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Aufenthaltserlaubnis ? (Gelesen: 1.759 mal)
Magicwo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis ?
24.03.2007 um 21:31:52
 
Hallo liebe Forenteilnehmer.

Ich habe eine Frage an euch.Meine Frau ist im November 2005 Familienzusammenführung nach Deutschland eingereist und hat eine Aufenthaltserlaubnis von 1 Jahr und drei Monaten bekommen.Sie wurde dann im Dezember 2005 Schwanger und hat seit der Einreise
noch keinen Integrationskurs besucht wegen der Schwangerschaft und des Kindes.
Nun haben wir vor kurzem wieder einen Antrag für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestellt und auch die Unterlagen bei der Behörde abgegeben.
Da ich noch Student bin und Waisenrente beziehe habe ich all diese Unterlagen beigefügt.Wir beziehen keine staatliche hilfe sprich Hartz4 da wir zusammen bei meiner Mutter wohnen und somit keine Miete zahlen.
Gestern kam ein Schreiben von der Ausländerbehörde indem es um den weiteren Aufenthalt hier in Deutschland geht und auch ein Termin festgelegt wurde.Wisst ihr was dies vielleicht bedeuten kann?Kann meine Frau abgeschoben werden?Oder ist es nichts weiteres ernstes?Auf eine Antwort von den Experten wäre ich euch sehr verbunden.
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Janey
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Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis ?
Antwort #1 - 24.03.2007 um 23:52:51
 
Ergänze doch bitte Deine Staatsangehörigkeit im Profil.
Das könnte für die Beantwortung der Frage relevant sein.

Gruß, J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 25.03.2007 um 10:55:33
 
Hallo Magicwo,

ich gehe mal davon aus, dass Du Dein Profil ergänzt hast und es richtig ist, dass Du Deutscher bist. Wenn das so ist, mach Dir keine Sorgen - Deine Frau wird eine weitere AE erhalten. Für die Verlängerung der AE einer Ehegattin eines Deutschen kommt es jedenfalls auf die Sicherung des Lebensunterhalts nicht an. ( bei einer beabsichtigten NE - Erteilung sähe das anders aus, aber das steht jetzt für Euch aus zeitlichen Gründen - für die NE müsste die Ehe schon drei Jahre rechtmäßig in Deutschland bestanden und gelebt worden sein - nicht zur Debatte)

Also abgeschoben wird niemand - insoweit ohne Angst hin zur ABH ...

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Magicwo
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Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 25.03.2007 um 13:44:01
 
Hallo

Vielen Dank für deine schnelle Antwort @Schweitzer!Dann werden wir uns zur Ausländerbehörde nächste Woche begeben.
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.03.2007 um 14:25:51
 
Magicwo schrieb am 24.03.2007 um 21:31:52:
Hallo liebe Forenteilnehmer.

Ich habe eine Frage an euch.Meine Frau ist im November 2005 Familienzusammenführung nach Deutschland eingereist und hat eine Aufenthaltserlaubnis von 1 Jahr und drei Monaten bekommen.Sie wurde dann im Dezember 2005 Schwanger und hat seit der Einreise
noch keinen Integrationskurs besucht wegen der Schwangerschaft und des Kindes.
Nun haben wir vor kurzem wieder einen Antrag für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestellt und auch die Unterlagen bei der Behörde abgegeben.
Da ich noch Student bin und Waisenrente beziehe habe ich all diese Unterlagen beigefügt.Wir beziehen keine staatliche hilfe sprich Hartz4 da wir zusammen bei meiner Mutter wohnen und somit keine Miete zahlen.
Gestern kam ein Schreiben von der Ausländerbehörde indem es um den weiteren Aufenthalt hier in Deutschland geht und auch ein Termin festgelegt wurde.Wisst ihr was dies vielleicht bedeuten kann?


Ihre bisherige AE ist abgelaufen oder läuft demnächst ab. Der Verlängerungsantrag wird im Zweifel nach persönlicher Vorsprache bewilligt.

Integrationskursberechtigung (2 Jahre) ist bei Schwangerschaft, Krankheit etc. verlängerbar.

Gruß, ULF
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