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Problem bei Freizügigkeitsbescheinigung und ARGE (Gelesen: 1.938 mal)
Michael76
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Problem bei Freizügigkeitsbescheinigung und ARGE
19.03.2007 um 21:20:25
 
Hallo und herzlich willkommen.
Ich habe in forum gesucht aber nicht passendes gefunden zur meine frage.
Also mein problem beschreibe ich kurz.
Seit 13.11.2006  bin ich verheiratet mit eine Polnische frau,die seit 8 jahren in Deutschland liebt.
Aus der erste ehe sind zwei kinder mit Deutschen mann,also die kinder sind auch Deutsch.
Jetzt ist sie mit mir schwanger,und in mai kommt unsere baby.
Weil ich kein lebensunterhalt vorweisen kann,habe ich bis jetzt kein Freizügigkeitsbescheinigung.
Bis jetzt habe ich auch kein arbeit gefunden,obwohl ich intensiv suche.
Ohne Freizügigkeitsbescheinigung bekomme ich auch kein anspruch auf unterstuezung von Arge,da wo meine frau gemeldet ist.
Jetzt ist die frage:
Wenn das kind kommt,wird er als Deutsch hier weill meine frau ueber 8 jahren in Deutschland liebt,und ich als vater des Deutsches kindes bekomme ich Freizügigkeitsbescheinigung und anschpruch auf ALG2,oder erst wenn ich arbeit finde,und lebensunterhalt vorweise ???
Danke fuer die antworten,und entschuldigung fuer mein Deutsch.
MFG:Michael
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inge
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Beiträge: 4.002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Problem bei Freizügigkeitsbescheinigung und AR
Antwort #1 - 20.03.2007 um 00:05:24
 
Zitat:
Freizügigkeitsbescheinigung

Aufenthalt wohl eher nach AufenthG als nach FreizügG. Aber als Personensorgebrechtigter eines minderj. Deutschen (AE nach 28) hast du das Recht zu arbeiten und auch ALG2 zu kassieren.
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Michael76
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Problem bei Freizügigkeitsbescheinigung und AR
Antwort #2 - 20.03.2007 um 12:36:08
 
Danke Inge fur dein Antwort  Cool
Wenn Ich das richtig gelesen habe,muss ich antrag stellen fur Aufenthaltserlaubnis,mit begrundung zur Ausübung der Personensorge ledigen Deutschen ???

Ich will nicht auf die kosten der staat leben,aber momentan ist es so,das Ich(Wir) hilfe brauchen.
Gruss Michael
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Problem bei Freizügigkeitsbescheinigung und AR
Antwort #3 - 22.03.2007 um 14:43:08
 
inge schrieb am 20.03.2007 um 00:05:24:
Aufenthalt wohl eher nach AufenthG als nach FreizügG. Aber als Personensorgebrechtigter eines minderj. Deutschen (AE nach 28) hast du das Recht zu arbeiten und auch ALG2 zu kassieren.


Seine Frau. Er ggf. erst nach der Geburt des gemeinsamen Kindes, wenn es denn deutsch sein sollte.

Gruß, ULF
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