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nach der scheidung, wie geht alles ? (Gelesen: 1.442 mal)
katsumoto
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15.04.2007 um 14:23:10
 
Hallo ,
ich hab jetzt seit schon 2 jahren 3 monaten AE ("§ 28" Familiennachzug zu Deutschen). ich hab am letzten Freitag mit meiner Ehefrau wieder angesprochen und wir haben entschieden erstmal getrennt zu leben. Wegen Finanziel Problemen, sind wir kaputt schon, sie möchte vielleicht insolvenz machen, wgn Ihrer alten schulden vor unserer Ehe,die sie gemacht hat und sie hat auch probleme mit alkochol, und irgendwie ist alles nicht wie früher. naja die sind persönliche Probleme. Aber jetzt wollen wir getrennt leben. Wir haben kein Kind.

Ich hab hier bei info4alien gelesen daß ich verpflichtet bin, beim Ausländerbehörde zu melden, wenn ich ausziehen möchte oder Lebensgemeinsamschaft zu ende ist und die werden meine AE umschreiben, und kriege ich für ein Jahr eigenständige AE. Meine erste Frage ob ich mit dieser neuen AE selbständig machen darf ? Meine zweite frage : wenn ich selbständig machen darf, werde ich das Geschäft von meinem Onkel übernehmen.Er kann nicht mehr arbeiten wegen seiner Gesundheitsprobleme. Das ist ein laufendes Geschäft mit 2 Mitarbeiter, und ich glaube werde ich kein Finanziel Problem in zukunft. Nach meiner eigenständigen AE, wenn ich meine AE wieder verlängern möchte, kriege ich schwerigkeiten ? oder es ist besser angestellter zu bleiben ?  ich arbeite seit dem ersten Tag ich AE habe.und als Angestellter kann ich mein Lebensunterhalt leisten. wie geht alles nach der eigenständigen AE ? darf ich in Deutschland bleiben ?
PS:
Ich bin Maschinenbau Ingenieur aus der Türkei
Ich arbeite jetzt als Web und Software Entwickler bei meinem Onkel  
Ich hab bis heute keine Sozialhilfe oder Arbeitlosengeld genommen
Ich hab Führerschein und ich glaube daß ich bisschen Deutsch kann und integriert habe.

Vielen Vielen Dank .  
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Janey
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Antwort #1 - 15.04.2007 um 18:29:13
 
katsumoto schrieb am 15.04.2007 um 14:23:10:
Ich hab hier bei info4alien gelesen daß ich verpflichtet bin, beim Ausländerbehörde zu melden, wenn ich ausziehen möchte oder Lebensgemeinsamschaft zu ende ist


Die Erklärung, dass ihr getrennt lebt, kannst Du gleich bei der Ummeldung (in die neue Wohnung) mit abgeben.

katsumoto schrieb am 15.04.2007 um 14:23:10:
Meine erste Frage ob ich mit dieser neuen AE selbständig machen darf ?

Ja. Du behältst die Arbeitserlaubnis, die du jetzt auch schon hast.

katsumoto schrieb am 15.04.2007 um 14:23:10:
Meine zweite frage : wenn ich selbständig machen darf, werde ich das Geschäft von meinem Onkel übernehmen.Er kann nicht mehr arbeiten wegen seiner Gesundheitsprobleme. Das ist ein laufendes Geschäft mit 2 Mitarbeiter, und ich glaube werde ich kein Finanziel Problem in zukunft. Nach meiner eigenständigen AE, wenn ich meine AE wieder verlängern möchte, kriege ich schwerigkeiten ?

Schwierigkeiten könnte es nur geben, wenn Dein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit bei der Verlängerung (also in einem Jahr) nicht ausreichend ist. Also wenn Du, rein theoretisch, ALG II erhalten könntest.

katsumoto schrieb am 15.04.2007 um 14:23:10:
wie geht alles nach der eigenständigen AE ? darf ich in Deutschland bleiben ?

Die AE wird verlängert, solange Dein Einkommen ausreichend ist und Du die NE nach § 9 AufenthG noch nicht erhalten kannst. Dafür sind dann insgesamt 5 Jahre AE notwendig.

Gruß, J.  Zwinkernd
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katsumoto
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Antwort #2 - 15.04.2007 um 20:05:41
 
Danke Janey
Gruß zurück aus Hamburg
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Antwort #3 - 18.04.2007 um 14:38:51
 
Noch eine Frage .
Wie ist die Erklärung ? was schriftlich oder Formular oder einfach gehe ich zum AB und sage ich, daß ich seit xx datum , wohne ich allein, und das ist meine neue Anmeldung, und das war's ... oder wie ?
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Antwort #4 - 18.04.2007 um 14:51:37
 
In der Regel hat die Meldebehörde dafür Vordrucke. Sprich es einfach an, dann wird Dir schon geholfen.  Zwinkernd
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Antwort #5 - 18.04.2007 um 15:29:34
 
§31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten

(4) Die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuchsteht der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unbeschadet des Absatzes 2 Satz 3 nicht entgegen. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, solange die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nicht vorliegen.

Smiley kann verlängert werden... "können" oder "werden" ? Smiley im Ermessen der Behörde wird meine AE verlängert. oi oi :=)
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Antwort #6 - 18.04.2007 um 18:36:56
 
Wenn der Lebensunterhalt gesichert ist und auch keine anderen Ausweisungsgründe (z.B. Straftaten) vorliegen, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.

Gruß, J.  Zwinkernd
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Antwort #7 - 18.04.2007 um 22:00:08
 
braucht man unbedingt eine Expertin wie Sie Zwinkernd gruß danke
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Antwort #8 - 19.04.2007 um 10:36:54
 
Ich war heute beim Meldeamt, und bei der Ausländer Behörde. Ich hab umgemeldet erst und danach bin zum Ausländer Behörde gefahren. Die haben gesagt,  daß die erstmal meine AE nicht umschreiben werden. Die AE , die ich habe wegen meiner Ehe, behalte ich. Die Behörde wird entscheiden und das dauert lange.
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