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MÖCHTEN SEINEN BRUDER LEGAL ZU UNS HOLEN!!!! (Gelesen: 9.543 mal)
cundg1999
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23.03.2007 um 09:24:57
 
HALLO!
KURZE SCHILDERUNG!
MEIN MANN IST KOSOVO- ALBANER ! WIR SIND SCHON 10 JAHRE VERHEIRATET: IM JAHR 1999 WURDE SEIN VATER IM KRIEG ERSCHOSSEN 1 SEINE MUTTER STARB PLÖTZLICH MIT 52 JAHREN VOR 4 WOCHEN: JETZT IST SEIN BRUDER; DER GERADE MAL 20 JAHRE ALT IST ALLEIN IM KOSOVO: ER FAND SEINE MUTTER  TOD IN DER KÜCHE :
ER IST SCHON PSYCHISCH ZIEMLICH ANGEKNACKST ; WAS MICH NICHT WUNDERT:: KRIEG MITGEMACHT; VATER GESTORBEN :: JETZT DIE MUTTER: WENN WIR ANRUFEN IST ER NUR AM WEINEN:
JETZT MEINE FRAGE: IST ES MÖGLICH IHN IRGENDWIE ZU UNS ZU HOLEN ZWECKS FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG ODER SONST IRGENDWIE??
VISUM BRAUCH ICH ERST GARNICHT BEANTRAGEN: DIE HABEN SOGAR DAS VISUM FÜR MEINE SCHWIEGERMUTTER ABGELEHNT: AUSSERDEM KÖNNEN WIR ALS VIERKÖPFIGE FAMILIE KEINE 2850 EURO VERDIENST NACHWEISEN:: ABER WER KANN DAS IN DER HEUTIGEN ZEIT ÜBERHAUPT!
BITTE HELFT MIR:: DER JUNGE GEHT UNS DA ZUGRUNDE!
LG cundg1999
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Antwort #1 - 23.03.2007 um 09:39:15
 
Hallo cundg1999,

erstens: GROSSSCHRIFT GILT ALS SCHREIEN, so kann man keine vernünftige Unterhaltung haben.

Also, der LU ist nicht gesichert, aber bevor der relevant wird, braucht es einen Aufenthaltszweck.
Der volljährige Bruder gilt als Verwandter, da geht kein FZF.

Tut mir leid, aber so wie ich das sehe, gibt es da keine Möglichkeit, aber ich bin ja auch kein Experte Zwinkernd

Gruß,

maki
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cundg1999
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Antwort #2 - 23.03.2007 um 09:44:44
 
hallo !
sorry.. wusste nicht das großschrift als schreien gilt..ich entschuldige mich vielmals bei allen..
danke für deine antwort..
ich gebe die hoffnung nicht auf..vielleicht gibt es doch ne möglichkeit
lg carmen
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ronny
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Antwort #3 - 23.03.2007 um 09:46:24
 
Hallo,

neben den offensichtlich nicht ausreichenden Mitteln zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes -wie Maki zutreffend erwähnte- gibt es kaum eine Rechtsgrundlage die für eine Einreise in Frage käme.

Allenfalls der § 36 AufenthG, wobei die dort erforderliche aussergewöhnliche Härte eher nicht vorliegen dürfte.
20-jährige sind erwachsen und müssen auch in Deutschland auf eigenen Füßen stehen.

Und wie gesgt ohne finanziellen Backgraound eh aussichtslos, sorry Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #4 - 23.03.2007 um 09:49:04
 
Hallo,

wenn Ihr jemandem im Verwandten- oder Bekanntenkreis kennt, der für den Bruder den Lebensunterhalt hier in D sicher stellt (Verpflichtungserklärung), könnte er ein Sprachkursvisum beantragen.

