Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
scheinehe (Gelesen: 4.782 mal)
sibo
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Ich verspreche NIX aber
das halte ich auch


Beiträge: 179
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag scheinehe
26.03.2007 um 12:39:07
 
Hallo

Ich schreibe hier für jemanden anderen der leider aus beruflichen Gründen  Zeitlich sehr eigeschränkt ist und auch selten Zuhause ist..

Also folgendes ,

Ein Deutscher heiratet eine Brasilianerin weil Sie von Ihm Schwanger ist die Dame hatte vorher eine Duldung und sollte ausgewiesen werden ...
Nach der Hochteit bekam Sie eine 5 jährige Aufenthaltsgenehmigung..

Aber so nach und nach bekamm Er raus das sie alles nur wegen dem Aufenthalt durchzog..und da der Eheman manchmal fast 2 Wochen nicht Zuhause ist hat Er auch die Kontrolle nicht über das Kind das von Ihr dramatisch vernachlässigt wird!

Der Ehemann steht auch im Kontakt mit Jugendamt und dem Kinderarzt!

Das Kind ist 2,5 Jahre und auch so lange sind sie  verh.

Nun sucht Er nach einer Lösung die Ehefrau loszuwerden aber er will das Sorgerecht für seine Tochter da er sie über alles liebt und auch für das Kind das beste ist nur wie soll er vorgehen?

Das kind ist Deutsche und auch nicht in Brasilien regristriert..

Sie benutzt die Kleine als Druckmittel weil Sie weiss das der Ehemann sie über alles liebt ..
Wie kann man die Situation in Ordnung bringen ohne dem Kind zu schaden und die Ehefau loszuwerden ..

Wären für jeden Tip dankbar..

LG
Zum Seitenanfang
  

Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
sibo  
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: scheinehe
Antwort #1 - 26.03.2007 um 13:10:28
 
Da bleibt wohl nur noch die Scheidung.


Kind deutsch = Sie darf bleiben


Nachtrag: Der titel ist falsch, das ist keine Scheinehe Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lisette
Junior Top-Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 187

65934, Germany
65934
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: scheinehe
Antwort #2 - 26.03.2007 um 13:23:22
 
Wenn das Kind tatsächlich vernachlässigt wird, trägt der Vater auf jeden Fall eine Mitverantwortung. Wenn er jetzt ständig abwesend ist, wird er wohl auch kaum das Sorgerecht übernehmen können.

Wahrscheinlich ist die Mutter überfordert. Ein Kleinkind zu betreuen, ist nicht so ganz einfach. Noch dazu ohne jede Unterstützung. In so einem Fall könnte man zum Beispiel das Jugendamt um Unterstützung bitten.

Wie es nach einer Scheidung um das Sorgerecht aussehen würde, ist schwer vorherzusagen. Selbst wenn man mehr über die Verhältnisse wüsste.

Grüße          Lisette
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rolsoft
Junior Top-Member
**
Offline


Immer den Ball flach halten
;-)


Beiträge: 175

69207 Sandhausen, Baden-Württemberg, Germany
69207 Sandhausen
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: scheinehe
Antwort #3 - 26.03.2007 um 13:26:36
 
Etwas zu kurz gesprungen Maki,

wenn es Ihm vordringlich um das Kind geht sollte er sich bemühen das der Frau das Sorgerecht entzogen wird, wobei hier das Jugendamt wohl die richtige Anlaufstelle sein sollte. Allerdings sollte er sich auch ein paar Gedanken machen wer denn an seiner Stelle die Erziehung des Kindes übernimmt.

Wie Maki schon richtig bemerkt hat hilft bei der Frau nur die Scheidung ==> Zum Fachanwalt gehen. Ich denke mal da (im Scheidungsrecht) sollte es schon ein paar Regeln geben die Ihm erlauben würden die ganze Ehe für ungültig erklären zu lassen. Aber auch damit ist diese Frage definitiv am falschen Ort gestellt.

Also Kind ==> Jugendamt
Ehe ==> Fachanwalt

Frage an die Experten: Wenn die Ehe als nichtig erklärt würde, könnte die Frau aus der nichtigen Ehe ein Bleiberecht ableiten?

