Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis - Ausfüllen (Gelesen: 3.459 mal)
Pido
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 39

Deutschland, Egypt
Deutschland
Egypt

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: egyptian
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf Aufenthaltserlaubnis - Ausfüllen
20.04.2007 um 11:23:36
 
hä? mein Mann und ich müssen jetzt erneut einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausfüllen. Wir sind November letzten Jahres aus den VAE nach Deutschland gekommen.
So meine Frage:
1. Was muss ich bei Rückkehrberechtigung eintragen, denn diese ist im Pass meines Mannes nicht verzeichnet (mein Mann ist Ägypter). Bei dem Antrag auf Erteilung eines Visums wegen Familienzusammenführung hat mir die Dame vom Konsulat damals gesagt ich sollte Nummer und Gültigkeit des Visas für die VAE eintragen. Aber dieses wurde nach der Ausreise natürlich gecancelt. Ist das jetzt relevant?
2. Frühere Anschriften - gilt das für die BRD?
3. Ist Ihr Lebensunterhalt gesichert - dazu muss ich sagen, dass ich zur Zeit der Bantragung des Visas auf FZF in den VAE gewohnt habe und dort auch eine Ausbildung gemacht habe. Damals war mein Vater bei der ABH vorsprächig und hat wohl auch irgendetwas unterschrieben, wahrscheinlich eine Bestätigung, dass wir bei meinen Eltern wohnen können. Nun zurück in Deutschland: ich arbeite im Moment nicht und beziehe auch im Moment keine staatl. Hilfe. Ist das für den Antrag hinderlich? Was muss ich an dieser Stelle ausfüllen?
4. Krankenversicherungsschutz - Mein Mann ist bisher nicht krankenversichert. Ich bin noch bei meinen Eltern versichert, aber nach der Anerkennung der Ehe in Deutschland bzw. nach Erteilung der Arbeitserlaubnis meines Mannes wird sich das sowieso ändern, da wir dann als FAMILIE gelten, nicht? Was ist hier reinzuschrieben?
5. Wie sind sie wohnungsmäßig untergebracht - wir wohnen bei meinen Eltern, muss ich da angeben "Wohnung mit XY m²", oder wie?
6. Verfügen Sie über deutsche Sprachkenntnisse - mein Mann spricht etwas Deutsch, aber nicht sehr viel. Soll ich da nun ja oder nein ankreuzen. Wenn ich ja ankreuze, kann mein mann dann nicht an einem Integrationskurs teilnehmen? Was ist hier zu beachten?
7. Was ist mit den vorzulegenden Unterlagen? Muss ich zum beispiel Krankenversicherungsnachweis, Mietvertrag/Wohnraumnachweis und Einkommennachweis vorbringen? Eigentlich ist das bei Deutsch verheirateten doch irrelevant oder?

Erbitte dringend um Antwort und Hilfe! unentschlossen Tja unsere Situation ist halt ziemlich kompliziert!
Hoffe ihr könnt mir schnell weiterhelfen.
Danke im Vorraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Aufenthaltserlaubnis - Ausfüllen
Antwort #1 - 20.04.2007 um 14:55:06
 
1. freilassen.
2. Ägypten/VAE. Genaue Straßenanschrift vermutlich entbehrlich.
3. "Derzeit Kost und Logis bei Schwiegereltern".
4. Prüfen lassen, ob Dein Mann seit 1.4.2007 durch die Gesundheitsreform versicherungspflichtig wurde.
5. "bei den Schwiegereltern".
6. "über geringe".

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Pido
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 39

Deutschland, Egypt
Deutschland
Egypt

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: egyptian
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Aufenthaltserlaubnis - Ausfüllen
Antwort #2 - 20.04.2007 um 17:43:22
 
nun gut, aber was soll ich nun bei der Krankenversicherung reinschreiben und ist dies eventuel der Erteilung einer AE hinderlich. Ich meine, wenn mein Mann die AE mit Arbeitserlaubnis bekommt und dann zum Arbeitsamt geht, muss er sich dann nicht sowieso versichern lassen geg. bei der AOK?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf Aufenthaltserlaubnis - Ausfüllen
Antwort #3 - 20.04.2007 um 17:52:56
 
Pido schrieb am 20.04.2007 um 17:43:22:
aber was soll ich nun bei der Krankenversicherung reinschreiben und ist dies eventuel der Erteilung einer AE hinderlich. Ich meine, wenn mein Mann die AE mit Arbeitserlaubnis bekommt und dann zum Arbeitsamt geht, muss er sich dann nicht sowieso versichern lassen geg. bei der AOK?


Frag die AOK (oder eine andere GKV Deiner Wahl), ob er nach der neuen Rechtslage nicht jetzt schon versicherungspflichtig ist, also ohne Leustungen nach SGB II und ohne Job > 400 EUR.

Solange Du es nicht geklärt hast, läßt Du das Feld notfalls frei. Ich schätze, weder hat Dein zuständiger Sachbearbeiter die Gesundheitsreform auswendig gelernt noch macht er es bei Deutschverheirateten von der KV, die ja zum LU zählt, abhängig.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema