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Hier oder in Bosnien heiraten? (Gelesen: 4.364 mal)
Subsun
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18.04.2007 um 19:39:31
 
Hallo ihr Lieben!

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Hab schon ´ne Menge im Forum gelesen, aber noch keine konkrete Antwort gefunden.

Aaaalso, ich bin deutsche Staatsbürgerin (mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und gutem Einkommen) und mein Teuerster ist Bosnier der auch dort lebt. Wir haben nun beschlossen zu heiraten, da dieses hin- und her einfach nervenaufreibend ist und wir einfach nicht mehr ohne den Anderen sein möchten. So weit - so gut....

Nun meine Fragen:
Wo sollten wir heiraten? Wo und wie ist es am einfachsten, sichersten und unkompliziertesten? Aus meinem privaten Umfeld habe ich schon desöfteren gehört, dass wenn man in BiH heiratet und man ein Visum beantragt, dass es mind. 6 Monate dauert (auch wenn auf der Internetseite der dtsch.Botschaft und laut Ausländerstelle immer nur die Rede von max. 3 Monaten ist). Wie lange dauert es in Deutschland? Wie lange müsste er auf ein Visum zur Eheschließung warten?

Ach ja, er war bislang nur einmal für 2 Monate in Deutschland zu Besuch (er ist natürlich pünktlich ausgereist!) und er ist auch nicht vorbestraft gleiches gilt natürlich auch für mich.

Für eure Antworten DANKE ich euch im Voraus!

Gruß
Subsun
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Antwort #1 - 18.04.2007 um 19:51:50
 
Subsun schrieb am 18.04.2007 um 19:39:31:
Aus meinem privaten Umfeld habe ich schon desöfteren gehört, dass wenn man in BiH heiratet und man ein Visum beantragt, dass es mind. 6 Monate dauert (auch wenn auf der Internetseite der dtsch.Botschaft und laut Ausländerstelle immer nur die Rede von max. 3 Monaten ist).

In meinem Umfeld hört sich das ganz anders an, da kenne ich persönlich jemanden, bei dem von der Abgabe des Antrages bis zur Bewilligung keine 4 Wochen vergangen sind Zwinkernd
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desislava19
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Antwort #2 - 18.04.2007 um 19:55:45
 
Ausserdem verbessert mich wenn das jetzt nicht stimmt, aber ist es nicht so das es auch ein bisschen länger dauert wenn man ein eheschließungsvisum für hier beantragt?  unentschlossen

Ich hab ja auch im AUsland geheiratet(serbien) und mir kam das wesentlich einfacher vor als ein Eheschließungsvisum zu beantragen, vorallem weil da ja auch das einkommen zählt was man haben muss.


ALso ich weiß ja jetzt nicht ob das hierhin gehört ich hab a serbien geheiratet und nich in Bosnien vielleicht hilft es trotzdem ein bisschen.

Haben am 6.03.2007 geheiratet paar tage Später das Visum beantragt und nächste Woche soll ich bescheid kriegen ob er ein Vium bekommt oder nicht. Also ging schon schnell weiß nur nich ob es da das gleiche ist.
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ronny
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Antwort #3 - 18.04.2007 um 20:00:50
 
Hallo,

der einzig sichere rechtliche Unterschied zwischen einer Eheschließung hier oder im Heimatland des Parters ist der, dass es für das Visum zur Familienzusammenführung zu Deutschen einen Anspruch gibt während das Visum zur Eheschließung im Wege des Ermessens erteilt wird.

Alles andere ist eine Geschmacksfrage und deswegen bestimmt nicht zu verallgemeinern Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Subsun
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Antwort #4 - 18.04.2007 um 22:03:21
 
Viiiiiiiiielen Dank für eure Antworten!

Es spricht eher alles für eine Eheschließung in Bosnien. Hm....

