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Wie bekomme ich mein Kind nach Deutschland? (Gelesen: 2.881 mal)
Sema1002
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie bekomme ich mein Kind nach Deutschland?
09.03.2007 um 22:30:09
 
Ich hatte vor längerer Zeit schon mal eine Anfrage gestartet.Kurz zur Situation.Ich bin türkische Staatsbürgerin.Noch verheiratet mit einem türkischen Mann.Leider habe ich innerhalb der Ehe ein Kind auf die Welt gebracht,welches nicht von meinem Mann ist.Dieses Kind habe ich unter erschwerten Bedingungen in der Türkei zur Welt gebracht.Es lebt nach wie vor in der Türkei.Weder meine Famile noch mein Mann wissen von der Existenz dieses Kindes.Nun stehe ich kurz vor der Scheidung und möchte,wenn diese vollzogen ist endlich Ausweispapiere für mein Kind austellen lassen und es endlich zu mir holen. Nun zu meinen Fragen:

1. Da dieses Kind innerhalb der Ehe gezeugt wurde, wird mein Noch-Ehemann automatisch als der Vater registriert? (Er darf auf keinen Fall was von der Existenz wissen,da ich sonst um mein Leben fürchten mus!!)
2. Welche Formalitäten müssen geklärt sein und welche Bestimmungen gelten,damit mein Kind nach Deutschland kommen kann?

Hoffe das mir einer von Euch mit Eurem Wissen helfen kann.
Danke im Vorraus
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sibo
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Ich verspreche NIX aber
das halte ich auch


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.03.2007 um 00:10:54
 
Hallo ..
Wie alt ist denn der Wurm und wissen die Behörden wenigstens von dem Kind?

Was ist mit dem leiblichen Erzeuger wegen Vaterschaftsanerkennung?

Und wie lange willst du das noch geheimhalten?(immerhin geht es um ein Kind was nun da ist)

Und verstehe ich es richtig ,du lebst hier und dein Kind drüben?

:google :google :google Frauen/Menschenrechte

Lg
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Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
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trixie
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Antwort #2 - 10.03.2007 um 00:47:00
 
Zitat:
Was ist mit dem leiblichen Erzeuger wegen Vaterschaftsanerkennung?


Nachdem das Kind innerhalb der Ehe geboren wurde ist es rechtlich ehelich.
Eine Vaterschaftsanerkennung durch den leiblichen Vater kann es nur dann geben, wenn der rechtliche Vater die Vaterschaft anzweifelt. Aber so wie es aussieht, soll der Noch-Ehemann von der Sache nichts wissen.

Ich denke ohne daß der Noch-Ehemann ins Spiel gebracht wird, geht gar nichts, weil das Kind rechtlich nun einmal seines ist.

Es kann natürlich sein, daß die türkischen Gesetze anders sind und es keine Rolle spielt, wenn innerhalb der Ehe ein Kind, von einem anderen Mann stammend, auf die Welt kommt.

trixie
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guel
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Antwort #3 - 13.03.2007 um 09:15:29
 
Hallo,

dieser Fall ist wirklich sehr kompliziert und du wirst hier keine abschliessende Antwort erhalten.

Hast du das Kind irgendwo angemeldet, ich meine hast du eine Geburtsurkunde?

Rechtlich gesehen, ist dein Noch-Ehemann Vater des Kindes, sollte das Kind irgendwie im Nufus oder irgendwo anders eingetragen sein, wird dein Noch Ehemann alles erfahren (bei der Scheidung kommt sowas raus).

Ich weiß nicht wie die familiären Verhältnisse sind, aber versuche mit deinem Mann zu reden, wenn das nicht geht sprich mit deiner Familie.

Je nachdem ob Ihr beide die Scheidung wollt, kann ja so eine Scheidung auch Jahre dauern, was ist dann mit deinem Kind?

Gruß Smiley
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.03.2007 um 18:22:08
 
Sema1002 schrieb am 09.03.2007 um 22:30:09:
1. Da dieses Kind innerhalb der Ehe gezeugt wurde, wird mein Noch-Ehemann automatisch als der Vater registriert? (Er darf auf keinen Fall was von der Existenz wissen,da ich sonst um mein Leben fürchten mus!!)
2. Welche Formalitäten müssen geklärt sein und welche Bestimmungen gelten,damit mein Kind nach Deutschland kommen kann?


In aller Regel alleiniges Sorgerecht (wirst Du das bei oder ggf. nach Deiner Scheidung erlangen, auch ohne daß Dein Noch-Mann es erfährt?), eigener Aufenthaltstatus, Sicherung LU.
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Sema1002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Es wird immer komplizierter.Suche drgingenden Rat
Antwort #5 - 07.08.2007 um 22:09:51
 
Um nicht noch mal die "ganze Geschichte" zu verfassen,zitiere ich meinen letzten Beitrag,damit ihr so in etwa wisst worum es geht:

Ich hatte vor längerer Zeit schon mal eine Anfrage gestartet.Kurz zur Situation.Ich bin türkische Staatsbürgerin.Noch verheiratet mit einem türkischen Mann.Leider habe ich innerhalb der Ehe ein Kind auf die Welt gebracht,welches nicht von meinem Mann ist.Dieses Kind habe ich unter erschwerten Bedingungen in der Türkei zur Welt gebracht.Es lebt nach wie vor in der Türkei.Weder meine Famile noch mein Mann wissen von der Existenz dieses Kindes.Nun stehe ich kurz vor der Scheidung und möchte,wenn diese vollzogen ist endlich Ausweispapiere für mein Kind austellen lassen und es endlich zu mir holen. Nun zu meinen Fragen:

1. Da dieses Kind innerhalb der Ehe gezeugt wurde, wird mein Noch-Ehemann automatisch als der Vater registriert? (Er darf auf keinen Fall was von der Existenz wissen,da ich sonst um mein Leben fürchten mus!!)
2. Welche Formalitäten müssen geklärt sein und welche Bestimmungen gelten,damit mein Kind nach Deutschland kommen kann?

Hoffe das mir einer von Euch mit Eurem Wissen helfen kann.
Danke im Vorraus [/quote]

Nun zum letzten Stand der Dinge: Ich bin mittlerweile geschieden.Habe in der Türkei eine Rechtsberatung in Anspruch genommen,die mir leider total falsche Informationen gegeben hat.Somit ist meine große Hoffnung nach der Scheidung meinen Sohn endlich ofiziell anzumelden fehlgeschlagen.Es besteht in der Türkei in keinerweise die Möglichkeit mein Kind bei der Standesbehörde anzumelden,ohne das mein geschiedener Ehemann von seiner Existenz erfährt. Nun lebt dieses arme Würmchen bereits seit 2 jahren ohne das bis auf wenige Personen von seinem Dasein bescheid wissen. Die Situation wird immer auswegsloser,weil ich den Spagat zwischen der Tr und D nicht mehr so leicht hinbekomme.Zumal er auch immer älter wird und ein Leben mit seiner Mama mehr als verdient hat.
Nach wie vor ist es so,dass ich um mein Leben bangen muss,wenn auch  nur ein Familienmitglied geschweige denn nein Mann wüsste welches Geheimnis ich berge.Meine Ableben  Zwinkernd würde bedeuten,dass die Zukunft meines Babys noch schwieriger gestalten würde (auch wenn ich nicht ununterbrochen bei ihm sein kann,leiste ich zumindest finanziell seine Betreuung)
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Die Türen in der Türkei haben sich nun endgültig geschlossen.Es gibt nicht die geringste Möglichkeit meinen Sohn anzumelden,ohne das mein Exmann was erfährt. ich weiß,daß auch Experten des Standesamtes regelmäßig diese Seiten besuchen.Vielleicht weiß einer von euch,ob es irgendwelche Gesetzeslücken hier in der BRD existieren,damit ich mein Kind hier standesamtlich registrieren kann.Geburtsurkunde aus der Türkei habe ich.Ich bin noch türkische staatsbürgerin.Allerdings hier geboren,mit abgeschlossenem Studium z.Zt. ohne Anstellung.Falls igendeiner von Euch mir auch nur den kleinsten tip geben kann,wie ich endlich ein einigermaßen geregeltes Leben mit meinem Wurm haben kann,würde ich alles dafür geben.Ich würde auch telefonisch Kontakt aufnehmen,allerdings werde ich natürlicherweise nicht meine Tel.Nr hier öffentlich preisgeben.Aber die Admin hat meine e-mail Adresse und ich bin mir sicher das ich darauf vertrauen kann, daß ihr meine e-mail adresse nicht ohne weiters raus gebt.Aber falls Experten auf diesen Seiten persönlichen Kontakt mit mir aufnehmen wollen, möcht ich Euch bitten meine mail Adresse weiterzugeben.
Ich hoffe das irgendwer eine Idee hat.Ich bin sowohl am Ende meiner Ideen,als auch am Ende meiner Kräfte

Danke im Vorraus für jegliche Antworten
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.08.2007 um 22:33:41
 
Sema1002 schrieb am 07.08.2007 um 22:09:51:
... [lange Geschichte]


ich gehe mal davon aus, dass das Kind in der Türkei offiziell überhaupt nicht existent ist und keinerlei Papiere hat. Dann ist auch jede Form des Familiennachzugs ausgeschlossen.

Da das Kind in der TK geboren wurde, wird auch eine deutsche Geburtsurkunde nicht ausgestellt werden.

Ob ggf. in der Türkei eine Mutterschaftsanerkennung für ein Findelkind möglich ist etc., sollte Dir ein türkischer Anwalt sagen können.

Aber ganz praktisch gedacht, wird ein Zusammenleben in Deutschland wohl dem Ex-Mann früher oder später sowieso auffallen und nachdenklich machen, oder?

Muleta

Nachtrag:

Zitat:
Geburtsurkunde aus der Türkei habe ich


das ist jetzt erklärungsbedürftig. Für welche Person und wer steht dort als Vater drin?
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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trixie
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Antwort #7 - 07.08.2007 um 22:37:21
 
Sema1002 schrieb am 07.08.2007 um 22:09:51:
Geburtsurkunde aus der Türkei habe ich.

Sema1002 schrieb am 07.08.2007 um 22:09:51:
Es gibt nicht die geringste Möglichkeit meinen Sohn anzumelden,ohne das mein Exmann was erfährt.  


Das verstehe ich nicht ganz. Du hast eine Geburtsurkunde, kannst deinen Sohn aber nicht anmelden, ohne das dein Exmann etwas erfährt, bzw. bei der Anmeldung war er noch dein Ehemann und rechtlicher Vater des Kindes.
Wer ist in der Geburtsurkunde als Eltern eingetragen?

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Sema1002
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Antwort #8 - 07.08.2007 um 23:55:23
 
Muleta schrieb am 07.08.2007 um 22:33:41:
ich gehe mal davon aus, dass das Kind in der Türkei offiziell überhaupt nicht existent ist und keinerlei Papiere hat. Dann ist auch jede Form des Familiennachzugs ausgeschlossen.

Da das Kind in der TK geboren wurde, wird auch eine deutsche Geburtsurkunde nicht ausgestellt werden.

Ob ggf. in der Türkei eine Mutterschaftsanerkennung für ein Findelkind möglich ist etc., sollte Dir ein türkischer Anwalt sagen können.

Aber ganz praktisch gedacht, wird ein Zusammenleben in Deutschland wohl dem Ex-Mann früher oder später sowieso auffallen und nachdenklich machen, oder?

Muleta

Nachtrag:


das ist jetzt erklärungsbedürftig. Für welche Person und wer steht dort als Vater drin?



Also die Geburtsurkunde wird im Krankenhaus ausgetsellt.Dort hatte ich nur meinen Mädchennamen angegeben.Ich hatte glücklicherweise noch mein Nufus Cüzdan,Personalausweis der Türkei,nach meiner Trauung nicht erneuert.Somit ist in der Urkunde kein Vater eingetragen.
Aber da man auch in der Türkei bei den Standesbehörden neben der Geburtsurkunde einen Ausweis vorlegen muss,wird automatisch festgestellt,dass das Kind innerhalb einer Ehe zur Welt kam,und somit mein Exmann als der Vater gilt.Mein Sohn würde automatisch in seinen Nufus übergehen.Den Rest mag ich mir danach nicht ausmalen....
Die Idee mit einem Findelkind etc.. hatte ich natürlich auch (ihr mögt euch nicht vorstellen können,welche Ideen man in dieser Situation entwickeln kann Griesgrämig )
Aber diese Wahrscheinlichkeit fällt auch weg,weil auch die Bestimmungen in solchen Fällen in der Tr sehr streng sind.Kurz gesagt ich könnte noch nicht mal mein leibliches Kind "adoptieren",weil ich die vorgegebenen Bestimmungen nicht erfülle...
Wie sieht es denn aus bei dt. Staatsbürgern? Waa wäre,wenn ich BRD-Staatsbürgerin wäre und mein Kind ind der Tr geboren hätte?Welche Regelungen gelten dann?
rechtsberaung in der Tr ist so gut wie Seifenblasen pusten Smiley Ich hatte angeblich eine Expertin,die hinterher aus allen Wolken fiel,weil ich auch nach meiner Scheidung mein Kind nicht auf meinen "Namen anmelden" konnte,sondern in das Stammbuch meines Mannes.
Ich weiß,daß es sehr kompliziert ist.Ich mag mein "Fehlverhalten" nicht entschuldigen.Es geht mir mehr als schlecht in dieser Situation.Und es geht mir auch nicht in geringsterweise um mein eigenes Wohl.Auch wenn man als Mutter das große Bedürfniss hat mit seinem Kind zusammen zu sein, o geht mir das wohlergehen meines Kindes natürlich vor.Ich handle nicht aus mütterlichem Egoismus.Ich wüsste mein Kind natürlich auch gern in geregelten familienverhältnissen.Aber noch nicht einmal das geht.Ich müsste quasi mein eigenes Kind aussetzen,damit es adoptiert werden kann!
Noch mal: Ich liebe mein Kind über alles und würde "über Leichen gehen" für sein Wohlbefinden.Ich fürchte nicht um das was mir geschieht wenn man "kurzen Prozess" mit mir macht.Ich sorge mich nur darum,was mit ihm wird,wenn ich nicht mehr bin...
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Antwort #9 - 08.08.2007 um 07:19:45
 
Sema1002 schrieb am 07.08.2007 um 23:55:23:
Wie sieht es denn aus bei dt. Staatsbürgern? Waa wäre,wenn ich BRD-Staatsbürgerin wäre und mein Kind ind der Tr geboren hätte?Welche Regelungen gelten dann? 


Hallo,

sorry, aber keine Chance, das Kind gilt auch nach deutschem Recht als Kind aus der bestehenden Ehe. Ich bezweifele auch ganz stark, dass deutsches Abstammungsrecht zur Anwendung käme , selbst wenn Du bereits Deutsche wärst, da Art 19 EGBGB dem entgegenstünde.

Sema1002 schrieb am 07.08.2007 um 23:55:23:
Also die Geburtsurkunde wird im Krankenhaus ausgetsellt


Dabei dürfte es sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht um eine Geburtsurkunde, sondern allenfalls um eine Geburtsbescheinigung handeln.

