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Scheidung - Aufenthaltserlaubnis? (Gelesen: 1.270 mal)
Halinka
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Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung - Aufenthaltserlaubnis?
01.04.2007 um 21:15:00
 
Guten Abend,

ich habe einige Fragen, die mich und meinen Noch-Ehemann betreffen.

Kurz zum Hintergund: Mein Mann ist Syrer, wir sind seit August 2005 verheiratet.
Räumlich getrennt sind wir seit etwa Mitte Dezember, seitdem ist er wieder in Syrien.
Ich habe die Scheidung vor etwa einem Monat eingereicht, alles läuft seinen Gang, der Gerichtstermin steht noch nicht fest, wird in etwa 4, 5 Monaten sein. Habe ihn auch bei der ABH und beim Einwohnermeldeamt abgemeldet.

Nun das Problem: Mein Mann hat seinen Wehrdienst in Syrien noch nicht absolviert. Er soll ab Mitte dieses Monats für einen Monat Gefängnis, da er sich dem Militärdienst entzogen hatte, danach für zwei Jahre in die Armee. Das Fatale an der Gefängnisstrafe ist, dass er dadurch seine Berufserlaubnis als Apotheker verlieren wird.

Er hat mich vor kurzem angerufen und mit mitgeteilt, dass er für Mitte des Monats einen Flug nach Dtl. gebucht hat. Ausserdem hat er mich gebeten (bzw. gefordert), dass ich meine Meldung bei der ABH rückgängig mache. Er möchte nun ein Jahr hier bleiben, dann eine Einreisegenehmigung nach Syrien beantragen. Mit dieser Einweisegenehmigung würde er einer Gefängnisstrafe entgehen und könnte somit seinen Beruf weiter ausüben.
Was er von mir also fordert, ist, eine Scheinehe zu führen.

Meine Fragen:
- Könnte ich die Anzeige bei der ABH zurückziehen?
- Mache ich mich durch das Führen einer Scheinehe strafbar?
- Stimmt es, dass mein Mann ab einer Länge von zwei Jahren Ehe ein eigenes    Aufenthaltsrecht beantragen kann?
- Würde er eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bekommen, obwohl wir uns im Trennungsjahr befinden? Seine Aufenthaltserlaubnis läuft diesen Sommer ab.
- Ist er auch während des Trennungsjahres berechtigt, von mir Unterhaltsleistungen zu fordern?

Ich möchte noch hinzufügen, dass ich selbst meine Haltung dazu noch finden muss. Auf der einen Seite denke ich, dass ich ihm helfen sollte, auf der anderen Seite finde ich es unverschämt von ihm, diese Lebenslüge von mir einzufordern.
Falls sich hierzu auch jemand äussern möchte - gerne!
In erster Linie würde ich mich freuen, wenn mir hier jemand objektiv meine Fragen beantworten könnte.

Vielen Dank schon mal dafür!

Beste Grüsse,
Halinka
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

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Sydney
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.04.2007 um 21:20:15
 
Hallo Halinka,

so wie sich das anhört hat dein Mann gar keine AE mehr...
Die AE hatte er weil ihr beide in ehelicher Lebensgemeinschaft in D gelebt habt, wenn ihr das nicht mehr tut, gibt es keinen Aufenthaltszweck für ihn mehr und damit gäbe es keine rechtliche Grundlage für ein Visa/AE.

- Könnte ich die Anzeige bei der ABH zurückziehen? 

Prinzipiell ja, aber du willst ja gar nicht mit deinem Mann die Ehe aufleben lassen, das wäre Betrug.

- Mache ich mich durch das Führen einer Scheinehe strafbar?
Ja.

...

- Würde er eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bekommen, obwohl wir uns im Trennungsjahr befinden? Seine Aufenthaltserlaubnis läuft diesen Sommer ab.
Nein


- Ist er auch während des Trennungsjahres berechtigt, von mir Unterhaltsleistungen zu fordern?

Ja.

Das alles natürlich unter der Vorraussetzung das er seine AE wegen der Ehe mit dir bekommen hat.