Da hätte ich aber ein weiteres Problem. Für die Eheschließung dort, brauche ich ja ein Ehefähigkeitszeugnis - welches ich hier im Standesamt ausgestellt bekomme. Den frühsten Termin den ich dafür kriege wäre in 3 Wochen, aber bereits in 1 Woche könnte ich (kostengünstig) nach Bosnien fahren. Kann man da irgendetwas machen? Muss ich da wirklich ein Termin zu haben? Und wie lange benötigt das Amt zur Ausstellung? Weiß das jemand von euch....? Stimmt es auch, dass man dafür die Geburtsurkunden der Eltern braucht (das wäre ein neues Problem Zwinkernd )

DANKE!!!
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Antwort #5 - 18.04.2007 um 22:14:26
 
Hallo

Also bei mir war das so ,aber ich habe im kosovo geheiratet ,als ich mein ehefähigeitszeugniss beantragt haben ,habe ich gebraucht eine geburtsurkunde von mir ,eine von meinem mann und das ehefähigkeitszeugniss von meinem mann ,erst als ich das alles hatte bekamm ich meine EFZ,und bei mir hat es einen tag gedauert ,ich hoffe es hat dir ein bischen geholfen ?? sag einfach bescheid .

Lg Kira
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Kira3167
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Antwort #6 - 18.04.2007 um 22:16:19
 
sorryy habe vergessen auf der geburtsurkunde deines mannes stehn die eltern drauf ,habe ich auch noch nie gehört das man die geburtsurkunden der eltern braucht ???ach ja und die kosten für das EFZ waren bei mir 55 euro

Lg kira
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Antwort #7 - 18.04.2007 um 22:22:33
 
Also ich musste garkein termin machen bin einfach hin und habs alles abgegeben und dann nach 2 Tagen das Efz abgeholt. Ich denke wenn du mit der Standesbeamtin spricht vielleicht lässt sie dich dann früher hinkommen

DIe Geburtsurkunden der Eltern brauchst du dafür nicht das wäre bei mir auch aber ein ganz großes problem geworden  Laut lachend.
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Subsun
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Antwort #8 - 18.04.2007 um 22:24:49
 
Mehr hast Du nicht gebraucht? Mir wurde gesagt, dass ich von ihm auch eine Meldebescheinigung, ein Führungszeugnis und ein Staatsangehörigkeitsnachweis brauche....und hattest Du einen Termin beim Standesamt für die Ausstellung des Efz?
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Antwort #9 - 18.04.2007 um 22:26:23
 
Oh man, ich kriege hier noch ne Krise!!! Wobei ich schon fast glaube, dass ich mich selbt verrückt mache....aaaaaaaaaaaaaargh!!!!!!!!!
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Kira3167
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Antwort #10 - 18.04.2007 um 22:26:24
 
Subsun schrieb am 18.04.2007 um 22:24:49:
Mehr hast Du nicht gebraucht? Mir wurde gesagt, dass ich von ihm auch eine Meldebescheinigung, ein Führungszeugnis und ein Staatsangehörigkeitsnachweis brauche....und hattest Du einen Termin beim Standesamt für die Ausstellung des Efz?



Sorryy aber wenn meinst du den jetzt ????
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« Zuletzt geändert: 18.04.2007 um 22:44:08 von Mick » 
Grund: Zitat geflickt. 
 
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Subsun
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Antwort #11 - 18.04.2007 um 22:27:41
 
Ich meinte Dich Kira, aber vielleicht kann mir auch desislava19 schreiben, welche Dokumente fürs efz brauchte......

Thanks!
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Kira3167
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Antwort #12 - 18.04.2007 um 22:29:21
 
Ja stimmt das hatte ich vergessen ,das brauchen sie natürlich auch und nein ich hatte keinen termin ,bin einfach mit den ganzen papieren hin und am nächsten tag  konnte  ich  es  abholen
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Antwort #13 - 18.04.2007 um 22:38:17
 
OK!

