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Familienzusammenführung (Gelesen: 6.751 mal)
huday
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13.03.2007 um 10:40:53
 
ich habe im juni 2001 eine deutsche geheiratet und bin immer noch,
eigentlich, da sie mittlerweile die scheidung anstrebt bzw. will, sie
ist krank und frührentnerin. und meint wir passen nicht mehr
zusammen.

von meiner seite will ich das eigentlich nicht aber sie besteht
darauf. ich habe im 2003 im ausland eine andere frau kennengelehrnt
und da ich sie nich verlieren wollte habe ich sie auch geheiratet,
beide wissen nicht voneinander, und bis jetzt lief alles wunderbar.
ich weiss dass die Doppelehe in Deutschland nicht erlaubt ist, daher
lebe ich hier mit meiner deutschen frau und fliege ab und zu mal die
andere besuchen.
ich habe neuelich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und werde
wohl eingebürgert.
da meine deutsche frau die scheidung will und ich muss dazu sagen es
war keine Scheinehe, da ich die scheidung nicht will und möchte mit
ihr weiterleben, sie aber meint dass sie mit mir nicht mehr leben
will und ich weiss dass der grund ein anderer mann ist. jedenfalls
kommt jetzt meine frage: wie ist es dann möglich wenn die scheidung
geschieht, dass ich meine andere Frau nach deutschland holen will.
obwohl ich sie etwa 2 jahre nach eheschliessung mit meiner deutschen
frau geheiratet habe.

MFG
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maki
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Antwort #1 - 13.03.2007 um 10:50:33
 
Ich frag mal geradeheraus:

Warum möchtest du dich nicht von deiner deutschen Ehefrau trennen?

Sie liebt dich nicht(Sie hat nen anderen), du sie nicht(du hast ne andere "geheiratet")?
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huday
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Antwort #2 - 13.03.2007 um 11:10:06
 
meine deutsche frau hat diabetes und kann auch keine kinder bekommen eigentlich will sie keine kinder, aber da ich kinder sehr mag war dies immer ein diskusionsthema bei uns. natürlich liebe ich sie und möchte sie nicht verlassen, sie aber besteht darauf und meint weil sie vieles durchgemacht hat, therapien und krieg mit der Rentenversicherung da sie eine frührente beantragt hat, und dazu noch sie hat einen anderen kennengelernt und meint der ist für sie die neue richtige liebe und möchte mit ihm den rest ihres lebens mit ihm verbringen. ich glaube aber dass sie ahnt dass ich in meinem heimatland geheiratet habe wegen der kinder, und ich bin mir sicher dass dies nicht der grund ist dass sie die scheidung will, aber sie ist auf eine art und weise sehr eigenartig, ein arzt meint dass dies durch ihre krankheiten und psycho bedingt ist.

also alles in allem wenn es nach mir ginge möchte ich weiter mit ihr leben und sie weiss das, aber sie stellt sich in letzer zeit sehr dagegen und wir seit geraumer zeit getrennt leben um vielleicht uns noch ein chance zu geben.

Mfg
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inge
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Antwort #3 - 13.03.2007 um 11:29:41
 
ömmmm ....

Also mit Einbürgerung wird's erstmal nix, wenn deine (Erst-)Ehe in die Brüche geht.
Die Zweitfrau nachholen wird auch schwierig, da ihr eigentlich nicht verheiratet seid. Erstmal musst du geschieden werden, dann kannst du erneut heiraten. Da du vermutlich nach Landesrecht mit deiner Zweitfrau verheiratet bist, bekommt sie aber keine Ledigkeitsbescheinigung. Also musst du dich auch von ihr erst schieden lassen. Das Scheidungsurteil (beide!) ist dann vorzulegen, wenn ihr hier heiratet. Ggfs. wird der Standesbeamte dann etwas ungläubig schauen ...

Zitat:
wir seit geraumer zeit getrennt leben

D.h. du erfüllst bereits jetzt nicht die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach §9! Wirst du trotzdem eingebürgert, weil du die Trennung nicht mitgeteilt hast, kann die Einbürgerung jederzeit widerrufen werden, da sie offensichtlich erschlichen wurde.

Ich sage dazu: ömmmmm ... lieber mal nix!
Aber du hast ganz offensichtlich richtig xxxx am Hacken! Selbst wenn du das noch irgendwie "geradeziehen" kannst, dann wird das sicherlich einige Jährchen dauern.
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huday
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Antwort #4 - 13.03.2007 um 17:23:49
 
also ich möchte mich nochmals dazu äussern:

1- meine ehe mit der deutschen frau wurde nach jordanischem recht abgeschlossen und wurde ausschliesslich in D anerkannt.
2- die einbürgerung ist nicht das problem, sondern was wäre nach der scheidung.
3- wenn es nach mir ginge will ich mich nicht scheiden lassen.
4- wir waren und sind seit 6 jahren verheiratet, ich und meine deutsche ehefrau, also es ginge nich um die einbürgerung zu erschleichen, schliesslich war das problem für den Einbürgerungsantrag die voraussetzung für mich selbst zu sorgen also war nicht arbeitstätig. jetzt bin ich in einer unbefristeten arbeitsverhältniss.
5- für die einbürgerung gibt es 2 möglichkeiten, wenn mann mehr als 8 jahre(früher jetzt sind es 6jahre) in D ist und arbeitet, die zweite wenn mann mit einem deutschen Ehegatten ist und die ehe seit min. 2jahre besteht.
6- ich habe meine zweite frau auch in jordanien geheiratet nachdem ich mit der ersten schon 2 jahre verheiratet war, nich zu vergessen meine erste ehe besteht seit 6 jahren.
7- also wie gesagt für mich war üperhaupt kein problem die eine hier die andere in JOR, jetzt ist aber die situation was wäre im falle einer scheidung die ich nicht persönlich nicht anstrebe.

entschuldigt die lange fragestellung
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angeli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.03.2007 um 07:42:22
 
ömmmmm....,
ist das wirklich eine " Problematik ", die in dieses Forum passt ?
Sonst wird doch immer sehr viel Wert darauf gelegt, nicht in " graue Zonen" zu geraten.
Ich dachte, die Mehrehe sei in D nicht rechtens ..
( und finde ganz persönlich diese Darstellung etwas degoutant )
angeli
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Antwort #6 - 14.03.2007 um 07:44:28
 
Nach welchem Paragraphen läuft die Einbürgerung? 8,9 oder 10?

Für die meisten "Bigamisten" ist das kein Problem. Für den Staat und alle anderen meist schon
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Mikael321
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Antwort #7 - 14.03.2007 um 09:18:30
 
angeli schrieb am 14.03.2007 um 07:42:22:
ömmmmm....,
ist das wirklich eine " Problematik ", die in dieses Forum passt ?
Sonst wird doch immer sehr viel Wert darauf gelegt, nicht in " graue Zonen" zu geraten.Ich dachte, die Mehrehe sei in D nicht rechtens ..

Na ja, in Deutschland nicht. Aber in Arabischen Ländern schon. Also ich sehe da keine Grauzone. Die Mehrehe ist den meisten Moslemischen Ländern erlaubt. Besonders gerne gemacht, bei Kinderlosigkeit in Ehe 1, oder zur Versorgung zb. der Ehefrau des verstorbenen Bruders. Aber das geht ja auch nur die Jordanier was an. Selbst wenn es unseren Moralische Werten nicht entsprechen sollte ! Ungültig (IHMO) wäre seine Deutsche Ehe nur, wenn er seine 2 Ehefrau zeitlich vor der ersten geheiratet hätte. Wenn es so ist, wie er schreibt, denke ich, das alles OK ist. Denn bei (vom Staat erlaubter) Bigamie, gilt in D. ja die zeitlich zuerst geschlossene Ehe, als gültige. Also die, mit seine Deutschen Frau.

Den einzigen Knackpunkt, den ich sehe ist, das die erste Frau gefragt werden muss, ob sie einer Ehe mit der zweiten zustimmt. Zumindest ist das in Egypt so, und Frau 1 muss auch was unterschreiben. Ansonsten kann sie sich sofort scheiden lassen, bzw. wird sie automatisch geschieden. Aber auch das ist das Problem, der Jordanier.

INGE: Wie kommst du denn darauf, das die Ehe nicht gültig ist ? Er hat ja augenscheinlich nach den Jordanischen Gesetzen geheiratet. Also nichts Deutsches Involviert. Also ich sehe das durchaus als gültige Ehe an. Gibt es da vielleicht ein Urteil zu ? Nur weil bei uns andere moralisch Werte gelten, soll das nicht gültig sein ? Meine Logik nach, müsste nach der Scheidung ja die Zweitehe anerkannt werden, da immer die zeitlich am längsten bestehende Ehe von D. anerkannt wird. Wenn die  Ehe geschieden wird, ist die zweite, dann IHMO die erste ! Oder sehe ich das falsch ?

Wirklich ein Interessanter Fall. Moralisch sowie juristisch.


Michael
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #8 - 14.03.2007 um 09:26:01
 
Mikael,

es geht inge sicherlich nicht um Moral, das würde anders aussehen Zwinkernd

Worum es geht ist, das die "Heirat" mit der "Zweitfrau" nach deutscher Sicht keine war, d.h. es ist eine "Nichtehe", er und seine jordanische "Frau" sind nacht deutschem Reecht nicht verheiratet.

Da gibt es viel wozu man fragen stellen könnte (rechtliche und andere), aber primär geht es hier um andere Dinge, daher wäre die Antwort auf diese Frage wichtig:
Zitat:
Nach welchem Paragraphen läuft die Einbürgerung? 8,9 oder 10?

Falls es um eine Einbürgerung von Ehegatten deutscher geht, wäre huday gerade dabei eine strafbare Handlung zu begehen (arglistige Täuschung zur Erschleichung der deutschen Staatsbürgerschaft), denn so wie er die Sachlage beschrieben hat, lebt er von seiner deutschen Frau "seit geraumer Zeit" getrennt.

Gruß,

maki
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ronny
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Antwort #9 - 14.03.2007 um 10:19:52
 
Zitat:
Falls es um eine Einbürgerung von Ehegatten deutscher geht



wäre das eine nach § 9 StAG und Du hättest Recht. Zwinkernd

Ich kann mich auch noch an ein Urteil erinnern, wo ein in Doppelehe verheirateter 9er Fall (nicht getrenntlebend wie huday)allein wegen der Doppelehe abgelehnt wurde.

Da steht ja sinngemäß im Gesetz

...sollen unter den Voraussetzungen des § 8 eingebürgert werden, wenn ihre Einordnung gewährleistet ist ....

Allein die Doppelehe, so das Gericht zeige, dass er sich nicht in die deutsche Gesellschaft einordnen wolle. Die Doppelehe sei zwar wirksam, berechtige aber nicht zum Familiennachzug. Die Tatsache, dass er im Heimatstaat  eine weitere Ehefrau habe, zeige, dass er noch nicht integriert sei.

Auch die Zweitfrau hudays kann aus der bestehenden Doppelehe keinen Honig saugen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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huday
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Antwort #10 - 14.03.2007 um 13:53:08
 
hallo leute

ich finde es sehr spannend und positive solche sachverhalte hier auszudiskutieren, aber bitte keine negativen vorurteile

nochmals es geht mir überhaupt nicht um die einbürgerung, da ich mit meinem Aufenthaltstitel zufrieden bin, dazu kommt, dass die einbürgerung eine ausbürgerung der anderen nationalität voraussetzt, und ich mich wenn es dazu käme erstmals ausbürgern muss, dies aber gestaltet sich als sehr schwierig da jordanien die ausbürgerung erst dann genehmigt, wenn die person den militärdienst abgeleistet hat, oder 6000 USD zahlen dazu kommen die ausbürgerungsgebühren von 2004 Euro aber das ist ein total anderes thema.
also:
1-weil meine deutsche frau eigentlich darauf besteht sich scheiden zu lassen
2- ich ganz legal seit 1992 hier bin und jetzt einen festen job habe- wo ist es dann das problem falls ich hier überhaupt bleiben will -, -wo auch nichts dagegen spricht- meine jordanische frau nach deutschland zu holen
4- Integration ist in meinen augen eine definitionssache, auf der einen seite wer die sprache kann, arbeitet und respektiert die werte und hat überhaupt kein problem mit ist er dann integriert, auf der anderen seite ist euch überlassen-------------eure meinung zu sagen.

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Antwort #11 - 14.03.2007 um 16:36:07
 
ronny schrieb am 14.03.2007 um 10:19:52:
Die Doppelehe sei zwar wirksam, berechtige aber nicht zum Familiennachzug. Die Tatsache, dass er im Heimatstaat  eine weitere Ehefrau habe, zeige, dass er noch nicht integriert sei.


Mich würde interessieren, wenn bei uns die Möglichkeit zur Doppelehe geben würde, wie viele Deutschen Männer und Frauen, plötzlich "NICHT MEHR INTEGRIERT " sind.  Laut lachend

Michael


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Antwort #12 - 15.03.2007 um 08:38:57
 
huday, nehmen wir an das EB kein Problem ist, weil §10 erfüllt ist.

Bleibt noch:

Scheidung. Sie will, du nicht. Dein Pech. Einvernehmliche Scheidung kann nach einem Jahr erfolgen, weigert sich der andere, dauert es drei Jahre. Endergebniss ist gleich: Ehe geschieden. Ob du das willst oder nicht interessiert keinen, da die Ehe eine zweiseitige Sache ist.

Nachzug "Zweitfrau": Jedenfalls nicht, solange du noch offiziell verheiratet bist. Never, keine Chance, geht nicht! Möglich nach Scheidung, aber die deutschen Behörden werden die Ehe wohl nicht als gültig anerkennen wollen, da sie geschlossen wurde als du nach dt Recht noch verheiratet warst. Also wirst du deinen neue Frau nach der Scheidung von der alten evtl noch mal heiraten müssen. Was dann wiederum nur geht, wenn ihr vorher geschieden wurdet.
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Antwort #13 - 15.03.2007 um 08:45:38
 
inge schrieb am 15.03.2007 um 08:38:57:
Nachzug "Zweitfrau":


Ich haue mal noch schnell die Ziffer 27.1.6 der VAH nach :

Zitat:
27.1.6 Ein mit einem Ausländer in Mehrehe verbundener Ehegatte gehört nicht zu dem nach Artikel 6 GG schutzwürdigen Personenkreis, wenn sich bereits ein Ehegatte beim Ausländer im Bundesgebiet aufhält. Ebenso wenig fällt der Nachzug zur Herstellung einer verschiedengeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemeinschaft unter die Schutzwirkung des Artikels 6 GG. Hinsichtlich der Lebensgemeinschaft vgl. Nummer 27.2. 


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Antwort #14 - 15.03.2007 um 15:27:15
 
Wieso Einbürgerung ?
Nach seinen Angaben im Profil besitzt doch @Huday die deutsche Staatsangehörigkeit.
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