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heirat in nepal (Gelesen: 4.708 mal)
sita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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17.04.2007 um 16:16:05
 
hallo alle zusammen!

nachdem mich mein verlobter im sommer letzten jahres hier in deutschland 3 monate besucht hat und fristgerecht ausreiste, hat er anfang diesen jahres wieder ein touristen-visum beantragt, welches leider (ohne begründung, wie üblich - papiere waren i.o.) abgelehnt wurde. (da ich selbst zu dieser zeit in nepal war, hatte die einladung ein freund von mir übernommen...) - so viel zur vorgeschichte -
somit ist es uns nicht möglich eine hochzeit in deutschland vorzubereiten , und wir planen nun dieses jahr in nepal standesamtlich zu heiraten.
diesbezüglich ergeben sich für mich folgende fragen:

um weitere längerfristige trennung(en) zu vermeiden würde ich gerne nach der hochzeit bei ihm in nepal bleiben während die fzf (hoffentlich) von statten geht.
muß ich mich während der fzf in deutschland aufhalten oder können auch meine eltern, evtl. mit einer notariell beglaubigten vollmacht, etwaige auskünfte/unterlagen bei der albh vorlegen?

kann es außerdem probleme geben, weil ich kein einkommen nachweisen kann? bin zur zeit arbeitslosengeldempfängerin... und wenn, würde ´n bissel angespartes mir da "aus-" helfen?

wir haben natürlich auch schon darüber nachgedacht, in dänemark zu heiraten... dazu müßte ich ihn jedoch über freunde z.b. aus belgien einladen, da er ja für deutschland kein visum bekommen hat (und noch dazu den "nett gemeinten" hinweis: es vor ablauf eines jahres nicht noch einmal zu versuchen, da er wohl einen fehler im interview gemacht haben muß und seine akte 4-5 monate "offen bleibt" - und dann lieber noch etwas warten, damit sich "die interviewer" vielleicht nicht mehr an ihn erinnern...???!!!! nun gut)
habe aber kein gutes gefühl bei dieser variante... oder ist das albern?

ich hoffe sehr, hier etwas rat zu finden - steht man doch sehr einsam und schnell auch verwirrt ob er vielen "kann-bestimmungen" da, wenn man sich die freiheit nimmt über staatliche grenzen hinweg zu lieben.



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Antwort #1 - 18.04.2007 um 08:51:52
 
Hallo sita,

ich will mal einen Anfang hinsichtlich der Beantwortung deiner Fragen machen, kann aber erst einmal nur zu einigen etwas sagen und hoffe, dass mich dann andere user hier ergänzen.

Also:

Wenn Du Deinen Partner im Ausland heiratest und sodann der Ehegattennachzug (über FZF-Visum) erfolgt hast Du als Deutsche keine Probleme hinsichtlich der Sicherung des Lebensunterhalts auch wenn Du auf ALG I oder ALG II angewiesen bist. - Würdet Ihr in Deutschland heiraten, müsste allerdings ein Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts für Deinen Partner für den Zeitraum zwischen Einreise und Hochzeit erbracht werden. Das ginge über eine Verpfllichtungserklärung ( VE ), die, wenn Du dazu nicht in der Lage bist, auch durch eine dritte Person abgegeben werden kann - Voraussetzung ist, dass diese Person Bonität nachweist.

Zur Heirat in Nepal bzw. der sicher notwendigen Legalisation von Urkunden informiert Euch möglichst direkt bei der Botschaft in Katmandu, da es möglicherweise dabei einige Probleme geben kann. Klicke dazu mal auf nachfolgenden Link. Das Merkblatt, das Du dort findest, ist zwar nicht mehr ganz taufrisch, weist aber auf mögliche Probleme, die man im Vorfeld hinterfragen sollte, hin. Hier ist der Link:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Urkundenverkehr/d...

Die Frage, ob Du nach einer Hochzeit in Nepal dort verbleiben kannst und zur Erledigung der Formalitäten in Zusammenhang mit der FzF hier in Deutschland jemanden bevollmächtigen kannst, kann ich nicht ganz sicher antworten - IMHO sollte das möglich sein, aber vielleicht kann das noch mal jemand anderes bestätigen. (Da Du Leistungsempfängerin bei der Arbeitsagentur bist, denke ich aber, dass die Dich gar nicht so lange wegbleiben lassen, wie das FzF-Verfahren dauern wird - wenn Du auf "eigene Faust" länger dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, riskierst Du heftige Sanktionen!!!)

Für weitere oder konkretere Infos (Heiraten in Dänemark) schau bitte unter den FAQ in diesem Forum nach. Eine gute Adresse für weitere und konkrete länderbezogene Infos ist auch hier zu finden:

www.verband-binationaler.de

Man kann dort auch die telefonische Beratung in Anspruch nehmen (braucht aber mitunter recht viel Geduld, um durchzukommen).

Soweit erst einmal ein paar Informationen von mir - Ich hoffe und bin sicher  Zwinkernd, dass Du nun hier noch weitere bekommst.

=schweitzer=



"nicht ganz" OT hänge ich mal noch eine Frage an die Experten hier an:

Wo findet man eine jeweils aktuelle Liste der Staaten mit unsicherem Urkundenwesen? (Googeln hat mir i.d.S. nicht geholfen  weinend )
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Antwort #2 - 18.04.2007 um 09:44:33
 
Hallo Schweitzer!

Zitat:
Wo findet man eine jeweils aktuelle Liste der Staaten mit unsicherem Urkundenwesen?


http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Urkundenverkehr/U...

Vielleicht hilft dir das ein wenig weiter.

trixie
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Antwort #3 - 18.04.2007 um 09:55:01
 
Hallo trixie,

das hilft nicht nur ein wenig - also ganz herzlichen Dank.

Bin beim Googeln wohl knapp an dieser Seite vorbeigesurft! - Ich gehe mal davon aus, dass die auf der Seite rechts benannten Staaten, die "unsicheren" Kandidaten sind.

Danke noch mal - und back to the topic:

@ sita - also, der Hinweis, sich bei der Botschaft zu informieren, ist damit noch einmal zu unterstreichen!

=schweitzer=

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 18.04.2007 um 10:01:04
 
Hoi,

die Liste ist auch hier zu finden Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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schweitzer
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Antwort #5 - 18.04.2007 um 10:24:44
 
nochmal OT, sorry:

@ Mick -

selbstverständlich  Zwinkernd hatte ich auch versucht, über die Suchfunktion von i4a an die Liste zu kommen - irgendwie glaubte ich mich nämlich zu erinnern, dass es die hier gibt. Aber ich bin mit Suchbegriffen wie  "unsicheres Urkundenwesen", "Staaten mit unsicherem Urkundenwesen" etc. da nicht weitergekommen - hätte vielleicht "Problemstaaten" eingeben müssen.

Könnte man nicht zur Erleichterung die Liste in die FAQ mit aufnehmen oder zumindest dort verlinken?

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 18.04.2007 um 12:23:51
 
schweitzer schrieb am 18.04.2007 um 10:24:44:
Könnte man nicht zur Erleichterung die Liste in die FAQ mit aufnehmen oder zumindest dort verlinken? 

ist sie doch Zwinkernd

zu finden bei Personenstandsrecht (Eheschließung, Scheidung) => Welche Unterlagen werden für die Eheschließung benötigt? => Staaten
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Antwort #7 - 18.04.2007 um 15:21:06
 
Zitat:
zu finden bei Personenstandsrecht (Eheschließung, Scheidung) => Welche Unterlagen werden für die Eheschließung benötigt? => Staaten 


Sie ist auch unten bei den Hinweisen zum Personenstandsrecht(Sticky-Thema) verlinkt Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 19.04.2007 um 10:47:25
 
hallo schweitzer!

erst mal herzlichen dank für deine infos! habe daraus wieder neue kraft schöpfen können... und werde mich gleich daranmachen deine link-tipps auszukunschaften..

du hast recht, die arge würde mich nicht so lange in "urlaub" fahren lassen wie diese vorgänge wohl zeit beanspruchen. deswegen werde ich mich aus dem bezug von alg I abmelden (stehe ja dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung) und kann dann, sobald ich wieder im land bin, neu beantragen und meinen restanspruch geltend machen. dann habe ich zwar in der zeit meines auslandsaufenthaltes kein "einkommen", aber auch keine verpflichtungen, gelle?

ja, es wäre schön, wenn sich noch jemand finden würde, der mir etwas dazu sagen kann, ob ich während der fzf bei meinem mann in nepal bleiben kann. wenn ich z.b. meine mutter mit einer notariell beglaubigten vollmacht versehe, damit sie die nötigen unterlagen (verpflichtungserklärung, mietvertrag, einkommensnachweis etc.) für mich bei der albh einreicht, müßte das doch möglich sein, oder?
habe schon in der zutändigen albh nachgefragt, doch keine eindeutige auskunft bekommen.

also schweitzer - nochmals ein dickes dankeschön - und einen angenehmen tag

sita
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 19.04.2007 um 11:07:18
 
Zitat:
deswegen werde ich mich aus dem bezug von alg I abmelden


Vielleicht kannst du in Erfahrung bringen, ob du wenigstens die dir genehmigte Auszeit in Anspruch nehmen kannst und dich dann - evtl. von Nepal aus - abmelden kannst.

Zitat:
dann habe ich zwar in der zeit meines auslandsaufenthaltes kein "einkommen", aber auch keine verpflichtungen, gelle?


... und keinen Krankenversicherungsschutz mehr in Deutschland, wenn durch einen Unfall ein Rücktransport notwendig werden wird.

Zitat:
damit sie die nötigen unterlagen (verpflichtungserklärung, mietvertrag, einkommensnachweis etc.) für mich bei der albh einreicht, müßte das doch möglich sein, oder?


Aber ob dies ein persönliches Gespräch mit der ABH, von welchem hier im Forum des öfteren berichtet wird, ersetzt, ist eine andere Frage.

trixie
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Antwort #10 - 21.04.2007 um 12:23:45
 
Hallo trixie!

habe mich vor meinem letzten aufenthalt in nepal schon bei der arge nach der "Auszeit" erkundigt und die auskunft bekommen, dass ich mich persönlich aus dem bezug abmelden muß. somit hätte ich nach der auszeit nach deutschland zurückkehren müssen, um mich dann abzumelden...

wegen des persönlichen gespräches bei der abh - ist das denn wirklich immer nötig? immerhin kennen sie mich und auch meinen zukünftigen mann dort bereits...
ich kann mir nicht vorstellen, daß ich die einzige bin, die auf den gedanken kommt, die zeit der fzf zusammen verbringen zu wollen...

deshalb hier an dieser stelle noch einmal: bitte, gibt es denn niemanden der damit erfahrung hat und mir hier einen rat geben kann? ist es wirklich unerlässlich, daß ich mich während der fzf in deutschland aufhalte? kann ein entsprechendes gespräch nicht auch die botschaft in nepal führen?

lg sita
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Antwort #11 - 21.04.2007 um 22:49:25
 
Zitat:
bei der arge nach der "Auszeit" erkundigt und die auskunft bekommen, dass ich mich persönlich aus dem bezug abmelden muß. somit hätte ich nach der auszeit nach deutschland zurückkehren müssen, um mich dann abzumelden...


Du verwirrst mich sehr. Einmal sprichst du von ALG I und dann wieder von ARGE (wäre eigentlich ALG II). Die Aufkunft, daß du dich persönlich abmelden mußt, ist schlichtweg falsch (erstaunlich mit welchen Aussagen die Bürger eingeschüchtert werden sollen). Eine briefliche Abmeldung oder per Internet ist in Zeiten moderner Kommunikation allemal möglich.

Zitat:
deshalb hier an dieser stelle noch einmal: bitte, gibt es denn niemanden der damit erfahrung hat und mir hier einen rat geben kann? ist es wirklich unerlässlich, daß ich mich während der fzf in deutschland aufhalte?


Ich kann deinen Hilferuf durchaus verstehen. Eine allgemeinverbindliche Auskunft wird dir sicherlich keiner geben können. Jede ABH handelt etwas anders. Aber welche Auskunft hast du denn von deiner ABH bekommen und mit welcher Begründung?

trixie

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sita
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Antwort #12 - 22.04.2007 um 12:25:54
 
keine ahnung, warum dich die begrifflichkeiten so verwirren... ich beziehe mein alg I von der argentur für arbeit in ... (arge) so steht es zumindest auf meinem bescheid. habe mir nichts weiter dabei gedacht, als ich diese bezeichnung vom briefkopf für mich übernahm, da ich davon ausgehe, dass man dort schon weiß, wie man heißt -  wie würdest du denn diese einrichtung nennen?
danke für den tipp mit der auszeit. werde also meine sachbearbeiterin nochmals darauf ansprechen... doch worauf kann ich mich da  berufen? gibt es eine stelle wo´s geschrieben steht? wissen allein reicht ja oft nicht aus...

sita
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Anemonecity
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Antwort #13 - 22.04.2007 um 12:35:56
 
Hallo Sita,

Agentur für Arbeit und ARGE sind zwei verschiedene Paar Stiefel. Die Agentur für Arbeit ist zuständig für ALG1 und die ARGE (Arbeitsgemeinschaft nach SGB II) ist zuständig für ALG2.

Gruß, Anemonecity
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trixie
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Antwort #14 - 22.04.2007 um 12:57:03
 
Zitat:
worauf kann ich mich da  berufen? gibt es eine stelle wo´s geschrieben steht?


Steht in der Infobroschüre der Arbeitsagentur "Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen".

In besonderen Fällen können sogar 6 Wochen Urlaub gewährt werden. Ich denke nun einmal, daß eine Heirat ein solcher Fall ist.

Beziehst du zum ALG I noch einen Zuschuß, dann wäre das mit der ARGE wieder richtig?

trixie
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