Off Topic: Ich persönlich glaube das wird ein harter steiniger Weg, aber da in den deutschen Gesetzen ja vor allem Hinz und Kunz geregelt werden sollte es da schon etwas geben. Aber den einfachen Königsweg gibt es sicherlich nicht.
Zum Seitenanfang
  

Intelligenz ist das am gerechtetsten verteilte Gut der Welt.
Jeder denkt er hat genügend davon!
http://www.facebook.com/roland.schediwy.7?ref=tn_t  
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: scheinehe
Antwort #4 - 26.03.2007 um 13:34:42
 
Wieso sollte diese Ehe als nichtig erklärt werden?

Man liebt sich, man heiratet, man Ver-liebt sich wieder und lässt sich scheiden, nichts ungewöhnliches.

Bei Trennungen macht man oft dem Partner vorwürfe, "Scheinehe" ist in diesem Zusammenhang aber falsch, da eine Ehe bestanden hat, sogar mit Kind(!!!).
Für eine Scheinehe bracht's zwei die sich einig sind zu täuschen Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: scheinehe
Antwort #5 - 26.03.2007 um 13:42:07
 
Die Frau hat bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach § 31 AufenthG erworben, da die Ehe (siehe Ausgangspost) offenbar 2,5 Jahre rechtmäßig in Deutschland bestanden hat und gelebt worden ist.

Weiter kann sie ein Aufenthaltsrecht für sich ableiten, solange sie über das deutsche Kind die Personensorge ausübt.

Eine weitere Aufenthaltsverfestigung dürfte aber angesichts der gegebenen Situation für sie erstmal schwierig sein.

Interessant für mich, dass sie nach der Hoczeit gleich eine Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre erhalten haben soll. Wie ist denn das gegangen???

=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: scheinehe
Antwort #6 - 26.03.2007 um 13:54:13
 
Rolsoft schrieb am 26.03.2007 um 13:26:36:
wenn es Ihm vordringlich um das Kind geht sollte er sich bemühen das der Frau das Sorgerecht entzogen wird, wobei hier das Jugendamt wohl die richtige Anlaufstelle sein sollte. Allerdings sollte er sich auch ein paar Gedanken machen wer denn an seiner Stelle die Erziehung des Kindes übernimmt.


Einstweilen beim Jugendamt Erziehungshilfe beantragen.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: scheinehe
Antwort #7 - 26.03.2007 um 13:56:36
 
Lisette schrieb am 26.03.2007 um 13:23:22:
Wenn das Kind tatsächlich vernachlässigt wird, trägt der Vater auf jeden Fall eine Mitverantwortung. Wenn er jetzt ständig abwesend ist, wird er wohl auch kaum das Sorgerecht übernehmen können.


Vielleicht arbeitet er auswärts. Bei ausgedehnter Reisetätigkeit würde es dann aber wirklich schwierig mit Kindererziehung. Vielleicht sollten sich beide Elternteiloe auch nach einer Scheidung zumindest abwechselnd, wenn schon nicht gemeinsam, um das Kind kümmern.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Lisette
Junior Top-Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 187

65934, Germany
65934
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: scheinehe
Antwort #8 - 26.03.2007 um 16:15:43
 
Auch bei ausgedehnter Reisetätigkeit ist er ja sicher ab und zu mal zu Hause vorbeigekommen. Und wenn er dann sieht, dass seine Frau nicht zurechtkommt und das Kind vernachlässigt wird, muss er für Unterstützung und Hilfe sorgen.

Grüße         Lisette
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sibo
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Ich verspreche NIX aber
das halte ich auch


Beiträge: 179
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: scheinehe
Antwort #9 - 26.03.2007 um 16:37:53
 
Hallo und danke für die Antworten..
Lisette schrieb am 26.03.2007 um 13:23:22:
Wenn das Kind tatsächlich vernachlässigt wird, trägt der Vater auf jeden Fall eine Mitverantwortung. Wenn er jetzt ständig abwesend ist, wird er wohl auch kaum das Sorgerecht übernehmen können


Er ist bereit alles hinzuschmeissen oder eine Alternativ Lösung zu finden was seine Arbeit betrifft!Nur momentan muss das Geld irgendwie rein kommen und Er hat  nur mal einen gut bez. Job und Sie arbeitet nicht Ärgerlich

schweitzer schrieb am 26.03.2007 um 13:42:07:
Interessant für mich, dass sie nach der Hoczeit gleich eine Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre erhalten haben soll. Wie ist denn das gegangen???
 


