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Eheschließung in Estland (Gelesen: 1.216 mal)
weterok
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Beiträge: 5
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung in Estland
23.03.2007 um 06:57:31
 
Wer als deutscher Staatsbürger im Ausland mit einem dort ständig wohnenden Bürger die Ehe schliessen will,benötigt dafür in der Regel vom Standesamt seines Wohnsitzes für die ausländische Behörde ein Ehefähigkeitszeugnis,in dem bescheinigt wird,dass einer Eheschliessung rechtlich nichts im Wege steht.
In Estland ist am 1.8.2006 ein Gesetz verabschiedet worden,nach dem Bürger aus EU Staaten berechtigt sind problemlos einen Antrag auf ständigen Wohnsitz in Estland zu stellen,der,falls er genehmigt wird,zunächst für fünf Jahre gültig ist.Sollte der Bürger aus dem EU Staat die Absicht haben in Estland die Ehe zu schliessen und er ist im Besitz dieser Genehmigung zum ständigen Wohnsitz,so entfällt nach estnischem Recht die Pflicht,beim Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen.
Ich habe dies nur einmal geschrieben für den Fall,dass es vielleicht jemanden interessieren könnte oder jemand plötzlich mit einer derartigen Situation konfrontiert wird.  Smiley


Änderung:
Ich habs mal hierher verschoben, weils hier besser hinpasst .  Danke für die Info. Ronny Zwinkernd







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« Zuletzt geändert: 23.03.2007 um 07:13:27 von ronny »  
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.03.2007 um 10:21:09
 
weterok schrieb am 23.03.2007 um 06:57:31:
In Estland ist am 1.8.2006 ein Gesetz verabschiedet worden,nach dem Bürger aus EU Staaten berechtigt sind problemlos einen Antrag auf ständigen Wohnsitz in Estland zu stellen,der,falls er genehmigt wird,zunächst für fünf Jahre gültig ist.Sollte der Bürger aus dem EU Staat die Absicht haben in Estland die Ehe zu schliessen und er ist im Besitz dieser Genehmigung zum ständigen Wohnsitz,so entfällt nach estnischem Recht die Pflicht,beim Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen.
Ich habe dies nur einmal geschrieben für den Fall,dass es vielleicht jemanden interessieren könnte oder jemand plötzlich mit einer derartigen Situation konfrontiert wird.  Smiley




Hmm. In Fällen, in denen es sehr schnell gehen soll oder muß, fehlt oft einem Beteiligten die Unionsbürgerschaft. Ferner ist Estland Schengenausland.

Gruß, ULF




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weterok
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Beiträge: 5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.03.2007 um 12:15:07
 
Ja,Du musst Bürger eines EU Staates sein,sonst geht das nicht.Für Bürger beispielsweise aus Russland gelten hier in Estland ganz andere gesetzliche Bestimmungen.Aber wenn Du Bürger eines EU Staates bist,geht das hier sehr schnell,vorausgesetzt,Du bist hier in Estland bei einer beliebigen Anschrift durch die Behörden offiziell registriert.Nach meiner Registrierung hatte ich innerhalb von 1,5 Wochen meine ID-Karte (entspricht dem Personalausweis in Deutschland)und damit meine Genehmigung für vorerst fünf Jahre.Ohne ID-Karte bekommst Du hier nirgendwo Arbeit.Eine gesonderte Arbeitserlaubnis brauchen Bürger aus EU Staaten hier nicht.Die ID-Karte ist für diese Bürger gleichzeitig die Arbeitserlaubnis!
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