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SCHWANGER VON EINEM BRASILIANER (Gelesen: 2.070 mal)
Paula
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22.03.2007 um 22:08:21
 
Hi,
ich bin brasilienerin und lebe von meinem deutschen Mann im moment getrennt. Wir sind noch nicht geschieden und ich habe erfahren, dass ich von meinem brasilianischen Freund Schwanger bin. Wir wollten sowieso nach der Scheidung hier in Deutschland heiraten.
Ich bin total glücklich  Laut lachend wegen meiner Schwangerschaft aber ich mache mir sorgen unentschlossen. Wir wohnen Hier in Deutschland (Köln) und er studiert und hat AG und ich besitze die Niederlassungserlaubnis.
Ich wollte gern wissen,
ob das Kind ein Problem für die Scheidung und für meine zukünftige Hochzeit mit meinem Freund wäre;
ob er, wegen des Kindes, einen Aufenthalt für Deutschland bekommen wird;

Ich habe Angst dass er nach seinem Studium nach Brasilien zurückkehren muss und ich hier allein mit dem Kind bleibe.

KANN JEMAND MIR BITTE BITTE BITTE HELFEN???????????
Mit lieben Grüßen
Muito Obrigada,

Paula.
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Mick
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Antwort #1 - 22.03.2007 um 23:06:57
 
Hi,
wichtige Fragen in diesem Zusammenhang:

Seit wann lebst Du rechtmäßig in D.?

Ist wichtig für die Frage, welche Staatsange-
hörigkeit das Kind bekommt.

Wie wird der Lebensunerhalt sichergestellt?

Wird benötigt für die Frage, ob ein Ehegatten-
nachzug (Änderung Status des Dann-Ehe-
mannes) in Betracht kommt.

Für einen Nachzug von ihm zum ausländischen
Kind fehlt es an einer Rechtsgrundlage. Das
würde nichts werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Paula
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Antwort #2 - 22.03.2007 um 23:20:38
 
Hi,
seit fast 5 J lebe ich in Deutschland;
Er arbeitet und ich bekomme BAFÖG.
Vielen Dank,
Paula
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Mick
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Antwort #3 - 22.03.2007 um 23:34:05
 
Hi,
dann würde das nach der Scheidung geborene
Kind "nur" die brasilianische Staatsangehörig-
keit haben. Aber selbst wenn es ehelich geboren
würde und deutsch wäre, könnte der leibliche
Vater nix ableiten, da er ja dann nicht als Vater
gelten würde.
Es bleibt also die Eheschließung. Hier muss der
Lebensunterhalt sichergestellt sein, ohne Inan-
spruchnahme öffentlicher Mittel, die nicht auf
einer Beitragsleistung beruhen.
Benutze mal die Forensuche mit dem Begriff
"BAFöG", da war kürzlich ein intensiver Austausch
(mit dem Tenor: wird nicht angerechnet).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Paula
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Antwort #4 - 22.03.2007 um 23:47:09
 
Ich weiss es nicht ob ich richtig verstanden habe....

Wird meinen Freund nicht der leibliche Vater des Kindes sein?

Wenn er das Kind anerkennt und meinen ex-Mann auch sagt dass das Kind nicht von ihm ist, ist das geborenes Kind von meinem ex-Mann??????

Und können wir nicht hier in Deutschland bleiben und eine Familien gründen?????

VD,
Paula.
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Antwort #5 - 22.03.2007 um 23:56:04
 
Paula schrieb am 22.03.2007 um 23:47:09:
Wird meinen Freund nicht der leibliche Vater des Kindes sein?

Der leibliche Vater wird er sein - Ihr wisst das am
Besten.
sAber wenn Du noch verheiratet bist, wenn das Kind
geboren wird, dann ist Dein Gatte der rechtliche Vater
(der offizielle).

Zitat:
Wenn er das Kind anerkennt und meinen ex-Mann auch sagt dass das Kind nicht von ihm ist, ist da geborenes Kind von meinem ex-Mann??????

Eine Anerkennung ist eben nicht möglich, wenn Du
noch verheiratet bist.

Zitat:
Und können wir nicht hier in Deutschland bleiben und eine Familien gründen?????

Erstmal sicher. Aber die Frage ist eben, wie der je-
weilige Status in der Zukunft ist. Die Frage war ja,
ob Dein Zukünftiger etwas von Dir ableiten kann. Das
geht eben nur unter den von mir geschilderten Um-
ständen (verheiratet, Lebensunterhalt gesichert).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #6 - 23.03.2007 um 00:00:59
 
uhuhuhu...ich habe doch verstanden....
Vielen Dank...
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 23.03.2007 um 10:17:56
 
Mick schrieb am 22.03.2007 um 23:56:04:
Der leibliche Vater wird er sein - Ihr wisst das am
Besten.
sAber wenn Du noch verheiratet bist, wenn das Kind
geboren wird, dann ist Dein Gatte der rechtliche Vater
(der offizielle).

Eine Anerkennung ist eben nicht möglich, wenn Du
noch verheiratet bist.



Es kann helfen, vor der Geburt die Scheidung einzureichen. § 1599 Abs. 2 BGB.

Gruß, ULF
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