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Kind im Ausland geboren und ich Deutscher (Gelesen: 1.823 mal)
Mpererwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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22.04.2007 um 20:34:25
 
Habe einen Sohn in kenia der am 02.10.2006 geboren wurde. Bin mit der Mutter nicht verheiratet aber wir haben eine Beziehung und wollen auch zusammenbleiben. Wie kann ich meine Freundin und Sohn herholen? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit?? Danke vorrab
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.04.2007 um 07:37:04
 
Wenn Du deutsch bist, düürfte das Kind auch deutsch sein. Dann gilt für die Mutter § 28 Abs.1 AufenthG.
Ich würde dennoch den Nachweis der Vaterschaft fordern !  Zwinkernd


DC
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schweitzer
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Antwort #2 - 23.04.2007 um 08:17:30
 
Ergänzend zu DC:

Solange ihr nicht verheiratet seid, kann Deine Partnerin nur dann ein FZF-Visum erteilt bekommen, wenn nachgewiesen ist, dass sie das Sorgerecht über das Kind hat (natürlich geht es auch, wenn ihr beide das Sorgerecht habt). Dann würde sie nach der Einreise eine AE nach § 28 (1) Nr. 3 AufenthG erhalten.

Das Kind hat einen Anspruch auf eine AE  nach § 28 (1) Nr. 2 AufenthG.

=schweitzer=
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Antwort #3 - 23.04.2007 um 08:19:48
 
schweitzer schrieb am 23.04.2007 um 08:17:30:
Das Kind hat einen Anspruch auf eine AE  nach § 28 (1) Nr. 2 AufenthG


Stoj Zwinkernd

Wenn es sein Kind ist, benötigt es keine AE Zwinkernd

Dann ist es deutsch Zwinkernd

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Ronny Zwinkernd
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schweitzer
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Antwort #4 - 23.04.2007 um 08:22:18
 
Zitat:
Stoj
Mensch Ronny, Du kannst ja doch Russisch!!!  Zwinkernd

Aber Du hast natürlich Recht - mit dem Kind hatte ich mich verhaspelt!

=schweitzer=
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Antwort #5 - 23.04.2007 um 08:35:35
 
schweitzer schrieb am 23.04.2007 um 08:22:18:
Du kannst ja doch Russisch!!!   


Das ist eins von dreien, aus alten Romanen aus der Zeit des großen vaterländischen Krieges. Dreimal darfst raten wie die anderen beiden lauten Zwinkernd

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Antwort #6 - 23.04.2007 um 13:58:50
 
Mpererwe schrieb am 22.04.2007 um 20:34:25:
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit??


Hallo,

fällt mir gerade ein:

Habt ihr die Geburt schon beim Standesamt I in Berlin angezeigt ??

Geht mit einfacher Anzeige bei der deutschen Auslandsvertretung bis 6 Monate nach der Geburt. Falls nicht , besteht noch die Möglichkeit bei der Senatsverwaltung für Inneres in Berlin eine Anordnung zur nachträglichen Geburtsbeurkundung zu beantragen  Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #7 - 23.04.2007 um 16:05:28
 
Ein wichtiger Hinweis,
§ 28 besagt:
Du musst den "Gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland haben. Es reicht nicht aus nur Deutscher zu sein.
Nur zur Vollständigkeit.  Zwinkernd
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Mpererwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 23.04.2007 um 22:02:31
 
Erst einmal Danke............... wir haben es sofort bei der Deutschen Botschaft in Kenia angezeigt. Ich habe auch schon Post von dem Standesamt 1 von Berlin bekommen. Die wollen die Geburtsurkunde irgendwie kontrollieren oder so. Ich habe meinen ständigen Wohnsitz auch in Deutschland. In Afrika ist es so das der Vater der Erziehungsberechtigte ist, wenn ein Kind geboren wird. Für mich ist nur wichtig, ob mein Kind und Mutter ein Recht haben an meiner Seite zu sein???????????? hier in Deutschland??????????????
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Bommel
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Antwort #9 - 23.04.2007 um 22:32:30
 
auch wenn es offtopic ist:
@Ronny:
Zitat:
Das ist eins von dreien, aus alten Romanen aus der Zeit des großen vaterländischen Krieges. Dreimal darfst raten wie die anderen beiden lauten

"Ruki wwerch" oder in kyrillisch " Руки вверх"  Zwinkernd

ich glaube ich liege nach einmal raten schon richtig  Durchgedreht
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Mpererwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 23.04.2007 um 22:48:04
 
(Das ist eins von dreien, aus alten Romanen aus der Zeit des großen vaterländischen Krieges. Dreimal darfst raten wie die anderen beiden lauten)
ich habe leider keine Ahnung was damit gemeint ist
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dete
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Antwort #11 - 24.04.2007 um 01:04:18
 
Mpererwe schrieb am 23.04.2007 um 22:02:31:
Erst einmal Danke............... wir haben es sofort bei der Deutschen Botschaft in Kenia angezeigt. Ich habe auch schon Post von dem Standesamt 1 von Berlin bekommen. Die wollen die Geburtsurkunde irgendwie kontrollieren oder so. Ich habe meinen ständigen Wohnsitz auch in Deutschland. In Afrika ist es so das der Vater der Erziehungsberechtigte ist, wenn ein Kind geboren wird. Für mich ist nur wichtig, ob mein Kind und Mutter ein Recht haben an meiner Seite zu sein???????????? hier in Deutschland??????????????


ja, mutter und kind haben das recht an deiner seite zu sein.
wenn du die vaterschaft anerkannt hast,ist dein kind deutscher staatsangehöriger,der natürlich auch das recht hat in deutschland zu leben.
die mutter beantragt familienzusammenführung zu einem deutschen familienangehörigen,nämlich eurem kind,und bekommt dann eine ae nach § 28abs 3.

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Janey
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Antwort #12 - 24.04.2007 um 06:41:10
 
dete schrieb am 24.04.2007 um 01:04:18:
und bekommt dann eine ae nach § 28abs 3.

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