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Niederlassungserlaubniss (Gelesen: 715 mal)
Belinde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubniss
20.04.2007 um 23:53:32
 
Hallo,
Mein Mann kann zum 01.06.07 seine NE beantragen.

Aus familiären Gründen muss er aber kurzfristig ausreisen und würde erst zurück kommen wenn seine Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist.

Welche Möglichkeit(en)haben wir, das er wieder einreisen kann und Er seine
NE bekommt?

Birgit

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VLG Belinde
 
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 21.04.2007 um 01:12:53
 
Dann sollte er schon vor diesen Termin bei der ABH vorsprechen und ggf. seine AE verlängern lassen, denn mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel könnte es bei der Wiedereinreise sicherlich Probleme geben.
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