Gruß,

maki
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #2 - 02.04.2007 um 08:28:27
 
@Halinka:
Grundsätzlich solltest du bitte auch bedenken, was diese "Hilfe" nicht nur für dich (evtl auch strafrechtlich) beduetet, sondern auch was sie für andere bedeutet. Für andere ist diese "Hilfe" (=Scheinehe) nämlich die Hölle. Wegen einiger (vieler?) schwarzer Strafe stehen nämlich andere unter Generalverdacht und müssen Monate oder gar Jahre warten, bis sie mit ihrem Partner in D zusammenleben können. Wegen solcher schwarzer Schafe passiert es nämlich, dass die ABHs zunehmend misstrauischer werden und manche müssen erst den Weg über das Gericht gehen, bis sie ihren Ehepartner dann endlich mal per FZF nach Deutschland holen können.

Dein zukünfitger Ex-Mann hat ein Problem und du möchtest ihm helfen -> schön. Aber erfordert das auch, dass du dafür etwas Unrechtes tust.

Ich würde dir eher raten, die ABH über seine Pläne in Kenntniss zu setzen und ihm dieses ebenfalls mitteilen. Jedenfalls solltest du dafür sorgen, dass DU mit einer reinen Weste da stehst. Ansonsten könnte es passieren - man weiß ja nie was in Zukunft noch kommt - dass du irgendwann mal wieder bei der ABH vorstellig wirst, weil du zB wieder mit einem Ausländer liiert bist und dann will man dir auf einmal partout nicht glauben, dass es eine "echte" Ehe ist.

Zitat:
Könnte ich die Anzeige bei der ABH zurückziehen?

Abgesehen von dem was Maki schon sagte: Ggfs wird die ABH auch misstrauisch und stellt Nachforschungen an - möchtest du gerne die nächsten Monate mit deinem "Ehemann" zusammenleben und den Nachbarn/Bekannten gegenüber eine funktionierende Ehe vortäuschen?
Auch wenn ihr jetzt wieder "zusammenlebt", dann wirst du bei der nächsten Verlängerung seiner AE bestätigen müssen, dass ihr noch eine Ehe führt, sonst wird eben nicht verlängert. Dann müsstest du auf jeden Fall Falschangaben machen, falls er noch ein Jahr hierbleiben will.
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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Halinka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 02.04.2007 um 20:05:03
 
@maki und @inge,

vielen Dank für Eure Antworten.
Ich denke, ich werde wirklich zur ABH gehen und sie über die Pläne meines Noch-Mannes informieren - auch wenn ich mir dann wie eine Verräterin vorkommen werde, denn immerhin mag ich meinen Mann noch.

Aber ich bin mir sicher, dass ich nicht ein ganzes Jahr durchhalten werde, etwas vortäuschen zu müssen, wonach ich mich nicht fühle. Strafbar machen möchte ich mich auch nicht.

Es ist aber ganz "interessant" auch mal die andere Seite für die Motivation, eine Scheinehe einzugehen, einzusehen - bisher habe ich solche Leute immer pauschal verurteilt, aber nun begreife ich, was einen dazu bewegen könnte...

VG,
eine traurige Halinka
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Halinka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 22.04.2007 um 20:00:24
 
Guten Abend,

ich habe noch mal eine Frage:  Mit welchen Konsequenzen genau muss jemand rechnen, dem Betrug durch Scheinehe vorgeworfen wird?
Gibt es einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis oder andere juristische Folgen?

Danke für eure Antworten.

Halinka
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 23.04.2007 um 07:34:33
 
Halinka schrieb am 22.04.2007 um 20:00:24:

Mit welchen Konsequenzen genau muss jemand rechnen, dem Betrug durch Scheinehe vorgeworfen wird?
Gibt es einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis oder andere juristische Folgen? 


Mit einer Verurteilung nach § 95 AufenthG, da es ein Straftatbestand ist.
Die Strafhöhe wird im BZR vermerkt werden.


DC
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