Viel Gllück,
Tom
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Antwort #5 - 23.03.2007 um 09:51:52
 
Look_Forward schrieb am 23.03.2007 um 09:49:04:
könnte er ein Sprachkursvisum beantragen


Er soll offensichtlich auf Dauer in D bleiben. Das was Du vorschlägst führt zu nix,
aber zur Visumumgehung !  Ärgerlich


DC
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cundg1999
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Antwort #6 - 23.03.2007 um 09:54:05
 
hallo,

also erst mal zum LU.. es ist schon seltsam dass in dem einen landkreis nur 1500 euro ausreichen um den LU als gesichert zu sehen.. und jetzt in dem landkreis , in dem wir jetzt wohnen wir 2850 euro nachweisen müssen.. in dem landkreis in dem wir vorher ein visum vor jahren beantragt hatten bekamen wir einen stempel.. also besteht die sicherung des LU sehr wohl in dem einen landkreis .. und in dem anderen nicht.. ist das gerecht .. und darf jedes ausländeramt selbst bestimmen???????

LG carmen















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Antwort #7 - 23.03.2007 um 09:57:16
 
nein .. für immer soll er nicht bleiben.. er soll sich nur etwas erholen.. das problem ist einfach dass wir in diesem landkreis keinen stempel bekommen... und deshalb ne andere möglichkeit suchen , um ihn für 3 monate zu uns zu holen
lg carmen
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Antwort #8 - 23.03.2007 um 10:02:00
 
Hallo,

versteif Dich nicht auf den Lebensunterhalt, der ist zweitrangig (auch wenn mir 2850 € recht hoch erscheinen, sind sie nachvollziehbar und nicht verboten).

Dein Schwager kann keinen nachvollziehbar begründeten Nachreiseanspruch geltend machen, hat also (Ausnahme wäre der § 36 AufenthG) keinen Grund nach Deutschland kommen zu wollen. Familiäre Gründe sind erledigt, wenn die aussergewöhnliche Härte nicht gegeben ist.

Falls er eine Sprachausbildung machen will, seine Rückkehrbereitschaft glaubhaft machen kann, wäre der vorgeschlagene Weg "Sprachkursaufenthalt " für max. ein Jahr  denkbar. (Erst) Dann wäre die Frage wieder relevant, wer sichert den Lebensunterhalt während dieses Jahres.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 23.03.2007 um 10:04:00
 
Zitat:


Er soll offensichtlich auf Dauer in D bleiben. Das was Du vorschlägst führt zu nix,
aber zur Visumumgehung !  Ärgerlich


DC


DC, das sehe ich nicht so, denn die deutschen Sprachkenntnisse zu erwerben ist doch legitim unabhängig davon, wie viele Bekannte oder Verwandte sich in D aufhalten.
Wie Carmen auch schreibt, ist ein Daueraufenthalt aktuell nicht vorgesehen.
Darüber hinaus hat die Botschaft vor Ort genügend Möglichkeiten, dies zu überprüfen, den Antragsteller zu interviewen und dann über das Visum zu entscheiden (Stichwort Ermessen).

Gruß,
Tom
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Antwort #10 - 23.03.2007 um 10:06:29
 
muss man denn so ein sprachkursaufenthalt auch im ausländeramt beantragen.. und gibt es da auch vorraussetzungen .. ausser den LU die man erfüllen muss??
lg carmen
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Antwort #11 - 23.03.2007 um 10:07:54
 
Erklärungen findest du hier: http://www.info4alien.de/studium/studium.htm
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Antwort #12 - 23.03.2007 um 10:10:39
 
um es nochmals zu erwähnen .. auf dauer soll er nicht hier bleiben.. es gibt zwei häuser .. viel bauland dass die eltern hinterlassen haben acker,, und er hat arbeit... wir wollen ihm einfach nur die möglichkeit geben sich zu fangen , sich zu erholen.. mehr nicht
lg carmen
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Antwort #13 - 23.03.2007 um 10:13:35
 
hab ich das jetzt richtig verstanden.. wenn ich jetzt ein konto nachweisen kann mit 7000 euro.. sind die vorraussetzungen für den LU schon gesichert oder läuft das wieder extra???
lg carmen
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Antwort #14 - 23.03.2007 um 10:15:10
 
Entweder er hat ein Sperrkonto mit 7000,- € oder eben eine VE von jemand anderem.

