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Deutscher Sprachtest (Gelesen: 1.410 mal)
Ayse
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Beiträge: 122

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutscher Sprachtest
02.03.2007 um 14:47:49
 
Leider wurde mein Thread ja geschlossen. Trotzdem möchte ich nochmal auf dieses Thema zurückkommen und zwar aus folgendem Grund:
Ich habe heute einen Brief der ABH erhalten, das die Stellungnahme nun vor einigen Tagen an die Botschaft geschickt wurde.
Nun versteh ich gar nichts mehr. Denn noch war mein Mann gar nicht zum besagten Sprachtest in Ankara! Wieso ist dann plötzlich die Angelegenheit für meine ABH abgeschlossen? Nach Abschluß meiner Befragung vor 1 1/2 Wochen teilte mir die Beamtin mündlich doch mit, man unterstelle uns eine Scheinehe,weil man nicht glaubt, das mein Mann und ich miteinander kommunizieren können.
Er konnte doch bisher noch gar nicht das Gegenteil beweisen  Ärgerlich
Ist die Stellungnahme negativ ausgefallen, ist das doch in diesem Falle eine Riesenschweinerei darüber zu urteilen, bevor man ihm die Gelegenheit gegeben hat, seine Deutschkenntnisse überprüfen zu lassen.
Ist sie jedoch positiv -was ich keinesfalls vermute-, warum wurden uns das Verständigungsschwierigkeiten unterstellt?
ich begreife nichts mehr.
Was soll ich denn nun von der ganzen Sache halten???
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Ayse
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Beiträge: 122

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 26.05.2007 um 17:26:43
 
nun ist es also soweit. wir müssen für das visum meines mannes klagen. bis zuletzt hatte ich gehofft, das uns das erspart bleibt.
vor 2 wochen erhielt mein anwalt ein schreiben der botschaft, in dem die gründe für die ablehnung genannt wurden.
diesmal wurde die vorherige straffälligkeit meines mannes mit keiner silbe mehr erwähnt.
ablehnungsgründe diesmal:
man glaubt uns nach wie vor nicht, das mein mann und ich miteinander kommunizieren können. und ganz neu dabei:
es widerspricht den fest eingefahrenen gebräuchen und traditionen in der türkei, das ein mann von dort eine geschiedene deutsche frau heiratet.
diesen ablehnungsgrund kann ich in keinster weise nachvollziehen. in den letzten jahren habe ich hunderte von frauen in meiner lage kennengelernt, die älter und geschieden sind. trotzdem wurde ihnen das bei der FZF niemals zum vorwurf gemacht.
ich verstehe auch nicht, das die ABH in allen 3 stellungnahmen immer andere gründe genannt hat.
hat von euch mal jemand davon gehört?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.07.2007 um 21:48:44
 
Ayse schrieb am 26.05.2007 um 17:26:43:
man glaubt uns nach wie vor nicht, das mein mann und ich miteinander kommunizieren können. und ganz neu dabei:
es widerspricht den fest eingefahrenen gebräuchen und traditionen in der türkei, das ein mann von dort eine geschiedene deutsche frau heiratet.


Demnächst fängt sich eine türkische Frau noch eine Ablehnung, wenn sie einen ledigen nichtmuslimischen Deutschen heiratet. Widerspricht auch den fest eingefahrenen Bräuchen und Traditionen.

Die Klage läuft?

Gruß, ULF
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