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Komplizierte Sache! Was soll ich tun? (Gelesen: 2.348 mal)
Martin31
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Komplizierte Sache! Was soll ich tun?
18.03.2007 um 18:35:38
 
Zu meinem Fall:

Ich bin 31 Jahre alt, seit 01.01.2007 von meiner deutschen Frau getrennt und möchte so schnell wie möglich meine Freundin heiraten bzw. nach Deutschland holen. Sie ist 21 Jahre alt lebt in General Santos City Philippines, hat erst seit kurzem Arbeit, kein Vermögen, kein Besitz und ist schwanger von mir.
Ich werde im Juni für 3 Wochen und dann Ende November für 2-3 Monate unten sein.

Die Fragen die mich beschäftigen:

1. Habe ich eine Möglichkeit sie nach Deutschland zu holen? (ohne Heirat) Wahrscheinlich nicht!
2. Kann ich irgendwas anleihern bevor ich meine Scheidungsurkunde habe?
3. Wo ist die Wahrscheinlichkeit höher um sie schnellstmöglich und unkompliziert nach Deutschland zu holen. (Heirat in den Phils oder in Deutschland?)
4. Wie bringe ich dann das Kind nach Deutschland?

Wie soll ich vorgehen dass es vielleicht doch klappt und ich keine bösen Fehler mache ?

Danke für Eure Hilfe!

Gruß

Martin
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.03.2007 um 18:45:20
 
Hallo Martin,

so kompliziert ist das gar nicht.
Obwohl ein aussagekräftigerer Betreff schöner wäre.  Zwinkernd


Erkundige Dich am besten zuerst, wie die Vaterschaftsanerkennung läuft. Das geht auch vor der Geburt. Ich schlage das Jugendamt als Ansprechpartner vor.
Die werdende Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Das läuft vmtl. über die dt. Botschaft.
Wenn das Kind geboren ist und Du die Vaterschaft anerkannt hast, erhält es die dt. Staatsangehörigkeit.
Den Kinderausweis erhaltet ihr dann in der dt. Botschaft. Dort kann die Mutter dann auch ein Visum zur FZF beantragen.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist dann § 28 Abs.1 Nr.3 AufenthG.

Alles Gute, J.  Zwinkernd
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Einbeck
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Antwort #2 - 18.03.2007 um 18:46:13
 
Kind
Dürfte eher der einfachste Teil sein, rechtzeitig die Vaterschaft anerkennen.
Ein nichteheliches Kind eines deutschen Vates hat die Deutsche Staatsangehörigkeit, Voraussetzung: eine nach deutschen Gesetzen wirksame  Anerkennung der Vaterschaft.

Die deutsche Botschaft in Manila sollte hier (Vaterschaftsanerkennung etc.)beraten und helfen können.
Empfehle rechtzeitige Kontaktaufnahme.

Solange Du nicht rechtskräftig geschieden bist, dürfte ein Heiratsvisum nicht in Frage kommen (da ja keine Heirat unmittelbar bevorstehen kann).

Besuchsvisa für Besuchsaufenthalt bis max. 3 Monate möglich,
dürfte von Rückkehrbereitschaft abhängen.

Allerdings hat die Mutter auch die Möglichkeit ein FzF Visum zum deutschen Kind zu beantragen.
Motto Kind lebt bei Dir in Deutschland, Mutter beantragt Familienzusammenführung vom Deutschen Kind.
Vorraussetzung, Du hast Vaterschaft anerkannt, Kind hat Deutschen Pass
und Sorgerecht liegt bei Euch beiden.
(Evtl. ist eine entsprechende Sorgerechtserklärung abzugeben).
Würde mich mal bei Jugendamt, ABH und Botschaft erkundigen und Auskünfte einholen.
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engel2006
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(w) - CAM(m)
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Antwort #3 - 18.03.2007 um 18:51:13
 
Hallo Martin


erst mal eine Frage bist du Deutscher?
Und da du erst seit Januar 2007 von deiner Frau getrennt bist,wird es schwierig werden daß du deine Freundin so schnell heiraten kannst,kommt auch darauf an wann du bei deiner Frau ausgezogen bist,denn du musst das Trennungsjahr abwarten,oder ihr einigt euch auf eine einvernämliche Scheidung dann geht es schneller,vorausgesetzt deine Frau spielt mit. Und in welchen Monat ist deine Freundin schwanger,denn wenn sie jetzt das Kind in ihrem Heimatland bekommen sollte,könntest du einen Antrag auf Familienzusammungführung zum Vater beantragen. Ich hoffe ich liege damit jetzt richtig und mache dir keine falsche Hoffnung.
Lg
engel2006
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Martin31
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Antwort #4 - 18.03.2007 um 19:50:28
 
Sorry hatte ich vergessen!

Ja ich bin deutscher
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Antwort #5 - 18.03.2007 um 20:14:13
 
Martin31 schrieb am 18.03.2007 um 19:50:28:
Sorry hatte ich vergessen!

Ja ich bin deutscher

Dann ändere / ergänze dies doch bitte mal in Deinem Profil.

sky
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Martin31
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 23.03.2007 um 07:22:04
 
Ergänzend zu meinem Fall:

Punkt 1: Meine Freundin auf den Phils ist definitiv nicht schwanger! ( Sie hat zwar schon lange das ausbleiben ihrer Tage aber sie machte einen Schwangerschaftstest um sicher zugehen. Und dieser fiel negativ aus.)

Punkt 2: Meine noch Ehefrau und ich sind und wollen weiterhin gute Freunde bleiben. Deshalb haben wir auch schon alles (finanzielle und Inventar) einvernehmlich geklärt. Und werden auch keine Rentenansprüche sowie Unterhaltsforderungen gegeneinander geltend machen.
Desweiteren haben wir uns auf das Trennungsdatum 01.01.2007 geeinigt.

Vielleicht kann mir jemand sagen wie ich weiterhin vorgehen kann um schnellstmöglich meine Scheidungsurkunde zu haben und somit meine Freundin aus den Phils holen kann.

z.B: Wann muß ich ofiziel die Scheidung einreichen? ; Wie lange dauert was? Was kann ich im Vorfeld einleiten, dass das warten auf das Visum vielleicht verkürzt.



Ansonsten würde ich vorgehen, wie mir hge im Post empfielt.

Danke für Eure Hilfe!

Gruß

Martin
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 23.03.2007 um 07:26:23
 
Martin31 schrieb am 23.03.2007 um 07:22:04:
Wie lange dauert was?


Hallo,

das mit der Scheidungsdauer kann man nur ansatzweise beatworten:

Rechne mal mit Trennungsjahr + Dauer des Verfahrens Zwinkernd

Wenn die Scheidung rechtskräftig ist, dann ein EFZ ausstellen lassen und heiraten Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

BTW: welchen Vorschlag hges meinst Du ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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