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Familienzusammenführung (Gelesen: 6.821 mal)
Wassermann
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 19.03.2007 um 10:52:55
 
Mag ja sein, daß huday jetzt noch kein Problem darin sieht, seine jordanische Ehefrau nach Deutschland zu holen, aber was, wenn seine jordanische Frau tatsächlich (die ja beabsichtigten) Kinder zur Welt bringt und er nach der Scheidung von der deutschen Ehefrau auch zwei Ehefrauen gegenüber unterhaltspflichtig wäre? Der Mann muß Geld haben ...
Ich dachte immer, auch im muslimischen Glauben wird die Mehrehe nur dann noch gelebt, wenn tatsächlich alle Ehefrauen gleich behandelt und ernährt werden können!
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inge
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Antwort #16 - 19.03.2007 um 11:04:44
 
Wenn seine neue Frau Kinder bekommt, dürfen die Kinder als Deutsche auch nach D. Die Mutter darf dann über die Kinder nach D.
Unterhalt: Offensichtlich ist ja eine Gesetzesänderung geplant, die den Unterhalt für Kinder VOR den Unterhalt für die (Ex)Ehefrau setzen. Dann würde die Erstfrau ggfs. ohne Unterhalt bleiben.
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maki
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Antwort #17 - 19.03.2007 um 11:17:17
 
Inge,

huday ist kein deutscher Staatsbürger, auch wenn sein Profil das Gegenteil behauptet.
Daher dürften seine zukünftigen Kinder mit der jord. Ehefrau auch nicht die deutsche Sta. besitzen Zwinkernd zumindest können sie sie nicht erben, wenn die Kinder hier zur Welt kommen würden, wäre das vielleicht anders...

Ronny hat schon auf das Problem hingedeutet warum seine Zweitfrau nicht so ohne weiteres herkommen kann solange er noch verheiratet ist.

Es ist sehr verwirrend wenn Leute die falsche Sta. in ihr Profil eintragen, so war das sicherlich nicht gedacht  unentschlossen
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inge
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Antwort #18 - 19.03.2007 um 11:23:26
 
Zitat:
huday ist kein deutscher Staatsbürger

Da seine EB läuft und lt. seinen Infos ja auch wohl problemlos durchgeht, gehe ich von einem taktisch günstigen Geburtstermin aus ...
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maki
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Antwort #19 - 19.03.2007 um 11:25:53
 
Das würde natürlich alles ändern Zwinkernd
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ronny
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Antwort #20 - 19.03.2007 um 11:38:12
 
Zitat:
Da seine EB läuft und lt. seinen Infos ja auch wohl problemlos durchgeht, gehe ich von einem taktisch günstigen Geburtstermin aus ...


Und ich gehe davon aus, dass wenn die EBH von der Zweitfrau erfahren sollte die Einbürgerung nicht so einfach bestehen bleiben wird, eine Ermessenseinbürgerung könnte bereits aus dem von mir genannten Grund abgelehnt werden.

Bei einer erfolgten Ermessenseinbürgerung wäre zumindest mal über die Rücknahme nachzudenken Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 19.03.2007 um 16:13:43 von ronny »  

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Antwort #21 - 22.03.2007 um 11:23:13
 
mich würde intressieren, wie wäre die Situation wenn er die zweite Frau gehiratet hat, nachdem er eingebürgert worden war?? In dem Falls kann nix passieren oder?
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ronny
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Antwort #22 - 22.03.2007 um 11:30:13
 
Zitat:
In dem Falls kann nix passieren oder?


Strafverfahren auf alle Fälle , denn ein Deutscher darf keine Doppelehe eingehen.
Ausserdem würde sie asap aufgehoben werden, geht viel leichter als vor der Einbürgerung Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #23 - 22.03.2007 um 11:56:56
 
auch wenn dieser Deutscher beide Ehen nach dem jord. gesetzt begangen hat?
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ronny
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Antwort #24 - 22.03.2007 um 12:02:37
 
rahaf2004 schrieb am 22.03.2007 um 11:56:56:
auch wenn dieser Deutscher beide Ehen nach dem jord. gesetzt begangen hat?


Jepp, denn die Einhaltung der Ortsform (Jordanisches Recht) hat nichts mit den materiellen Voraussetzungen des Eheschließungsrechts (= Heimatrecht = Deutsches Recht) zu tun.

Anders gesagt :

Ein deutscher darf keine Doppelehe schließen, egal wo. Selbst wenn er diese in einem Land schließen würde, das die Doppelehe akzeptiert, wäre sie mindestens aufhebbar, (je nach den weiteren Rechtsordnungen die beteiligt sind auch bereits eine Nichtehe).

Grüße
Ronny Zwinkernd
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