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Ägypten /abgeschlossenes Pädagogik/Germanisstudium (Gelesen: 1.995 mal)
cath_gio_eli
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Beiträge: 16
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ägypten /abgeschlossenes Pädagogik/Germanisstudium
15.03.2007 um 20:06:19
 
Hallo,

ich habe bisher in dem Forum Ehe Familie gepostet und einige Fragen gehabt zum Thema Visumserteilung bei Eheschliessung.
Nun hat heute glücklicherweise mein äygptischer Verlobter von der Botschaft die erfreuliche Nachricht erhalten, dass er das Visum zur Eheschliessung erhält und wohl schon Ende des Monats nach Deutschland kommen wird.
Heiraten werden wir dann Anfang April Smiley
Mein Verlobter hat Pädagogik/Germanistik studiert und lässt gerade seine Unizertifikate übersetzen von einer von der deutschen Botschaft anerkannten Übersetzerin.
Muss das Unizertifikat nach der Übersetzung von der Botschaft noch legalisiert werden?Damit es hier anerkannt wird?
Wir möchten die Dokumente möglichst alle komplett haben, bevor er nach Deútschland kommt, damit einer späteren Arbeitsaufnahme nichts im Wege steht.
Er beharrt jetzt nicht unbedingt darauf  jetzt als Pädagoge tätig zu sein, da er die letzten Jahre nach dem Studium als Chefreiseleiter tätig war.
Könnt ihr mich beraten was sonst für Dokumente nötig sind beim Arbeitsamt oder der Ausländerbehörde?

Vielen Dank jetzt schon im Voraus
LG
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 18.03.2007 um 11:55:31
 
Hi,

dass eine Legalisierung derartiger Dokumente erforderlich (möglich) ist, ist mir  nicht bekannt.

Am besten, Dein Partner bringt alles mit, was aussagefähig über seinen bisherigen Schul- und Ausbildungsgang ist. Seriöse, beglaubigte Übersetzungen von diesen Papieren sollten dann ausreichend sein, damit sich ein potenzieller Arbeitgeber ein Bild machen kann, von dem, was Dein Partner an Kenntnissen erworben hat.

Was die formale Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Deutschland angeht, sind, soweit es sich um handwerkliche bzw. gewerbliche Abschlüsse handelt, i.d.R die IHK bzw. Handwerkskammern Ansprechpartner. Bei akademischen Abschlüssen Kultus- bzw. Sozialministerium, mituner aber auch speziell bei oder im Auftrage der Landesregierung eingerichtete Stellen. Das müsstest Du bei der Landesregierung Deines Bundeslandes (ggf. auch beim Ausländer- bzw. Integrationsbeauftragten Deines Bundeslandes) erfragen können.

Bei diesen Anerkennungen geht es jedoch zumeist nur um die Klärung der Frage, inwieweit der jeweilige Abschluss gleichwertig im Vergleich zu deutschen Bildungsabschlüssen ist. Was konkret zur Feststellung des Grades der Gleichwertigkeit einzureichen ist, sagen Dir die entsprechenden Stellen (siehe oben).

In der Praxis ist es allerdings mitunter fragwürdig, was bzw. ob einem die Gleichwertigkeitsfeststellung viel nutzt. Arbeitgeber machen sich häufig sowieso lieber selbst ein Bild von den konreten Fähigkeiten und Fertigkeiten des Betreffenden und entscheiden davon ausgehend über eine Anstellung bzw. schlagen weitere Bildungsmodule vor oder bieten diese (mitunter) selbst an, so dass auf diesem Wege Einstellungs- und Beschäftigungsvoraussetzungen geschaffen werden.

Einen "Königsweg" gibt es IMHO und nach meinen praktischen Erfahrungen nicht. Jeder Einzelfall ist halt anders. Man muss viel fragen und probieren. - Vielleicht helfen Dir/Euch meine Hinweise in diesem Sinne ja ein wenig weiter - ich wünsche es Euch jedenfalls.

=schweitzer=
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OlafK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 18.03.2007 um 12:35:34
 

Ich würde die wichtigsten Dokumente an Eurer Stelle legalisieren lassen - später ist es ein erheblicher Aufwand, falls es doch jemand verlangt.

Das wäre u.U. zum einen das Büro der Kultusministerkonferenz (Gleichwertigkeit von Abschlüssen).

Im weiteren kann es sich als sinnvoll erweisen, in Deutschland einen zusätzlichen Abschluß / Weiterbildung zu machen (z.B. an einer UNI). Meine Frau hat hier z.B. noch promoviert. Für die Einschreibung, Zulassung usw. war aber eine Bewertung des ausländischen Abschlusses durch das Büros der Kultusministerkonferenz notwendig.

Meiner Meinung erhöht so etwas auch die Glaubwürdigkeit der Zeugnisse bei eventuellen Arbeitgebern.



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cath_gio_eli
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Beiträge: 16
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 20.03.2007 um 11:47:07
 
Vielen Dank, Ihr habt mir da schon weitergeholfen Smiley
Lg
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.03.2007 um 16:10:54
 
cath_gio_eli schrieb am 15.03.2007 um 20:06:19:
Muss das Unizertifikat nach der Übersetzung von der Botschaft noch legalisiert werden?Damit es hier anerkannt wird?
Wir möchten die Dokumente möglichst alle komplett haben, bevor er nach Deútschland kommt, damit einer späteren Arbeitsaufnahme nichts im Wege steht.
Er beharrt jetzt nicht unbedingt darauf  jetzt als Pädagoge tätig zu sein, da er die letzten Jahre nach dem Studium als Chefreiseleiter tätig war.
Könnt ihr mich beraten was sonst für Dokumente nötig sind beim Arbeitsamt oder der Ausländerbehörde?


Chefreiseleiter Ägypten sollte er auch von hier aus machen können.

Anerkennung von ausländischen Studienleistungen beantragt man beim Wissenschaftsministerium des Wohnsitzbundeslandes. Achtung: Dies muß nicht immer in einer vollständigen Anerkennung münden!

Gruß, ULF
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