Natürlich muss er auch versichert sein, Wohnung haben etc. Zwinkernd
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Antwort #15 - 23.03.2007 um 10:16:02
 
cundg1999 schrieb am 23.03.2007 um 10:06:29:
muss man denn so ein sprachkursaufenthalt auch im ausländeramt beantragen.. und gibt es da auch vorraussetzungen .. ausser den LU die man erfüllen muss??
lg carmen


Hallo Carmen,

also bei uns lief es damals so, dass meine (heutige) Frau den Sprachkurs bei der deutschen Botschaft beantragt hat und ich zeitgleich bei der ABH die Verpflichtungserklärung unterschrieben habe. Die VE sollte dann per Kurier zu dem Bruder geschickt werden, damit er sie beim Konsulat nachreichen kann.
Das sollte so gemacht werden, um sich unnötige Zeitverzögerungen bei der Visumsbearbeitung zu ersparen.

Gruß,
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Antwort #16 - 23.03.2007 um 10:17:38
 
ach so.. ne wohnung muss er dann haben.. oder darf er auch solang bei uns wohnen??
lg carmen
ach ja.. danke für eure antworten Zwinkernd
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Antwort #17 - 23.03.2007 um 10:19:34
 
Ermuss keine eigene Wohnung haben, 12m² reichen aus.
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Antwort #18 - 23.03.2007 um 10:20:09
 
so wie das aussieht werde ich mit eurer hilfe doch noch irgendwie einen weg finden.. mir ist es wichtig ihn legal nach deutschland zu holen.. wenn man sich nämlich mal umschaut.. ist nicht immer selbstverständlich
lg carmen
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Antwort #19 - 23.03.2007 um 10:21:48
 
Hallo Carmen,

ich denke, dass nichts dagegen spricht, wenn die dann gemeldete Wohnung nicht die gleiche ist wie die des Unterschreibers der VE.
Es sollte aber vielleicht der gleiche Ort sein.

Gruß,
Tom
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Antwort #20 - 23.03.2007 um 10:28:41
 
hallo tom

danke.. ich werde mir das merken. aber ich denke eh . dass es besser ist .. dass er solange bei uns wohnt.
lg carmen
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Antwort #21 - 23.03.2007 um 10:32:16
 
Zitat:
...und er hat arbeit... wir wollen ihm einfach nur die möglichkeit geben sich zu fangen , sich zu erholen.. mehr nicht
lg carmen


Lässt ihn denn sein Arbeitgeber für drei Monate weg?

Änderung:
Hab mal Dein Zitat geflickt Ronny Zwinkernd



[hint]BTW:

Versuchs mal mit Schnell-Zitat, nettes neues Gimmick [/hint]
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Antwort #22 - 23.03.2007 um 10:34:54
 
hallo yobo..
das mit dem arbeitgeber ist schon geklärt.. er sieht ja selbst in was für einem zustand der junge ist!er meint auch das es gut wäre, wenn er sich mal etwas erholt..
lg carmen
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Antwort #23 - 23.03.2007 um 10:50:42
 
cundg1999 schrieb am 23.03.2007 um 10:34:54:
das mit dem arbeitgeber ist schon geklärt.. er sieht ja selbst in was für einem zustand der junge ist!er meint auch das es gut wäre, wenn er sich mal etwas erholt.. 


Dann drücke ich euch die Daumen!
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Antwort #24 - 23.03.2007 um 10:57:14
 
danke yobo.. und auch danke an alle anderen .. es hat mir sehr geholfen.. und ich werde mich jetzt mal auf den ämtern schlau machen!!!
lg carmen Smiley Zwinkernd
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Antwort #25 - 23.03.2007 um 13:41:02
 
Look_Forward schrieb am 23.03.2007 um 10:04:00:
denn die deutschen Sprachkenntnisse zu erwerben ist doch legitim 


muss aber nicht zwangsläufig in D sein !


cundg1999 schrieb am 23.03.2007 um 10:10:39:
auf dauer soll er nicht hier bleiben..


dann Besuchsaufenthalt für max. 3 Monate

maki schrieb am 23.03.2007 um 10:15:10:
Entweder er hat ein Sperrkonto mit 7000,- € oder eben eine VE von jemand anderem. 


dürfte tatsächlich ausreichen

Look_Forward schrieb am 23.03.2007 um 10:04:00:
Darüber hinaus hat die Botschaft vor Ort genügend Möglichkeiten, dies zu überprüfen, den Antragsteller zu interviewen und dann über das Visum zu entscheiden (Stichwort Ermessen). 
 

