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Heirat im Ausland...Scheidung in Deutschland? (Gelesen: 6.173 mal)
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15.04.2007 um 13:01:00
 
Hallo Community,

ich hätte mal eine Frage zum folgenden Sachverhalt: Eine Ende 2004 geschlossene Ehe zwischen einem Deutschen und einer Ukrainerin soll geschieden werden. Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und in Deutschland anerkannt. Die beiden Parteien haben sich vor einem Jahr getrennt - bzw. ist die Partnerin wieder in Ihr Ursprungsland (Ukraine) gezogen. Kontakt besteht seitdem nicht mehr. Letzter Wohnort des Zusammenlebens war Deutschland.

Welche Möglichkeiten bestehen, diese Ehe effizient und kostengünstig wieder aufzulösen? Wäre eine Blitzscheidung in den Niederlanden oder in Dänemark möglich? Was kann ich machen, wenn die Partnerin der Scheidung nicht zustimmt? Gibt es einen guten Anwalt im Umkreis Hamburg, der sich auf die Scheidung von binationalen Ehen spezialisiert hat?

Ich habe bei meiner Recherche im Internet von der "Reform des Verfahrens in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" gelesen, die eine Scheidung ohne Anwalt ermöglichen sollte. Jedoch konnte ich bis dato nur den Reformvorschlag - nicht die Umsetzung finden. Weiss da jemand mehr?

Bzw. kennt sich jemand mit der Online-Scheidung aus - wenn sich beide Parteien einig sind?

Vielen Dank für Eure Antworten...
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ronny
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Antwort #1 - 16.04.2007 um 10:02:33
 
HelpMe schrieb am 15.04.2007 um 13:01:00:
Welche Möglichkeiten bestehen, diese Ehe effizient und kostengünstig wieder aufzulösen? Wäre eine Blitzscheidung in den Niederlanden oder in Dänemark möglich? Was kann ich machen, wenn die Partnerin der Scheidung nicht zustimmt?


Hallo,

da die Eheleute zuletzt gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten, kommt für die Scheidung aufgrund der Art. 14 und 17 EGBGB nur deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung. Damit scheitert die Blitzscheidung in DK oder NL auf alle Fälle. sprich die Scheidung wäre in DE nicht anerkennungsfähig.

Bei deutschem Scheidungsrrecht kann die Ehe bei Zustimmung beider Partner nach einem Jahr Getrenntleben geschieden werden , wenn einer nicht zustimmen sollte erst nach 3 Jahren §§ 1564 bis 1568 BGB.

Anwaltswerbung dürfen wir nicht machen, deswegen Tipps ggf. per email oder PN .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 16.04.2007 um 22:36:58
 
Hallo Ronny,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Gerne freue ich mich über Empfehlungen zu guten Anwälten die mit dem Thema binationale Scheidungen vertraut sind, gerne privat an mich hier bei info4alien.de

Ein paar kleiner Fragen hätte ich jedoch noch:
Könnte eine Scheidung in der Ukraine dann in Deutschland anerkannt werden, wenn die Partnerin Ukrainerin ist?
Angenommen die Partnerin stimmt einer Scheidung zu, man regelt eine Trennung im gütlichen Einvernehmen - würde diese Zustimmung dann auch per Unterschrift beim Notar und anschliessender Beglaubigung durch die Botschfat in Kiew für ein Online Scheidungsverfahren /ein anwalt für beide Parteien) ausreichen? Müsste die  Partnerin dann persönlich zum Scheidungstermin erscheinen?

Vielen Dank für eure Hilfe...

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Antwort #3 - 17.04.2007 um 23:43:19
 
Hallo Ronny,
hallo Forum,

ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir bei den letzen Fragestellungen noch behilfreich sein könntet, da ich gerne schnell handeln würde...

Lieben Gruß und vielen Dank im Voraus...

Mick:
Änderung:
Ein wenig Geduld wäre schon angesagt. Erinnerungen
bitte frühestens nach x Wochen...  Zunge - und bitte nicht
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ronny
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Antwort #4 - 18.04.2007 um 07:21:20
 
HelpMe schrieb am 16.04.2007 um 22:36:58:
Könnte eine Scheidung in der Ukraine dann in Deutschland anerkannt werden, wenn die Partnerin Ukrainerin ist?


Nein weil die Scheidung in Deutschland zu erfolgen hat, hatte ich doch schon geschrieben Zwinkernd

Letzter gemeinsamer Aufenthalt war Deutschland also Ehewirkungen nach deutschem Recht also Scheidung nach deutschem Recht Zwinkernd

Zur Güteverhandlung oder zum Scheidungstermin (wenn beides Zusammen dann eben nur dort) ist afaik das persönlliche Erscheinen notwendig. Wie sonst soll der Richter die Zerrüttung feststellen ?


BTW: Auch schnelles Handeln setzt mindestens ein Trennungsjahr voraus, bisschen Ruhe ist schon anzuraten Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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