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Familinezusammenführung (Gelesen: 3.343 mal)
Shanice
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19.04.2007 um 12:12:01
 
Bin seit Januar dieses Jahres mit meinem Mann, einem Algerier, verheiratet.Wir haben auch in Algerien geheiratet und jetzt bei der Botschaft einen Antrag auf ein Familienzusammenführungsvisum gestellt.Im Februar ist dann unsere Tochter zur Welt gekommen.
Das Problem ist jetzt folgendes: Da ich bis letzten Sommer noch studiert habe und dann schon schwanger war, habe ich bisher noch kein festes Arbeitsverhältnis.Fange jetzt im Mai zwar wieder an als Dolmetcherin zu arbeiten, aber nur auf 400€ Basis, da ich die Kleine nicht länger zu meinen Eltern geben kann.
Jetzt meine Frage: Reicht ein 400€ Job um das Visum zu bekommen? Habe auch genügend Wohnraum. Wohne mit meiner Tochter im eigenen Haus in dem ich auch keine weiteren Kosten habe.



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Grista
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Antwort #1 - 19.04.2007 um 12:17:58
 
Hallo,

bei deutschverheiratet wird die Sicherung des LU nicht geprüft!!
Siehe auch § 28 Abs. 1 AufenthG!!
Also dürfte es hier kein Problem geben!! Zwinkernd

Grüße
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.04.2007 um 15:20:33
 
Shanice schrieb am 19.04.2007 um 12:12:01:
Jetzt meine Frage: Reicht ein 400€ Job um das Visum zu bekommen? Habe auch genügend Wohnraum. Wohne mit meiner Tochter im eigenen Haus in dem ich auch keine weiteren Kosten habe.


Reicht wg. D-Staatsangehörigkeit, ie in der anderen Antwort schon geschrieben. Eltern- und Kindergeld hast Du beantragt?

Gruß, ULF
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Shanice
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Antwort #3 - 20.04.2007 um 00:01:13
 
Vielen Dank!!

Ja, Eltern- und Kindergeld ist beantragt. Damit würde ich dann ja auch auf ein Einkommen von knapp 900€ kommen dafür interessiert sich die Ausländerbehörde bloß nicht weiter alles was die von mir wollten ist ein Einkommensnachweis.

lg
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Grista
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Antwort #4 - 20.04.2007 um 07:30:39
 
Die Ausländerbehörde darf einen Nachweis über Sicherung LU zwar verlangen, du musst diesen aber nicht vorlegen, da die Sicherung des Lebensunterhaltes bei D. verheiratet nicht relevant ist.

Also spielt dies beim Visaverfahren überhaupt keine Rolle!!! Zwinkernd

Siehe hierzau auch § 28 Abs. 1 Satz. 1 AufenthG!!


Grüße
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trixie
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Antwort #5 - 20.04.2007 um 07:41:27
 
Zitat:
Eltern- und Kindergeld ist beantragt. Damit würde ich dann ja auch auf ein Einkommen von knapp 900€ kommen


Nur eine Frage am Rande:

Hast du schon einmal prüfen lassen, ob dir ALG II zusteht?

trixie
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Shanice
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Antwort #6 - 20.04.2007 um 14:08:09
 
Nein, habe ich nicht prüfen lassen, hab ehrlich gesagt auch noch gar nicht daran gedacht.

Die ABH hat ständig damit gestresst ich müsste mir einen Job suchen ansonst könnten sie meinen Antrag nicht bearbeiten, dabei war ich zu der Zeit noch in Mutterschutz und hätte ja gar nicht arbeiten dürfen. So lag der Antrag mindestens 2 Monate bei denen rum und wurde nicht bearbeitet.

Grüße
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maki
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Antwort #7 - 20.04.2007 um 14:31:26
 
Shanice schrieb am 20.04.2007 um 14:08:09:
Die ABH hat ständig damit gestresst ich müsste mir einen Job suchen ansonst könnten sie meinen Antrag nicht bearbeiten,

Wie Grista schon sagte, wenn du deutsche Staatsbürgerin bist, spielt das Einkommen keine Rolle bei der FZF.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 20.04.2007 um 15:31:57
 
Shanice schrieb am 20.04.2007 um 14:08:09:
Die ABH hat ständig damit gestresst ich müsste mir einen Job suchen ansonst könnten sie meinen Antrag nicht bearbeiten, dabei war ich zu der Zeit noch in Mutterschutz und hätte ja gar nicht arbeiten dürfen. So lag der Antrag mindestens 2 Monate bei denen rum und wurde nicht bearbeitet.