Das wird sie trotz allem auch tun, d.h. es "kann" trotz allem abgelehnt werden, denn einen Anspruch auf das Visum hat der Bruder nicht


DC
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Antwort #26 - 23.03.2007 um 13:55:16
 
@ DC:
Die Voraussetzungen zum Erlernen der deutschen Sprache in Deutschland sind grundsätzlich besser als im Ausland, da hier tagtäglich mit "Native Speakers" umgegangen wird - auch außerhalb der Sprachschule. Diesem Argument muss auch bei einer entsprechenden Visumsbeurteilung Rechnung getragen werden.

Ein temporärer Aufenthalt in D und ein Sprachkursvisum widersprechen sich nicht: es gibt Sprachkurse die dauern ein paar Wochen bis Monate, andere dauern 1 Jahr. Und wie Ronny schon gesagt hat, kann ein Aufenthalt für Sprachkurs bis zu einem Jahr erteilt werden.

Dass ein Visum stets abgelehnt werden kann, ist klar, und soll hier auch gar nicht beschönigt werden.
Ich bleibe in jedem Fall bei dem Standpunkt, dass in diesem Fall die Bewerbung zum Sprachkurs völlig legitim und damit auch legal wäre.

Gruß,
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Antwort #27 - 23.03.2007 um 13:59:46
 
Die Frage wäre, welche Vorteile er durch die Deutsche Sprache in seinem Heimatland hätte und warum es besser wäre diese hier zu lernen als am Goethe Institut in Pristina.

"Native Speaker" gibt's auch im Kosovo genügende Zwinkernd

Die Bewerbung ist legitim, solange keine Falschangaben gemacht werden.
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Antwort #28 - 23.03.2007 um 14:02:38
 
Ich dachte dass mit der Erklärung:

Wir wollen den Bruder zu einem kurzen Erholungsbesuch einladen

das Thema Sprachkurs vom Tisch wäre  unentschlossen
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Antwort #29 - 23.03.2007 um 14:06:45
 
@ maki:

Ich kenne Fälle, wo am Goethe-Institut von Nicht-Deutschen Deutschunterricht erteilt wird, und das auf teilweise bescheidenem Niveau.
Zudem bist du in Deutschland quasi gezwungen, Deutsch mit Deutschen zu reden, sobald du das Haus verlässt bzw. die Straße betrittst.
Aber ich gebe dir insofern Recht, dass es von der deutschen Botschaft angezweifelt werden könnte, ob der Deutschkurs für den Bruder in irgendeiner Form sinnvoll ist. Kommt halt auf die Argumentation an, z.B. ob er vielleicht mal deutschsprachig studieren oder arbeiten will (das kann er ja dann auch im Ausland)

Gruß,
Tom
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Antwort #30 - 23.03.2007 um 14:10:02
 
@ Ronny:

So lange die Rückkehrbereitschaft erkennbar ist (Job hat er), ist es doch egal, ob er sich während z.B. eines dreimonatigen Sprachkurses hier in D auch noch etwas erholt oder nicht ?

Gruß,
Tom
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Antwort #31 - 23.03.2007 um 15:13:46
 
Diese Diskussion erinnert mich stark an den von mir begonnenen Thread
"Bewusst falsche Visa"
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1174163342/0

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Antwort #32 - 23.03.2007 um 16:13:15
 
hallo ..
also ich schildere kurz was die pläne meines schwagers sind. er möchte eine kunstoffreceycling fabrik aufbauen.. das grundstück ist vorhanden und auch das geld.. wir haben in deutschland einige firmen kontaktiert , die die maschinen bauen die er braucht. habe heute morgen erst garnicht gechekt wekch einen vorteil das haben kann..
fakt ist .. wir haben 3 kinder und ich habe nicht allzuviel zeit immer mit diesen damen und herren zu reden und zu verhandeln.
deswegen wäre das natürlich sehr hilfreich statt eines normalen visum ein sprachvisum zu machen ,, da kann er deutsch lernen .. und nebenher noch selbst die firmen anschauen.. und kontaktieren.
lg carmen
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Antwort #33 - 23.03.2007 um 21:32:10
 
