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namensgesetz, kleines problem (Gelesen: 1.623 mal)
rasi
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Beiträge: 19

münchen, Germany
münchen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag namensgesetz, kleines problem
20.04.2007 um 13:21:34
 
hallo ihr alle,

mein mann und ich sind nun glücklich vermählt und zum glück alles gut geklappt noch in der zeit. es war sehr stressig und knapp und deshalb hab ich jetzt erst mal meinen namen behalten. weil deutsche gesetze doch etwas kompliziert sind.

hier das problem. mein mann, bolivianer, hat zwei nachnamen. den von seiner mama und den von seinem papa, wie üblich in bolivien. also zwei einzelne namen, kein doppelname, auch nicht mit bindestrich geschrieben. nun wollte ich den ersten von seinen namen annehmen und dahinter meinen dran hängen. ist ja möglich nicht wahr. Augenrollen

nun die standesbeamtin sagte mir nein die namen meines mannes kann man nicht trennen weil es wie ein doppelname ist (was nicht stimmt weil doppelname ja nur mit bindestrich oder???) und drei nachnamen sind nach deutschem namensrecht nicht erlaubt.

tja ich würd halt gerne mixen einen von seinen und meinen weil wir ja eben ein mix sind  Smiley (dummer satz)

nun habt ihr eine idee wie ich den deutschen begreiflich machen kann dass es zwei einzelne namen sind gibt es eine lücke im gesetz die ich nutzen kann dass es doch noch klappt habt ihr eine idee????

danke alles gute und geniesst den sommer.
steffi
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.04.2007 um 13:35:36
 
rasi schrieb am 20.04.2007 um 13:21:34:
hier das problem. mein mann, bolivianer, hat zwei nachnamen. den von seiner mama und den von seinem papa, wie üblich in bolivien. also zwei einzelne namen, kein doppelname, auch nicht mit bindestrich geschrieben. nun wollte ich den ersten von seinen namen annehmen und dahinter meinen dran hängen. ist ja möglich nicht wahr.


Hi,

habs mal hierher verschoben weils hier hingehört.

Du hast Recht aber auch Unrecht Zwinkernd


Der Name Deines Mannes setzt sich nach bolivianischem Namensrecht aus zwei apellidos zusammen und lautet danach vollständig xxx yyy.

Diesen Namen (der aus zwei Teilen besteht ) könnt ihr nur vollständig zum Ehenamen bestellen. Da dann der Ehename bereits aus mehreren Namen besteht, nämlich xxx yyy scheitert die ansonsten bestehende Möglichkeit der Hinzufügung des Geburtsnamens aus (siehe dazu: § 1355 Abs. 4 Satz 2 BGB).

Es gäbe nur die Möglichkeit, umgekehrt vorzugehen:

Dein Name (zzz) wird Ehename . Dann könnte Dein Männe entweder zzz-xxx oder zzz-yyy bzw. xxx-zzz oder yyy-zzz annehmen (siehe den Satz 3 der zitierten Vorschrift).

Da Bolivien keinen gemeinsamen Ehenamen kennt, sondern nur die nichtregisterfähige Gebrauchslösung der Hinzufügung mit de, habt ihr keine anderen Möglichkeiten als oben dargestellt, bzw. bereits jetzt existierend.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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inge
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #2 - 20.04.2007 um 13:40:37
 
Standesamt I Berlin:
Zitat:
Nach deutschem Recht kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführte Name der Frau oder des Mannes zum Ehenamen bestimmt werden. Gesetzlich nicht vorgesehen ist es dagegen, einen aus beiden Familiennamen der Ehegatten zusammengesetzten Namen zum Ehenamen zu bestimmen.

Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Besteht der Ehename aus mehreren Namen, ist eine Hinzufügung nicht möglich. Besteht dagegen der hinzuzufügende Familienname aus mehreren Namen, kann nur ein beliebiger Teil hinzugefügt werden.

Bsp.:
Karl Meier Schmidt  & Uschi Müller

Ehename Meier Schmidt ODER Müller
wenn Meier Schmidt -> Uschi Meier Schmidt (hinzufügen nicht erlaubt)
wenn Müller -> Karl Müller Meier ODER Karl Müller Schmidt (hinzufügen nur EINES Teils erlaubt)

afaik ... Zwinkernd

Zitat:
machen kann dass es zwei einzelne namen sind

Wie kann man den zwei verschiedene Namen haben, außer wenn es um unterschiedliches Namensrecht geht?
ENTWEDER heißt man Meier ODER Schmidt. Oder eben "Meier Schmidt". Oder in D Meider und in Bolivien Müller, das kann dann ja auch mal vorkommen.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.04.2007 um 16:07:15
 
ronny schrieb am 20.04.2007 um 13:35:36:
Diesen Namen (der aus zwei Teilen besteht ) könnt ihr nur vollständig zum Ehenamen bestellen. Da dann der Ehename bereits aus mehreren Namen besteht, nämlich xxx yyy scheitert die ansonsten bestehende Möglichkeit der Hinzufügung des Geburtsnamens aus (siehe dazu: § 1355 Abs. 4 Satz 2 BGB).



Gilt diese Einschränkung eigentlich auch, wenn der zweite Teil kein Familienname, sondern eine Herkunftsangabe ist?

Müller-Lüdenscheid, Sachsen-Coburg etc.

Gruß, ULF
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 20.04.2007 um 16:09:44
 
ulf schrieb am 20.04.2007 um 16:07:15:
Gilt diese Einschränkung eigentlich auch, wenn der zweite Teil kein Familienname, sondern eine Herkunftsangabe ist? 


Jow, nur "vonundzu bzw. aufunddavon"  sind keine eigenständigen Namen Zwinkernd
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