So nun meine letzt Frage und dann nerve ich auch nicht mehr....(hoffe ich zumindest  Zwinkernd

Mein Verlobter war bereits verheiratet. Brauche ich für das efz nun das ganze Scheidungurteil oder reicht eine Bescheinigung, dass er es war und nun ledig ist?
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Kira3167
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Antwort #14 - 18.04.2007 um 22:42:57
 
Halo Subsan

Also in seinem EFZ müsste drin stehn das er geschieden ist oder auch in seiner geburtsurkunde ,aber sonst brüchte er ein rechtskräftiges scheidungsurteil ,falls das im ausland war noch eine übersetzung auf deutsch .oder frag einfach die frau auf dem standesamt die sollte das auch wissen ,hast du von der damen vom standesamt keine liste mitbekommen wo das alles drauf steht ?? was du brauchst ?? ich habe damals so eine liste bekommen

PS: Du nervst nicht ,ich kenn das wenn man kein plann hat und es ist viel was man da alles wissen sollte  Zwinkernd
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Antwort #15 - 18.04.2007 um 22:56:58
 
Ich habe mit der Dame nur telefoniert und um diese Liste zu erhalten, hat sie mir einen Termin in 3 Wochen gegeben (was für mich zu spät wäre) - also werde ich sie morgen nochmal belästigen. Ich glaube man muss ganz schön hartnäckig dafür sein und darf nicht so schnell aufgeben!
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Antwort #16 - 18.04.2007 um 23:16:05
 
Laut lachend Ja genau hartnäckig sein das hilft bestimmt ,oder auch nicht kommt immer auf den sachbearbeiter an ,meine war auch ganz ganz nette ,dann wünsche  ich dir viel glück und drücke dir die daumen das alles klappt und du schnell alles zusammen bekommst sag bescheid ob alles geklappt hat .

Lg Kira Zwinkernd
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Antwort #17 - 18.04.2007 um 23:21:02
 
Mein Mann war auch verheiratet du brauchst das Scheidungsurteil und musst es da beim gericht annerkennen lassen mit Stempel und so das hat bei uns 2 Wochen gedauert.

Aber ein führungszeugnis brauchte wir nicht
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Antwort #18 - 18.04.2007 um 23:23:01
 
Subsun schrieb am 18.04.2007 um 22:56:58:
Ich habe mit der Dame nur telefoniert und um diese Liste zu erhalten, hat sie mir einen Termin in 3 Wochen gegeben (was für mich zu spät wäre) - also werde ich sie morgen nochmal belästigen. Ich glaube man muss ganz schön hartnäckig dafür sein und darf nicht so schnell aufgeben!



Das kann aber manchmal sein meine Bearbeiterin da hatte garkeine AHnung von sowas und da musst ich auch bisschen warten weil sie erst vorgesetzte nach alles fragen musste und so. WOhnst du in ner großen Stadt?
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Antwort #19 - 18.04.2007 um 23:30:29
 
Ich schreib dir mal auf was ich gebraucht habe.

Meldebescheinigung
Geburturkunde
Ledigkeitsbescheinigung
Scheidungsurteil mit gerichtlicher annerkennung
Staatsangehörigkeitsnachweis hatte ich auch der wurde aber nicht gebraucht.

SO das alles übersetzt und mit Apostille.
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Antwort #20 - 19.04.2007 um 07:48:40
 
desislava19 schrieb am 18.04.2007 um 23:21:02:
Mein Mann war auch verheiratet du brauchst das Scheidungsurteil und musst es da beim gericht annerkennen lassen mit Stempel und so das hat bei uns 2 Wochen gedauert.
 


Hi

es kommt bei der Frage nach dem Scheidungsurteil darauf an, wer von wem geschieden wurde.

Insbesondere ist wichtig:

handelt es sich um eine Heimatstaatsentscheidung (zwei Bosnier werden von einem bosnischen Gericht geschieden) oder spielt da noch eine dritte Nationalität eine Rolle (ein Bosnier wird in Serbien von einer Bosnierin geschieden, oder ein Bosnier wird von einer Serbin durch ein bosnisches Gericht geschieden). Steht auch so oben bei den FAQ erläutert.

Hiernach richtet sich die Frage, ob das Urteil vor Ausstellung des deutschen EFZ erst noch anerkannt (OLG) oder geprüft werden muß (durch eine Verwaltungsbehörde der Standesamtsaufsicht).

Das ist im Prinzip die gleiche Prozedur:

- Eheschließung in Deutschland, oder

- Ausstellung eines deutschen EFZ.

