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Heirat mit einem Nepalesischen Staatsbürger (Gelesen: 1.517 mal)
Bollywood-Fan
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Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit einem Nepalesischen Staatsbürger
17.03.2007 um 11:18:18
 
Hallo,
ich bin neu hier und muss mich erst einmal zurechtfinden. Zu meinem Anliegen: Mein nepalesischer Freund und ich (eine Deutsche) wollen heiraten. Allerdings können wir noch keinen Eheschließungstermin beim Standesamt beantragen, da dieses sogenannte "Ehefähigkeitszeugnis" meines Freundes noch nicht aus Kathmandu/Nepal eingetroffen ist. Es wurde aber schon vor ca. 8 Wochen diese Überprüfung beantragt. Jetzt meine Frage. Gibt es trotzdem die Möglichkeit, dass die  Aufenthaltserlaubnis verlängert wird? Dazu muss ich sagen, dass mein Freund vor ca. 3 Jahren mit einem Studentenvisum nach Deutschland gekommen ist. Er hat auch einen Pass, der allerdings schon seit ein paar Monaten bei der hiesigen Ausländerbehörde zur Verlängerung liegt. Aber bis jetzt hat sich noch nichts getan. Sein Studentenausweis läuft demnächst ab. Wir warten nur auf dieses Ehefähigkeitszeugnis, damit wir endlich einen Termin vereinbaren können. Kann es trotzdem eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis geben, auch wenn er z.Zt. keine Arbeit hat und ich seit kurzem leider auch arbeitslos bin? Gibt es da vielleicht eine Sonderregelung? Ich habe Angst, dass er vielleicht abgeschoben wird, obwohl wir auf jeden Fall heiraten wollen. Für jeden Rat und Tipp wäre ich Euch sehr dankbar.

LG Elke  weinend
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.03.2007 um 11:39:59
 
Hallo,

was ist eigentlich mit dem eigentlichen Aufenthaltszweck Studium ? Wird das nach dem Studienplan erledigt ?

Ansonsten, solange kein Anspruch besteht, wird die AE nicht in eine zu einem anderen Aufenthaltszweck umgewandelt. Bei einer anstehenden Änderung ist der LU nachzuweisen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Bollywood-Fan
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Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.03.2007 um 09:37:49
 
Guten Morgen,
das hört sich ja nicht gut an. Ich bin schon richtig verzweifelt und habe sehr große Angst, dass mir mein zukünftiger Ehemann von den Behörden weggenommen wird. Aber dabei wollen wir doch wirklich heiraten. Es fehlt eben nur dieses doofe Ehefähigkeitszeugnis aus Kathmandu, welches ja schon vor 2 Monaten beantragt wurde. Sobald das da ist, ist doch alles klar. Dann können wir einen Termin beim Standesamt beantragen und endlich heiraten. Gibt es denn keine andere Möglichkeit, zumindest so lange, bis endlich die Papiere von der deutschen Botschaft in Kathmandu hier sind? Dann ist ja alles okay.

lg Elke Traurig
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.03.2007 um 15:15:41
 
Bollywood-Fan schrieb am 18.03.2007 um 09:37:49:
Ich bin schon richtig verzweifelt und habe sehr große Angst, dass mir mein zukünftiger Ehemann von den Behörden weggenommen wird. Aber dabei wollen wir doch wirklich heiraten. Es fehlt eben nur dieses doofe Ehefähigkeitszeugnis aus Kathmandu, welches ja schon vor 2 Monaten beantragt wurde. Sobald das da ist, ist doch alles klar. Dann können wir einen Termin beim Standesamt beantragen und endlich heiraten. Gibt es denn keine andere Möglichkeit, zumindest so lange, bis endlich die Papiere von der deutschen Botschaft in Kathmandu hier sind?


Nicht in Deutschland.

Hat er eigentlich sein Studium abgeschlossen oder abgebrochen?

Gruß, ULF
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