Das ist eine gute Frage so viel ich weiss hat Er für Sie und sie hat noch 2 weitere Kinder aus einer alten Bez.(hatte ich vergessen zu erwähnen)
eine Verflichtungserklärung unterschrieben!

Lisette schrieb am 26.03.2007 um 13:23:22:
Wahrscheinlich ist die Mutter überfordert. Ein Kleinkind zu betreuen, ist nicht so ganz einfach. Noch dazu ohne jede Unterstützung. In so einem Fall könnte man zum Beispiel das Jugendamt um Unterstützung bitten


Sie ist nicht überfordert sie hat es ziemlich gut ein riesen Haus in dem sie sich eingenistet hat ..und sie kümmert sich um nix weder Haushalt !
Die kleine ist einfach eine Last für sie..!

Mit dem jugendamt ist er bereits im Kontakt es liegen auch gravierende Vorwürfe vor wie zb. das sie kaum frisch gewickelt wird und auch schon alles Wund hatte das hat er schon mit dem kinderarzt besprochen...
Auch Nachts wird sie alleine gelassen ...

Und zur Scheinehe ;

Also Er lernte Sie kennen und Er hätte Sie nie geheiratet wenn sie nicht Schwanger gewesen wäre..
Und dann erfährt Er von einer Freundin von Ihr das sie es nur wg dem Aufenthalt gemacht hat..also von meiner Sicht her war es eine Scheinehe von Ihr ..



Zum Seitenanfang
  

Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
sibo  
IP gespeichert
 
Rolsoft
Junior Top-Member
**
Offline


Immer den Ball flach halten
;-)


Beiträge: 175

69207 Sandhausen, Baden-Württemberg, Germany
69207 Sandhausen
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: scheinehe
Antwort #10 - 26.03.2007 um 16:53:10
 
Hallo Sibo,

die Verteidigung deines Freundes hier im Forum wird dir nicht weiterhelfen. Schick deinen Freund zum Jugendamt und zu einem Fachanwalt für Scheidungsrecht. Also ich kann mir vorstellen das es im Scheidungsrecht etwas geben könnte aber bessere Auskünfte (oder aggresive Nachfragen  Zwinkernd) wirst du wohl hier im Forum nicht bekommen können.

shutdown -now
Rolsoft
Zum Seitenanfang
  

Intelligenz ist das am gerechtetsten verteilte Gut der Welt.
Jeder denkt er hat genügend davon!
http://www.facebook.com/roland.schediwy.7?ref=tn_t  
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: scheinehe
Antwort #11 - 26.03.2007 um 16:54:39
 
Die Fragestellung mit "
die Frau wieder loswerden
" klingt
nicht gerade sehr sachlich  unentschlossen

Ansonsten wurden wohl die ausländerrechtlichen Aspekte
hier schon behandelt. Die die Frau wohl schon ohne das
Kind ein (zunächst einjähriges) Bleiberecht erwirkt hat und
die Nichtigkeitserklärung der Ehe wohl keine ernsthafte
Grundlage hat, sind die "restlichen Probleme" eher keine
ausländerrechtlichen.

Ggf. möge der Fragesteller nachhaken, wenn dazu noch was
unklar wäre. Ansonsten wird der thread hier geschlossen. Die
anderen Aspekte können ggf im Forum "sonstige deutsche
Rechtsgebiete" oder im Userforum behandelt werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sibo
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


Ich verspreche NIX aber
das halte ich auch


Beiträge: 179
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: tr
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: scheinehe
Antwort #12 - 26.03.2007 um 17:51:12
 
Hi ,

Denke mal so wie Ihr schon geschrieben habt ist alles geklärt ..

Danke für Eure Antworten

Wollte nicht aggresiv rüberkommen sondern nur jemanden der wirklich ein Problem hat helfen ....

Und ich bitte darum hier zu schliessen

Danke
Zum Seitenanfang
  

Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
sibo  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema