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MÖCHTEN SEINEN BRUDER LEGAL ZU UNS HOLEN!!!! (Gelesen: 9.542 mal)
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Antwort #30 - 23.03.2007 um 14:10:02
 
@ Ronny:

So lange die Rückkehrbereitschaft erkennbar ist (Job hat er), ist es doch egal, ob er sich während z.B. eines dreimonatigen Sprachkurses hier in D auch noch etwas erholt oder nicht ?

Gruß,
Tom
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proll
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Antwort #31 - 23.03.2007 um 15:13:46
 
Diese Diskussion erinnert mich stark an den von mir begonnenen Thread
"Bewusst falsche Visa"
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1174163342/0

Proll
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cundg1999
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Antwort #32 - 23.03.2007 um 16:13:15
 
hallo ..
also ich schildere kurz was die pläne meines schwagers sind. er möchte eine kunstoffreceycling fabrik aufbauen.. das grundstück ist vorhanden und auch das geld.. wir haben in deutschland einige firmen kontaktiert , die die maschinen bauen die er braucht. habe heute morgen erst garnicht gechekt wekch einen vorteil das haben kann..
fakt ist .. wir haben 3 kinder und ich habe nicht allzuviel zeit immer mit diesen damen und herren zu reden und zu verhandeln.
deswegen wäre das natürlich sehr hilfreich statt eines normalen visum ein sprachvisum zu machen ,, da kann er deutsch lernen .. und nebenher noch selbst die firmen anschauen.. und kontaktieren.
lg carmen
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Einbeck
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Antwort #33 - 23.03.2007 um 21:32:10
 
Aus meiner Sicht stellt sich zuerst eine Frage, wie lange soll er bleiben?
Nur 3 Monate, d.h. es wird ein Schengen Visa, mit einem Schengen Visa kann man sich erholen und Deutsch lernen.
Der Sprachkurs muss dann auch kein Intensivkurs mit mind. 18 wochenstunden Unterricht sein, was der Erholung evtl. hinderlich wäre.
Hier wäre vorallem die Hürde Rückkehrbereitschaft zu überwinden.
Gut das es einen netten verständnisvollen Arbeitgeber gibt er ihn 3 Monate weg läßt.
Verpflichtungserklärung oder Finanzierung plus Krankenversicherung sollten auch gegeben sein.

Länger als 3 Monate aufenthalt= nationales visum, mit Beteiligung und Zustimmung der ABH, dessen Erteilung im Ermessen der Behörden liegt.


Eine kurze anmerkung zu Look_Forward und Sprachkurs

Sprachkurs, sicherlich kann man in Deutschland besser Deutsch lernen als im Heimatland, ein "Sprachkurs" sollte nicht als Mittel zu Visa mißbraucht werden weder für Schengen noch nationales Visa.

Mal ein Beispiel:
Antrag Visa Sprachkurs geplante Aufenthaltsdauer 1 Jahr
Nachfrage zu Beruf/Arbeit: Antwort: Verkäuferin im Supermarkt
Nachfrage zu Deutschkenntnissen: bisher keine (Alter: Mitte 20)
Nachfrage Englischkenntnisse: ganz wenig
Nachfrage schon mal im Ausland: nein
Nachfrage bekannt das man Deutschkurse (auch Abendkurse) am Wohnort besuchen kann: nein, wußte ich nicht
Nachfrage wofür Deutschkurs: vage Antwort will im Tourismus arbeiten

Alternative Frage: Nachfrage warum in Deutschland: wußte nicht das es am Wohnort Kurse gibt, oder mein Freund ist in Deutschland

Nachfrage zur Finanzierung oder VE Geber etc: Falls nicht schon vorher erwähnt: das ist mein Freund oder Verlobter
Nachfrage zu Heiratsplänen: ja wir wollen später heiraten

Die letzten beiden Fragen sind Bonus, Bonus-Fragen die den Sachverhalt abrunden.

Sage nur man unterschreibt und verpflichtet sich, das man wahrheitsgemässe Angaben macht.

Nicht jeder Tipp oder alles was man im Internet aufschnappt ist wirklich hilfreich.

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 23.03.2007 um 21:50:24
 
Einbeck schrieb am 23.03.2007 um 21:32:10:
Nicht jeder Tipp oder alles was man im Internet aufschnappt ist wirklich hilfreich. 


[OT]
95 % der Inhalte im WWW sind Schrott.
Die Kunst dabei ist ...  die Perlen zu finden  Cool
[/OT]
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Antwort #35 - 27.03.2007 um 10:22:45
 
Einbeck schrieb am 23.03.2007 um 21:32:10:
ein "Sprachkurs" sollte nicht als Mittel zu Visa mißbraucht werden weder für Schengen noch nationales Visa.