[hint]Und noch ein Hinweis:

Diejenigen die im Kosovo geheiratet haben (korrekterweise in Serbien, in der unter UNMIK - Verwaltung stehenden Provinz K.) haben dort die Erfahrungen mit UNMIK-Regelungen gemacht.

Diese sind nicht auf die Eheschließung in Bosnien übertragbar. Es bringt zur Lösung der Topic- Frage also nüscht wenn ihr die dort vorzulegenden Unterlagen hier auflistet.[/hint]

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #21 - 19.04.2007 um 08:28:21
 
DankeDankeDanke für eure Antworten!

Ronny:
Er war mit einer Bosnierin verheiratet und wurde auch dort geschieden - somit muss es nicht zum OLG zur Prüfung, habe ich richtig verstanden, ja?
Und brauche ich ein Führungszeugnis von ihm (würde nämlich einige Tage dauern bis es in BiH erstellt wird)?

THANK YOU!!!
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Antwort #22 - 19.04.2007 um 13:43:26
 
Subsun schrieb am 19.04.2007 um 08:28:21:
somit muss es nicht zum OLG zur Prüfung, habe ich richtig verstanden,?? 


Nein, denn bei einer Heimatstaatentscheidung gilt:

Es muß nicht zum OLG zur Anerkennung, aber zur Prüfug durch die Verwaltungsbehörde , dann wird es richtig Zwinkernd

Ein Führungszeugnis ist für die Eheschließung irrelevant Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #23 - 19.04.2007 um 14:51:50
 
ronny schrieb am 19.04.2007 um 07:48:40:


Hi

es kommt bei der Frage nach dem Scheidungsurteil darauf an, wer von wem geschieden wurde.

Insbesondere ist wichtig:

handelt es sich um eine Heimatstaatsentscheidung (zwei Bosnier werden von einem bosnischen Gericht geschieden) oder spielt da noch eine dritte Nationalität eine Rolle (ein Bosnier wird in Serbien von einer Bosnierin geschieden, oder ein Bosnier wird von einer Serbin durch ein bosnisches Gericht geschieden). Steht auch so oben bei den FAQ erläutert.

Hiernach richtet sich die Frage, ob das Urteil vor Ausstellung des deutschen EFZ erst noch anerkannt (OLG) oder geprüft werden muß (durch eine Verwaltungsbehörde der Standesamtsaufsicht).

Das ist im Prinzip die gleiche Prozedur:

- Eheschließung in Deutschland, oder

- Ausstellung eines deutschen EFZ.

[hint]Und noch ein Hinweis:

Diejenigen die im Kosovo geheiratet haben (korrekterweise in Serbien, in der unter UNMIK - Verwaltung stehenden Provinz K.) haben dort die Erfahrungen mit UNMIK-Regelungen gemacht.

Diese sind nicht auf die Eheschließung in Bosnien übertragbar. Es bringt zur Lösung der Topic- Frage also nüscht wenn ihr die dort vorzulegenden Unterlagen hier auflistet.[/hint]

Grüße
Ronny Zwinkernd


Sorry meine frage is grad voll offtopic sorry. Aber im Kosovo habe ich nicht geheiratet, weil da irgendwas vom kosovo steht  Lippen versiegelt Lippen versiegelt
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Antwort #24 - 21.04.2007 um 21:37:23
 
Hallo Subsun,
habe dir eine nachricht geschickt, denn ich bin auch mit einem Bosnier zusammen und vielleicht kann ich dir helfen obwohl wir den anderen Weg nehmen, das wir hier in Deutschalnd heiraten....

Liebe Grüße Anja Zwinkernd
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Antwort #25 - 21.04.2007 um 22:30:44
 
desislava19 schrieb am 19.04.2007 um 14:51:50:
Sorry meine frage is grad voll offtopic sorry. Aber im Kosovo habe ich nicht geheiratet, weil da irgendwas vom kosovo steht  Lippen versiegelt Lippen versiegelt



Hi er meint auch nicht dich ,sondern mich  Smiley Stimmts Ronny ??

lg Kira
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