angeli schrieb am 14.03.2007 um 07:42:22:ömmmmm....,
ist das wirklich eine " Problematik ", die in dieses Forum passt ?
Sonst wird doch immer sehr viel Wert darauf gelegt, nicht in " graue Zonen" zu geraten.Ich dachte, die Mehrehe sei in D nicht rechtens ..
Na ja, in Deutschland nicht. Aber in Arabischen Ländern schon. Also ich sehe da keine Grauzone. Die Mehrehe ist den meisten Moslemischen Ländern erlaubt. Besonders gerne gemacht, bei Kinderlosigkeit in Ehe 1, oder zur Versorgung zb. der Ehefrau des verstorbenen Bruders. Aber das geht ja auch nur die Jordanier was an. Selbst wenn es unseren Moralische Werten nicht entsprechen sollte ! Ungültig (IHMO) wäre seine Deutsche Ehe nur, wenn er seine 2 Ehefrau zeitlich vor der ersten geheiratet hätte. Wenn es so ist, wie er schreibt, denke ich, das alles OK ist. Denn bei (vom Staat erlaubter) Bigamie, gilt in D. ja die zeitlich zuerst geschlossene Ehe, als gültige. Also die, mit seine Deutschen Frau.
Den einzigen Knackpunkt, den ich sehe ist, das die erste Frau gefragt werden muss, ob sie einer Ehe mit der zweiten zustimmt. Zumindest ist das in Egypt so, und Frau 1 muss auch was unterschreiben. Ansonsten kann sie sich sofort scheiden lassen, bzw. wird sie automatisch geschieden. Aber auch das ist das Problem, der Jordanier.
INGE: Wie kommst du denn darauf, das die Ehe nicht gültig ist ? Er hat ja augenscheinlich nach den Jordanischen Gesetzen geheiratet. Also nichts Deutsches Involviert. Also ich sehe das durchaus als gültige Ehe an. Gibt es da vielleicht ein Urteil zu ? Nur weil bei uns andere moralisch Werte gelten, soll das nicht gültig sein ? Meine Logik nach, müsste nach der Scheidung ja die Zweitehe anerkannt werden, da immer die zeitlich am längsten bestehende Ehe von D. anerkannt wird. Wenn die Ehe geschieden wird, ist die zweite, dann IHMO die erste ! Oder sehe ich das falsch ?
Wirklich ein Interessanter Fall. Moralisch sowie juristisch.
Michael