Sorry nochmal, Du wirst nicht darumherum kommen, eine ordnungsgemäße Geburtsbeurkundung beim türkischen Standesamt vornehmen zu lassen.

Sonst wird das Kind nie legal nach Deutschland kommen können.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #10 - 08.08.2007 um 07:33:51
 
ronny schrieb am 08.08.2007 um 07:19:45:
Dabei dürfte es sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht um eine Geburtsurkunde, sondern allenfalls um eine Geburtsbescheinigung handeln.  


Hieße das wiederum, dass das Kind noch gar nicht angemeldet, sprich registriert und somit offiziell nicht existent ist?

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Antwort #11 - 08.08.2007 um 08:48:14
 
trixie schrieb am 08.08.2007 um 07:33:51:
Hieße das wiederum, dass das Kind noch gar nicht angemeldet, sprich registriert und somit offiziell nicht existent ist? 


Existent ist das Kind, aber nach meiner Kenntnis vom türk. PStR noch nicht registriert.

Ändert aber nichts am Sachverhalt Zwinkernd

Grüße
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Antwort #12 - 09.08.2007 um 01:19:32
 
ronny schrieb am 08.08.2007 um 07:19:45:
Dabei dürfte es sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht um eine Geburtsurkunde, sondern allenfalls um eine Geburtsbescheinigung handeln.

Sorry nochmal, Du wirst nicht darumherum kommen, eine ordnungsgemäße Geburtsbeurkundung beim türkischen Standesamt vornehmen zu lassen.

Sonst wird das Kind nie legal nach Deutschland kommen können. 


Du hast Recht,ich bin fehlinformiert worden.In der Türkei gilt nur das Stammbuch als "Geburtsurkunde" das was ich in Händen halte ist lediglich die Bescheinigigung darüber,dass ich meinen Sohn zur Welt gebracht habe.Bei einer Registrierung würde mein Mann alles erfahren.Nun denn Lebe Wohl gute Frau Smiley...
Ich verzweifle total.Es muß doch irgendeine Möglichkeit geben ein Leben mit meinem Kind zu führen, ohne daß mein Exmann von seiner Existenz erfährt.Dieses Leben scheint mir in der Türkei noch viel auswegloser.Ich bin um jeden Rat mehr als dankbar.Ich kann es nur mehr als wiederholen.Ich bin keine Egoistin.Mir geht das Wohl meines Kindes allem vor.Aber falls ich den ofiziellen Weg gehen würde,sprich auf Teufel komm raus meinen Sohn bei den Behörden anmelden würde,würde dies über kurz oder lang bedeuten,daß meine komplette Familie alles erfahren würde.Das würde mein Dasein auf diesm Planeten nicht verlängern Smiley Darum geht es mir auch nicht.Wüsste ich mein Kind in guten Händen, würde ich auf mein Dasein liebend gerne verzichten.Aber momentan ist der Stand der Dinge leider so,dass ich ihn aussetzen müsste.Eine Freigabe zur Adapotion ist auch nicht möglich,eril er ehelich zur Welt kam.Sprich mein Exmann müsste sein Einverständniss zur Adoption abgebeben.
Ich kann und will mein Kind nicht aussetzen,weil ich nicht weiß welche Zukunft ihn dann erwartet.Es muss doch irgendeine Gestezeslücke geben,es muss einfach  Griesgrämig
Du bist vom Fach Ronny,vielleicht fällt dir noch was ein
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Antwort #13 - 09.08.2007 um 07:40:50
 
Hallo

Sema1002 schrieb am 09.08.2007 um 01:19:32:
Du bist vom Fach Ronny,vielleicht fällt dir noch was ein


und alt und grau, aber mir fällt da keine Lücke ein, weils m.E. dafür auch keine Alternative gibt.

Du wirst da Farbe bekennen müssen, sorry .

Ich sehe keine Alternative..

Grüße
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