Hallo ,
ich hab jetzt seit schon 2 jahren 3 monaten
AE ("§ 28" Familiennachzug zu Deutschen). ich hab am letzten Freitag mit meiner Ehefrau wieder angesprochen und wir haben entschieden erstmal getrennt zu leben. Wegen Finanziel Problemen, sind wir kaputt schon, sie möchte vielleicht insolvenz machen, wgn Ihrer alten schulden vor unserer Ehe,die sie gemacht hat und sie hat auch probleme mit alkochol, und irgendwie ist alles nicht wie früher. naja die sind persönliche Probleme. Aber jetzt wollen wir getrennt leben. Wir haben kein Kind.
Ich hab hier bei info4alien gelesen daß ich verpflichtet bin, beim Ausländerbehörde zu melden, wenn ich ausziehen möchte oder Lebensgemeinsamschaft zu ende ist und die werden meine
AE umschreiben, und kriege ich für ein Jahr eigenständige
AE. Meine erste Frage ob ich mit dieser neuen
AE selbständig machen darf ? Meine zweite frage : wenn ich selbständig machen darf, werde ich das Geschäft von meinem Onkel übernehmen.Er kann nicht mehr arbeiten wegen seiner Gesundheitsprobleme. Das ist ein laufendes Geschäft mit 2 Mitarbeiter, und ich glaube werde ich kein Finanziel Problem in zukunft. Nach meiner eigenständigen
AE, wenn ich meine
AE wieder verlängern möchte, kriege ich schwerigkeiten ? oder es ist besser angestellter zu bleiben ? ich arbeite seit dem ersten Tag ich
AE habe.und als Angestellter kann ich mein Lebensunterhalt leisten. wie geht alles nach der eigenständigen
AE ? darf ich in Deutschland bleiben ?
PS:
Ich bin Maschinenbau Ingenieur aus der Türkei
Ich arbeite jetzt als Web und Software Entwickler bei meinem Onkel
Ich hab bis heute keine Sozialhilfe oder Arbeitlosengeld genommen
Ich hab Führerschein und ich glaube daß ich bisschen Deutsch kann und integriert habe.
Vielen Vielen Dank .