Mal ein Beispiel:
Antrag Visa Sprachkurs geplante Aufenthaltsdauer 1 Jahr
Nachfrage zu Beruf/Arbeit: Antwort: Verkäuferin im Supermarkt
Nachfrage zu Deutschkenntnissen: bisher keine (Alter: Mitte 20)
Nachfrage Englischkenntnisse: ganz wenig
Nachfrage schon mal im Ausland: nein
Nachfrage bekannt das man Deutschkurse (auch Abendkurse) am Wohnort besuchen kann: nein, wußte ich nicht
Nachfrage wofür Deutschkurs: vage Antwort will im Tourismus arbeiten

Alternative Frage: Nachfrage warum in Deutschland: wußte nicht das es am Wohnort Kurse gibt, oder mein Freund ist in Deutschland

Nachfrage zur Finanzierung oder VE Geber etc: Falls nicht schon vorher erwähnt: das ist mein Freund oder Verlobter
Nachfrage zu Heiratsplänen: ja wir wollen später heiraten  


@ Einbeck: Ganz klar, bei diesem Szenario würde ich auch von versuchtem Visumsmißbrauch ausgehen, weil das Zusammenleben mit dem Freund und die spätere Heirat schon geplant sind.

Wie du am Anfang deiner Antwort geschrieben hast, gäbe es für den hier besprochenen "Fall" aber durchaus die Möglichkeit, für einen Sprachkurs vorübergehend nach D zu kommen, wenn die Randbedingungen stimmen, also Sprachkurs als sinnvoller Hauptgrund der Einreise, Rückkehrbereitschaft etc.

Es gibt sehr viele Ausländer in D, die mit einem Sprachkurs- oder Studentenvisum eingereist sind, aber hier schon Bekannte oder Verwandte hatten, welche auch noch großteils für den Lebensunterhalt (Verpflichtungserklärung, Sperrkonto etc.) aufkamen. Wäre dem nicht so gewesen, hätten nach meiner unqualifizierten Schätzung Zwinkernd die Hälfte gar nicht einreisen können.
Wenn ich mir diesen Thread so durchlese: Sollen die jetzt alle kriminalisiert werden, weil ja neben dem Hauptgrund, nämlich der Sprachkursabsicht ganz andere Neben-Ziele vielleicht doch hätten "vorrangig" sein können, z.B. der - zeitweise - engere Kontakt zur Familie, zum Freund oder Verlobten, oder die Erholung vom krisengeschüttelten Heimatstaat als positiver Nebeneffekt?

Wir reden hier von einem zeitlich begrenzten Aufenthalt mit nachweisbarer Rückkehrbereitschaft. Dass der Schwager dabei bei seiner Verwandschaft wohnen soll, ist völlig legitim. Und falls jetzt noch einer auf die Idee kommen sollte, ich gäbe hier Tips zur bewusst falschen Visabeantragung, kann ich nur sagen, dass ich es als voll daneben empfinde.
Wäre ich tatsächlich so eingestellt wie vielleicht einige hier noch denken mögen, dann hätte ich z.B. auch in Dänemark heiraten können - hab ich aber ganz bewusst nicht, wie man hier im Forum nachlesen kann Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 27.03.2007 um 10:40:38 von Look_Forward »  
 
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 27.03.2007 um 11:14:32
 
Wenn ein Angestellter, dessen Arbeitgeber ihn problemlos drei Monate weglässt eine Fabrik aufbauen will, klingt das für mich schon irgendwie spannend. Dass er dann, um in Deutschland ein paar Maschinen zu kaufen, einen Sprachkurs braucht, finde ich völlig unglaubwürdig.

Ob euch die Botschaft das abnimmt?

Grüße         Lisette
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maki
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Antwort #37 - 27.03.2007 um 11:18:41
 
Ein Touristenvisum für 4 Wochen wäre wahrscheinlich einfacher zu bekommen und möglicherweise auch passender Zwinkernd
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Antwort #38 - 27.03.2007 um 11:26:33
 
Hi Lisette,

in der Tat: Die Absicht mit der Kunststoffrecycling-Fabrik ist ein neuer Aspekt, der in jedem Fall berücksichtigt werden muss.
Vor allem geht nicht hervor: Wo soll die Fabrik gebaut werden: Im Kosovo, oder gar in Deutschland?
Das sind natürlich zwei grundverschiedene Ausgangspunkte: Falls die Fabrik im Kosovo entstehen soll, wäre das mit dem Sprachkurs IMHO noch okay, wenn für das Unternehmen die Sprachkenntnisse gebraucht und somit begründet werden können. Außerdem ist damit eine Rückkehrbereitschaft begründbar.
Falls er aber vor hat, sich mit einer Fabrik in Deutschland nieder zu lassen, ist ein Sprachkursvisum in jedem Fall der falsche Ansatz, und ich empfehle für diesen Fall, kein Sprachkursvisum, sondern bestenfalls ein Schengen- oder Besuchsvisum zu beantragen.
Außerdem bestünde vielleicht noch die Möglichkeit, als Tourist eine mehrwöchige Reise nach Deutschland über eine Reiseagentur zu buchen. Meistens wird dabei von der Agentur schon das Hotel mit gebucht und das Visum beantragt.

Gruß,
Tom
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