Hi,
dass eine Legalisierung derartiger Dokumente erforderlich (möglich) ist, ist mir nicht bekannt.
Am besten, Dein Partner bringt alles mit, was aussagefähig über seinen bisherigen Schul- und Ausbildungsgang ist. Seriöse, beglaubigte Übersetzungen von diesen Papieren sollten dann ausreichend sein, damit sich ein potenzieller Arbeitgeber ein Bild machen kann, von dem, was Dein Partner an Kenntnissen erworben hat.
Was die formale Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Deutschland angeht, sind, soweit es sich um handwerkliche bzw. gewerbliche Abschlüsse handelt, i.d.R die IHK bzw. Handwerkskammern Ansprechpartner. Bei akademischen Abschlüssen Kultus- bzw. Sozialministerium, mituner aber auch speziell bei oder im Auftrage der Landesregierung eingerichtete Stellen. Das müsstest Du bei der Landesregierung Deines Bundeslandes (ggf. auch beim Ausländer- bzw. Integrationsbeauftragten Deines Bundeslandes) erfragen können.
Bei diesen Anerkennungen geht es jedoch zumeist nur um die Klärung der Frage, inwieweit der jeweilige Abschluss gleichwertig im Vergleich zu deutschen Bildungsabschlüssen ist. Was konkret zur Feststellung des Grades der Gleichwertigkeit einzureichen ist, sagen Dir die entsprechenden Stellen (siehe oben).
In der Praxis ist es allerdings mitunter fragwürdig, was bzw. ob einem die Gleichwertigkeitsfeststellung viel nutzt. Arbeitgeber machen sich häufig sowieso lieber selbst ein Bild von den konreten Fähigkeiten und Fertigkeiten des Betreffenden und entscheiden davon ausgehend über eine Anstellung bzw. schlagen weitere Bildungsmodule vor oder bieten diese (mitunter) selbst an, so dass auf diesem Wege Einstellungs- und Beschäftigungsvoraussetzungen geschaffen werden.
Einen "Königsweg" gibt es
IMHO und nach meinen praktischen Erfahrungen nicht. Jeder Einzelfall ist halt anders. Man muss viel fragen und probieren. - Vielleicht helfen Dir/Euch meine Hinweise in diesem Sinne ja ein wenig weiter - ich wünsche es Euch jedenfalls.
=schweitzer=