung (Gelesen: 1.233 mal)
Gerechtigkeit
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Beiträge: 120
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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23.04.2007 um 07:45:51
 
Guten Morgen, ich hab da mal ein paar Fragen und zwar hat sich ein  Bekannter von mir am Wochenende von seiner Frau getrennt sind sind seit Januar 2005 verheiratet, er hatte dann ein Visum zur Familienzusammenführung und danach ein 2 Jahresvisum das am 12.05. 2007 abläuft was kann er jetzt tun um sein Visum verlängern zu lassen oder ist der Versuch aussichtslos? Zur Zeit ist er in Süddeutschland gemeldet wie ist es mit einer Ummeldung kann man sich schriftlich abmelden, da der Weg nach Süddeutschland doch sehr weit ist und kann er sich dann in Norddeutschland bei uns anmelden der Vermieter in den Fall wären wir selbst da wir in unserem eigenen Haus wohnen. Braucht er noch irgendwas von seiner zukünftigen Exfrau und kann er sich gegebenfalls falls er nicht hierbleiben kann auch in seiner Heimat von seiner Nochehefrau scheiden lassen? Hoffe auf viele Antworten.
Liebe Grüße von
Gerechtigkeit
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 23.04.2007 um 07:55:25
 
Hallo,

wann genau wurde die AE erteilt ?

12.05.2005 ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.04.2007 um 08:02:55
 
Gerechtigkeit schrieb am 23.04.2007 um 07:45:51:
am Wochenende von seiner Frau getrennt sind sind seit Januar 2005 verheiratet


Gerechtigkeit schrieb am 23.04.2007 um 07:45:51:
sein Visum verlängern zu lassen oder ist der Versuch aussichtslos?


nö, siehe § 31 AufenthG, aber die Antwort auf Ronny's Frage bringt Licht !


DC
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Gerechtigkeit
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dankbar für jede Hilfe


Beiträge: 120
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.04.2007 um 08:24:27
 
ronny schrieb am 23.04.2007 um 07:55:25:
Hallo,

wann genau wurde die AE erteilt ?

12.05.2005 ?

Grüße
Ronny Zwinkernd


Hallo Ronny, genau so ist es am 12.05.2005 erteilt. Und wie geht es nun weiter??????
Liebe Grüße
Grechtigkeit
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #4 - 23.04.2007 um 08:32:53
 
Nun sieht es nicht so gut aus. Wenn sie wirklich getrennt sind, besteht die Ehe nicht mehr in familiärer Gemeinschaft. Ihr mindestens zweijähriger rechtmäßiger und in familiärer Gemeinschaft gelebter Bestand in Deutschland, wäre aber die Voraussetzung dafür, dass für den ausländischen Ehepartner ein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden ist (siehe § 31 AufenthG ) - dann wäre die Verlängerung der AE für zunächst ein Jahr möglich (auch wenn der LU aktuell nicht gesichert ist) - So wie Du die Dinge hier schilderst, ist das aber nicht gegeben.

=schweitzer=
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 23.04.2007 um 08:37:09
 
Gerechtigkeit schrieb am 23.04.2007 um 07:45:51:
er hatte dann ein Visum zur Familienzusammenführung und danach ein 2 Jahresvisum das am 12.05. 2007

Hi,
ich denke, dass die zwei Jahre erfüllt sein könnten. Kommt
halt drauf an, wann der Nachzug mit dem Visum erfolgte.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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