Du solltest den Behördenleiter anschreiben, daß das nicht in Ordnung ist. So geht es nicht, und schon gar nicht bei gerade geborenem deutschem Kind.

Gruß, ULF
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Shanice
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Antwort #9 - 22.04.2007 um 00:43:38
 
Wer entscheidet denn eigentlich über den Antrag?Bei meiner ABH sagte man mir nämlich die Unterlagen seien nach Köln zum Bundesverwaltungsamt gefaxt worden.
Bei denen weiß man ja nie wenn die nicht mal ihre eigenen Gesetzte kennen!!!

Grüße
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trixie
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Antwort #10 - 22.04.2007 um 00:52:39
 
Shanice schrieb am 22.04.2007 um 00:43:38:
Wer entscheidet denn eigentlich über den Antrag?Bei meiner ABH sagte man mir nämlich die Unterlagen seien nach Köln zum Bundesverwaltungsamt gefaxt worden.


Die Botschaft entscheidet über das Visum zur FZF. Das Bundesverwaltungsamt hat nur die Aufgabe, die Unterlagen der ABH an die Botschaft zu senden. Das BVA fungiert nur als Poststelle, die die Unterlagen an die richtigen Behörden weiterleitet.

trixie
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Shanice
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Antwort #11 - 22.04.2007 um 03:02:42
 
Bist du Dir da sicher? Auf der Botschaft sagte man uns dass sie das nicht zu entscheiden hat sondern die ABH.

Liebe Grüße
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Antwort #12 - 22.04.2007 um 08:54:33
 
Shanice schrieb am 22.04.2007 um 03:02:42:
Bist du Dir da sicher? Auf der Botschaft sagte man uns dass sie das nicht zu entscheiden hat sondern die ABH.

Das ist immer etwas missverständlich in solchen Fällen (FZF). Auf der Botschaft meinete man sicher, dass der wesentliche Teil der Entscheidung bei der ABH kiegt, ohne die gar nichts ginge.
Aber über das Visum selbst wird dennoch durch das Konsulat entschieden.
Es könnte ja sein, dass von dt. Seite her alles okay ist, nicht aber unbedingt von der ausl. Seite her.

Zeppelin

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Zeppelin
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Antwort #13 - 22.04.2007 um 10:34:55
 
Sorry für die Tippfehler in meinem vorigen Posting hier.

Habe den Thread auch erst jetzt ganz durchgelesen und wäre doch sehr gespannt, ob die SB in Deiner ABH ihre Forderungen und Behauptungen auch hier im Forum kundtun und begründen würde / könnte.
Ich denke mal: Eher nicht.
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Antwort #14 - 22.04.2007 um 17:29:27
 
Shanice schrieb am 22.04.2007 um 00:43:38:
Wer entscheidet denn eigentlich über den Antrag?Bei meiner ABH sagte man mir nämlich die Unterlagen seien nach Köln zum Bundesverwaltungsamt gefaxt worden.


Die leiten es weiter zur Auslandsvertretung.

Gruß, ULF
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Antwort #15 - 23.04.2007 um 00:35:55
 
Zeppelin schrieb am 22.04.2007 um 10:34:55:
Sorry für die Tippfehler in meinem vorigen Posting hier.

ob die SB in Deiner ABH ihre Forderungen und Behauptungen auch hier im Forum kundtun und begründen würde / könnte.
Ich denke mal: Eher nicht.


Das glaub ich auch nicht...wobei ich mir nicht sicher bin sie diese Behauptungen nicht aus Unwissenheit aufstellt. Deswegen bin ich ja etwas besorgt dass der Antrag abgelehnt werden könnte und das obwohl wir verheiratet sind und ein Kind haben.

lg
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