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Ehemann lebt in der Türkei und ich in Deutschland (Gelesen: 897 mal)
AYYILDIZ
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Beiträge: 4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türksich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehemann lebt in der Türkei und ich in Deutschland
19.04.2007 um 15:18:59
 
Hallo,
wie kann ich meinen (zukünftigen) Ehemann aus der Türkei herholen? Zur Info.: ich bin in Deutschland geboren, habe zwar einen Antrag auf die Deutsche Staatsbürgerschaft gestellt, aber noch nichts Festes in der Hand. Ich bin Studenten und habe daher auch keine eigene Wohnung und keine feste Arbeit. Welche Möglichkeiten bestehen für mich meinen Mann, vor meiner Einbürgerung, herzuholen?

Liebe Grüße

Ayse
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Lemon
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Beiträge: 91
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.04.2007 um 15:41:14
 
Leider gar keine.
Besuchervisum wird schwer für dich...da du eine Verpflichtungserklärung abgeben musst und dafür eben zu wenig verdienst.

Bei einer Heirat und beantragen der FZF sieht es auch schlecht aus. Da der LU gesichert sein muss...da du "noch" keine Deutsche Staatsbürgerin bist

Aber vielleicht meldet sich hier einer der einen Weg kennt
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 19.04.2007 um 15:46:14
 
Hallo Ayse,

schau bitte noch mal in Deinen thread von gestern (unter Staatsangehörigkeit) - ich hatte Dir dort (vorausahnend !) schon einiges zu Deiner heutigen Frage gepostet. Es weicht aber im Kern nicht von dem ab, was lemon soeben hier geschrieben hat.

Du wirst ein bisschen tapfer sein müssen, so ganz schnell wird es nicht gehen.

Ich drücke Dir gerade deshalb jetzt und hier nochmal die Daumen!

=schweitzer=
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Grista
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 19.04.2007 um 16:04:24
 
Falls du jemanden findest, der eine Verpflichtungserklärung für einen längeren Zeitraum abgibt (so 2-3 Jahre) wäre die Schwierigkeit der Sicherung des LU aus dem Weg!!

Dies ist auch eine Möglichkeit. Er muss sich dann jedoch trotzdem bei einer Krankenversicherung in D. versichern!!

Wo wohnst du denn dann derzeit?? Mietwohnung??
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