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Hab da auch mal ne Frage wegen Ausweisung (Gelesen: 2.892 mal)
Joey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Hab da auch mal ne Frage wegen Ausweisung
25.03.2007 um 15:12:59
 
Hi
ich hoffe hier vielleicht einen Rat zu bekommen.....

Ein Freund soll Ende des Monats Deutschland verlassen....
Er kam vor ca 1 1/2 Jahren aus Marokko nach Deutschland um hier zu Studieren, dann lerne er ein Mädchen kennen und sie heirateten, doch die Ehe hielt nicht lang und sie trennten sich..sind aber noch nicht geschieden!!!! Er beendete damals sein Studium um für seine Frau sorgen zu können und fing eine Ausbildung an.
Jetzt hat er vor 2 Monaten bescheid bekommen das sein Visum, das eigentlich bis 2008 galt...nur noch bis Ende März 2007 gilt und er Deutschland verlassen soll. Er hat schon einen Anwalt genommen aber der kann ihm wohl auch nicht wirklich weiter helfen.

Er würde so gerne wenigstens seine Ausbildung hier beenden!!!!!!

Hat vielleicht irgendjemand einen Tipp?????

Oder kennt irgendwelche Vereine die Helfen können in NRW???

Ich wäre euch sehr Dankbar.....
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 25.03.2007 um 15:34:50
 
Hi,
gegen den Bescheid wird der Anwalt sicherlich
Widerspruch eingelegt haben. Im Normalfall dürfte
das allerdings in der Tat nichts bringen, da ein
eigenständiges Aufenthaltsrecht nicht erreicht
wurde.
Was ein "Verein" da mehr erreichen soll, als ein
Anwalt, erschließt sich mir nicht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Joey
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Antwort #2 - 25.03.2007 um 15:45:30
 


Warum evtl. ein "Verein" mehr erreichen könnte??

Alles was der Anwalt meinte war " Dann suchen sie sich eine Frau zum heiraten"

klasse idee (wie soll das denn funktionieren wenn man noch nichtmal geschieden ist) Zwinkernd
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Janey
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Antwort #3 - 25.03.2007 um 15:50:45
 
Auch ein Verein kann, genauso wenig wie ein Anwalt, eine Anspruchsgrundlage für eine AE schaffen.
Eigenständiges Aufenthaltsrecht wurde, wie Mick bereits schrieb, nicht erreicht und eine Rückkehr zur AE nach § 16 I AufenthG ist nicht möglich, da er nicht mehr studiert.
Außerdem bezweifle ich, dass er ausgewiesen wurde. Es klingt vielmehr nach einer nachträglichen zeitlichen Befristung der AE (einhergehend mit Ausreiseaufforderung), da der Aufenthaltszweck entfallen ist.

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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Joey
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Antwort #4 - 25.03.2007 um 15:54:11
 
Soll das heissen das man echt NIX machen kann????

Ich frag mich dann nur immer wie es andere schaffen hier zu bleiben  Griesgrämig

bin euch auf jeden fall dankbar für die Antworten
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.03.2007 um 18:38:38
 
Joey schrieb am 25.03.2007 um 15:54:11:
Ich frag mich dann nur immer wie es andere schaffen hier zu bleiben   

Aber das war doch gar nicht von Anfang an deine Intention, denn...

Joey schrieb am 25.03.2007 um 15:12:59:
Er kam vor ca 1 1/2 Jahren aus Marokko nach Deutschland um hier zu Studieren

... und ein Studienaufenthalt ist eigentlich doch nur ein vroübergehender Aufenthalt !

Proll
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.03.2007 um 12:41:29
 
Joey schrieb am 25.03.2007 um 15:12:59:
Hi
ich hoffe hier vielleicht einen Rat zu bekommen.....

Ein Freund soll Ende des Monats Deutschland verlassen....
Er kam vor ca 1 1/2 Jahren aus Marokko nach Deutschland um hier zu Studieren, dann lerne er ein Mädchen kennen und sie heirateten, doch die Ehe hielt nicht lang und sie trennten sich..sind aber noch nicht geschieden!!!! Er beendete damals sein Studium um für seine Frau sorgen zu können und fing eine Ausbildung an.
Jetzt hat er vor 2 Monaten bescheid bekommen das sein Visum, das eigentlich bis 2008 galt...nur noch bis Ende März 2007 gilt und er Deutschland verlassen soll. Er hat schon einen Anwalt genommen aber der kann ihm wohl auch nicht wirklich weiter helfen.


Denkbar ist, daß die ABH im Ermessenswege bei sichergestellter Finanzierung die Fortsetzung des Studiums gestattet. Wie lange würde seine Ausbildung bzw. sein Studium noch laufen? Welche Staatsangehörigkeit hat seine Frau?

Gruß, ULF
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