Aus meiner Sicht stellt sich zuerst eine Frage, wie lange soll er bleiben?
Nur 3 Monate, d.h. es wird ein Schengen Visa, mit einem Schengen Visa kann man sich erholen und Deutsch lernen.
Der Sprachkurs muss dann auch kein Intensivkurs mit mind. 18 wochenstunden Unterricht sein, was der Erholung evtl. hinderlich wäre.
Hier wäre vorallem die Hürde Rückkehrbereitschaft zu überwinden.
Gut das es einen netten verständnisvollen Arbeitgeber gibt er ihn 3 Monate weg läßt.
Verpflichtungserklärung oder Finanzierung plus Krankenversicherung sollten auch gegeben sein.

Länger als 3 Monate aufenthalt= nationales visum, mit Beteiligung und Zustimmung der ABH, dessen Erteilung im Ermessen der Behörden liegt.


Eine kurze anmerkung zu Look_Forward und Sprachkurs

Sprachkurs, sicherlich kann man in Deutschland besser Deutsch lernen als im Heimatland, ein "Sprachkurs" sollte nicht als Mittel zu Visa mißbraucht werden weder für Schengen noch nationales Visa.

Mal ein Beispiel:
Antrag Visa Sprachkurs geplante Aufenthaltsdauer 1 Jahr
Nachfrage zu Beruf/Arbeit: Antwort: Verkäuferin im Supermarkt
Nachfrage zu Deutschkenntnissen: bisher keine (Alter: Mitte 20)
Nachfrage Englischkenntnisse: ganz wenig
Nachfrage schon mal im Ausland: nein
Nachfrage bekannt das man Deutschkurse (auch Abendkurse) am Wohnort besuchen kann: nein, wußte ich nicht
Nachfrage wofür Deutschkurs: vage Antwort will im Tourismus arbeiten

Alternative Frage: Nachfrage warum in Deutschland: wußte nicht das es am Wohnort Kurse gibt, oder mein Freund ist in Deutschland

Nachfrage zur Finanzierung oder VE Geber etc: Falls nicht schon vorher erwähnt: das ist mein Freund oder Verlobter
Nachfrage zu Heiratsplänen: ja wir wollen später heiraten

Die letzten beiden Fragen sind Bonus, Bonus-Fragen die den Sachverhalt abrunden.

Sage nur man unterschreibt und verpflichtet sich, das man wahrheitsgemässe Angaben macht.

Nicht jeder Tipp oder alles was man im Internet aufschnappt ist wirklich hilfreich.

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Antwort #34 - 23.03.2007 um 21:50:24
 
Einbeck schrieb am 23.03.2007 um 21:32:10:
Nicht jeder Tipp oder alles was man im Internet aufschnappt ist wirklich hilfreich. 


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Antwort #35 - 27.03.2007 um 10:22:45
 
Einbeck schrieb am 23.03.2007 um 21:32:10:
ein "Sprachkurs" sollte nicht als Mittel zu Visa mißbraucht werden weder für Schengen noch nationales Visa.

Mal ein Beispiel:
Antrag Visa Sprachkurs geplante Aufenthaltsdauer 1 Jahr
Nachfrage zu Beruf/Arbeit: Antwort: Verkäuferin im Supermarkt
Nachfrage zu Deutschkenntnissen: bisher keine (Alter: Mitte 20)
Nachfrage Englischkenntnisse: ganz wenig
Nachfrage schon mal im Ausland: nein
Nachfrage bekannt das man Deutschkurse (auch Abendkurse) am Wohnort besuchen kann: nein, wußte ich nicht
Nachfrage wofür Deutschkurs: vage Antwort will im Tourismus arbeiten

Alternative Frage: Nachfrage warum in Deutschland: wußte nicht das es am Wohnort Kurse gibt, oder mein Freund ist in Deutschland

Nachfrage zur Finanzierung oder VE Geber etc: Falls nicht schon vorher erwähnt: das ist mein Freund oder Verlobter
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@ Einbeck: Ganz klar, bei diesem Szenario würde ich auch von versuchtem Visumsmißbrauch ausgehen, weil das Zusammenleben mit dem Freund und die spätere Heirat schon geplant sind.

Wie du am Anfang deiner Antwort geschrieben hast, gäbe es für den hier besprochenen "Fall" aber durchaus die Möglichkeit, für einen Sprachkurs vorübergehend nach D zu kommen, wenn die Randbedingungen stimmen, also Sprachkurs als sinnvoller Hauptgrund der Einreise, Rückkehrbereitschaft etc.

Es gibt sehr viele Ausländer in D, die mit einem Sprachkurs- oder Studentenvisum eingereist sind, aber hier schon Bekannte oder Verwandte hatten, welche auch noch großteils für den Lebensunterhalt (Verpflichtungserklärung, Sperrkonto etc.) aufkamen. Wäre dem nicht so gewesen, hätten nach meiner unqualifizierten Schätzung Zwinkernd die Hälfte gar nicht einreisen können.
Wenn ich mir diesen Thread so durchlese: Sollen die jetzt alle kriminalisiert werden, weil ja neben dem Hauptgrund, nämlich der Sprachkursabsicht ganz andere Neben-Ziele vielleicht doch hätten "vorrangig" sein können, z.B. der - zeitweise - engere Kontakt zur Familie, zum Freund oder Verlobten, oder die Erholung vom krisengeschüttelten Heimatstaat als positiver Nebeneffekt?

Wir reden hier von einem zeitlich begrenzten Aufenthalt mit nachweisbarer Rückkehrbereitschaft. Dass der Schwager dabei bei seiner Verwandschaft wohnen soll, ist völlig legitim. Und falls jetzt noch einer auf die Idee kommen sollte, ich gäbe hier Tips zur bewusst falschen Visabeantragung, kann ich nur sagen, dass ich es als voll daneben empfinde.
Wäre ich tatsächlich so eingestellt wie vielleicht einige hier noch denken mögen, dann hätte ich z.B. auch in Dänemark heiraten können - hab ich aber ganz bewusst nicht, wie man hier im Forum nachlesen kann Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 27.03.2007 um 10:40:38 von Look_Forward »  
 
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Antwort #36 - 27.03.2007 um 11:14:32
 
Wenn ein Angestellter, dessen Arbeitgeber ihn problemlos drei Monate weglässt eine Fabrik aufbauen will, klingt das für mich schon irgendwie spannend. Dass er dann, um in Deutschland ein paar Maschinen zu kaufen, einen Sprachkurs braucht, finde ich völlig unglaubwürdig.

Ob euch die Botschaft das abnimmt?

Grüße         Lisette
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Antwort #37 - 27.03.2007 um 11:18:41
 
Ein Touristenvisum für 4 Wochen wäre wahrscheinlich einfacher zu bekommen und möglicherweise auch passender Zwinkernd
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Antwort #38 - 27.03.2007 um 11:26:33
 
Hi Lisette,

in der Tat: Die Absicht mit der Kunststoffrecycling-Fabrik ist ein neuer Aspekt, der in jedem Fall berücksichtigt werden muss.
Vor allem geht nicht hervor: Wo soll die Fabrik gebaut werden: Im Kosovo, oder gar in Deutschland?
Das sind natürlich zwei grundverschiedene Ausgangspunkte: Falls die Fabrik im Kosovo entstehen soll, wäre das mit dem Sprachkurs IMHO noch okay, wenn für das Unternehmen die Sprachkenntnisse gebraucht und somit begründet werden können. Außerdem ist damit eine Rückkehrbereitschaft begründbar.
Falls er aber vor hat, sich mit einer Fabrik in Deutschland nieder zu lassen, ist ein Sprachkursvisum in jedem Fall der falsche Ansatz, und ich empfehle für diesen Fall, kein Sprachkursvisum, sondern bestenfalls ein Schengen- oder Besuchsvisum zu beantragen.
Außerdem bestünde vielleicht noch die Möglichkeit, als Tourist eine mehrwöchige Reise nach Deutschland über eine Reiseagentur zu buchen. Meistens wird dabei von der Agentur schon das Hotel mit gebucht und das Visum beantragt.

Gruß,
Tom
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